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Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EkvW) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bielefeld. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ca. 2,65 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2004) in 623 Kirchengemeinden und 31 Kirchenkreisen, die in 11 Gestaltungsräumen zusammengefasst sind. Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Iserlohn (Märkischer Kreis).


Inhaltsverzeichnis
   
1 Gebiet der Landeskirche
2

Geschichte

3

Leitung der Landeskirche

3.1 Generalsuperintendenten und Präsides
4 Landessynode
5 Verwaltung der Landeskirche
6 Gesangbücher
7 Statistik
8 Bücher zum Thema EKvW
9 Links

 


1 Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen umfasst die bis 1946 bestehende ehemalige Provinz Westfalen des Staates Preußen. Nach Auflösung des Staates Preußen wurde das Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und umfasst heute den Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold ohne den Kreis Lippe und Münster. Der Kreis Lippe umfasst im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe und gehört – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zur westfälischen Kirche, sondern zur eigenständigen Lippischen Landeskirche.

2 Geschichte

Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten und zum Teil schon sehr früh die Reformation einführten. Den größten Anteil am Gebiet hatte das Kurfürstentum Köln (mit dem Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen), die Fürstbistümer Münster, Paderborn und Minden, die Grafschaft Mark (Reformation ab 1524), die Grafschaft Ravensberg (Reformation ab 1541) und die Grafschaft Nassau-Siegen. Die geistlichen Territorien blieben bis auf Minden katholisch, während in den weltlichen Herrschaften der protestantische Glaube maßgebend war. Hier war die lutherische Lehre vorherrschend, doch gab es auch reformierte Gebiete, vor allem das Siegerland und die Grafschaft Tecklenburg.

Mark, Ravensberg und Minden kam im 17., Tecklenburg im 18. Jahrhundert zu Brandenburg-Preußen, weitere Gebiete erhielt es nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 bzw. nach dem Wiener Kongress 1815. Danach bildete Preußen aus allen Gebieten die Provinz Westfalen mit der Hauptstadt Münster.

In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Provinz Westfalen, als in Münster eine Verwaltungsbehörde das "Konsistorium" errichtet wurde. "Oberhaupt der Kirche" bzw. der Kirchenprovinz war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. 1819 tagte in Lippstadt die erste westfälische Synode, an deren Spitze ein Präses stand. Die Kirchenverwaltung oblag jedoch dem Konsistorialpräsidenten in Münster, dessen Funktion anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in "Personalunion" ausübte. Erst Jahre später wurde ein eigenständiger Konsistorialpräsident eingesetzt.

1835 erhielt die Provinzialkirche zusammen mit der Kirchenprovinz Rheinland eine Kirchenordnung, in welcher trotz der Union beide Bekenntnisse weiterhin Geltung behielten, d.h. die einzelnen Gemeinden behielten ihre jeweilige Tradition bei. Lediglich verwaltungsmäßig waren beide Bekenntnisse unter dem selben Konsistorium in Münster. In jener Zeit wurden auch die Ämter des Generalsuperintendenten (geistlicher Leiter der Provinzialkirche) und des Präses (Vorsitzender der Synode) geschaffen.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union". Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet. In der westfälischen Provinzialkirche übernahm der Generalsuperintendent zusammen mit dem Konsistorialpräsidenten und dem Präses der Synode die Leitung der Kirche, die am 6. November 1923 eine Verfassung verabschiedete, welche am 1. Dezember 1924 in Kraft trat. Diese bestätigte die 3 Führungspositionen in der Leitung der Provinzialkirche.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbleibenden sechs alten Kirchenprovinzen Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei. Die westfälische Provinzialkirche erhielt am 1. Dezember 1953 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als "Evangelische Kirche von Westfalen". Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt, das nunmehr in Bielefeld errichtet wurde. Die Einweihung des neuen Landeskirchenamtes in Bielefeld erfolgte am 26. April 1956. Bereits 1948 waren die 3 Leitungsämter der Landeskirche zum Amt des "Präses" vereinigt worden.

1954 gründete die Evangelische Kirche von Westfalen zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.

3 Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der Präses, der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Präses in der Regel in den Ruhestand. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.

Vor 1948 gab es 3 Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzender der Synode.

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren also Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. In Westfalen konnte der erste Generalsuperintendent jedoch erst 1835 nach Verabschiedung der Kirchenordnung sein Amt antreten.

Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der westfälischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die westfälische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle 3 bisherigen Ämter in einer Person vereinigt.

3.1 Generalsuperintendenten und Präsides

Konsistorialpräsidenten

Ab 1948 übernahm der Präses das Amt des Konsistorialpräsidenten.

1815 - 1844: Friedrich Ludwig Wilhelm Philipp Freiherr Vincke, Oberpräsident der Provinz Westfalen
1845 - 1846: von Schaper, Oberpräsident der Provinz Westfalen
1846 - 1850: Eduard Heinrich von Flottwell, Oberpräsident der Provinz Westfalen
1850 - 1871: Franz von Duesberg, Oberpräsident der Provinz Westfalen; tatsächlich führten jedoch die Generalsuperintendenten Graeber und Wiesmann die Amtsgeschäfte
1871 - 1891: Karl Friedrich Wilhelm Hering, Konsistorialpräsident
1892 - 1898: Karl von Westhoven, Konsistorialpräsident
1898 - 1905: Hermann August Wilhelm Stockmann, Konsistorialpräsident
1905 - 1923: Günther von Sydow, Konsistorialpräsident
1925 - 1933: Gottfried Bartels, Konsistorialpräsident
1936 - 1948: Kurt Gerhard Thümmel, Konsistorialpräsident (1936-1938 kommissarisch)

Generalsuperintendenten

Das Amt wurde erst 1836 geschaffen. Ab 1948 übernahm der Präses das leitende geistliche Amt der Landeskirche.

1836 - 1846: Wilhelm Johann Gottfried Roß
1846 - 1856: Franz Friedrich Graeber
1857 - 1883: Franz Julius Wiesmann
1883 - 1905: Johannes Friedrich Ferdinand Gustav Nebe
1905 - 1930: Christian Heinrich Wilhelm Zoellner
1931 - 1934/1944: Wilhelm Weirich (ab 1936 übernahm Präses Koch teilweise die geistliche Leitung der Kirche)

Präsides

Bis 1948 war der Präses Vorsitzender der Synode, seither ist er zusätzlich geistlicher Leiter der Landeskirche und Leiter des Landeskirchenamts.

1835: Johann Jakob von der Kuhlen
1835 - 1841: Johann Heinrich Christian Nonne
1841 - 1843: Bernhard August Jacobi
1844 - 1874: Diedrich Wilhelm Albert
1874 - 1902: Ludwig Heinrich Philipp Polscher
1902 - 1914: Friedrich Adolf König
1914 - 1927: Heinrich Friedrich Wilhelm Kockelke
1927 - 1949: D. Jakob Emil Karl Koch
1949 - 1968: D. Julius Ewald Ernst Wilm
1969 - 1977: Dr. theol. h.c. Hans Thimme
1977 - 1985: Dr. theol. Heinrich Reiß
1985 - 1996: Dr. Hans-Martin Linnemann
1996 - 2004: Manfred Sorg
2004 - heute: Alfred Buß

4 Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 4 Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses, seit 1948 gleichzeitig leitender Geistlicher der Landeskirche sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium) in Bielefeld.

5 Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Präses hat seinen Amtssitz in Bielefeld. Er ist Vorsitzender der auf 8 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch 17 weitere Mitglieder (darunter 7 hauptamtlich) an. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören. Die Kirchenleitung arbeitet mit ihren Mitarbeitern im Landeskirchenamts (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche (seit 1956 in Bielefeld).

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem Presbyterium. Deren Mitglieder heißen "Presbyter" bzw. "Presbyterinnen". Dem Presbyterium gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Kreissynodalvorstand.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht.

Die 31 Kirchenkreise

Arnsberg
Bielefeld
Bochum
Dortmund-Mitte-Nordost
Dortmund-Süd
Dortmund-West
Gelsenkirchen und Wattenscheid (Sitz Gelsenkirchen)
Gladbeck-Bottrop-Dorsten (Sitz Gladbeck)
Gütersloh
Hagen
Halle
Hamm
Hattingen-Witten (Sitz Witten)
Herford
Herne
Iserlohn
Lübbecke
Lüdenscheid-Plettenberg (Sitz Lüdenscheid)
Lünen (Sitz Dortmund)
Minden
Münster
Paderborn
Recklinghausen
Schwelm
Siegen
Soest
Steinfurt-Coesfeld-Borken (Sitz Steinfurt)
Tecklenburg (Sitz Lengerich)
Unna
Vlotho (Sitz Bad Oeynhausen)
Wittgenstein (Sitz Siegen, Nebenstelle und Superintendentur in Bad Berleburg verblieben)

Kirchengemeinden

Die 31 Kirchenkreise sind in 623 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.

6 Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

Evangelisches Gesang-Buch; Herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld, 1834

Christliches Gesangbuch für die evangelischen Gemeinden des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg, Gütersloh vor 1900

Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund, 1883

Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"), Dortmund, 1929

Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969

Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996

7 Statistik
   
Mitglieder (2004)

2.655.045

   
Kirchenaustritte (2004) 12.181
   
Kirchensteuereinnahmen (2004) 399.840.000 €
   
Quelle: Evangelische Kirche von Westfalen



teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Wikipedia, die freie Enzyklopädie


8 Bücher zum Thema Evangelische Kirche von Westfalen




9 Links

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