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| Evangelische Kirche in Mitteldeutschland |
(EKM) |
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| Am Dom 2 |
39104 Magdeburg |
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| Landesbischöfin: Ilse Junkermann |
Präses der Synode: Wolf von Marschall |
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| Mitglieder der Landeskirche (2009): |
858.453 (19,2 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 4 594 (0,5 %) |
Homepage: www.ekmd.de |
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Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland austreten
wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären (in Brandenburg
beim Amtsgericht). Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem
Wohnort.
Amtsgerichte
in Brandenburg
Standesämter
in Sachsen
Standesämter
in Sachsen-Anhalt
Standesämter in
Thüringen
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland wurde am 1. Januar
2009 gegründet, nachdem die Synoden der Evangelischen Kirche
der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Thüringen im Jahr 2007 die Vereinigung ihrer beiden
Landeskirchen beschlossen hatten und sich am 5. Juli 2008 eine gemeinsame
Verfassung gaben.
Das Gebiet der EKM befindet sich überwiegend in den Ländern
Sachsen-Anhalt und Thüringen. Außerdem gehören kleinere
Teile der Länder Brandenburg und Sachsen zum Gebiet der Landeskirche.
Einige Gebiete in Sachsen-Anhalt gehören zur Evangelischen
Landeskirche Anhalts oder zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
in Braunschweig (Calvörde, Blankenburg). Teile Thüringens
gehören zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Somit
entspricht es im Wesentlichen dem 1920 gegründeten und bis
1952 bestehenden Land Thüringen sowie der ehemals preußischen
Provinz Sachsen.
An der Spitze der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland steht
die Landesbischöfin. Als erste gemeinsame Landesbischöfin
wurde am 21. März 2009 Ilse Junkermann von der Landessynode
im dritten Wahlgang gewählt und am 29. August 2009 im Magdeburger
Dom in das Amt eingeführt.
Landesbischöfe
1. Januar bis 1. Juni 2009: Christoph Kähler
1. Januar bis 7. Juni 2009: Axel Noack
1. Juni bis 29. August 2009: Propst Dr. Hans Mikosch
7. Juni bis 29. August 2009: Propst Siegfried Kasparick
seit 29. August 2009: Ilse Junkermann
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die 84 Synodalen, werden auf fünf Jahre gewählt
bzw. berufen oder gehören ihr von Amts wegen an. Die Landessynode
tritt in der Regel einmal im Jahr zu einer mehrtägigen Sitzung
zusammen. Die Tagung wird vom Präsidium geleitet, dem der Präses
sowie zwei Stellvertreter angehören. Zu den Aufgaben der Landessynode
gehört u.a. die Wahl des Bischofs bzw. der Bischöfin,
der Regionalbischöfe und der Dezernenten des Kirchenamtes.
Präsides der Landessynode
1. bis 23. Januar 2009: Petra Gunst
seit 23. Januar 2009: Wolf von Marschall
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die derzeit 3.315 Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Gemeindekirchenräten.
Die Mitglieder dieser Gremien heißen Kirchenälteste.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis. Die
38 Kirchenkreise haben als Gremium die Kreissynode mit einem Präsidium
der Kreissynode. Die Mitglieder der Kreissynode werden von den jeweiligen
Gemeindekirchenräten gewählt. Der leitende Geistliche
eines Kirchenkreises trägt die Amtsbezeichnung Superintendent.
Eine Besonderheit bildet der Reformierte Kirchenkreis mit Sitz in
Halle. Er besteht nicht aus einem zusammenhängenden Territorium,
sondern aus den fünf reformierten Einzelgemeinden in Aschersleben,
Burg, Halberstadt, Halle und Magdeburg. Der leitende Geistliche
des Reformierten Kirchenkreises trägt die Amtsbezeichnung Senior.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKM
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Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
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Jahr
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Mitglieder
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in % der Bev.
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Kirchenaustritte
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in %
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2008
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881 805
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19,5
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5 198
|
0,6
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2009
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858 453
|
19,2
|
4 594
|
0,5
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken zu den Bundesländern Brandenburg,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen
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