Kirchenaustritt.de

Home

Österreich Schweiz

Info/FAQ

Links

Statistik

Kirchensteuer

Termine

Lexikon

Bücher

Newsletter

Sitemap

Suche auf Kirchenaustritt.de

Impressum

 

Lexikon: Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR)

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKir) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Präses
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Kirche im Rheinland (EKir)
   
Hans-Böckler-Straße 7 40476 Düsseldorf
   
Leitender Geistlicher u. Präses der Synode: Nikolaus Schneider
   
Mitglieder der EKiR (2009): 2 824 127 (23,0 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 15.186 (0,5 %) Homepage: www.ekir.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der evangelischen Kirche im Rheinland austretenwollen, müssen Sie dies vor einer staatlichen Behörde erklären, in Rheinland-Pfalz und im Saarland beim Standesamt, in Hessen und Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Kirchenaustritt im Bundesland Rheinland-Pfalz - Standesämter

Kirchenaustritt im Bundesland Saarland - Standesämter im Saarland

Kirchenaustritt im Bundesland Hessen - Amtsgerichte in Hessen

Kirchenaustritt im Bundesland Nordrhein-Westfalen - Amtsgerichte in NRW

3 Geschichte

Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, Jülich, Kleve und Berg. Letztere sowie einige kleinere Herrschaften führten schon sehr früh die Reformation ein, wohingegen die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen. Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Köln) und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet, die 1822 zur Rheinprovinz (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden.

In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden, errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg-Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.

Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz von Koblenz nach Düsseldorf.

1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen 1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche gründeten.

Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche im Rheinland“. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt.

 
 
4 Gebiet

Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren Preußischen Rheinprovinz innerhalb der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Rheinprovinz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier Bundesländern:

in Nordrhein-Westfalen die Regierungsbezirke Düsseldorf (mit Ausnahme des Velberter Ortsteils Nierenhof) und Köln ganz, aus dem Regierungsbezirk Münster den Dorstener Stadtteil Hardt und die Isselburger Stadtteile Anholt, Vehlingen und Isselburg sowie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg den Neunkirchener Stadtteil Struthütten.

in Rheinland-Pfalz die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier mit Ausnahme der Landkreise Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis, der Gemeinden Mudersbach, Brachbach und des Bendorfer Stadtteils Stromberg. Die Landkreise Bad Kreuznach sowie aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz die Landkreise Kusel und Mainz-Bingen gehören nur teilweise zur rheinischen Kirche.

im Saarland die Kreise Merzig-Wadern, Neunkirchen und Saarlouis ganz, der Stadtverband Saarbrücken mit Ausnahme des 1974 eingemeindeten Stadtteils Ensheim und des Sulzbacher Stadtteils Schnappach, der Landkreis Sankt Wendel mit Ausnahme der St. Wendeler Stadtteile Niederkirchen, Hoof, Osterbrücken, Bubach, Saal und Marth sowie im Saarpfalz-Kreis der St. Ingberter Ortsteil Rentrisch.

in Hessen die östliche Exklave Wetzlar aus Teilen des Lahn-Dill-Kreises und des Landkreises Gießen.

5 Präses

An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der Präses, der von der Landessynode gewählt wird. Er darf bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - spätestens nach acht Jahren - im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.

Präsides

1948 - 1957: D.Heinrich Karl Ewald Held
1958 - 1971: Prof. D. Dr.phil. Wilhelm Joachim Beckmann
1971 - 1981: Lic. theol. Karl Immer
1981 - 1989: D. Gerhard Brandt
1989 - 1996: Peter Beier
1996 - 1997: Hans Ulrich Stephan, Oberkirchenrat und amtierender Präses
1997 - 2003: Manfred Kock
2003 - heute: Nikolaus Schneider

6 Synode

Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die Landessynode. Deren Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in Bad Godesberg, seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist der Präses.

7 Gliederung

Kirchenkreise

Derzeit beträgt die Zahl der Kirchenkreise 38. Bis zu Beginn der 1960er Jahre waren es deutlich weniger, jedoch wurden dann vor allem in den Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr viele Kirchenkreise wegen ihrer Größe geteilt. Seit einigen Jahren geht man den umgekehrten Weg: Benachbarte Kirchenkreise, die oft in der gleichen Stadt liegen, fusionieren miteinander.

Die Grenzen der Kirchenkreise sind meist historisch bedingt und orientieren sich nicht immer an den Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Kirchengemeinden

Die 38 Kirchenkreise werden von 774 Kirchengemeinden gebildet. Diese Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, weil meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden größer geworden waren und man sich gezwungen sah, sie zu teilen. Mittlerweile ist die Zahl wieder abnehmend, da immer häufiger benachbarte Gemeinden fusionieren, um so Verwaltungskosten einsparen zu können oder weil die geschrumpften Gemeinden ihre Aufgaben nicht mehr vollständig wahrnehmen können.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKiR aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche im Rheinland

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
3.003.000
24,4
19 514
0,6
2002
3 029 591
22 150
0,7
2003
2.965.680
24,0
21 225
0,7
2004
2.952.308
23,9
16.364
0,6
2005
2.936.702
23,8
14.159
0,5
2006
2.919.699
23,7
13.630
0,5
2007
2.888.736
23,4
13.634
0,5
2008
2.859.531
23,3
18.076
0,6
2009
2 824 127
23,0
15.186
0,5

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zu den Bundesländern: NRW - Hessen - Rheinland-Pfalz - Saarland

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
EKiR
 
Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland
 
Lexikon
 
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Christentum
Jesus Christus

Die Bibel

Weitere Einträge
 
Austritt aus der EKiR
 
Kirchenaustritt in NRW
Kirchenaustritt in Hessen
Kirchenaustritt in Rheinland-Pfalz
Kirchenaustritt im Saarland
 
 

Kirchenaustritt.de ist nicht für die Inhalte der verlinkten Seiten verantwortlich.
 
 

 

Suche auf Kirchenaustritt.de

 

 

 
 

© René Meintz
Besserer Pagerank
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits