| |
|
| Evangelische Landeskirche in Baden |
(EKiBa) |
| |
|
| Blumenstraße 1-7 |
76133 Karlsruhe |
| |
|
| Landesbischof: Dr. Ulrich Fischer |
Präses der Synode: Margit Fleckenstein |
| |
|
| Mitglieder der EKiba (2010): |
1 260 893 (27,9 % Bevölkerungsanteil) |
| |
|
| Kirchenaustritte (2010): 7 875 (0,6 %) |
Hompage: www.ekiba.de |
| |
|
Wenn Sie aus der Evangelische Landeskirche in Baden austreten
wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die
Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Kirchenaustritt im
Bundesland Baden-Württemberg - Standesämter
Im Jahre 1556 führte der Markgraf von Baden-Durlach in seiner
Markgrafschaft die Reformation im Sinne von Martin Luther ein.
Der Markgraf, später der jeweilige Großherzog von Baden
war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus
episcopus", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche
und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe
hatten keine Rechte mehr. Die benachbarte Markgrafschaft Baden-Baden
führte zunächst ebenfalls die Reformation ein, hatte
im Laufe der Geschichte mehrere Glaubenswechsel und blieb aber
seit dem 16. Jahrhundert katholisch. 1771 wurden beide Linien
unter Herrschaft von Baden-Durlach (wieder) vereinigt und künftig
unter der Bezeichnung Markgrafschaft Baden geführt.
Mit der Markgrafschaft Baden wuchs auch das Gebiet der Badischen
Landeskirche entsprechend an.
1803 wurde Baden Herzogtum und 1806 Großherzogtum und erreichte
kurze Zeit später seine größte Ausdehnung, die
bis 1945 Bestand hatte. Zum neuen Staatsgebiet kamen viele lutherische
Gemeinden vom benachbarten Württemberg, aber auch reformierte
Gemeinden - rechtsrheinische Gebiete der Kurpfalz - sowie katholische
Gemeinden - vor allem aus Südbaden (Raum Freiburg). Der Großherzog
war damit ab 1806 Oberhaupt von zwei protestantischen Kirchen,
einer lutherischen Kirche (die alte Markgrafschaft Baden umfassend)
und einer reformierten Kirche (vor allem die hinzugewonnenen Gebiete
der Kurpfalz umfassend).
Von Seiten der Gemeinden wurde daher spätestens ab 1817
angeregt, beide Kirchen zu vereinigen. Diesem Wunsch wurde Rechnung
getragen und 1821 erfolgte die Vereinigung beider Landeskirchen
zur Vereinigten Evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum
Baden. Sie war damit nach der Evangelische Kirche der Union von
1817 eine der ersten unierten Landeskirchen Deutschlands (Unierte
Kirche) und wohl die erste Kirche, in der eine Bekenntnisunion
durchgeführt wurde. In Preußen wurden beide Kirchen
nur verwaltungsmäßig vereinigt, die einzelnen Gemeinden
blieben jedoch ihrer bisherigen Tradition (lutherisch oder reformiert)
treu.
Die Vereinigte Landeskirche in Baden erhielt einen Prälaten
als "geistlichen" Leiter der Landeskirche und einen
"weltlichen" Leiter den "Direktor des Evangelischen
Oberkirchenrats". Am 5. September 1861 erfolgte eine Verfassungsänderung.
Danach erhielt der Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats
den Titel "Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats".
Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Großherzog von
Baden abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments).
Die Landeskirche verabschiedete daher am 24. Dezember 1919 eine
neue Verfassung (in Kraft seit 4. April 1920), wonach der Prälat
und der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats künftig
die Kirche leiteten. Durch ein neues Gesetz vom 1. Juni 1933 wurde
das Amt des Präsidenten und des Prälaten abgeschafft.
Beide Funktionen übernahm künftig der Landesbischof.
1945 wurde wieder ein Prälatenamt eingeführt. Dies
ist aber nicht zu verwechseln mit dem Amt des Prälaten bis
1933, da die Prälaten seit 1945 lediglich beratende, keine
leitende Funktion mehr haben.
Das Gebiet der "Evangelischen Landeskirche in Baden"
umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Baden, das bis 1945
bestand und seit 1952 zusammen mit dem ehemaligen Land Württemberg
sowie dem ehemals preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen
das Land Baden-Württemberg bildet. In den Folgejahren gab
es mit der benachbarten Evangelischen
Landeskirche in Württemberg geringfügige Grenzveränderungen.
Seit der Kreisreform zum 1. Januar 1973 umfasst das Kirchengebiet
nur noch annähernd die beiden Regierungsbezirke Karlsruhe
und Freiburg.
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Baden steht der
Landesbischof (bis 1933 "Prälat", dem seinerzeit
noch ein "Präsident des Oberkirchenrats" zur Seite
stand), der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit
ist grundsätzlich auf Lebenszeit. In der Regel geht der Landesbischof
aber nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand,
so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss.
Geistliche Leiter der Landeskirche
(Prälaten bis 1933 und Landesbischöfe seit 1933)
1819 - 1826: D. Johann Peter Hebel
1826 - 1828: D. Johannes Bähr
1829 - 1853: D. Johann Jakob Ludwig Hüffell
1853 - 1861: D. Karl Ullmann
1861 - 1877: Dr. Karl Julius Holtzmann
1877 - 1895: D. Karl Wilhelm Doll
1895 - 1900: D. Friedrich Wilhelm Schmidt
1900 - 1903: D. Albert Helbing
1904 - 1909: D. Friedrich Karl Oehler
1909 - 1924: D. Karl Ludwig Schmitthenner
1924 - 1946: D. Walter Wolfgang Julius Kühlewein
1946 - 1964: Dr. theol. h.c. Julius Bender
1964 - 1980: Prof. D. Hans Heidland
1980 - 1998: Prof. Dr. theol. Klaus Engelhardt
1998 - heute: Dr. Ulrich Fischer
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Synodalen der 29
Bezirkssynoden gewählt, also nicht direkt von den Gemeindegliedern,
wie in Württemberg. Sie tagt 2 mal im Jahr im "Haus
der Kirche - Evangelische Akademie Baden" in Bad Herrenalb.
Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode.
Gegenwärtig ist es die Rechtsanwältin Margit Fleckenstein
(seit 1996).
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten
nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Pfarrgemeinden. Sind sie als Körperschaften
des öffentlichen Rechts rechtsfähig, heißen sie
Kirchengemeinden. Andernfalls bilden mehrere rechtlich unselbständige
Pfarrgemeinden zusammen eine gemeinsame Kirchengemeinde. Die Pfarrgemeinde
wird geleitet von einem gewählten Ältestenkreis. Ist
die Pfarrgemeinde gleichzeitig Kirchengemeinde, heißt der
Ältestenkreis auch Kirchengemeinderat, bilden dagegen mehrere
Pfarrgemeinden die Kirchengemeinde, existieren mehrere Ältestenkreise,
deren Vertreter den gemeinsamen Kirchengemeinderat bilden.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk
(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar),
an dessen Spitze ein Dekan steht. Deshalb heißt der Kirchenbezirk
auch Dekanat. Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode,
deren Mitglieder von den jeweiligen Ältestenkreisen bestellt
werden. Daneben existiert ein Bezirkskirchenrat, der aus Dekan,
Schuldekan und entsandten Synodalen besteht. Der Bezirkskirchenrat
erledigt die tägliche Verwaltungsarbeit und entscheidet über
Rechtsbehelfe gegen Beschlüsse der Ältestenkreise.
Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen den Kirchenkreis (in der
allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an
dessen Spitze der Prälat steht (daher auch Prälatur
genannt). Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium und ist nicht
rechtsfähig.
Die Landeskirche besteht aus zwei solcher Kirchenkreise (Nord-
und Südbaden).
Kirchenkreise
Die Kirchenkreise sind Nordbaden mit Sitz in Mannheim und Südbaden
mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Zwischen 1969 und 2003 gab es
einen weiteren Kirchenkreis Mittelbaden mit Sitz in Ettlingen.
Dieser wurde im Zeichen von Sparmaßnahmen aufgelöst.
Die Prälaten unterstützen die Landesbischöfin bzw.
den Landesbischof in der geistlichen Leitung der Gemeinden und
der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie können in den Gemeinden
ihres Kirchenkreises Gottesdienste und andere Versammlungen halten.
Ihre Tätigkeit ist nicht so weit ausgedehnt wie in Württemberg.
Dort werden sie auch als Regionalbischöfe bezeichnet, was
in Baden nicht zutreffen würde.
Das heutige Amt des Prälaten wurde erst nach 1945 eingeführt.
Die früheren Prälaten hatten leitende Funktionen der
gesamten Landeskirche, was heute dem Landesbischof obliegt.
Kirchenbezirke
Die beiden Kirchenkreise gliedern sich in insgesamt 26 Kirchenbezirke,
die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Die Kirchenbezirke
sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können
als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter anstellen.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKiBa
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen
unter der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelischen Landeskirche in Baden
| Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
1 326 854
|
|
7 488
|
0,6
|
|
2002
|
1 323 011
|
|
7 792
|
0,6
|
|
2003
|
1 315 498
|
29,5
|
8 206
|
0,6
|
|
2004
|
1 311 992
|
29,3
|
6 502
|
0,5
|
|
2005
|
1 306 113
|
29,1
|
5 418
|
0,4
|
|
2006
|
1 299 037
|
28,9
|
5 440
|
0,4
|
|
2007
|
1 291 357
|
28,7
|
6 132
|
0,5
|
|
2008
|
1 281 903
|
28,5
|
8 072
|
0,6
|
|
2009
|
1 270 290
|
28,2
|
7 291
|
0,6
|
|
2010
|
1 260 893
|
27,9
|
7 875
|
0,6
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken
Baden-Württemberg - Statistiken
zur EKD - Weitere
Statistiken
|