Evangelische Landeskirche Anhalts
Die Evangelische Landeskirche Anhalts ist eine von 23 Gliedkirchen
(Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Dessau.
Die Kirche hat etwa 55.015 Gemeindemitglieder (Stand: 2004) in
etwa 190 Kirchengemeinden und ist damit gemessen an Zahl ihrer
Gemeindeglieder die kleinste Landeskirche Deutschlands. Sie ist
ferner eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD und Mitglied
in der Union Evangelischer Kirchen (UEK).
Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist die Stadtkirche
in Dessau.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Evangelischen Landeskirche
Anhalts" umfasst das ehemalige Land Anhalt, das bis 1945
bestand und das seither mit dem größten Teil der
ehemals preußischen Provinz Sachsen das Land Sachsen-Anhalt
bildet. Seit der Kreisreform in Sachsen-Anhalt umfasst das
Kirchengebiet überwiegend die Landkreise Anhalt-Zerbst,
Bernburg und Köthen sowie Teil der Landkreise Bitterfeld
und Aschersleben-Staßfurt und die kreisfreie Stadt Dessau. |
Die Fürsten von Anhalt führten in ihrem Fürstentum
sehr früh die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein.
Doch trat das Fürstentum 1606 zum reformierten Bekenntnis
über, so dass nach der Landesteilung von 1606 zunächst
vier reformierte Landeskirchen bestanden. Anhalt-Zerbst wurde
1646 wieder lutherisch. Köthen wurde 1699 und Dessau 1702
ebenfalls zum Teil wieder lutherisch, doch blieb in ganz Anhalt
der reformierte Glaube weiterhin vorherrschend.
Bei Gründung des Deutschen Bundes 1815 bestanden drei souveräne
anhaltische Staaten: Anhalt-Bernburg, das seit 1806 Herzogtum
war, Anhalt-Dessau, das seit 1807 Herzogtum war und Anhalt-Köthen,
das seit 1807 Herzogtum war. Diese drei Staaten wurden 1863 zum
Herzogtum Anhalt vereinigt. Vor 1800 gab es u. a. noch die Staaten
Anhalt-Aschersleben, Anhalt-Zerbst sowie diverse Nebenlinien.
Auf kirchliche Seite wurde 1820 in Bernburg und 1827 in Dessau
eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt
("unierte Landeskirchen"). In Köthen erfolgte diese
Union erst 1880. Doch gab es bereits seit der Wiedervereinigung
der anhaltischen Staaten im Jahre 1863 eine einheitliche Landeskirche,
die zwischen 1875 und 1878 eine synodale Grundlage erhielt.
Oberhaupt der "Evangelischen Kirche Anhalts" bzw. dessen
Vorgängerkirchen war der jeweilige anhaltische Fürst
als "summus episcopus". Die geistliche Leitung hatten
die Superintendenten. Nach dem 1. Weltkrieg musste der Fürst
von Anhalt abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregiments).
Die Landeskirche gab sich daher eine neue Verfassung, die am 14.
August 1920 in Kraft trat. Oberhaupt der Kirche ist seither ein
Oberkirchenrat, der seit 1957 den Titel Kirchenpräsident
führt. Verwaltungsbehörde der Landeskirche ist das Landeskirchenamt.
1960 trat die Evangelische Landeskirche Anhalts der Evangelische
Kirche der Union bei. Nach deren Auflösung 2003 wurde sie
Mitglied der Union Evangelischer Kirchen.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelischen Landeskirche Anhalts steht der
Kirchenpräsident (bis 1957 "Oberkirchenrat"), ein
von der Landessynode gewählter Theologe. Er ist Vorsitzender
des Landeskirchenrats, einem Kollegium, dem neben dem Kirchenpräsident
die Dezernatsleiter des Landeskirchenamts (Oberkirchenräte)
angehören.
3.1
Generalsuperintendenten, Oberkirchenräte und Kirchenpräsidenten
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1919 - 1923: D. Franz Hoffmann, Generalsuperintendent
1923 - 1931: D. Albert Hinze, Generalsuperintendent
1931 - 1933: Dr. Dr. Willy Knorr, Generalsuperintendent
1933 - 1945: Rudolf Wilkendorf, Generalsuperintendent ab 1944
Präsident
1945 - 1950: Dr. Udo Müller, Oberkirchenrat
1950 - 1960: D. Waldemar Schröter, Oberkirchenrat (ab 1957
Kirchenpräsident)
1961 - 1970: Dr. Martin Müller, Kirchenpräsident
1970 - 1994: Dr. Eberhard Natho, Kirchenpräsident
1994 - heute: Helge Klassohn, Kirchenpräsident
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Ältesten der
Kirchenkreise gewählt und zum Teil von der Kirchenleitung
berufen. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen
Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präses der Synode,
derzeit Dr. Alwin Fürle. Sein Vorgänger war Dipl.-Ing.
Dr. Siegfried Braun. Der Präses der Synode und sein Stellvertreter
bilden das "Präsidium der Synode", das wiederum
zusammen mit zwei weiteren gewählten Vertretern der Synode
und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung der Evangelischen
Landeskirche Anhalts bildet.
Da die Synode nur selten tagt, gibt es verschiedene Ausschüsse,
die öfters tagen.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Dessau. Im
dortigen Landeskirchenamt wird die Landeskirche vom Landeskirchenrat,
dem ständigen Leitungsgremium der Kirche ("Regierung"
der Kirche) und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwaltet.
Dem Landeskirchenrat gehören die Dezernatsleiter des Landeskirchenamtes
(sie führen den Titel "Oberkirchenrat") sowie der
Kirchenpräsident an.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
den "Gemeindekirchenräten". Die Mitglieder dieser
Gemeindekirchenräte heißen "Älteste"
oder auch "Gemeindekirchenrat". Mehrere Kirchengemeinden
bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung
einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Kreisoberpfarrer
steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des
öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode,
deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt
werden.
Die 5 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in
der allgemeinen Verwaltung den Regierungsbezirken vergleichbar)
gibt es in Anhalt nicht.
Kirchenkreise
Die 5 Kirchenkreise gliedern sich in Kirchengemeinden, die zu
Regionen zusammengefasst sind.
Dessau
- Region Dessau Innenstadt
- Stadtregion West
- Region Kreuz/Törten, Parochie St. Peter und Kreuz
- Region Ost
- Region Süd
- Region West
Köthen
- Region Stadt Köthen
- Region Nord
- Region Süd
Zerbst
- Region Stadt Zerbst
- Region Roßlau
- Region Coswig
- Region Lindau
Bernburg
- Region Bernburg Innenstadt
- Region West
- Region Staßfurt
- Region Nienburg
Ballenstedt
- Region Ballenstedt
- Region Frose-Hoym
- Region Harzgerode
Kirchengemeinden
Die 5 Kirchenkreise sind in ca. 190 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer.
Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht,
indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche Anhalts singen bzw.
sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesangbuch für das Herzogtum Anhalt (bzw.
für die Anhaltische Landeskirche), Hrsg. gemäß
der kirchlichen Verordnung vom 15. Februar 1883
Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt, eingeführt
durch Beschluss des Landeskirchenrates vom 3. Februar 1931
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für die Konsistorialbezirke
Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und für die
Evangelische Landeskirche Anhalts; Berlin, ca. 1950 bzw. mit dem
Titel "Evangelisches Kirchengesangbuch,.Ausgabe für
die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg,
Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche
Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen"
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische
Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg,
die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche
Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen; eingeführt am Osterfest, 3. April 1994
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2000
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2001
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2002
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2003
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2004
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| Gemeindeglieder |
64.023
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60.036
|
58.490
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56.715
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55.015
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| Aufnahmen / Übertritte |
121
|
89
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77
|
116
|
83
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| Kirchenaustritte |
290
|
293
|
213
|
273
|
174
|
| Taufen |
425
|
366
|
377
|
345
|
380
|
| Konfirmationen |
343
|
354
|
301
|
294
|
295
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| Trauungen |
72
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73
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88
|
96
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84
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Quelle: Evangelische Landeskirche Anhalts
teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie |
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