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Lexikon: Evangelische Landeskirche in Baden (EKiBa)

Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Landeskirche in Baden (EKiBa)
   
Blumenstraße 1-7 76133 Karlsruhe
   
Landesbischof: Dr. Ulrich Fischer Präses der Synode: Margit Fleckenstein
   
Mitglieder der EKiba (2010): 1 260 893 (27,9 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2010): 7 875 (0,6 %) Hompage: www.ekiba.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelische Landeskirche in Baden austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Kirchenaustritt im Bundesland Baden-Württemberg - Standesämter

3 Geschichte

Im Jahre 1556 führte der Markgraf von Baden-Durlach in seiner Markgrafschaft die Reformation im Sinne von Martin Luther ein. Der Markgraf, später der jeweilige Großherzog von Baden war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus episcopus", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Die benachbarte Markgrafschaft Baden-Baden führte zunächst ebenfalls die Reformation ein, hatte im Laufe der Geschichte mehrere Glaubenswechsel und blieb aber seit dem 16. Jahrhundert katholisch. 1771 wurden beide Linien unter Herrschaft von Baden-Durlach (wieder) vereinigt und künftig unter der Bezeichnung Markgrafschaft Baden geführt.

Mit der Markgrafschaft Baden wuchs auch das Gebiet der Badischen Landeskirche entsprechend an.
1803 wurde Baden Herzogtum und 1806 Großherzogtum und erreichte kurze Zeit später seine größte Ausdehnung, die bis 1945 Bestand hatte. Zum neuen Staatsgebiet kamen viele lutherische Gemeinden vom benachbarten Württemberg, aber auch reformierte Gemeinden - rechtsrheinische Gebiete der Kurpfalz - sowie katholische Gemeinden - vor allem aus Südbaden (Raum Freiburg). Der Großherzog war damit ab 1806 Oberhaupt von zwei protestantischen Kirchen, einer lutherischen Kirche (die alte Markgrafschaft Baden umfassend) und einer reformierten Kirche (vor allem die hinzugewonnenen Gebiete der Kurpfalz umfassend).

Von Seiten der Gemeinden wurde daher spätestens ab 1817 angeregt, beide Kirchen zu vereinigen. Diesem Wunsch wurde Rechnung getragen und 1821 erfolgte die Vereinigung beider Landeskirchen zur Vereinigten Evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden. Sie war damit nach der Evangelische Kirche der Union von 1817 eine der ersten unierten Landeskirchen Deutschlands (Unierte Kirche) und wohl die erste Kirche, in der eine Bekenntnisunion durchgeführt wurde. In Preußen wurden beide Kirchen nur verwaltungsmäßig vereinigt, die einzelnen Gemeinden blieben jedoch ihrer bisherigen Tradition (lutherisch oder reformiert) treu.

Die Vereinigte Landeskirche in Baden erhielt einen Prälaten als "geistlichen" Leiter der Landeskirche und einen "weltlichen" Leiter den "Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats". Am 5. September 1861 erfolgte eine Verfassungsänderung. Danach erhielt der Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats den Titel "Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats".

Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Großherzog von Baden abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die Landeskirche verabschiedete daher am 24. Dezember 1919 eine neue Verfassung (in Kraft seit 4. April 1920), wonach der Prälat und der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats künftig die Kirche leiteten. Durch ein neues Gesetz vom 1. Juni 1933 wurde das Amt des Präsidenten und des Prälaten abgeschafft. Beide Funktionen übernahm künftig der Landesbischof.

1945 wurde wieder ein Prälatenamt eingeführt. Dies ist aber nicht zu verwechseln mit dem Amt des Prälaten bis 1933, da die Prälaten seit 1945 lediglich beratende, keine leitende Funktion mehr haben.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der "Evangelischen Landeskirche in Baden" umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Baden, das bis 1945 bestand und seit 1952 zusammen mit dem ehemaligen Land Württemberg sowie dem ehemals preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen das Land Baden-Württemberg bildet. In den Folgejahren gab es mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Württemberg geringfügige Grenzveränderungen. Seit der Kreisreform zum 1. Januar 1973 umfasst das Kirchengebiet nur noch annähernd die beiden Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg.

5 Landesbischof

An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Baden steht der Landesbischof (bis 1933 "Prälat", dem seinerzeit noch ein "Präsident des Oberkirchenrats" zur Seite stand), der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit ist grundsätzlich auf Lebenszeit. In der Regel geht der Landesbischof aber nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss.

Geistliche Leiter der Landeskirche
(Prälaten bis 1933 und Landesbischöfe seit 1933)

1819 - 1826: D. Johann Peter Hebel
1826 - 1828: D. Johannes Bähr
1829 - 1853: D. Johann Jakob Ludwig Hüffell
1853 - 1861: D. Karl Ullmann
1861 - 1877: Dr. Karl Julius Holtzmann
1877 - 1895: D. Karl Wilhelm Doll
1895 - 1900: D. Friedrich Wilhelm Schmidt
1900 - 1903: D. Albert Helbing
1904 - 1909: D. Friedrich Karl Oehler
1909 - 1924: D. Karl Ludwig Schmitthenner
1924 - 1946: D. Walter Wolfgang Julius Kühlewein
1946 - 1964: Dr. theol. h.c. Julius Bender
1964 - 1980: Prof. D. Hans Heidland
1980 - 1998: Prof. Dr. theol. Klaus Engelhardt
1998 - heute: Dr. Ulrich Fischer

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Synodalen der 29 Bezirkssynoden gewählt, also nicht direkt von den Gemeindegliedern, wie in Württemberg. Sie tagt 2 mal im Jahr im "Haus der Kirche - Evangelische Akademie Baden" in Bad Herrenalb. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.

Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode. Gegenwärtig ist es die Rechtsanwältin Margit Fleckenstein (seit 1996).

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Pfarrgemeinden. Sind sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts rechtsfähig, heißen sie Kirchengemeinden. Andernfalls bilden mehrere rechtlich unselbständige Pfarrgemeinden zusammen eine gemeinsame Kirchengemeinde. Die Pfarrgemeinde wird geleitet von einem gewählten Ältestenkreis. Ist die Pfarrgemeinde gleichzeitig Kirchengemeinde, heißt der Ältestenkreis auch Kirchengemeinderat, bilden dagegen mehrere Pfarrgemeinden die Kirchengemeinde, existieren mehrere Ältestenkreise, deren Vertreter den gemeinsamen Kirchengemeinderat bilden.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Deshalb heißt der Kirchenbezirk auch Dekanat. Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Ältestenkreisen bestellt werden. Daneben existiert ein Bezirkskirchenrat, der aus Dekan, Schuldekan und entsandten Synodalen besteht. Der Bezirkskirchenrat erledigt die tägliche Verwaltungsarbeit und entscheidet über Rechtsbehelfe gegen Beschlüsse der Ältestenkreise.

Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen den Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat steht (daher auch Prälatur genannt). Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium und ist nicht rechtsfähig.

Die Landeskirche besteht aus zwei solcher Kirchenkreise (Nord- und Südbaden).

Kirchenkreise

Die Kirchenkreise sind Nordbaden mit Sitz in Mannheim und Südbaden mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Zwischen 1969 und 2003 gab es einen weiteren Kirchenkreis Mittelbaden mit Sitz in Ettlingen. Dieser wurde im Zeichen von Sparmaßnahmen aufgelöst. Die Prälaten unterstützen die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof in der geistlichen Leitung der Gemeinden und der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie können in den Gemeinden ihres Kirchenkreises Gottesdienste und andere Versammlungen halten. Ihre Tätigkeit ist nicht so weit ausgedehnt wie in Württemberg. Dort werden sie auch als Regionalbischöfe bezeichnet, was in Baden nicht zutreffen würde.

Das heutige Amt des Prälaten wurde erst nach 1945 eingeführt. Die früheren Prälaten hatten leitende Funktionen der gesamten Landeskirche, was heute dem Landesbischof obliegt.

Kirchenbezirke

Die beiden Kirchenkreise gliedern sich in insgesamt 26 Kirchenbezirke, die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKiBa aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelischen Landeskirche in Baden

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
1 326 854
7 488
0,6
2002
1 323 011
7 792
0,6
2003
1 315 498
29,5
8 206
0,6
2004
1 311 992
29,3
6 502
0,5
2005
1 306 113
29,1
5 418
0,4
2006
1 299 037
28,9
5 440
0,4
2007
1 291 357
28,7
6 132
0,5
2008
1 281 903
28,5
8 072
0,6
2009
1 270 290
28,2
7 291
0,6
2010
1 260 893
27,9
7 875
0,6

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken Baden-Württemberg - Statistiken zur EKD - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
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