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| Evangelische Kirche der Pfalz |
(Protestantische Landeskirche) |
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| Domplatz 5 |
67346 Speyer |
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| Kirchenpräsident: Christian Schad |
Synodalpräsident: Henri Franck |
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| Mitglieder (2009): |
582 096 (37,1 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 3 462 (0,6 %) |
Homepage: www.evkirchepfalz.de |
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Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche der Pfalz austreten wollen,
müssen Sie dies beim Standesamt Ihres Wohnortes erklären.
Standesämter in
Rheinland-Pfalz
Standesämter
im Saarland
Die Pfalz gehörte vor 1800 zu mehreren Herrschaften. Den größten
Anteil hatte das Kurfürstentum Pfalz, dessen Residenzstadt
zunächst Heidelberg, später Mannheim war. Hier setzte
sich nach der Reformation überwiegend der reformierte Glaube
durch. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde die Pfalz mit einigen
benachbarten, zum Teil auch lutherischen kleineren Herrschaftsgebieten
Bayern zugesprochen. Innerhalb des geschlossenen linksrheinischen
Gebiets, das unter der Bezeichnung Pfalz (auch Rheinpfalz) geführt
wurde, gab es fortan reformierte und lutherische Gemeinden. Vor
diesem Hintergrund veranlasste Bayern Anfang 1818 eine Befragung
bei den Gemeinden, deren Ziel es war, herauszufinden, ob es evtl.
zu einer Union der lutherischen und reformierten Gemeinden kommen
könnte. Das Ergebnis war für die Pfalz positiv, so dass
vom 2. bis 16. August 1818 in Kaiserslautern eine Generalsynode
die Union der lutherischen und reformierten Gemeinden beschloss.
Die neue Kirche nannte sich Vereinigte Protestantisch-Evangelisch-Christliche
Kirche der Pfalz, die jedoch zunächst noch dem Konsistorium
in München unterstand. Im Kernland Bayern konnte man sich hingegen
nicht zu einer Union beider Bekenntnisse durchringen. Nicht zuletzt
wegen der unterschiedlichen Auffassung in der Bekenntnisfrage wurde
die Vereinigte Protestantisch-Evangelisch-Christliche Kirche der
Pfalz 1848 vom Konsistorium in München rechtlich unabhängig
und erhielt in Speyer ein eigenes Konsistorium.
Oberhaupt der pfälzischen Kirche war der jeweilige König
von Bayern als summus episcopus. Die Verwaltungsbehörde, das
Oberkonsistorium in München, später das Konsistorium in
Speyer, wurde von einem Präsidenten bzw. Direktor geleitet.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König in Bayern abdanken
(Ende des landesherrlichen Kirchenregimentes). Als Oberhaupt fungierte
daher zunächst der Konsistorialdirektor. Dann erhielt die pfälzische
Landeskirche 1920 eine neue Verfassung und 1976 nach einer neuerlichen
Überarbeitung der Verfassung ihren heutigen Namen Evangelische
Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Mit der Verfassungsänderung
von 1920 war das Oberhaupt forthin der Kirchenpräsident. Die
Verwaltungsbehörde wurde in Landeskirchenamt umbenannt.
Das Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche) umfasst das historische Gebiet der Pfalz, welche bis
1945 zu Bayern gehörte und seit 1946 Bestandteil der Länder
Rheinland-Pfalz und des Saarlandes ist. Die rheinland-pfälzischen
Teile bildeten bis 1968 einen eigenständigen Regierungsbezirk
Pfalz, der die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern,
Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens,
Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Bergzabern,
Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel,
Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt, Pirmasens,
Rockenhausen, Speyer und Zweibrücken umfasste. Im Saarland
gehören zum Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz der gesamte
Saarpfalz-Kreis mit Ausnahme des früher preußischen St.
Ingberter Stadtteils Rentrisch, sowie zusätzlich die Orte Ensheim
(heute Stadtteil von Saarbrücken), Schnappach (Stadtteil von
Sulzbach), die beide bis 1974 zu St. Ingbert gehörten, und
die heute zur Kreisstadt St. Wendel (bis 1947 zum pfälzischen
Kreis Kusel) gehörenden Ostertalorte Osterbrücken, Hoof,
Niederkirchen, Bubach, Marth und Saal.
An der Spitze der Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche) steht der Kirchenpräsident, der von der Landessynode
auf sieben Jahre gewählt wird. Seine Amtszeit endet in der
Regel mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. In der pfälzischen
Kirche ist die Wahl des leitenden Geistlichen nicht auf den Kreis
der Pfarrer und Pfarrerinnen (d. h. der Ordinierten) beschränkt.
Konsistorialdirektoren und Kirchenpräsidenten
18861896: Theodor Michael von Wand, Konsistorialdirektor
18961915: Ludwig von Wagner, Konsistorialdirektor
19151930: Karl Fleischmann, Konsistorialdirektor, ab 1921
Kirchenpräsident
19301934: Jakob Kessler, Kirchenpräsident
19341945: Ludwig Diehl, Landesbischof
19461964: Hans Stempel, Kirchenpräsident
19641969: Theodor Schaller, Kirchenpräsident
19691975: Walter Ebrecht, Kirchenpräsident
19751988: Heinrich Kron, Kirchenpräsident
19881998: Werner Schramm, Kirchenpräsident
19982008: Eberhard Cherdron, Kirchenpräsident
2008heute: Christian Schad, Kirchenpräsident
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder,
die Synodalen, werden von den Kirchenbezirken auf sechs Jahre gewählt.
Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar.
Außerhalb ihrer Tagungen liegt die Leitung beim Kirchenpräsidenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode
bzw. die Präsidentin der Synode, derzeit Henri Franck (Amtsperiode
2009-2014).
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
den Presbyterien. Die Mitglieder des Presbyteriums heißen
Presbyter. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk
(auch Dekanat genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis
vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenbezirke
sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts
und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den
jeweiligen Kirchengemeinden bestellt bzw. berufen werden, sowie
einen Bezirkskirchenrat.
Die Kirchenbezirke bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar),
gibt es bei der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische
Landeskirche) nicht.
20 Kirchenbezirke
Bad Bergzabern
Bad Dürkheim
Frankenthal
Germersheim
Grünstadt
Homburg
Kaiserslautern
Kirchheimbolanden
Kusel
Landau
Lauterecken
Ludwigshafen
Neustadt
Obermoschel
Otterbach
Pirmasens
Rockenhausen
Speyer
Winnweiler
Zweibrücken
Kirchengemeinden
Die 20 Kirchenbezirke (Dekanate) sind in 429 Kirchengemeinden,
davon 32 im Saarland, unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der
Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich
die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge
die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte
und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Mitgliederzahlen der Evangelische Kirche der Pfalz
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
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|
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|
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2001
|
634 393
|
|
3 500
|
0,6
|
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2002
|
627 390
|
|
3 754
|
0,6
|
|
2003
|
620 746
|
38,7
|
3 936
|
0,6
|
|
2004
|
617 082
|
38,6
|
2 832
|
0,5
|
|
2005
|
610 061
|
38,3
|
2 385
|
0,4
|
|
2006
|
603 790
|
38,0
|
2 362
|
0,4
|
|
2007
|
596 981
|
37,7
|
2 746
|
0,5
|
|
2008
|
589 376
|
37,4
|
3 876
|
0,6
|
|
2009
|
582 096
|
37,1
|
3 462
|
0,6
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken zu den Bundesländern: Rheinland-Pfalz
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