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| Evangelische Kirche im Rheinland |
(EKir) |
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| Hans-Böckler-Straße 7 |
40476 Düsseldorf |
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| Leitender Geistlicher u. Präses der Synode: |
Nikolaus Schneider |
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| Mitglieder der EKiR (2009): |
2 824 127 (23,0 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 15.186 (0,5 %) |
Homepage: www.ekir.de |
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Wenn Sie aus der evangelischen Kirche im Rheinland austretenwollen,
müssen Sie dies vor einer staatlichen Behörde erklären,
in Rheinland-Pfalz und im Saarland beim Standesamt,
in Hessen und Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht. Die Zuständigkeit
richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Kirchenaustritt im
Bundesland Rheinland-Pfalz - Standesämter
Kirchenaustritt
im Bundesland Saarland - Standesämter im Saarland
Kirchenaustritt
im Bundesland Hessen - Amtsgerichte in Hessen
Kirchenaustritt
im Bundesland Nordrhein-Westfalen - Amtsgerichte in NRW
Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte
vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der
Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten
Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und
Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Pfalz-Zweibrücken,
Jülich, Kleve und Berg. Letztere sowie einige kleinere Herrschaften
führten schon sehr früh die Reformation ein, wohingegen
die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben.
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen
erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen.
Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die
beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Köln)
und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet,
die 1822 zur Rheinprovinz (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden.
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen
der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In
Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium
gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg
wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für
die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz
ein Oberkonsistorium eingerichtet. Oberhaupt der Kirche
bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen
Provinzen der jeweilige König von Preußen als summus
episcopus. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen
und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des
Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die Evangelische
Kirche in Preußen, die in den folgenden Jahrzehnten
mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende
Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg
(mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und
Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium
(manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb
der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst
zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz).
Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden,
errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch
eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium
der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von
Sachsen-Coburg-Gotha an Preußen übergeben und auch
kirchlich eingegliedert.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für
den Staat Preußen ein Oberkonsistorium errichtet.
1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen
Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und
wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach
1870 nannte sich die Kirche Evangelische Landeskirche der
älteren Provinzen Preußens.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen
abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die
preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten
daher 1922 die Evangelische Kirche der Altpreußischen
Union. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten
des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz
von Koblenz nach Düsseldorf.
1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis
Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz
angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach
Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg
selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen
1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates
Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen
Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als
Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen Kirche der altpreußischen
Union von 1922 die Evangelische Kirche der Union
als eigenständige Kirche gründeten.
Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948
eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als Evangelische
Kirche im Rheinland. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer
Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen
ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium
wurde zum Landeskirchenamt.
Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren
Preußischen Rheinprovinz innerhalb der Evangelischen Kirche
der Altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates
Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Rheinprovinz
in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz
(Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt
worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch
kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der
Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier Bundesländern:
in Nordrhein-Westfalen die Regierungsbezirke Düsseldorf
(mit Ausnahme des Velberter Ortsteils Nierenhof) und Köln
ganz, aus dem Regierungsbezirk Münster den Dorstener Stadtteil
Hardt und die Isselburger Stadtteile Anholt, Vehlingen und Isselburg
sowie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg den Neunkirchener Stadtteil
Struthütten.
in Rheinland-Pfalz die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz
und Trier mit Ausnahme der Landkreise Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis,
der Gemeinden Mudersbach, Brachbach und des Bendorfer Stadtteils
Stromberg. Die Landkreise Bad Kreuznach sowie aus dem ehemaligen
Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz die Landkreise Kusel und Mainz-Bingen
gehören nur teilweise zur rheinischen Kirche.
im Saarland die Kreise Merzig-Wadern, Neunkirchen und
Saarlouis ganz, der Stadtverband Saarbrücken mit Ausnahme
des 1974 eingemeindeten Stadtteils Ensheim und des Sulzbacher
Stadtteils Schnappach, der Landkreis Sankt Wendel mit Ausnahme
der St. Wendeler Stadtteile Niederkirchen, Hoof, Osterbrücken,
Bubach, Saal und Marth sowie im Saarpfalz-Kreis der St. Ingberter
Ortsteil Rentrisch.
in Hessen die östliche Exklave Wetzlar aus Teilen
des Lahn-Dill-Kreises und des Landkreises Gießen.
An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der
Präses, der von der Landessynode gewählt wird. Er darf
bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - spätestens
nach acht Jahren - im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher
und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.
Präsides
1948 - 1957: D.Heinrich Karl Ewald Held
1958 - 1971: Prof. D. Dr.phil. Wilhelm Joachim Beckmann
1971 - 1981: Lic. theol. Karl Immer
1981 - 1989: D. Gerhard Brandt
1989 - 1996: Peter Beier
1996 - 1997: Hans Ulrich Stephan, Oberkirchenrat und amtierender
Präses
1997 - 2003: Manfred Kock
2003 - heute: Nikolaus Schneider
Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die Landessynode. Deren
Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von den
Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar
der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in Bad Godesberg,
seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist
der Präses.
Kirchenkreise
Derzeit beträgt die Zahl der Kirchenkreise 38. Bis zu Beginn
der 1960er Jahre waren es deutlich weniger, jedoch wurden dann
vor allem in den Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr viele Kirchenkreise
wegen ihrer Größe geteilt. Seit einigen Jahren geht
man den umgekehrten Weg: Benachbarte Kirchenkreise, die oft in
der gleichen Stadt liegen, fusionieren miteinander.
Die Grenzen der Kirchenkreise sind meist historisch bedingt und
orientieren sich nicht immer an den Grenzen der Landkreise und
kreisfreien Städte.
Kirchengemeinden
Die 38 Kirchenkreise werden von 774 Kirchengemeinden gebildet.
Diese Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden
geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht,
weil meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
größer geworden waren und man sich gezwungen sah, sie
zu teilen. Mittlerweile ist die Zahl wieder abnehmend, da immer
häufiger benachbarte Gemeinden fusionieren, um so Verwaltungskosten
einsparen zu können oder weil die geschrumpften Gemeinden
ihre Aufgaben nicht mehr vollständig wahrnehmen können.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKiR
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche im Rheinland
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
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|
|
|
2001
|
3.003.000
|
24,4
|
19 514
|
0,6
|
|
2002
|
3 029 591
|
|
22 150
|
0,7
|
|
2003
|
2.965.680
|
24,0
|
21 225
|
0,7
|
|
2004
|
2.952.308
|
23,9
|
16.364
|
0,6
|
|
2005
|
2.936.702
|
23,8
|
14.159
|
0,5
|
|
2006
|
2.919.699
|
23,7
|
13.630
|
0,5
|
|
2007
|
2.888.736
|
23,4
|
13.634
|
0,5
|
|
2008
|
2.859.531
|
23,3
|
18.076
|
0,6
|
|
2009
|
2 824 127
|
23,0
|
15.186
|
0,5
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken zu den Bundesländern: NRW
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