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Lexikon: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Darmstadt und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Kirchenpräsident
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
   
Paulusplatz 1 64285 Darmstadt
   

Kirchenpräsident: Dr. Volker Jung

Präses der Synode: Dr. Ulrich Oelschläger
   
Mitglieder der EKHN (2009): 1 731 883 (34,4 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 11.330 (0,6 %) Homepage: www.ekhn.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau austreten wollen, müssen Sie dies in Hessen beim Amtsgericht und in Rheinland-Pfalz beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Amtsgerichte in Hessen

Standesämter in Rheinland-Pfalz

3 Geschichte

Seit 1926 war in der „Marburger Konferenz“ über einen Zusammenschluss von fünf Landeskirchen beraten worden: der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel, der Evangelischen Landeskirche in Hessen, der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main, der Evangelischen Landeskirche in Nassau sowie der Evangelischen Landeskirche in Waldeck. 1932 hatte die Marburger Konferenz einen Plan zur Vereinigung der fünf Kirchen vorgelegt. Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten und die daraus folgenden kirchenpolitischen Verwerfungen wurde dieser Plan aber nie umgesetzt. Stattdessen beschlossen am 12. September 1933 getrennt tagende Synoden der drei südlichen Kirchen (Hessen-Darmstadt, Nassau, Frankfurt am Main) einen Zusammenschluss ohne Hessen-Kassel und Waldeck und gaben sich eine vom Führerprinzip geprägte Kirchenverfassung. Die vereinigte Landeskirche hatte den Namen „Evangelische Landeskirche in Nassau-Hessen“.

Die erste gemeinsame Synode der neuen Landeskirche fand am 28. November 1933 in Mainz statt. Am 6. Februar 1934 berief Reichsbischof Müller mit Ernst Ludwig Dietrich einen Vertreter der Deutschen Christen zum ersten Landesbischof. Mit Kirchengesetz vom 10. Februar 1934 führte die Landeskirche den sogenannten Arierparagraphen ein, mit dem Menschen jüdischer Abstammung vom Pfarramt und der Beamtenlaufbahn in der Kirchenverwaltung ausgeschlossen wurden. Mit einem weiteren Kirchengesetz gleichen Datums wurden fünf Propsteibezirke eingerichtet: Nassau, Frankfurt am Main, Oberhessen, Starkenburg und Rheinhessen. Oberhessen, Starkenburg und Rheinhessen waren bis dahin Superintendenturen gewesen. Die aus den Landeskirchen Hessen-Darmstadt und Nassau überkommene mittlere Ebene der Dekanate wurde beibehalten; im April wurden die dann 39 Dekanate neu gegliedert.

Gegen den nach dem Führerprinzip handelnden Landesbischof regte sich bald Widerstand (Kirchenkampf). Obwohl Ernst Ludwig Dietrich bis 1945 im Amt blieb, wurde er de facto entmachtet: Die Geschäfte der Landeskirche wurden von 1935 bis 1937 durch einen „Landeskirchenrat“ unter Vorsitz von Rudolf Zentgraf, von 1937 bis 1945 durch den Präses der Kirchenkanzlei, Walter Kipper, wahrgenommen.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches herrschte Unsicherheit darüber, ob die Fusion der drei Kirchen fortbestehe. Obwohl der Wille dazu bestand, bildeten die drei Landeskirchen zunächst drei getrennte vorläufige Kirchenleitungen. Rechtssicherheit stellte dann der Beschluss einer gemeinsamen Synode am 30. September 1947 in Friedberg her: „Der Kirchentag [=Synode] … bestätigt den Zusammenschluss … kirchlich und rechtlich. Die Kirche trägt den Namen: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau“. Damit trat die „Evangelische Kirche in Hessen und Nassau“ in die Rechtsnachfolge der 1933 gegründeten „Evangelischen Kirche in Nassau-Hessen“.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau umfasst im Wesentlichen den südlichen Teil des heutigen Bundeslandes Hessen, die ehemaligen Regierungsbezirke Rheinhessen und Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz sowie einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Es entstand aus dem ehemaligen Volksstaat Hessen (bis 1918 Großherzogtum Hessen) sowie Teilen der preußischen Provinz Hessen-Nassau, nämlich dem ehemaligen Herzogtum Nassau (Hauptstadt Wiesbaden) und der ehemaligen Freien Stadt Frankfurt am Main.

5 Kirchenpräsident

Organe der EKHN sind die Kirchensynode, die Kirchenleitung und der Kirchenpräsident, der von der Landessynode auf acht Jahre gewählt wird. In der Regel soll der Kirchenpräsident mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand eintreten.

Kirchenpräsidenten

1947–1964: Martin Niemöller
1964–1968: Wolfgang Sucker
1969–1985: Helmut Hild
1985–1992: Helmut Spengler
1993–2008: Peter Steinacker
2009–heute: Volker Jung

6 Synode

Das Kirchenparlament der EKHN ist die Kirchensynode. Deren Mitglieder, 153 Synodalen, werden von den Dekanatssynodalen gewählt, zehn davon von der Kirchenleitung berufen. Sie tagt 2- bis 3-mal im Jahr, in der Regel in Frankfurt am Main. Sie ist maßgebend für die geistliche Leitung und kirchliche Ordnung der Gesamtkirche und vertritt grundsätzlich auch die Kirche nach außen. Sie entscheidet in wesentlichen theologischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten von gesamtkirchlicher Bedeutung.

Leitungsgremium der Kirchensynode ist der Kirchensynodalvorstand, dessen Vorsitzender der Präses ist. Seit 27. Mai 2010 hat Dr. Ulrich Oelschläger dieses Amt inne.[8] Vorgänger waren unter anderem Hans Wilhelmi (ab 1936) und Otto Rudolf Kissel (bis 1986) und Karl Heinrich Schäfer (1986-2010).

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen ein Dekanat, an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Dekanate sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Dekanatssynode mit einem Dekanatssynodalvorstand. Die Mitglieder der Dekanatssynode werden von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt.

Mehrere Dekanate bilden zusammen einen geistlichen Visitationsbezirk (Propstei), dem jedoch keine weiteren Verwaltungsfunktionen zugeordnet sind. Die sechs Propsteien werden von je einem Propst geleitet.

Propsteien

Ursprünglich gab es in der EKHN sieben Propsteien. 2000 wurden die damaligen Propsteien Nord-Starkenburg mit Sitz in Offenbach und Frankfurt zur neuen Propstei Rhein-Main mit Sitz Frankfurt am Main zusammengelegt. Darüber hinaus bestehen weiterhin die Propsteien Nord-Nassau mit Sitz in Herborn, Oberhessen mit Sitz in Gießen, Rheinhessen mit Sitz in Mainz, Starkenburg mit Sitz in Darmstadt (früher Süd-Starkenburg) und Südnassau mit Sitz in Wiesbaden.

Dekanate

Die sechs Propsteien gliedern sich in insgesamt 47 Dekanate. Ursprünglich gab es 61 Dekanate, von denen einige mit dem Inkrafttreten des von der Herbstsynode 2000 beschlossenen Dekanatsstrukturgesetzes zusammengelegt bzw. neu gegliedert wurden.

Kirchengemeinden

Die 1175 Kirchengemeinden bilden derzeit 47 Dekanate. Ihre Zahl veränderte sich über die Jahre erheblich. Bis in die siebziger Jahre stieg sie, vor allem in den Städten, durch Teilung oder Neuerrichtung von Kirchengemeinden an. Seit etwa 1990 schließen sich Gemeinden zunehmend wieder zusammen, um auch in Zeiten zurückgehender Gemeindegliederzahlen und rückläufiger Zuweisungen aus Kirchensteuermitteln handlungsfähig zu bleiben.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKHN aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
1 873 591
12 233
0,7
2002
1 854 303
13 037
0,7
2003
1 831 737
36,6
13 788
0,8
2004
1 823 152
36,3
10 129
0,6
2005
1 810 157
36,0
8 161
0,5
2006
1 794 947
35,7
8 480
0,5
2007
1 776 659
35,3
9 730
0,5
2008
1 755 434
34,9
12 766
0,7
2009
1 731 883
34,4
11 330
0,6

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zu den Bundesländern: Hessen - Rheinland-Pfalz

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9 Links
 
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