Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche)
Die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren
Sitz in Speyer. Die Kirche hat 617.082 Gemeindemitglieder (Stand:
Dez. 2004) in 430 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen
innerhalb der EKD.
Hauptkirche der Evangelischen Kirche der Pfalz ist die Gedächtniskirche
in Speyer.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in
Speyer.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche)" umfasst das historische Gebiet der Pfalz,
welche bis 1945 zu Bayern gehörte und seit 1946 Bestandteil
der Länder Rheinland-Pfalz ist und des Saarlandes (Saarpfalz-Kreis)
ist. Die rheinland-pfälzischen Teile bildeten bis 1968
einen eigenständigen Regierungsbezirk Pfalz, der die
kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern,
Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße,
Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise
Bad Bergzabern, Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern,
Kirchheimbolanden, Kusel, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen
am Rhein, Neustadt, Pirmasens, Rockenhausen, Speyer und
Zweibrücken umfasste.
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Die Pfalz gehörte vor 1800 zu mehreren Herrschaften. Den
größten Anteil hatte das Kurfürstentum Pfalz,
dessen Residenzstadt zunächst Heidelberg, später Mannheim
war. Hier setzte sich nach der Reformation überwiegend der
reformierte Glaube durch. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde
die Pfalz mit einigen benachbarten, zum Teil auch lutherischen
kleineren Herrschaftsgebieten Bayern zugesprochen. Innerhalb des
geschlossenen linksrheinischen Gebiets, das unter der Bezeichnung
"Pfalz" (auch "Rheinpfalz") geführt wurde,
gab es fortan reformierte und lutherische Gemeinden. Vor diesem
Hintergrund veranlasste Bayern Anfang 1818 eine Befragung bei
den Gemeinden, deren Ziel es war, herauszufinden, ob es evtl.
zu einer Union der lutherischen und reformierten Gemeinden kommen
könnte. Das Ergebnis war für die Pfalz positiv, so dass
vom 2. bis 16. August 1818 in Kaiserslautern eine Generalsynode
die Union der lutherischen und reformierten Gemeinden beschloss.
Die neue Kirche nannte sich "Vereinigte Protestantisch-Evangelisch-Christliche
Kirche der Pfalz", die jedoch zunächst noch dem Konsistorium
in München unterstand. Im Kernland Bayern konnte man sich
hingegen nicht zu einer Union beider Bekenntnisse durchringen.
Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Auffassung in der Bekenntnisfrage
wurde die "Vereinigte Protestantisch-Evangelisch-Christliche
Kirche der Pfalz" 1848 vom Konsistorium in München rechtlich
unabhängig und erhielt in Speyer ein eigenes Konsistorium.
Oberhaupt der pfälzischen Kirche war der jeweilige König
von Bayern als "summus episcopus". Die Verwaltungsbehörde,
das Oberkonsistorium in München, später das Konsistorium
in Speyer, wurde von einem "Präsidenten" bzw. "Direktor"
geleitet. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König in Bayern
abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregimentes). Als Oberhaupt
fungierte daher zunächst der Konsistorialdirektor. Dann erhielt
die pfälzische Landeskirche 1920 eine neue Verfassung und
1976 nach einer neuerlichen Überarbeitung der Verfassung
ihren heutigen Namen Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche). Mit der Verfassungsänderung von 1920 war das
Oberhaupt forthin der Kirchenpräsident. Die Verwaltungsbehörde
wurde in "Landeskirchenamt" umbenannt.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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Kirchenpräsident
An der Spitze der Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche) steht der Kirchenpräsident, der von der Landessynode
auf sieben Jahre gewählt wird. Seine Amtszeit endet in der
Regel mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. In der pfälzischen
Kirche ist - als einziger evangelischer Kirche in Deutschland
- die Wahl des leitenden Geistlichen nicht auf den Kreis der Pfarrer
und Pfarrerinnen (d.h. der Ordinierten) beschränkt.
3.1
Konsistorialdirektoren und Kirchenpräsidenten
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1886 - 1896: Theodor Michael von Wand, Konsistorialdirektor
1896 - 1915: Ludwig von Wagner, Konsistorialdirektor
1915 - 1930: D.Dr. Karl Fleischmann, Konsistorialdirektor, ab
1921 Kirchenpräsident
1930 - 1934: Jakob Kessler, Kirchenpräsident
1934 - 1945: Ludwig Diehl, Landesbischof
1946 - 1964: Dr. Hans Stempel, Kirchenpräsident
1964 - 1969: Dr. Theodor Schaller, Kirchenpräsident
1969 - 1975: Walter Ebrecht, Kirchenpräsident
1975 - 1988: Heinrich Kron, Kirchenpräsident
1988 - 1998: Werner Schramm, Kirchenpräsident
1998 - heute: Eberhard Cherdron, Kirchenpräsident
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Kirchenbezirken
auf sechs Jahre gewählt. Ihre Aufgaben sind ähnlich
wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode stellt die
eigentliche Leitung der Kirche dar. Außerhalb ihrer Tagungen
liegt die Leitung beim Kirchenpräsidenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode
bzw. die Präsidentin der Synode.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Speyer. Er ist
Vorsitzender des Landeskirchenrats, dem höchsten Gremium
der Landeskirche. Ihm gehören neben dem Kirchenpräsidenten
noch sein Stellvertreter sowie weitere geistliche und weltliche
Oberkirchenräte an. Daneben gibt es noch die Kirchenregierung,
dem der Kirchenpräsident als Vorsitzender, dessen Stellvertreter,
das dienstälteste geistliche und weltliche Mitglied des Landeskirchenrats
sowie 9 Mitglieder der Landessynode angehören. Die Kirchenregierung
verwaltet die Landeskirche im Auftrag der Landessynode im Landeskirchenamt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
dem "Presbyterium". Die Mitglieder des Presbyteriums
heißen "Presbyter". Mehrere Kirchengemeinden bilden
zusammen einen Kirchenbezirk (auch "Dekanat" genannt)
(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar),
an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenbezirke sind ebenfalls
Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als
Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen
Kirchengemeinden bestellt bzw. berufen werden, sowie einen Bezirkskirchenrat.
Die Kirchenbezirke bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar),
gibt es bei der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche) nicht.
Die 20 Kirchenbezirke
Bad Bergzabern
Bad Dürkheim
Frankenthal
Germersheim
Grünstadt
Homburg
Kaiserslautern
Kirchheimbolanden
Kusel
Landau
Lauterecken
Ludwigshafen
Neustadt
Obermoschel
Otterbach
Pirmasens
Rockenhausen
Speyer
Winnweiler
Zweibrücken
Kirchengemeinden
Die 20 Kirchenbezirke sind in 431 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe
der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem
meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so
groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche) singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor
allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauche für protestantisch-evangelische
Christen, Speyer, 1823; eingeführt nach Genehmigung von König
Max Joseph vom 15. September 1822, im Januar 1823
Evangelisch-protestantisches Gesangbuch für Kirche und Haus,
Speier, eingeführt zu Ostern 1859, jedoch am 19. April 1861
bereits wieder aus dem Verkehr gezogen
Gesangbuch für die vereinigte protestantisch-evangelische
christliche Kirche der Pfalz, Speyer, 1861?
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch - Ausgabe für die Vereinigte,
protestantisch-evangelische, christliche Kirche der Pfalz, Speyer,
eingeführt auf Beschluss der Pfälzischen Landessynode
vom Mai 1951 im Jahre 1952
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche
der Pfalz (Protestantische Landeskirche), Speyer, 1994, eingeführt
im Advent 1994
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Gemeindeglieder
insgesamt (2004)
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617.030
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| davon im Saarland |
ca. 45.000 |
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| Kirchenaustritte (2004) |
2832 |
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| Kirchensteuereinnahmen (2006, geschätzt) |
91.183.500 € |
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| Quelle: Evangelische Kirche der Pfalz |
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