Evangelische Landeskirche in Baden (EKIBA)
Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine von 23 Gliedkirchen
(Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts . Sie hat
ihren Sitz in Karlsruhe.
Die Kirche hat ca. 1,32 Millionen Gemeindeglieder (Stand Dez.
2002) in ca. 630 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen
innerhalb der EKD.
Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Baden ist die Stadtkirche
Karlsruhe. Weitere bedeutende Kirchen sind die Heiliggeistkirche
in Heidelberg und die Schlosskirche St. Michael in Pforzheim.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in
Bad Herrenalb. Außerdem ist die Landeskirche der Träger
der Evangelischen Fachhochschule in Freiburg (EFH Freiburg).
Die Landeskirche ist nicht zu verwechseln mit der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Baden, welche eine lutherische Freikirche mit Sitz in
Freiburg im Breisgau ist.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Evangelischen Landeskirche
in Baden" umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land
Baden, das bis 1945 bestand und seit 1952 zusammen mit dem
ehemaligen Land Württemberg sowie dem ehemals preußischen
Regierungsbezirk Sigmaringen das Land Baden-Württemberg
bildet. In den Folgejahren gab es mit der benachbarten Evangelischen
Landeskirche in Württemberg geringfügige Grenzveränderungen.
Seit der Kreisreform zum 1. Januar 1973 umfasst das Kirchengebiet
nur noch annähernd die beiden Regierungsbezirke Karlsruhe
und Freiburg. |
Im Jahre 1556 führte der Markgraf von Baden-Durlach in seiner
Markgrafschaft die Reformation im Sinne von Martin Luther ein.
Der Markgraf, später der jeweilige Großherzog von Baden
war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus
episcopus", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche
und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe
hatten keine Rechte mehr. Die benachbarte Markgrafschaft Baden-Baden
führte zunächst ebenfalls die Reformation ein, hatte
im Laufe der Geschichte mehrere Glaubenswechsel und blieb aber
seit dem 16. Jahrhundert katholisch. 1771 wurden beide Linien
unter Herrschaft von Baden-Durlach (wieder) vereinigt und künftig
unter der Bezeichnung Markgrafschaft Baden geführt.
Mit der Markgrafschaft Baden wuchs auch das Gebiet der Badischen
Landeskirche entsprechend an.
1803 wurde Baden Herzogtum und 1806 Großherzogtum und erreichte
kurze Zeit später seine größte Ausdehnung, die
bis 1945 Bestand hatte. Zum neuen Staatsgebiet kamen viele lutherische
Gemeinden vom benachbarten Württemberg, aber auch reformierte
Gemeinden - rechtsrheinische Gebiete der Kurpfalz - sowie katholische
Gemeinden - vor allem aus Südbaden (Raum Freiburg). Der Großherzog
war damit ab 1806 Oberhaupt von zwei protestantischen Kirchen,
einer lutherischen Kirche (die alte Markgrafschaft Baden umfassend)
und einer reformierten Kirche (vor allem die hinzugewonnenen Gebiete
der Kurpfalz umfassend).
Von Seiten der Gemeinden wurde daher spätestens ab 1817
angeregt, beide Kirchen zu vereinigen. Diesem Wunsch wurde Rechnung
getragen und 1821 erfolgte die Vereinigung beider Landeskirchen
zur Vereinigten Evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum
Baden. Sie war damit nach der Evangelische Kirche der Union von
1817 eine der ersten unierten Landeskirchen Deutschlands (Unierte
Kirche) und wohl die erste Kirche, in der eine Bekenntnisunion
durchgeführt wurde. In Preußen wurden beide Kirchen
nur verwaltungsmäßig vereinigt, die einzelnen Gemeinden
blieben jedoch ihrer bisherigen Tradition (lutherisch oder reformiert)
treu.
Die Vereinigte Landeskirche in Baden erhielt einen Prälaten
als "geistlichen" Leiter der Landeskirche und einen
"weltlichen" Leiter den "Direktor des Evangelischen
Oberkirchenrats". Am 5. September 1861 erfolgte eine Verfassungsänderung.
Danach erhielt der Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats
den Titel "Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats".
Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Großherzog von
Baden abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments).
Die Landeskirche verabschiedete daher am 24. Dezember 1919 eine
neue Verfassung (in Kraft seit 4. April 1920), wonach der Prälat
und der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats künftig
die Kirche leiteten. Durch ein neues Gesetz vom 1. Juni 1933 wurde
das Amt des Präsidenten und des Prälaten abgeschafft.
Beide Funktionen übernahm künftig der Landesbischof.
1945 wurde wieder ein Prälatenamt eingeführt. Dies
ist aber nicht zu verwechseln mit dem Amt des Prälaten bis
1933, da die Prälaten seit 1945 lediglich beratende, keine
leitende Funktion mehr haben.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Baden steht der
Landesbischof (bis 1933 "Prälat", dem seinerzeit
noch ein "Präsident des Oberkirchenrats" zur Seite
stand), der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit
ist grundsätzlich auf Lebenszeit. In der Regel geht der Landesbischof
aber nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand,
so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss.
3.1
Geistliche und Weltliche Leiter der Landeskirche
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Geistliche Leiter der Landeskirche
(Prälaten bis 1933 und Landesbischöfe seit 1933)
1819 - 1826: D. Johann Peter Hebel
1826 - 1828: D. Johannes Bähr
1829 - 1853: D. Johann Jakob Ludwig Hüffell
1853 - 1861: D. Karl Ullmann
1861 - 1877: Dr. Karl Julius Holtzmann
1877 - 1895: D. Karl Wilhelm Doll
1895 - 1900: D. Friedrich Wilhelm Schmidt
1900 - 1903: D. Albert Helbing
1904 - 1909: D. Friedrich Karl Oehler
1909 - 1924: D. Karl Ludwig Schmitthenner
1924 - 1946: D. Walter Wolfgang Julius Kühlewein
1946 - 1964: Dr. theol. h.c. Julius Bender
1964 - 1980: Prof. D. Hans Heidland
1980 - 1998: Prof. Dr. theol. Klaus Engelhardt
1998 - heute: Dr. Ulrich Fischer
Weltlichen Leiter der Landeskirche
(Direktoren bis 1881 und Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats
bis 1933)
1814 - 1821: Staatsrat Karl Friedrich Eichrodt
1821 - 1830: Staatsrat Dr. Ludwig Georg Winter
1803 - 1832: Geheimrat Franz Freiherr Rüdt von Collenberg-Eberstadt
1832 - 1843: Geheimrat Eberhard Friedrich von Berg
1843 - 1846: Geheimrat Karl August Baumüller
1846 - 1849: Stadtdirektor Karl Ludwig Böhme
1849 - 1856: Oberhofgerichtsrat Freiherr von Wöllwarth
1856 - 1860: Prälat D. Karl Ullmann
1860 - 1881: Staatsrat August Nüsslin
1881 - 1895: Dr. Ludwig von Stösser
1895 - 1903: Dr. Friedrich Wielandt
1903 - 1914: D. Albert Helbing
1915 - 1920: Dr. Eduard Uibel
1920 - 1924: Dr. Ludwig Muchow
1924 - 1933: D. Nikolaus Wurth
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Synodalen der 29
Bezirkssynoden gewählt, also nicht direkt von den Gemeindegliedern,
wie in Württemberg. Sie tagt 2 mal im Jahr in Bad Herrenalb.
Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie
Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Karlsruhe. Er ist zum
einen Vorsitzender des Oberkirchenrats, also dem ständigen
Leitungsgremium der Kirche ("Regierung" der Kirche),
der wöchentlich tagt. Ihm gehören die Leiter der jeweiligen
Abteilungen der Kirchenverwaltung (die verwirrenderweise den Titel
"Oberkirchenrat" führen) und die beiden Prälaten
an. Letztere jedoch nur beratend. Ferner ist der Landesbischof
Vorsitzender des Landeskirchenrats, eine Art Ausschuss der Landessynode,
welchem das Kollegium des Oberkirchenrats, die Synodalpräsidentin,
die beiden Prälaten und weitere 12 gewählte Mitglieder
der Synode angehören. Dieses Gremium tagt ein Mal im Monat.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kollegiums "Oberkirchenrat"
verwalten die Landeskirche im "Oberkirchenrat", also
der Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Damit hat der Begriff
"Oberkirchenrat" seine dritte Bedeutung.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Pfarrgemeinden. Sind sie als Körperschaften
des öffentlichen Rechts rechtsfähig, heißen sie
Kirchengemeinden. Andernfalls bilden mehrere rechtlich unselbständige
Pfarrgemeinden zusammen eine gemeinsame Kirchengemeinde. Die Pfarrgemeinde
wird geleitet von einem gewählten Ältestenkreis. Ist
die Pfarrgemeinde gleichzeitig Kirchengemeinde, heißt der
Ältestenkreis auch Kirchengemeinderat, bilden dagegen mehrere
Pfarrgemeinden die Kirchengemeinde, existieren mehrere Ältestenkreise,
deren Vertreter den gemeinsamen Kirchengemeinderat bilden.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk
(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar),
an dessen Spitze ein Dekan steht. Deshalb heißt der Kirchenbezirk
auch Dekanat. Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode,
deren Mitglieder von den jeweiligen Ältestenkreisen bestellt
werden. Daneben existiert ein Bezirkskirchenrat, der aus Dekan,
Schuldekan und entsandten Synodalen besteht. Der Bezirkskirchenrat
erledigt die tägliche Verwaltungsarbeit und entscheidet über
Rechtsbehelfe gegen Beschlüsse der Ältestenkreise.
Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen den Kirchenkreis (in der
allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an
dessen Spitze der Prälat steht (daher auch Prälatur
genannt). Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium und ist nicht
rechtsfähig.
Die Landeskirche besteht aus zwei solcher Kirchenkreise (Nord-
und Südbaden).
Kirchenkreise
Die Kirchenkreise sind Nordbaden mit Sitz in Mannheim und Südbaden
mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Zwischen 1969 und 2003 gab es
einen weiteren Kirchenkreis Mittelbaden mit Sitz in Ettlingen.
Dieser wurde im Zeichen von Sparmaßnahmen aufgelöst.
Die Prälaten unterstützen die Landesbischöfin bzw.
den Landesbischof in der geistlichen Leitung der Gemeinden und
der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie können in den Gemeinden
ihres Kirchenkreises Gottesdienste und andere Versammlungen halten.
Ihre Tätigkeit ist nicht so weit ausgedehnt wie in Württemberg.
Dort werden sie auch als Regionalbischöfe bezeichnet, was
in Baden nicht zutreffen würde.
Das heutige Amt des Prälaten wurde erst nach 1945 eingeführt.
Die früheren Prälaten hatten leitende Funktionen der
gesamten Landeskirche, was heute dem Landesbischof obliegt.
Kirchenbezirke
Die beiden Kirchenkreise gliedern sich in insgesamt 29 Kirchenbezirke,
die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Die Kirchenbezirke
sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können
als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter anstellen. Es ist geplant, die bisherigen Kirchenbezirke
Wiesloch und Schwetzingen zum 1. April 2008 zu einem neuen Kirchenbezirk
"Südliche Kurpfalz" zu vereinigen.
Die 2 Kirchenkreise und 29 Kirchenbezirke:
Nordbaden (Sitz: Mannheim)
Adelsheim-Boxberg
Alb-Pfinz (Sitz: Pfinztal - Kleinsteinbach)
Bretten
Heidelberg
Karlsruhe und Durlach
Karlsruhe-Land (Sitz: Bruchsal)
Kraichgau (Sitz: Sinsheim)
Ladenburg-Weinheim (Sitz: Weinheim)
Mannheim
Mosbach
Neckargemünd
Pforzheim Land
Pforzheim Stadt
Schwetzingen
Wertheim
Wiesloch
Südbaden (Sitz: Freiburg im Breisgau)
Baden-Baden
Emmendingen
Freiburg
Hochrhein (Sitz: Waldshut-Tiengen)
Kehl
Konstanz
Lahr
Lörrach
Müllheim
Offenburg
Schopfheim
Überlingen-Stockach (Sitz: Salem)
Villingen
Kirchengemeinden
Die 29 Kirchenbezirke sind in ca. 630 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer.
Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht,
indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden. Darüber hinaus entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg
auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge
von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich
auch auf mehrere Orte erstrecken kann.
In Einzelfällen - insbesondere in Städten - wurden
inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren
Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder
an der Kirche bzw. kirchlichen Strukturen schwindet, dürfte
es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden
kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Baden singen
bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden
Gesangbüchern:
Christliches Gesangbuch zur Beförderung der öffentlichen
und häuslichen Andacht für die evangelisch-protestantische
Kirche im Großherzogthum Baden, Karlsruhe, 1837; eingeführt
mit Synodalrecess vom 26. Mai 1835
Gesangbuch für die evangelisch-protestantische Kirche des
Großherzogtums Baden bzw. mit dem späteren Titel "Gesangbuch
für die evangelisch-protestantische Kirche in Baden",
Lahr, 1883; eingeführt auf Anordnung des Evang. Ober-Kirchenrats
vom 24. Nov. 1882; später wurde ein Anhang beigefügt;
nach 1945 wurde ein weiterer Anhang mit 56 Liedern beigefügt
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für die Vereinigte
Evangelisch-protestantische Landeskirche Badens; eingeführt
durch Beschluss der Landessynode vom 27. April 1951 zum Reformationsfest
1951
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche
in Baden und pour l'Eglise de la Confession d'Augsbourg d'Alsace
et de Lorraine (ECAAL) und pour l'Eglise Reformée d'Alsace
et de Lorraine (ERAL), Karlsruhe, 1995; eingeführt am 1.
Advent 1995
| |
Mitglieder
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Austritte
|
Eintritte
|
|
2003
|
1.315.334
|
8.206
|
1.554
|
|
2002
|
1.323.011
|
7.792
|
1.450
|
|
2001
|
1.326.854
|
7.488
|
1.763
|
|
2000
|
1.329.023
|
8.209
|
1.746
|
|
1999
|
1.331.767
|
8.488
|
1.624
|
|
1998
|
1.337.430
|
7.334
|
1.587
|
|
1997
|
1.369.311
|
8.128
|
1.562
|
|
1996
|
1.372.653
|
8.075
|
1.571
|
|
1995
|
1.374.435
|
10.572
|
1.630
|
|
1994
|
1.377.702
|
9.811
|
1.300
|
|
1993
|
1.377.793
|
8.833
|
1.376
|
Quelle: Evangelische Landeskirche in Baden
teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie |
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