Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR)
Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine von 23 Gliedkirchen
(Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Düsseldorf. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat ca.
2,94 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Januar 2005) in 809
Kirchengemeinden. Sie ist damit nach der Hannoverschen Landeskirche
die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland. Die Evangelische
Kirche im Rheinland ist eine der unierten Kirchen innerhalb der
EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen
Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer
Kirchen aufging.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in
Bonn-Bad Godesberg (früher in Mülheim an der Ruhr).
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet
der früheren Preußischen Rheinprovinz innerhalb
der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union.
Nach Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten
Weltkrieg ging die Rheinprovinz in den Bundesländern
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf.
Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar)
war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden,
kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch
kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet
der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in
vier Bundesländern:
in Nordrhein-Westfalen die Regierungsbezirke Düsseldorf
(mit Ausnahme des Velberter Ortsteils Nierenhof) und Köln
ganz, aus dem Regierungsbezirk Münster den Dorstener
Stadtteil Hardt und die Isselburger Stadtteile Anholt, Vehlingen
und Isselburg sowie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg den
Neunkirchener Stadtteil Struthütten.
in Rheinland-Pfalz die ehemaligen Regierungsbezirke
Koblenz und Trier mit Ausnahme der Landkreise Rhein-Lahn-Kreis
und Westerwaldkreis, der Gemeinden Mudersbach, Brachbach
und des Bendorfer Stadtteils Stromberg. Die Landkreise Bad
Kreuznach sowie aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz
die Landkreise Kusel und Mainz-Bingen gehören nur teilweise
zur rheinischen Kirche.
im Saarland die Kreise Merzig-Wadern, Neunkirchen
und Saarlouis ganz, der Stadtverband Saarbrücken mit
Ausnahme des 1974 eingemeindeten Stadtteils Ensheim und
des Sulzbacher Stadtteils Schnappach, der Landkreis Sankt
Wendel mit Ausnahme der St. Wendeler Stadtteile Niederkirchen,
Hoof, Osterbrücken, Bubach, Saal und Marth sowie im
Saarpfalz-Kreis der St. Ingberter Ortsteil Rentrisch.
in Hessen die östliche Exklave Wetzlar aus
Teilen des Lahn-Dill-Kreises und des Landkreises Gießen.
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Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte
vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der
Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten
Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und
Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Pfalz-Zweibrücken,
Jülich, Kleve und Berg. Letztere sowie einige kleinere Herrschaften
führten schon sehr früh die Reformation ein, wohingegen
die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben.
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen
erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen.
Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die
beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Köln)
und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet,
die 1822 zur Rheinprovinz (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden.
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen
der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In
Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium
gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg
wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für
die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz
ein Oberkonsistorium eingerichtet. Oberhaupt der Kirche
bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen
Provinzen der jeweilige König von Preußen als summus
episcopus. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen
und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des
Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die Evangelische
Kirche in Preußen, die in den folgenden Jahrzehnten
mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende
Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg
(mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und
Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium
(manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb
der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst
zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz).
Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden,
errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch
eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium
der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von
Sachsen-Coburg-Gotha an Preußen übergeben und auch
kirchlich eingegliedert.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für
den Staat Preußen ein Oberkonsistorium errichtet.
1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen
Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und
wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach
1870 nannte sich die Kirche Evangelische Landeskirche der
älteren Provinzen Preußens.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen
abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die
preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten
daher 1922 die Evangelische Kirche der Altpreußischen
Union. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten
des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz
von Koblenz nach Düsseldorf.
1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis
Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz
angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach
Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg
selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen
1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates
Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen
Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als
Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen Kirche der altpreußischen
Union von 1922 die Evangelische Kirche der Union
als eigenständige Kirche gründeten.
Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948
eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als Evangelische
Kirche im Rheinland. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer
Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen
ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium
wurde zum Landeskirchenamt.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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Die Leitung der Kirche liegt bei der Landessynode, die in der
Regel einmal jährlich, zumeist in der zweiten Januarwoche,
tagt. In der Zwischenzeit wird die Kirche von der Kirchenleitung,
außerhalb derer Zusammenkünfte vom Präses geleitet.
3.1
Generalsuperintendenten und Präsides
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Präses
An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der
Präses, der von der Landessynode gewählt wird. Er darf
bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - spätestens
nach acht Jahren - im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher
und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.
Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung, einen
Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten
des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses
als Vorsitzenden der Synode.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren
Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt
zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz
nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst
und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanweisung
wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten
in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums.
Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt.
Den Präses als Vorsitzenden der Synode gab es in der Rheinprovinz
ab 1835.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten
Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses
die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung
des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche
formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt,
der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt.
Seit 1997 ist der juristische Vizepräsident Leiter des Landeskirchenamtes.
Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng
hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph
Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen
installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet
und wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen
(Thüringer Richtung).
Generalsuperintendenten
1828 - 1846: Wilhelm Johann Gottfried Ross (von 1828-1836 provisorisch)
1846 - 1850: Johann Abraham Küpper
1851 - 1860: Georg August Ludwig Schmidtborn
1860 - 1862: Johann Heinrich Wiesmann
1862 - 1876: Heinrich Eberts
1877 - 1883: Friedrich Nieden
1883 - 1897: Wilhelm Baur
1898 - 1911: Valentin Umbeck
1911 - 1912: Christian Rogge
1913 - 1928: Karl Viktor Klingemann
1928 - 1948: Emil Ernst Stoltenhoff
Danach übernahm der Präses das geistliche Amt der Landeskirche
Präsides
Vor 1948 gab es bereits einen Präses, der jedoch lediglich
der Vorsitzende der Landessynode war.
1948 - 1957: D.Heinrich Karl Ewald Held
1958 - 1971: Prof. D. Dr.phil. Wilhelm Joachim Beckmann
1971 - 1981: Lic. theol. Karl Immer
1981 - 1989: D. Gerhard Brandt
1989 - 1996: Peter Beier
1996 - 1997: Hans Ulrich Stephan, Oberkirchenrat und amtierender
Präses
1997 - 2003: Manfred Kock
2003 - heute: Nikolaus Schneider
Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die Landessynode.
Deren Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von
den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar
der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in Bad Godesberg,
seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist
der Präses.
1835 - 1846: Franz Friedrich Gräber
1847 - 1851: Georg August Ludwig Schmidtborn
1853 - 1860: Johann Heinrich Wiesmann
1862 - 1864: Johann Karl Friedrich Maaß
1865 - 1877: Friedrich Nieden
1877 - 1888: Stephan Friedrich Evertsbusch
1890 - 1893: Karl Wilhelm Ferdinand Kirschstein
1893 - 1898: Valentin Umbeck
1899 - 1905: Friedrich Wilhelm Schürmann
1908 - 1912: Albert Hackenberg
1914 - 1917: Georg Hafner
1919 - 1932: Friedrich Walter Paul Wolff
1932 - 1934: Friedrich Schäfer
1934 - 1935: Paul Humburg
1935 - 1948: Friedrich Horn
Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher
sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium).
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Konsistorium
Konsistorialpräsidenten
Das Amt wurde erst 1877 eingeführt. Zuvor leitete der jeweilige
Generalsuperintendent das Konsistorium. Nach 1949 wurde das Amt
vom Präses übernommen.
1877 - 1892: Karl Snethlage
1892 - 1905: Eduard Grundschöttel
1905 - 1911: Albert Peter
1911 - 1920: Gisbert Groos
1920 - 1937: Johann Freiherr von der Goltz
1937 - 1946: Walter Koch
1945 - 1949: Joachim Beckmann (Vorsitzender der vorläufigen
Leitung der Kirche)
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Präses hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er ist
Vorsitzender der auf acht Jahre gewählten Kirchenleitung
(Regierung der Kirche), wobei die Hälfte der
Mitglieder alle vier Jahre neu gewählt wird. Der Kirchenleitung
gehören neben dem Präses selbst noch 15 weitere Mitglieder
(sechs hauptamtliche und neun nebenamtliche) an. Stellvertreter
des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein
juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen
Kirchenleitungsmitgliedern gehören.
Sie alle arbeiten im Landeskirchenamt (früher Konsistorium),
der Verwaltungsbehörde der Landeskirche.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
Die Basis bilden die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit einem gewählten Leitungsgremium,
dem Presbyterium. Deren ehrenamtliche Mitglieder heißen
Presbyter bzw. Presbyterinnen. Dem Presbyterium
gehören außerdem die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde
an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in
der allgemeinen Verwaltung einem Kreis vergleichbar), der ebenfalls
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Er wird
von der Kreissynode geleitet, die in der Regel einmal jährlich
tagt, deren Mitglieder von den Presbyterien der Kirchengemeinden
entsandt werden. In der Zwischenzeit wird der Kirchenkreis vom
Kreissynodalvorstand, außerhalb derer Zusammenkünfte
vom Superintendenten geleitet.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung einem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz
(in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar)
gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht.
Die 44 Kirchenkreise
Aachen
Altenkirchen
An der Agger (Sitz in Gummersbach)
An der Ruhr (Sitz in Mülheim an der Ruhr)
An Nahe und Glan (Sitz in Bad Kreuznach)
An Sieg und Rhein (Sitz in Siegburg)
Bad Godesberg-Voreifel (Sitz in Bonn)
Birkenfeld
Bonn
Braunfels (Sitz in Wetzlar)
Dinslaken
Duisburg (am 1. Juli 2004 entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise
DU-Nord und DU-Süd)
Düsseldorf-Mettmann
Düsseldorf-Nord
Düsseldorf-Ost
Düsseldorf-Süd
Essen-Mitte
Essen-Nord
Essen-Süd
Gladbach-Neuss (Sitz in Mönchengladbach)
Jülich
Kleve (Sitz in Goch)
Koblenz
Köln-Mitte
Köln-Nord
Köln-Rechtsrheinisch
Köln-Süd
Krefeld-Viersen (Sitz in Krefeld)
Lennep (Sitz in Remscheid)
Leverkusen
Moers
Niederberg (Sitz in Velbert)
Oberhausen
Ottweiler
Saarbrücken
Simmern-Trarbach (Sitz in Kirchberg)
Solingen
St. Wendel
Trier
Völklingen
Wesel
Wetzlar
Wied (Sitz in Neuwied)
Wuppertal (am 1. Januar 2005 entstanden durch Vereinigung der
Kirchenkreise Barmen und Elberfeld)
Kirchengemeinden
Die 44 Kirchenkreise bestehen aus 809 Kirchengemeinden. Diese
Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden geringer.
Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, weil
meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
größer geworden waren und man gezwungen war, sie zu
teilen.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland singen bzw.
sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesang-Buch; herausgegeben nach den Beschlüssen
der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft
Mark, Elberfeld, 1834
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund,
1883
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit
dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches
nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"),
Dortmund, 1929
Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen
Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche
im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische
Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten
Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und
Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen
im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn,
1996
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Gemeindeglieder
Evangelische Kirche im Rheinland (2006)
|
2.936.700
|
| davon: in Nordrhein-Westfalen |
2.298.500 |
|
in Rheinland-Pfalz |
388.900 |
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im Saarland |
162.300 |
|
in Hessen |
87.000 |
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| Kirchenaustritte |
|
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2003
|
21.225 |
|
2004
|
16.364 |
|
2005
|
14.159 |
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2006
|
13.630 |
|
2007
|
13.634
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| Quelle: Evangelische Kirche im Rheinland |
teilweise aus Wikipedia,
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