Kirchenaustritt.de

Home

Österreich Schweiz

Info/FAQ

Links

Statistik

Kirchensteuer

Termine

Lexikon

Bücher

Newsletter

Sitemap

Suche auf Kirchenaustritt.de

Impressum

 

Lexikon: Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EkvW) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Bielefeld und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Präses
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Kirche von Westfalen (EkvW)
   
Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld
   
Leitender Geistlicher u. Präses der Synode: Alfred Buß
   
Mitglieder der EkvW (2009): 2 520 908 (31,7 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 10 864 (0,4 %) www.evangelisch-in-westfalen.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche von Westfalen austreten wollen, müssen Sie dies beim Amtsgericht erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen

3 Geschichte

Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten und zum Teil schon sehr früh die Reformation einführten. Den größten Anteil am Gebiet hatte das Kurfürstentum Köln (mit dem Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen), die Fürstbistümer Münster, Paderborn und Minden, die Grafschaft Mark (Reformation ab 1524), die Grafschaft Ravensberg (Reformation ab 1541) und die Grafschaft Nassau-Siegen. Die geistlichen Territorien blieben bis auf Minden katholisch, während in den weltlichen Herrschaften der protestantische Glaube maßgebend war. Hier war die lutherische Lehre vorherrschend, doch gab es auch reformierte Gebiete, vor allem das Siegerland und die Grafschaft Tecklenburg.

Mark, Ravensberg und Minden kam im 17., Tecklenburg im 18. Jahrhundert zu Brandenburg-Preußen, weitere Gebiete erhielt es nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 bzw. nach dem Wiener Kongress 1815. Danach bildete Preußen aus allen Gebieten die Provinz Westfalen mit der Hauptstadt Münster.

In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Provinz Westfalen, als in Münster eine Verwaltungsbehörde das "Konsistorium" errichtet wurde. "Oberhaupt der Kirche" bzw. der Kirchenprovinz war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. 1819 tagte in Lippstadt die erste westfälische Synode, an deren Spitze ein Präses stand. Die Kirchenverwaltung oblag jedoch dem Konsistorialpräsidenten in Münster, dessen Funktion anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in "Personalunion" ausübte. Erst Jahre später wurde ein eigenständiger Konsistorialpräsident eingesetzt.

1835 erhielt die Provinzialkirche zusammen mit der Kirchenprovinz Rheinland eine Kirchenordnung, in welcher trotz der Union beide Bekenntnisse weiterhin Geltung behielten, d.h. die einzelnen Gemeinden behielten ihre jeweilige Tradition bei. Lediglich verwaltungsmäßig waren beide Bekenntnisse unter dem selben Konsistorium in Münster. In jener Zeit wurden auch die Ämter des Generalsuperintendenten (geistlicher Leiter der Provinzialkirche) und des Präses (Vorsitzender der Synode) geschaffen.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union". Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet. In der westfälischen Provinzialkirche übernahm der Generalsuperintendent zusammen mit dem Konsistorialpräsidenten und dem Präses der Synode die Leitung der Kirche, die am 6. November 1923 eine Verfassung verabschiedete, welche am 1. Dezember 1924 in Kraft trat. Diese bestätigte die 3 Führungspositionen in der Leitung der Provinzialkirche.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbleibenden sechs alten Kirchenprovinzen Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei. Die westfälische Provinzialkirche erhielt am 1. Dezember 1953 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als "Evangelische Kirche von Westfalen". Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt, das nunmehr in Bielefeld errichtet wurde. Die Einweihung des neuen Landeskirchenamtes in Bielefeld erfolgte am 26. April 1956. Bereits 1948 waren die 3 Leitungsämter der Landeskirche zum Amt des "Präses" vereinigt worden.

1954 gründete die Evangelische Kirche von Westfalen zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen umfasst die bis 1946 bestehende ehemalige Provinz Westfalen des Staates Preußen. Nach Auflösung des Staates Preußen wurde das Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und umfasst heute den Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold (ohne den Kreis Lippe) und Münster. Der Kreis Lippe umfasst im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe und gehört – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zur westfälischen Kirche, sondern zur eigenständigen Lippischen Landeskirche.

5 Präses

An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der Präses, der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Präses in der Regel in den Ruhestand. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.

Präsides

Bis 1948 war der Präses Vorsitzender der Synode, seither ist er zusätzlich geistlicher Leiter der Landeskirche und Leiter des Landeskirchenamts.

1835: Johann Jakob von der Kuhlen
1835 - 1841: Johann Heinrich Christian Nonne
1841 - 1843: Bernhard August Jacobi
1844 - 1874: Diedrich Wilhelm Albert
1874 - 1902: Ludwig Heinrich Philipp Polscher
1902 - 1914: Friedrich Adolf König
1914 - 1927: Heinrich Friedrich Wilhelm Kockelke
1927 - 1949: D. Jakob Emil Karl Koch
1949 - 1968: D. Julius Ewald Ernst Wilm
1969 - 1977: Dr. theol. h.c. Hans Thimme
1977 - 1985: Dr. theol. Heinrich Reiß
1985 - 1996: Dr. Hans-Martin Linnemann
1996 - 2004: Manfred Sorg
2004 - heute: Alfred Buß

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses, seit 1948 gleichzeitig leitender Geistlicher der Landeskirche sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium) in Bielefeld.

7 Gliederung

Die Landeskirche ist als Organisation von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Leitungsorganen, den Presbyterien. Deren gewählte Mitglieder heißen „Presbyter“ bzw. „Presbyterinnen“. Dem Presbyterium einer Kirchengemeinde gehören auch deren Pfarrer an.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis, der die mittlere Ebene im dreistufigen Aufbau der Landeskirche bildet (in der staatlichen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Leitungsorgane die Kreissynode, deren Mitglieder von den Presbyterien der zugehörigen Kirchengemeinden entsandt werden, sowie den Kreissynodalvorstand.

Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche (in der staatlichen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine weitere Stufe zwischen den Kirchenkreisen und der Landeskirche, die es in einigen anderen Landeskirchen gibt und die in etwa den Regierungsbezirken der staatlichen Verwaltung entspricht, gibt es in der westfälischen Landeskirche nicht.

Die 31 Kirchenkreise sind in 623 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Landeskirche deutlich geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sie sich erhöht, weil v.a. in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. In jüngerer Zeit nimmt die Zahl der Kirchengemeinden wieder ab, weil sie aufgrund von sinkender Gemeindegliederzahl vermehrt fusionieren müssen.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKvW aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche von Westfalen

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
2.726.923
14 517
0,5
2002
2.703.271
15 357
0,6
2003
2.673.180
32,9
15 861
0,6
2004
2.655.045
32,8
12 181
0,5
2005
2.632.901
32,6
10 283
0,4
2006
2.606.901
32,4
10 064
0,4
2007
2.582.070
32,2
9 095
0,3
2008
2.551.667
31,9
12 228
0,5
2009
2 520 908
31,7
10 864
0,4

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zum Bundesland NRW - Statistiken zur EKD - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
EKvW
 
Homepage der Evangelischen Kirche von Westfalen
 
Lexikon
 
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Christentum
Jesus Christus

Die Bibel

Weitere Einträge
 
Austritt aus der EKvW
 
Kirchenaustritt in NRW
 
 

Kirchenaustritt.de ist nicht für die Inhalte der verlinkten Seiten verantwortlich.
 
 

 

Suche auf Kirchenaustritt.de

 

 

 
 

© René Meintz
Besserer Pagerank
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits