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| Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg |
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| Philosophenweg 1 |
26121 Oldenburg (Oldb.) |
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Landesbischof: Jan Janssen
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Präses der Synode: Sabine Blütchen |
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| Mitglieder (2009): |
451.410 (43,3 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 2 734 (0,6 %) |
Homepage: www.ev-kirche-oldenburg.de |
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Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg austreten
wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die
Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Standesämter
in Niedersachsen
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte
des Landes Oldenburg verbunden. Im Gebiet der Grafschaft Oldenburg
geht die Reformation wohl auf das Jahr 1527 zurück. Obwohl
sich die lutherische Reformation immer weiter durchsetzte, kam es
zu keinen rechtlichen Regelungen. Dies änderte sich erst mit
der Einführung der ersten Oldenburger Kirchenordnung im Jahr
1573 durch Hermann Hamelmann. Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes
Konsistorium versuchte mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre
und Leben in den Gemeinden zu überwachen. 1590 wurde als erstes
Buch in Oldenburg der Kleine Katechismus Martin Luthers in Niederdeutsch
gedruckt.
Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung.
Danach kamen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch Vertrag
an das Fürstbistum Lübeck, das seit Anfang des 16. Jahrhunderts
von Administratoren mit Sitz in Eutin verwaltet worden war. 1774
wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803
wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und als
weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg
verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand; später
kam noch das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe als weitere
Exklave hinzu. 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die
Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog
bzw. Großherzog von Oldenburg als summus episcopus.
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Wegfall des Landesherrlichen
Kirchenregimentes nach Zusammenbruch der Monarchien in Deutschland
wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus
drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische
Landeskirche hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen
aufgeteilt, die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg
im Freistaat Oldenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg (später
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin). Im Fürstentum
bzw. Landesteil Birkenfeld bestand schon von Anbeginn an eine eigenständige
Birkenfelder Landeskirche, da eine Vereinigung mit der Oldenburgischen
Landeskirche wegen konfessioneller Bedenken in Birkenfeld
gab es einige reformierte Gemeinden nicht möglich war.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im
Freistaat Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand
an der Spitze der Landeskirche der Präsident des Oberkirchenrats,
der 1934 den Titel Bischof erhielt. Bis heute wird gelegentlich
eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet
zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.
Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg umfasst
im Wesentlichen den Hauptteil des ehemaligen Landes Oldenburg, also
das Kernland ohne die damaligen Landesteile Lübeck und Birkenfeld.
Das ehemalige Land Oldenburg wurde 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen.
Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen, die nach 1946 vorgenommen
wurden, haben sich auf das Gebiet der Landeskirche Oldenburg nicht
ausgewirkt.
Vollständig zum Gebiet der Landeskirche gehören heute
die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb), Delmenhorst und Wilhelmshaven
sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Wesermarsch.
Nicht zur Landeskirche Oldenburg gehören:
- im Landkreis Vechta der Ortsteil Vörden der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
- im Landkreis Friesland der Ortsteil Gödens der Gemeinde Sande
(Friesland) und
- im Landkreis Oldenburg die Samtgemeinde Harpstedt.
Anderen Landkreisen zugeordet wurden nach 1946 die folgenden Teile
der Landeskirche Oldenburg:
- der Ortsteil Idafehn der Gemeinde Ostrhauderfehn im Landkreis
Leer
- ein Teil der Gemeinde Loxstedt im Landkreis Cuxhaven und
- ein Teil der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz.
Der Bischof (bis 1934 Präsident des Oberkirchenrats, von 1640
bis 1853 Generalsuperintendent, davor Superintendent), der von der
Synode gewählt wird, übt nach der Kirchenordnung als erster
Pfarrer der Kirche durch Verkündigung und Seelsorge das Hirten-
und Wächteramt aus. Er hat seinen Amtssitz in Oldenburg (Oldb).
Bischofskirche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die St. Lamberti-Kirche
in Oldenburg (Oldb). Nach Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt
der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Vertreten wird der Bischof
in seiner Funktion als Vorsitzender des Oberkirchenrates in Verwaltungsangelegenheiten
vom juristischen Mitglied des Oberkirchenrates; in theologischen
Fragen vom dienstältesten theologischen Mitglied.
Leitende Geistliche der Oldenburgischen Kirche
15731595: Hermann Hamelmann, Superintendent (Grafschaft
Oldenburg)
16091637: Gottfried Schlüter, Superintendent (Grafschaft
Oldenburg)
16371638: Anton Buscher, kommissarischer Superintendent
(Grafschaft Oldenburg)
16381639: Gerhard Langhorst, kommissarischer Superintendent
(Grafschaft Oldenburg)
1640-1651: Nicolaus Vismar, Generalsuperintendent
1651-1655:
1655-1657: Martin Strackerjan, Generalsuperintendent
1657-1667: Dr. Matthias Cadovius, Generalsuperintendent
1680-1686: Gregorius Michael, Generalsuperintendent
1686-1699: Nikolaus Alardus, Generalsuperintendent
1701-1709: Bonaventura Krahe, Generalsuperintendent
1709-1732: Kaspar Büssing, Generalsuperintendent
1753-1750: Rudolf Ibbeken, Generalsuperintendent
1751-????: Johann Adam Flessa, Generalsuperintendent
1789-1801: Heinrich Esdras Mutzenbecher, Generalsuperintendent
1805-1831: Anton Georg Hollmann, Generalsuperintendent
1836-1853: Ernst Gottfried Adolf Böckel, Generalsuperintendent
1893-1904: Martin Bernhard Schomann, Präsident des Oberkirchenrats
1904-1920: Eugen von Finckh, Präsident des Oberkirchenrats
1920-1934: Heinrich Tilemann, Präsident des Oberkirchenrats
1934-1944: Johannes Volkers, Bischof
1945-1952: Wilhelm Stählin, Bischof
1952-1953: Bischofskrise: gewählt aber nicht eingeführt: Wilhelm Hahn
1954-1967: Gerhard Jacobi, Bischof
1967-1985: Hans-Heinrich Harms, Bischof
1985-1998: Wilhelm Sievers, Bischof
1998-2008: Peter Krug, Bischof
2008-heute: Jan Janssen, Bischof
Die auf sechs Jahre gewählte Synode ist das oberste kirchenleitende
Organ der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und nimmt stellvertretend
für die Gemeinden das geistliche und rechtliche Leben der Kirche
wahr. Die 60 Synodenmitglieder, die Synodalen, werden überwiegend
von den Kreissynoden gewählt, zum Teil aber auch vom Oberkirchenrat
berufen. Ihre Vorsitzende ist die Präsidentin der Synode,
derzeit Sabine Blütchen. Die Synode tagt normalerweise zweimal
im Jahr. In der übrigen Zeit nimmt der Gemeinsame Kirchenausschuss
die Verantwortung für grundsätzliche Entscheidungen der
Kirche wahr. Der Vorsitz dieses Gremiums hat der Bischof inne, die
Synodenpräsidentin ist seine Stellvertreterin. Dem Gremium
gehören außerdem das Kollegium des Oberkirchenrats und
weitere Synodale an.
Die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
- An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
den Gemeindekirchenräten und den Pfarrern oder
Pfarrerinnen. Die Gemeindekirchenräte werden von den Gemeindegliedern
gewählt.
- Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis,
an dessen Spitze ein Kreispfarrer oder eine Kreispfarrerin steht.
Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen
Rechts und haben als Gremien die Kreissynode mit einem Kreiskirchenrat.
Die Mitglieder der Kreissynode werden von den jeweiligen Gemeindekirchenräten
der Kirchengemeinden des Kirchenkreises gewählt.
- Die 117 Kirchengemeinden in den sechs Kirchenkreisen bilden zusammen
die Landeskirche, die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg.
Eine mittlere Verwaltungs- und Leitungsebene gibt es in der Ev.-Luth.
Kirche in Oldenburg nicht.
Kirchenkreise
Bis vor einigen Jahren gab es noch 14 Kirchenkreise. Ehemalige
Kirchenreise waren z. B. Brake, Elsfleth, Ganderkesee und Wildeshausen.
Durch Zusammenschluss und Neuorganisation wurde die Zahl seit 2007
auf sechs Kirchenkreise reduziert:
- Ammerland
- Delmenhorst/Oldenburg Land
- Friesland-Wilhelmshaven
- Oldenburger Münsterland
- Oldenburg Stadt
- Wesermarsch
Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
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Jahr
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Mitglieder
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in % der Bev.
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Kirchenaustritte
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in %
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2001
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475 887
|
|
4 823
|
1,0
|
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2002
|
473 442
|
|
3 850
|
0,8
|
|
2003
|
470 425
|
45,4
|
3 425
|
0,7
|
|
2004
|
469 151
|
45,1
|
2 846
|
0,6
|
|
2005
|
466 507
|
44,8
|
2 331
|
0,5
|
|
2006
|
463 448
|
44,5
|
2 279
|
0,5
|
|
2007
|
460 538
|
44,1
|
2 490
|
0,5
|
|
2008
|
455 768
|
43,7
|
3 410
|
0,7
|
|
2009
|
451 410
|
43,3
|
2 734
|
0,6
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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