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Lexikon: Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Oldenburg und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
   
Philosophenweg 1 26121 Oldenburg (Oldb.)
   

Landesbischof: Jan Janssen

Präses der Synode: Sabine Blütchen
   
Mitglieder (2009): 451.410 (43,3 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 2 734 (0,6 %) Homepage: www.ev-kirche-oldenburg.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Standesämter in Niedersachsen

3 Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Oldenburg verbunden. Im Gebiet der Grafschaft Oldenburg geht die Reformation wohl auf das Jahr 1527 zurück. Obwohl sich die lutherische Reformation immer weiter durchsetzte, kam es zu keinen rechtlichen Regelungen. Dies änderte sich erst mit der Einführung der ersten Oldenburger Kirchenordnung im Jahr 1573 durch Hermann Hamelmann. Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes Konsistorium versuchte mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre und Leben in den Gemeinden zu überwachen. 1590 wurde als erstes Buch in Oldenburg der Kleine Katechismus Martin Luthers in Niederdeutsch gedruckt.

Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung. Danach kamen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch Vertrag an das Fürstbistum Lübeck, das seit Anfang des 16. Jahrhunderts von Administratoren mit Sitz in Eutin verwaltet worden war. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und als weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand; später kam noch das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu. 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. Großherzog von Oldenburg als summus episcopus.

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregimentes nach Zusammenbruch der Monarchien in Deutschland wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische Landeskirche hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt, die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg (später Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin). Im Fürstentum bzw. Landesteil Birkenfeld bestand schon von Anbeginn an eine eigenständige Birkenfelder Landeskirche, da eine Vereinigung mit der Oldenburgischen Landeskirche wegen konfessioneller Bedenken – in Birkenfeld gab es einige reformierte Gemeinden – nicht möglich war.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche der Präsident des Oberkirchenrats, der 1934 den Titel „Bischof“ erhielt. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg umfasst im Wesentlichen den Hauptteil des ehemaligen Landes Oldenburg, also das Kernland ohne die damaligen Landesteile Lübeck und Birkenfeld. Das ehemalige Land Oldenburg wurde 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen. Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen, die nach 1946 vorgenommen wurden, haben sich auf das Gebiet der Landeskirche Oldenburg nicht ausgewirkt.

Vollständig zum Gebiet der Landeskirche gehören heute die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb), Delmenhorst und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Wesermarsch.

Nicht zur Landeskirche Oldenburg gehören:

- im Landkreis Vechta der Ortsteil Vörden der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
- im Landkreis Friesland der Ortsteil Gödens der Gemeinde Sande (Friesland) und
- im Landkreis Oldenburg die Samtgemeinde Harpstedt.

Anderen Landkreisen zugeordet wurden nach 1946 die folgenden Teile der Landeskirche Oldenburg:

- der Ortsteil Idafehn der Gemeinde Ostrhauderfehn im Landkreis Leer
- ein Teil der Gemeinde Loxstedt im Landkreis Cuxhaven und
- ein Teil der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz.

5 Landesbischof

Der Bischof (bis 1934 Präsident des Oberkirchenrats, von 1640 bis 1853 Generalsuperintendent, davor Superintendent), der von der Synode gewählt wird, übt nach der Kirchenordnung als erster Pfarrer der Kirche durch Verkündigung und Seelsorge das Hirten- und Wächteramt aus. Er hat seinen Amtssitz in Oldenburg (Oldb). Bischofskirche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die St. Lamberti-Kirche in Oldenburg (Oldb). Nach Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Vertreten wird der Bischof in seiner Funktion als Vorsitzender des Oberkirchenrates in Verwaltungsangelegenheiten vom juristischen Mitglied des Oberkirchenrates; in theologischen Fragen vom dienstältesten theologischen Mitglied.

Leitende Geistliche der Oldenburgischen Kirche

1573–1595: Hermann Hamelmann, Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
1609–1637: Gottfried Schlüter, Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
1637–1638: Anton Buscher, kommissarischer Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
1638–1639: Gerhard Langhorst, kommissarischer Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
1640-1651: Nicolaus Vismar, Generalsuperintendent
1651-1655:
1655-1657: Martin Strackerjan, Generalsuperintendent
1657-1667: Dr. Matthias Cadovius, Generalsuperintendent
1680-1686: Gregorius Michael, Generalsuperintendent
1686-1699: Nikolaus Alardus, Generalsuperintendent
1701-1709: Bonaventura Krahe, Generalsuperintendent
1709-1732: Kaspar Büssing, Generalsuperintendent
1753-1750: Rudolf Ibbeken, Generalsuperintendent
1751-????: Johann Adam Flessa, Generalsuperintendent
1789-1801: Heinrich Esdras Mutzenbecher, Generalsuperintendent
1805-1831: Anton Georg Hollmann, Generalsuperintendent
1836-1853: Ernst Gottfried Adolf Böckel, Generalsuperintendent
1893-1904: Martin Bernhard Schomann, Präsident des Oberkirchenrats
1904-1920: Eugen von Finckh, Präsident des Oberkirchenrats
1920-1934: Heinrich Tilemann, Präsident des Oberkirchenrats
1934-1944: Johannes Volkers, Bischof
1945-1952: Wilhelm Stählin, Bischof
1952-1953: Bischofskrise: gewählt aber nicht eingeführt: Wilhelm Hahn
1954-1967: Gerhard Jacobi, Bischof
1967-1985: Hans-Heinrich Harms, Bischof
1985-1998: Wilhelm Sievers, Bischof
1998-2008: Peter Krug, Bischof
2008-heute: Jan Janssen, Bischof

6 Synode

Die auf sechs Jahre gewählte Synode ist das oberste kirchenleitende Organ der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und nimmt stellvertretend für die Gemeinden das geistliche und rechtliche Leben der Kirche wahr. Die 60 Synodenmitglieder, die Synodalen, werden überwiegend von den Kreissynoden gewählt, zum Teil aber auch vom Oberkirchenrat berufen. Ihre Vorsitzende ist die „Präsidentin der Synode“, derzeit Sabine Blütchen. Die Synode tagt normalerweise zweimal im Jahr. In der übrigen Zeit nimmt der Gemeinsame Kirchenausschuss die Verantwortung für grundsätzliche Entscheidungen der Kirche wahr. Der Vorsitz dieses Gremiums hat der Bischof inne, die Synodenpräsidentin ist seine Stellvertreterin. Dem Gremium gehören außerdem das Kollegium des Oberkirchenrats und weitere Synodale an.

7 Gliederung

Die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

- An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“ und den Pfarrern oder Pfarrerinnen. Die Gemeindekirchenräte werden von den Gemeindegliedern gewählt.

- Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen „Kirchenkreis“, an dessen Spitze ein Kreispfarrer oder eine Kreispfarrerin steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremien die Kreissynode mit einem Kreiskirchenrat. Die Mitglieder der Kreissynode werden von den jeweiligen Gemeindekirchenräten der Kirchengemeinden des Kirchenkreises gewählt.

- Die 117 Kirchengemeinden in den sechs Kirchenkreisen bilden zusammen die Landeskirche, die „Ev.-luth. Kirche in Oldenburg“. Eine mittlere Verwaltungs- und Leitungsebene gibt es in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht.

Kirchenkreise

Bis vor einigen Jahren gab es noch 14 Kirchenkreise. Ehemalige Kirchenreise waren z. B. Brake, Elsfleth, Ganderkesee und Wildeshausen. Durch Zusammenschluss und Neuorganisation wurde die Zahl seit 2007 auf sechs Kirchenkreise reduziert:

- Ammerland
- Delmenhorst/Oldenburg Land
- Friesland-Wilhelmshaven
- Oldenburger Münsterland
- Oldenburg Stadt
- Wesermarsch

 

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
475 887
4 823
1,0
2002
473 442
3 850
0,8
2003
470 425
45,4
3 425
0,7
2004
469 151
45,1
2 846
0,6
2005
466 507
44,8
2 331
0,5
2006
463 448
44,5
2 279
0,5
2007
460 538
44,1
2 490
0,5
2008
455 768
43,7
3 410
0,7
2009
451 410
43,3
2 734
0,6

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zum Bundesland Niedersachsen

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
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9 Links
 
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Jesus Christus

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