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| Evangelische Kirche von Westfalen |
(EkvW) |
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| Altstädter Kirchplatz 5 |
33602 Bielefeld |
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| Leitender Geistlicher u. Präses der Synode: |
Alfred Buß |
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| Mitglieder der EkvW (2009): |
2 520 908 (31,7 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 10 864 (0,4 %) |
www.evangelisch-in-westfalen.de |
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Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche von Westfalen austreten
wollen, müssen Sie dies beim Amtsgericht erklären. Die
Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Amtsgerichte in
Nordrhein-Westfalen
Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen gehörte
vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der
Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten und zum Teil
schon sehr früh die Reformation einführten. Den größten
Anteil am Gebiet hatte das Kurfürstentum Köln (mit dem
Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen), die Fürstbistümer
Münster, Paderborn und Minden, die Grafschaft Mark (Reformation
ab 1524), die Grafschaft Ravensberg (Reformation ab 1541) und
die Grafschaft Nassau-Siegen. Die geistlichen Territorien blieben
bis auf Minden katholisch, während in den weltlichen Herrschaften
der protestantische Glaube maßgebend war. Hier war die lutherische
Lehre vorherrschend, doch gab es auch reformierte Gebiete, vor
allem das Siegerland und die Grafschaft Tecklenburg.
Mark, Ravensberg und Minden kam im 17., Tecklenburg im 18. Jahrhundert
zu Brandenburg-Preußen, weitere Gebiete erhielt es nach
dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 bzw. nach dem Wiener Kongress
1815. Danach bildete Preußen aus allen Gebieten die Provinz
Westfalen mit der Hauptstadt Münster.
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen
der Provinz Westfalen, als in Münster eine Verwaltungsbehörde
das "Konsistorium" errichtet wurde. "Oberhaupt
der Kirche" bzw. der Kirchenprovinz war wie in allen anderen
preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen
als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine
Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit
entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche
Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen",
die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte.
Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen,
Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien,
Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand
somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für
die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig
war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. 1819
tagte in Lippstadt die erste westfälische Synode, an deren
Spitze ein Präses stand. Die Kirchenverwaltung oblag jedoch
dem Konsistorialpräsidenten in Münster, dessen Funktion
anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in "Personalunion"
ausübte. Erst Jahre später wurde ein eigenständiger
Konsistorialpräsident eingesetzt.
1835 erhielt die Provinzialkirche zusammen mit der Kirchenprovinz
Rheinland eine Kirchenordnung, in welcher trotz der Union beide
Bekenntnisse weiterhin Geltung behielten, d.h. die einzelnen Gemeinden
behielten ihre jeweilige Tradition bei. Lediglich verwaltungsmäßig
waren beide Bekenntnisse unter dem selben Konsistorium in Münster.
In jener Zeit wurden auch die Ämter des Generalsuperintendenten
(geistlicher Leiter der Provinzialkirche) und des Präses
(Vorsitzender der Synode) geschaffen.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für
den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet.
1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen
Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und
wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach
1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der
älteren Provinzen Preußens".
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen
abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die
preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten
daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen
Union". Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten
und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
In der westfälischen Provinzialkirche übernahm der Generalsuperintendent
zusammen mit dem Konsistorialpräsidenten und dem Präses
der Synode die Leitung der Kirche, die am 6. November 1923 eine
Verfassung verabschiedete, welche am 1. Dezember 1924 in Kraft
trat. Diese bestätigte die 3 Führungspositionen in der
Leitung der Provinzialkirche.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates
Preußen 1947 wurden die noch verbleibenden sechs alten Kirchenprovinzen
Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten
alle der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei.
Die westfälische Provinzialkirche erhielt am 1. Dezember
1953 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als "Evangelische
Kirche von Westfalen". Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt,
das nunmehr in Bielefeld errichtet wurde. Die Einweihung des neuen
Landeskirchenamtes in Bielefeld erfolgte am 26. April 1956. Bereits
1948 waren die 3 Leitungsämter der Landeskirche zum Amt des
"Präses" vereinigt worden.
1954 gründete die Evangelische Kirche von Westfalen zusammen
mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens
als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen
Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union"
als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen umfasst die
bis 1946 bestehende ehemalige Provinz Westfalen des Staates Preußen.
Nach Auflösung des Staates Preußen wurde das Gebiet
nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
und umfasst heute den Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke
Arnsberg, Detmold (ohne den Kreis Lippe) und Münster. Der
Kreis Lippe umfasst im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen
Landes Lippe und gehört von wenigen Ausnahmen abgesehen
nicht zur westfälischen Kirche, sondern zur eigenständigen
Lippischen Landeskirche.
An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der
Präses, der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt
wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Präses
in der Regel in den Ruhestand. Der Präses ist geistlicher
und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.
Präsides
Bis 1948 war der Präses Vorsitzender der Synode, seither
ist er zusätzlich geistlicher Leiter der Landeskirche und
Leiter des Landeskirchenamts.
1835: Johann Jakob von der Kuhlen
1835 - 1841: Johann Heinrich Christian Nonne
1841 - 1843: Bernhard August Jacobi
1844 - 1874: Diedrich Wilhelm Albert
1874 - 1902: Ludwig Heinrich Philipp Polscher
1902 - 1914: Friedrich Adolf König
1914 - 1927: Heinrich Friedrich Wilhelm Kockelke
1927 - 1949: D. Jakob Emil Karl Koch
1949 - 1968: D. Julius Ewald Ernst Wilm
1969 - 1977: Dr. theol. h.c. Hans Thimme
1977 - 1985: Dr. theol. Heinrich Reiß
1985 - 1996: Dr. Hans-Martin Linnemann
1996 - 2004: Manfred Sorg
2004 - heute: Alfred Buß
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf vier Jahre von den
Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich
wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist
der Präses, seit 1948 gleichzeitig leitender Geistlicher
der Landeskirche sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium)
in Bielefeld.
Die Landeskirche ist als Organisation von unten nach oben wie
folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Leitungsorganen,
den Presbyterien. Deren gewählte Mitglieder heißen
Presbyter bzw. Presbyterinnen. Dem Presbyterium
einer Kirchengemeinde gehören auch deren Pfarrer an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis,
der die mittlere Ebene im dreistufigen Aufbau der Landeskirche
bildet (in der staatlichen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar),
an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind
ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und
haben als Leitungsorgane die Kreissynode, deren Mitglieder von
den Presbyterien der zugehörigen Kirchengemeinden entsandt
werden, sowie den Kreissynodalvorstand.
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche (in der staatlichen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine weitere Stufe zwischen
den Kirchenkreisen und der Landeskirche, die es in einigen anderen
Landeskirchen gibt und die in etwa den Regierungsbezirken der
staatlichen Verwaltung entspricht, gibt es in der westfälischen
Landeskirche nicht.
Die 31 Kirchenkreise sind in 623 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Landeskirche deutlich geringer.
Im Laufe der folgenden Jahre hat sie sich erhöht, weil v.a.
in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß
wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden. In jüngerer Zeit nimmt die Zahl der Kirchengemeinden
wieder ab, weil sie aufgrund von sinkender Gemeindegliederzahl
vermehrt fusionieren müssen.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKvW
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche von Westfalen
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
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|
2001
|
2.726.923
|
|
14 517
|
0,5
|
|
2002
|
2.703.271
|
|
15 357
|
0,6
|
|
2003
|
2.673.180
|
32,9
|
15 861
|
0,6
|
|
2004
|
2.655.045
|
32,8
|
12 181
|
0,5
|
|
2005
|
2.632.901
|
32,6
|
10 283
|
0,4
|
|
2006
|
2.606.901
|
32,4
|
10 064
|
0,4
|
|
2007
|
2.582.070
|
32,2
|
9 095
|
0,3
|
|
2008
|
2.551.667
|
31,9
|
12 228
|
0,5
|
|
2009
|
2 520 908
|
31,7
|
10 864
|
0,4
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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