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Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR)

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat ca. 2,94 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Januar 2005) in 809 Kirchengemeinden. Sie ist damit nach der Hannoverschen Landeskirche die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bonn-Bad Godesberg (früher in Mülheim an der Ruhr).


Inhaltsverzeichnis
   
1 Gebiet der Landeskirche
2

Geschichte

3

Leitung der Landeskirche

3.1 Generalsuperintendenten und Präsides
4 Landessynode
5 Verwaltung der Landeskirche
6 Gesangbücher
7 Statistik
8 Bücher zum Thema EKiR
9 Links

 


1 Gebiet der Landeskirche

Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren Preußischen Rheinprovinz innerhalb der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Rheinprovinz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier Bundesländern:

in Nordrhein-Westfalen die Regierungsbezirke Düsseldorf (mit Ausnahme des Velberter Ortsteils Nierenhof) und Köln ganz, aus dem Regierungsbezirk Münster den Dorstener Stadtteil Hardt und die Isselburger Stadtteile Anholt, Vehlingen und Isselburg sowie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg den Neunkirchener Stadtteil Struthütten.

in Rheinland-Pfalz die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier mit Ausnahme der Landkreise Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis, der Gemeinden Mudersbach, Brachbach und des Bendorfer Stadtteils Stromberg. Die Landkreise Bad Kreuznach sowie aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz die Landkreise Kusel und Mainz-Bingen gehören nur teilweise zur rheinischen Kirche.

im Saarland die Kreise Merzig-Wadern, Neunkirchen und Saarlouis ganz, der Stadtverband Saarbrücken mit Ausnahme des 1974 eingemeindeten Stadtteils Ensheim und des Sulzbacher Stadtteils Schnappach, der Landkreis Sankt Wendel mit Ausnahme der St. Wendeler Stadtteile Niederkirchen, Hoof, Osterbrücken, Bubach, Saal und Marth sowie im Saarpfalz-Kreis der St. Ingberter Ortsteil Rentrisch.

in Hessen die östliche Exklave Wetzlar aus Teilen des Lahn-Dill-Kreises und des Landkreises Gießen.

2 Geschichte

Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, Jülich, Kleve und Berg. Letztere sowie einige kleinere Herrschaften führten schon sehr früh die Reformation ein, wohingegen die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen. Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Köln) und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet, die 1822 zur Rheinprovinz (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden.

In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden, errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg-Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.

Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz von Koblenz nach Düsseldorf.

1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen 1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche gründeten.

Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche im Rheinland“. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt.

3 Leitung der Landeskirche

Die Leitung der Kirche liegt bei der Landessynode, die in der Regel einmal jährlich, zumeist in der zweiten Januarwoche, tagt. In der Zwischenzeit wird die Kirche von der Kirchenleitung, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Präses geleitet.

3.1 Generalsuperintendenten und Präsides

Präses

An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der Präses, der von der Landessynode gewählt wird. Er darf bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - spätestens nach acht Jahren - im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.

Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden der Synode.

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanweisung wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt. Den Präses als Vorsitzenden der Synode gab es in der Rheinprovinz ab 1835.

Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt. Seit 1997 ist der juristische Vizepräsident Leiter des Landeskirchenamtes.

Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet und wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen (Thüringer Richtung).

Generalsuperintendenten

1828 - 1846: Wilhelm Johann Gottfried Ross (von 1828-1836 provisorisch)
1846 - 1850: Johann Abraham Küpper
1851 - 1860: Georg August Ludwig Schmidtborn
1860 - 1862: Johann Heinrich Wiesmann
1862 - 1876: Heinrich Eberts
1877 - 1883: Friedrich Nieden
1883 - 1897: Wilhelm Baur
1898 - 1911: Valentin Umbeck
1911 - 1912: Christian Rogge
1913 - 1928: Karl Viktor Klingemann
1928 - 1948: Emil Ernst Stoltenhoff

Danach übernahm der Präses das geistliche Amt der Landeskirche

Präsides

Vor 1948 gab es bereits einen Präses, der jedoch lediglich der Vorsitzende der Landessynode war.

1948 - 1957: D.Heinrich Karl Ewald Held
1958 - 1971: Prof. D. Dr.phil. Wilhelm Joachim Beckmann
1971 - 1981: Lic. theol. Karl Immer
1981 - 1989: D. Gerhard Brandt
1989 - 1996: Peter Beier
1996 - 1997: Hans Ulrich Stephan, Oberkirchenrat und amtierender Präses
1997 - 2003: Manfred Kock
2003 - heute: Nikolaus Schneider

4 Landessynode

Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die Landessynode. Deren Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in Bad Godesberg, seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist der Präses.

1835 - 1846: Franz Friedrich Gräber
1847 - 1851: Georg August Ludwig Schmidtborn
1853 - 1860: Johann Heinrich Wiesmann
1862 - 1864: Johann Karl Friedrich Maaß
1865 - 1877: Friedrich Nieden
1877 - 1888: Stephan Friedrich Evertsbusch
1890 - 1893: Karl Wilhelm Ferdinand Kirschstein
1893 - 1898: Valentin Umbeck
1899 - 1905: Friedrich Wilhelm Schürmann
1908 - 1912: Albert Hackenberg
1914 - 1917: Georg Hafner
1919 - 1932: Friedrich Walter Paul Wolff
1932 - 1934: Friedrich Schäfer
1934 - 1935: Paul Humburg
1935 - 1948: Friedrich Horn

Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium).

5 Verwaltung der Landeskirche

Konsistorium

Konsistorialpräsidenten

Das Amt wurde erst 1877 eingeführt. Zuvor leitete der jeweilige Generalsuperintendent das Konsistorium. Nach 1949 wurde das Amt vom Präses übernommen.

1877 - 1892: Karl Snethlage
1892 - 1905: Eduard Grundschöttel
1905 - 1911: Albert Peter
1911 - 1920: Gisbert Groos
1920 - 1937: Johann Freiherr von der Goltz
1937 - 1946: Walter Koch
1945 - 1949: Joachim Beckmann (Vorsitzender der vorläufigen Leitung der Kirche)

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Präses hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er ist Vorsitzender der auf acht Jahre gewählten Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche), wobei die Hälfte der Mitglieder alle vier Jahre neu gewählt wird. Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch 15 weitere Mitglieder (sechs hauptamtliche und neun nebenamtliche) an. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.

Sie alle arbeiten im Landeskirchenamt (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Die Basis bilden die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem gewählten Leitungsgremium, dem Presbyterium. Deren ehrenamtliche Mitglieder heißen „Presbyter“ bzw. „Presbyterinnen“. Dem Presbyterium gehören außerdem die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Kreis vergleichbar), der ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Er wird von der Kreissynode geleitet, die in der Regel einmal jährlich tagt, deren Mitglieder von den Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden. In der Zwischenzeit wird der Kirchenkreis vom Kreissynodalvorstand, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Superintendenten geleitet.

Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung einem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht.

Die 44 Kirchenkreise

Aachen
Altenkirchen
An der Agger (Sitz in Gummersbach)
An der Ruhr (Sitz in Mülheim an der Ruhr)
An Nahe und Glan (Sitz in Bad Kreuznach)
An Sieg und Rhein (Sitz in Siegburg)
Bad Godesberg-Voreifel (Sitz in Bonn)
Birkenfeld
Bonn
Braunfels (Sitz in Wetzlar)
Dinslaken
Duisburg (am 1. Juli 2004 entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise DU-Nord und DU-Süd)
Düsseldorf-Mettmann
Düsseldorf-Nord
Düsseldorf-Ost
Düsseldorf-Süd
Essen-Mitte
Essen-Nord
Essen-Süd
Gladbach-Neuss (Sitz in Mönchengladbach)
Jülich
Kleve (Sitz in Goch)
Koblenz
Köln-Mitte
Köln-Nord
Köln-Rechtsrheinisch
Köln-Süd
Krefeld-Viersen (Sitz in Krefeld)
Lennep (Sitz in Remscheid)
Leverkusen
Moers
Niederberg (Sitz in Velbert)
Oberhausen
Ottweiler
Saarbrücken
Simmern-Trarbach (Sitz in Kirchberg)
Solingen
St. Wendel
Trier
Völklingen
Wesel
Wetzlar
Wied (Sitz in Neuwied)
Wuppertal (am 1. Januar 2005 entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise Barmen und Elberfeld)

Kirchengemeinden

Die 44 Kirchenkreise bestehen aus 809 Kirchengemeinden. Diese Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, weil meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden größer geworden waren und man gezwungen war, sie zu teilen.

6 Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

Evangelisches Gesang-Buch; herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld, 1834

Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund, 1883

Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"), Dortmund, 1929

Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969

Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996

7 Statistik
   
Gemeindeglieder Evangelische Kirche im Rheinland (2006)

2.936.700

davon: in Nordrhein-Westfalen 2.298.500
           in Rheinland-Pfalz 388.900
           im Saarland 162.300
           in Hessen 87.000
   
Kirchenaustritte  
2003
21.225
2004
16.364
2005
14.159
2006
13.630
2007
13.634
 
Quelle: Evangelische Kirche im Rheinland



teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Wikipedia, die freie Enzyklopädie


8 Bücher zum Thema Evangelische Kirche im Rheinland




9 Links

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