Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EkvW) ist eine von 23
Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Bielefeld. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ca. 2,65
Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2004) in 623 Kirchengemeinden
und 31 Kirchenkreisen, die in 11 Gestaltungsräumen zusammengefasst
sind. Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine der unierten
Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche
der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003
in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in
Iserlohn (Märkischer Kreis).
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen umfasst
die bis 1946 bestehende ehemalige Provinz Westfalen des
Staates Preußen. Nach Auflösung des Staates Preußen
wurde das Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil
des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und umfasst heute den
Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke Arnsberg,
Detmold ohne den Kreis Lippe und Münster. Der Kreis
Lippe umfasst im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen
Landes Lippe und gehört von wenigen Ausnahmen
abgesehen nicht zur westfälischen Kirche, sondern
zur eigenständigen Lippischen Landeskirche.
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Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen gehörte
vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der
Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten und zum Teil
schon sehr früh die Reformation einführten. Den größten
Anteil am Gebiet hatte das Kurfürstentum Köln (mit dem
Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen), die Fürstbistümer
Münster, Paderborn und Minden, die Grafschaft Mark (Reformation
ab 1524), die Grafschaft Ravensberg (Reformation ab 1541) und
die Grafschaft Nassau-Siegen. Die geistlichen Territorien blieben
bis auf Minden katholisch, während in den weltlichen Herrschaften
der protestantische Glaube maßgebend war. Hier war die lutherische
Lehre vorherrschend, doch gab es auch reformierte Gebiete, vor
allem das Siegerland und die Grafschaft Tecklenburg.
Mark, Ravensberg und Minden kam im 17., Tecklenburg im 18. Jahrhundert
zu Brandenburg-Preußen, weitere Gebiete erhielt es nach
dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 bzw. nach dem Wiener Kongress
1815. Danach bildete Preußen aus allen Gebieten die Provinz
Westfalen mit der Hauptstadt Münster.
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen
der Provinz Westfalen, als in Münster eine Verwaltungsbehörde
das "Konsistorium" errichtet wurde. "Oberhaupt
der Kirche" bzw. der Kirchenprovinz war wie in allen anderen
preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen
als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine
Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit
entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche
Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen",
die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte.
Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen,
Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien,
Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand
somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für
die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig
war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. 1819
tagte in Lippstadt die erste westfälische Synode, an deren
Spitze ein Präses stand. Die Kirchenverwaltung oblag jedoch
dem Konsistorialpräsidenten in Münster, dessen Funktion
anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in "Personalunion"
ausübte. Erst Jahre später wurde ein eigenständiger
Konsistorialpräsident eingesetzt.
1835 erhielt die Provinzialkirche zusammen mit der Kirchenprovinz
Rheinland eine Kirchenordnung, in welcher trotz der Union beide
Bekenntnisse weiterhin Geltung behielten, d.h. die einzelnen Gemeinden
behielten ihre jeweilige Tradition bei. Lediglich verwaltungsmäßig
waren beide Bekenntnisse unter dem selben Konsistorium in Münster.
In jener Zeit wurden auch die Ämter des Generalsuperintendenten
(geistlicher Leiter der Provinzialkirche) und des Präses
(Vorsitzender der Synode) geschaffen.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für
den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet.
1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen
Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und
wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach
1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der
älteren Provinzen Preußens".
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen
abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die
preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten
daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen
Union". Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten
und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
In der westfälischen Provinzialkirche übernahm der Generalsuperintendent
zusammen mit dem Konsistorialpräsidenten und dem Präses
der Synode die Leitung der Kirche, die am 6. November 1923 eine
Verfassung verabschiedete, welche am 1. Dezember 1924 in Kraft
trat. Diese bestätigte die 3 Führungspositionen in der
Leitung der Provinzialkirche.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates
Preußen 1947 wurden die noch verbleibenden sechs alten Kirchenprovinzen
Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten
alle der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei.
Die westfälische Provinzialkirche erhielt am 1. Dezember
1953 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als "Evangelische
Kirche von Westfalen". Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt,
das nunmehr in Bielefeld errichtet wurde. Die Einweihung des neuen
Landeskirchenamtes in Bielefeld erfolgte am 26. April 1956. Bereits
1948 waren die 3 Leitungsämter der Landeskirche zum Amt des
"Präses" vereinigt worden.
1954 gründete die Evangelische Kirche von Westfalen zusammen
mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens
als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen
Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union"
als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der
Präses, der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt
wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Präses
in der Regel in den Ruhestand. Der Präses ist geistlicher
und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.
Vor 1948 gab es 3 Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten
als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums
als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzender der
Synode.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren
also Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen
insgesamt 12 gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz
nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst
und dann erst 1828 erneut eingeführt. In Westfalen konnte
der erste Generalsuperintendent jedoch erst 1835 nach Verabschiedung
der Kirchenordnung sein Amt antreten.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten
Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses
die Kirchenleitung der westfälischen Provinzialkirche. Nach
Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die
westfälische Provinzialkirche formell selbständig und
das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle
3 bisherigen Ämter in einer Person vereinigt.
3.1
Generalsuperintendenten und Präsides
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Konsistorialpräsidenten
Ab 1948 übernahm der Präses das Amt des Konsistorialpräsidenten.
1815 - 1844: Friedrich Ludwig Wilhelm Philipp Freiherr Vincke,
Oberpräsident der Provinz Westfalen
1845 - 1846: von Schaper, Oberpräsident der Provinz Westfalen
1846 - 1850: Eduard Heinrich von Flottwell, Oberpräsident
der Provinz Westfalen
1850 - 1871: Franz von Duesberg, Oberpräsident der Provinz
Westfalen; tatsächlich führten jedoch die Generalsuperintendenten
Graeber und Wiesmann die Amtsgeschäfte
1871 - 1891: Karl Friedrich Wilhelm Hering, Konsistorialpräsident
1892 - 1898: Karl von Westhoven, Konsistorialpräsident
1898 - 1905: Hermann August Wilhelm Stockmann, Konsistorialpräsident
1905 - 1923: Günther von Sydow, Konsistorialpräsident
1925 - 1933: Gottfried Bartels, Konsistorialpräsident
1936 - 1948: Kurt Gerhard Thümmel, Konsistorialpräsident
(1936-1938 kommissarisch)
Generalsuperintendenten
Das Amt wurde erst 1836 geschaffen. Ab 1948 übernahm der
Präses das leitende geistliche Amt der Landeskirche.
1836 - 1846: Wilhelm Johann Gottfried Roß
1846 - 1856: Franz Friedrich Graeber
1857 - 1883: Franz Julius Wiesmann
1883 - 1905: Johannes Friedrich Ferdinand Gustav Nebe
1905 - 1930: Christian Heinrich Wilhelm Zoellner
1931 - 1934/1944: Wilhelm Weirich (ab 1936 übernahm Präses
Koch teilweise die geistliche Leitung der Kirche)
Präsides
Bis 1948 war der Präses Vorsitzender der Synode, seither
ist er zusätzlich geistlicher Leiter der Landeskirche und
Leiter des Landeskirchenamts.
1835: Johann Jakob von der Kuhlen
1835 - 1841: Johann Heinrich Christian Nonne
1841 - 1843: Bernhard August Jacobi
1844 - 1874: Diedrich Wilhelm Albert
1874 - 1902: Ludwig Heinrich Philipp Polscher
1902 - 1914: Friedrich Adolf König
1914 - 1927: Heinrich Friedrich Wilhelm Kockelke
1927 - 1949: D. Jakob Emil Karl Koch
1949 - 1968: D. Julius Ewald Ernst Wilm
1969 - 1977: Dr. theol. h.c. Hans Thimme
1977 - 1985: Dr. theol. Heinrich Reiß
1985 - 1996: Dr. Hans-Martin Linnemann
1996 - 2004: Manfred Sorg
2004 - heute: Alfred Buß
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 4 Jahre von den Kreissynoden
entsandt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von
politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses,
seit 1948 gleichzeitig leitender Geistlicher der Landeskirche
sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium) in Bielefeld.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Präses hat seinen Amtssitz in Bielefeld. Er ist Vorsitzender
der auf 8 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung"
der Kirche). Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses
selbst noch 17 weitere Mitglieder (darunter 7 hauptamtlich) an.
Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses
und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben
hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören. Die Kirchenleitung
arbeitet mit ihren Mitarbeitern im Landeskirchenamts (früher
Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche (seit
1956 in Bielefeld).
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
dem Presbyterium. Deren Mitglieder heißen "Presbyter"
bzw. "Presbyterinnen". Dem Presbyterium gehören
auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in
der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen
Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls
Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als
Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Presbyterien
der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Kreissynodalvorstand.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar)
gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht.
Die 31 Kirchenkreise
Arnsberg
Bielefeld
Bochum
Dortmund-Mitte-Nordost
Dortmund-Süd
Dortmund-West
Gelsenkirchen und Wattenscheid (Sitz Gelsenkirchen)
Gladbeck-Bottrop-Dorsten (Sitz Gladbeck)
Gütersloh
Hagen
Halle
Hamm
Hattingen-Witten (Sitz Witten)
Herford
Herne
Iserlohn
Lübbecke
Lüdenscheid-Plettenberg (Sitz Lüdenscheid)
Lünen (Sitz Dortmund)
Minden
Münster
Paderborn
Recklinghausen
Schwelm
Siegen
Soest
Steinfurt-Coesfeld-Borken (Sitz Steinfurt)
Tecklenburg (Sitz Lengerich)
Unna
Vlotho (Sitz Bad Oeynhausen)
Wittgenstein (Sitz Siegen, Nebenstelle und Superintendentur in
Bad Berleburg verblieben)
Kirchengemeinden
Die 31 Kirchenkreise sind in 623 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer.
Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht,
indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen singen bzw.
sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesang-Buch; Herausgegeben nach den Beschlüssen
der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft
Mark, Elberfeld, 1834
Christliches Gesangbuch für die evangelischen Gemeinden des
Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg, Gütersloh
vor 1900
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund,
1883
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit
dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches
nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"),
Dortmund, 1929
Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen
Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche
im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische
Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten
Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und
Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen
im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn,
1996
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Mitglieder (2004)
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2.655.045
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| Kirchenaustritte (2004) |
12.181 |
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| Kirchensteuereinnahmen (2004) |
399.840.000 € |
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| Quelle: Evangelische Kirche von Westfalen |
teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie |
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