| |
|
| Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) |
| |
|
| Paulusplatz 1 |
64285 Darmstadt |
| |
|
|
Kirchenpräsident: Dr. Volker Jung
|
Präses der Synode: Dr. Ulrich Oelschläger |
| |
|
| Mitglieder der EKHN (2009): |
1 731 883 (34,4 % Bevölkerungsanteil) |
| |
|
| Kirchenaustritte (2009): 11.330 (0,6 %) |
Homepage: www.ekhn.de |
| |
|
Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau austreten
wollen, müssen Sie dies in Hessen beim Amtsgericht und in Rheinland-Pfalz
beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich
nach Ihrem Wohnort.
Amtsgerichte in
Hessen
Standesämter in
Rheinland-Pfalz
Seit 1926 war in der Marburger Konferenz über
einen Zusammenschluss von fünf Landeskirchen beraten worden:
der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel, der Evangelischen
Landeskirche in Hessen, der Evangelischen Landeskirche Frankfurt
am Main, der Evangelischen Landeskirche in Nassau sowie der Evangelischen
Landeskirche in Waldeck. 1932 hatte die Marburger Konferenz einen
Plan zur Vereinigung der fünf Kirchen vorgelegt. Durch die
Machtübernahme der Nationalsozialisten und die daraus folgenden
kirchenpolitischen Verwerfungen wurde dieser Plan aber nie umgesetzt.
Stattdessen beschlossen am 12. September 1933 getrennt tagende Synoden
der drei südlichen Kirchen (Hessen-Darmstadt, Nassau, Frankfurt
am Main) einen Zusammenschluss ohne Hessen-Kassel und Waldeck und
gaben sich eine vom Führerprinzip geprägte Kirchenverfassung.
Die vereinigte Landeskirche hatte den Namen Evangelische Landeskirche
in Nassau-Hessen.
Die erste gemeinsame Synode der neuen Landeskirche fand am 28.
November 1933 in Mainz statt. Am 6. Februar 1934 berief Reichsbischof
Müller mit Ernst Ludwig Dietrich einen Vertreter der Deutschen
Christen zum ersten Landesbischof. Mit Kirchengesetz vom 10. Februar
1934 führte die Landeskirche den sogenannten Arierparagraphen
ein, mit dem Menschen jüdischer Abstammung vom Pfarramt und
der Beamtenlaufbahn in der Kirchenverwaltung ausgeschlossen wurden.
Mit einem weiteren Kirchengesetz gleichen Datums wurden fünf
Propsteibezirke eingerichtet: Nassau, Frankfurt am Main, Oberhessen,
Starkenburg und Rheinhessen. Oberhessen, Starkenburg und Rheinhessen
waren bis dahin Superintendenturen gewesen. Die aus den Landeskirchen
Hessen-Darmstadt und Nassau überkommene mittlere Ebene der
Dekanate wurde beibehalten; im April wurden die dann 39 Dekanate
neu gegliedert.
Gegen den nach dem Führerprinzip handelnden Landesbischof
regte sich bald Widerstand (Kirchenkampf). Obwohl Ernst Ludwig Dietrich
bis 1945 im Amt blieb, wurde er de facto entmachtet: Die Geschäfte
der Landeskirche wurden von 1935 bis 1937 durch einen Landeskirchenrat
unter Vorsitz von Rudolf Zentgraf, von 1937 bis 1945 durch den Präses
der Kirchenkanzlei, Walter Kipper, wahrgenommen.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches herrschte Unsicherheit
darüber, ob die Fusion der drei Kirchen fortbestehe. Obwohl
der Wille dazu bestand, bildeten die drei Landeskirchen zunächst
drei getrennte vorläufige Kirchenleitungen. Rechtssicherheit
stellte dann der Beschluss einer gemeinsamen Synode am 30. September
1947 in Friedberg her: Der Kirchentag [=Synode]
bestätigt
den Zusammenschluss
kirchlich und rechtlich. Die Kirche trägt
den Namen: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Damit
trat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in
die Rechtsnachfolge der 1933 gegründeten Evangelischen
Kirche in Nassau-Hessen.
Das Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau umfasst
im Wesentlichen den südlichen Teil des heutigen Bundeslandes
Hessen, die ehemaligen Regierungsbezirke Rheinhessen und Montabaur
des Landes Rheinland-Pfalz sowie einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Es entstand aus dem ehemaligen Volksstaat Hessen (bis 1918 Großherzogtum
Hessen) sowie Teilen der preußischen Provinz Hessen-Nassau,
nämlich dem ehemaligen Herzogtum Nassau (Hauptstadt Wiesbaden)
und der ehemaligen Freien Stadt Frankfurt am Main.
Organe der EKHN sind die Kirchensynode, die Kirchenleitung und
der Kirchenpräsident, der von der Landessynode auf acht Jahre
gewählt wird. In der Regel soll der Kirchenpräsident mit
der Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand eintreten.
Kirchenpräsidenten
19471964: Martin Niemöller
19641968: Wolfgang Sucker
19691985: Helmut Hild
19851992: Helmut Spengler
19932008: Peter Steinacker
2009heute: Volker Jung
Das Kirchenparlament der EKHN ist die Kirchensynode. Deren Mitglieder,
153 Synodalen, werden von den Dekanatssynodalen gewählt, zehn
davon von der Kirchenleitung berufen. Sie tagt 2- bis 3-mal im Jahr,
in der Regel in Frankfurt am Main. Sie ist maßgebend für
die geistliche Leitung und kirchliche Ordnung der Gesamtkirche und
vertritt grundsätzlich auch die Kirche nach außen. Sie
entscheidet in wesentlichen theologischen, rechtlichen, finanziellen
und personellen Angelegenheiten von gesamtkirchlicher Bedeutung.
Leitungsgremium der Kirchensynode ist der Kirchensynodalvorstand,
dessen Vorsitzender der Präses ist. Seit 27. Mai 2010 hat Dr.
Ulrich Oelschläger dieses Amt inne.[8] Vorgänger waren
unter anderem Hans Wilhelmi (ab 1936) und Otto Rudolf Kissel (bis
1986) und Karl Heinrich Schäfer (1986-2010).
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen
und den Pfarrern. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen ein Dekanat,
an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Dekanate sind ebenfalls Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Dekanatssynode
mit einem Dekanatssynodalvorstand. Die Mitglieder der Dekanatssynode
werden von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden
gewählt.
Mehrere Dekanate bilden zusammen einen geistlichen Visitationsbezirk
(Propstei), dem jedoch keine weiteren Verwaltungsfunktionen zugeordnet
sind. Die sechs Propsteien werden von je einem Propst geleitet.
Propsteien
Ursprünglich gab es in der EKHN sieben Propsteien. 2000 wurden
die damaligen Propsteien Nord-Starkenburg mit Sitz in Offenbach
und Frankfurt zur neuen Propstei Rhein-Main mit Sitz Frankfurt am
Main zusammengelegt. Darüber hinaus bestehen weiterhin die
Propsteien Nord-Nassau mit Sitz in Herborn, Oberhessen mit Sitz
in Gießen, Rheinhessen mit Sitz in Mainz, Starkenburg mit
Sitz in Darmstadt (früher Süd-Starkenburg) und Südnassau
mit Sitz in Wiesbaden.
Dekanate
Die sechs Propsteien gliedern sich in insgesamt 47 Dekanate. Ursprünglich
gab es 61 Dekanate, von denen einige mit dem Inkrafttreten des von
der Herbstsynode 2000 beschlossenen Dekanatsstrukturgesetzes zusammengelegt
bzw. neu gegliedert wurden.
Kirchengemeinden
Die 1175 Kirchengemeinden bilden derzeit 47 Dekanate. Ihre Zahl
veränderte sich über die Jahre erheblich. Bis in die siebziger
Jahre stieg sie, vor allem in den Städten, durch Teilung oder
Neuerrichtung von Kirchengemeinden an. Seit etwa 1990 schließen
sich Gemeinden zunehmend wieder zusammen, um auch in Zeiten zurückgehender
Gemeindegliederzahlen und rückläufiger Zuweisungen aus
Kirchensteuermitteln handlungsfähig zu bleiben.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKHN
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
(EKHN)
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
1 873 591
|
|
12 233
|
0,7
|
|
2002
|
1 854 303
|
|
13 037
|
0,7
|
|
2003
|
1 831 737
|
36,6
|
13 788
|
0,8
|
|
2004
|
1 823 152
|
36,3
|
10 129
|
0,6
|
|
2005
|
1 810 157
|
36,0
|
8 161
|
0,5
|
|
2006
|
1 794 947
|
35,7
|
8 480
|
0,5
|
|
2007
|
1 776 659
|
35,3
|
9 730
|
0,5
|
|
2008
|
1 755 434
|
34,9
|
12 766
|
0,7
|
|
2009
|
1 731 883
|
34,4
|
11 330
|
0,6
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken zu den Bundesländern: Hessen
- Rheinland-Pfalz
Statistiken
zur EKD - Statistiken
zur Kirchensteuer - Weitere
Statistiken
|