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Lexikon: Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Wolfenbüttel und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
   
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1 38300 Wolfenbüttel
   

Landesbischof: Friedrich Weber

Präses der Synode: Gerhard Eckels
   
Mitglieder der Landeskirche (2009): 386 329 (46,5 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 2 548 (0,6 %) www.landeskirche-braunschweig.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Standesämter in Niedersachsen

Standesämter in Sachsen-Anhalt

3 Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Braunschweig verbunden, das im Laufe seiner Geschichte mehrmals in verschiedene Linien aufgeteilt, dann wieder zusammengeführt wurde und dadurch seine Grenzen mehrmals veränderte. Auch seine Bezeichnung wechselte mehrmals zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, wobei sich erst im 19. Jahrhundert die Bezeichnung Herzogtum Braunschweig durchsetzte. Nach mehreren Versuchen hatte das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 1568 endgültig die Reformation nach lutherischem Vorbild eingeführt und 1569 erhielt das Land eine erste Kirchenordnung. Zuvor gehörte das Gebiet kirchlich meist zu den Bistümern Hildesheim und Halberstadt. Große Bedeutung für das Land Braunschweig hatte die von Herzog Julius, Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, gegründete welfische Universität Helmstedt (Academia Julia oder Academia Julia Carolina oder academia helmstadiensis), die von 1576 bis 1810 bestand und zugleich die erste protestantische Neugründung einer Universität in Norddeutschland war. Im 16. Jahrhundert wurde das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel erweitert um Teile des Hochstifts Hildesheim, sowie um die Fürstentümer Göttingen und Calenberg sowie um die Grafschaft Blankenburg. Nach Aussterben der Wolfenbütteler Linie 1634 kamen die verbleibenden aus 3 getrennten Teilen bestehenden Lande an die Linie Lüneburg-Dannenberg. 1704 wurden auch andere Bekenntnisse, wie die inzwischen bestehende reformierte Gemeinde sowie wieder neu entstandene katholische Gemeinden toleriert. 1754 wurde die Residenz von Wolfenbüttel nach Braunschweig verlegt. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Land nochmals vergrößert, dann kam es 1807 zum Königreich Westphalen bevor es 1813 als eigenständiges Land wiederhergestellt wurde. 1815 trat es dem Deutschen Bund bei, und 1871 wurde es ein Gliedstaat des Deutschen Reichs. Oberhaupt der Kirche im Herzogtum Braunschweig war der jeweilige Herzog als summus episcopus. Die Verwaltung der Kirche oblag dem Konsistorium in Wolfenbüttel. Geistlicher Leiter war ein Superintendent.

Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurde die Braunschweigische Landeskirche selbständig und erhielt am 6. Januar 1922 eine neue Verfassung. Seither steht an der Spitze der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt. Träger der Kirchengewalt ist der neu eingerichtete Landeskirchentag, der den Landesbischof, die Mitglieder der Kirchenregierung sowie die Mitglieder des Kollegiums des Landeskirchenamts wählt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 schloss sie sich der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an. Seit 1976 gehören die ehemals braunschweigischen Gemeinden Lunsen und Thedinghausen nach fast 300 Jahren zur Landeskirche Hannover. Die Gemeinden waren 1679 von der bremischen Kirche an die braunschweigische Kirche gekommen. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der "Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig" umfasst das ehemalige Land Braunschweig, das bis 1945 bestand und dann zum Großteil Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen wurde. Lediglich Teile um Blankenburg im Harz sowie nördlich von Haldensleben wurden seinerzeit dem Land Sachsen-Anhalt und damit später der DDR zugeordnet. Kirchlich blieb das Gebiet jedoch bei Braunschweig, was nach der Wiedervereinigung erneut bestätigt wurde. Durch Bildung der Stadt Salzgitter 1942 (Gebietsaustausch zwischen den Ländern Hannover und Braunschweig) war das Gebiet des Landes Braunschweig bereits geringfügig verändert worden, was sich auch auf die Kirchengrenzen auswirkte.

Auf die heutige Verwaltungsgliederung in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bezogen, umfasst die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig folgende Gebiete:

vom Bundesland Niedersachsen:

- den ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig ohne den Landkreis Göttingen sowie Teile der Stadt Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn, Goslar, Northeim, Osterode am Harz und Peine

- vom ehemaligen Regierungsbezirk Hannover Teile der Landkreise Hildesheim und Holzminden

vom Bundesland Sachsen-Anhalt:

- den Raum Blankenburg im Harz im Landkreis Wernigerode und den Raum nördlich von Haldensleben im Ohrekreis

5 Landesbischof

An der Spitze der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig steht der Landesbischof, der von der Landessynode gewählt wird. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Wolfenbüttel im Landeskirchenamt, dessen Vorsitzender er ist. Er ist ferner Vorsitzender der Kirchenregierung. Ihr gehören neben dem Landesbischof ein nichtordiniertes Mitglied des Landeskirchenamts, drei nichtordinierte und zwei ordinierte Synodale an.

Landesbischöfe

1885 - 1895: Carl von Schmidt-Phiseldeck (Präsident des Landeskonsistoriums)
1896 - 1906: Gustav Spies (Präsident des Landeskonsistoriums)
1906 - 1923: Friedrich Sievers, (Präsident des Landeskonsistoriums, ab 1921 Vorsitzender der vorläufigen Kirchenregierung)
1923 - 1933: Alexander Hans Bernewitz
1933 - 1934: Wilhelm Joachim Ludwig Julius Beye, (wurde abgesetzt)
1934: Oskar Evers, Bevollmächtigter der DEK
1934 - 1947: Dr. phil. Helmut Johnsen (zunächst kommissarischer Kirchenführer, dann Landesbischof)
1946 - 1965: D. Friedrich Julius Martin Erdmann (zunächst Landeskirchenpräsident)
1965 - 1982: Dr. theol. Gerhard Johannes Wilhelm Theodor Heintze
1982 - 1994: Prof. Dr. Gerhard Müller
1994 - 2002: Dr. h.c. Christian Krause
2002 - heute: Dr. theol. Friedrich Weber

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden überwiegend von den Propsteien gewählt, einige auch von der Kirchenregierung berufen. Ihr Vorsitzender ist der Präsident der Synode, derzeit Gerhard Eckels. Die Synode tagt etwa 2 mal im Jahr. Ihre Aufgaben ähneln in einigen Bereichen denen von politischen Parlamenten.

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Kirchenverordneten" und den Pfarrern. Die Kirchenverordnete werden von den Gemeindegliedern gewählt.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht. Die Propsteien sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Propsteisynode mit einem Propsteivorstand. Die Mitglieder der Propsteisynode werden von den jeweiligen Kirchenverordneten der Kirchengemeinden gewählt.

Die 13 Propsteien bilden die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig nicht.

Die 13 Propsteien

Bad Gandersheim
Bad Harzburg
Braunschweig
Goslar
Helmstedt
Königslutter
Salzgitter-Bad
Salzgitter-Lebenstedt
Schöppenstedt
Seesen
Vechelde
Vorsfelde (in Wolfsburg)
Wolfenbüttel

Kirchengemeinden

Die 13 Propsteien sind in 414 Kirchengemeinden unterteilt.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
432 401
4 323
1,0
2002
427 149
3 784
0,9
2003
417 576
49,3
3 434
0,8
2004
415 678
48,6
2 620
0,6
2005
410 525
48,2
2 111
0,5
2006
405 931
48,0
2 511
0,6
2007
400 362
47,7
2 260
0,6
2008
393 155
47,1
2 960
0,7
2009
386 329
46,5
2 548
0,6

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zu den Bundesländern: Niedersachsen - Sachsen-Anhalt

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
Wchseln
 
9 Links
 
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Homepage der Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig
 
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Christentum
Jesus Christus

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Weitere Einträge
 
Austritt aus der Landeskirche Braunschweigs
 
Kirchenaustritt in Niedersachsen
Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt
 
 

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