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| Evangelische Landeskirche Anhalts |
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| Friedrichstraße 22/24 |
06844 Dessau-Roßlau |
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| Kirchenpräsident: Joachim Liebig |
Präses der Synode: Alwin Fürle |
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| Mitglieder der Landeskirche (2009): |
45 987 (14,8 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 156 (0,3 %) |
www.landeskirche-anhalts.de |
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Wenn Sie aus der Evangelischen Landeskirche Anhalts austreten wollen,
müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit
richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Standesämter
in Sachsen-Anhalt
Die Fürsten von Anhalt führten in ihren Fürstentümern
sehr früh die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein
(Köthen 1525, Bernburg 1526, Dessau 1534). Doch trat das Fürstentum
1606 zum reformierten Bekenntnis über, so dass nach der Landesteilung
zunächst vier reformierte Landeskirchen bestanden. Anhalt-Zerbst
wurde 1646 wieder lutherisch. Köthen wurde 1699 und Dessau
1702 ebenfalls zum Teil wieder lutherisch, doch blieb in ganz Anhalt
der reformierte Glaube weiterhin vorherrschend.
Bei Gründung des Deutschen Bundes bestanden 1815 drei souveräne
anhaltische Staaten: Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen;
diese wurden 1863 zum Herzogtum Anhalt vereinigt.
Auf kirchliche Seite wurde 1820 in Bernburg und 1827 in Dessau
eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt
(unierte Landeskirchen). In Köthen erfolgte diese
Union erst 1880. Doch gab es bereits seit der Wiedervereinigung
der anhaltischen Staaten im Jahre 1863 eine einheitliche Landeskirche,
die zwischen 1875 und 1878 eine synodale Grundlage erhielt.
Oberhaupt der Evangelischen Kirche Anhalts bzw. deren
Vorgängerkirchen war der jeweilige anhaltische Fürst bzw.
Herzog als summus episcopus. Die geistliche Leitung
hatten die Generalsuperintendenten. Nach dem Ersten Weltkrieg musste
der Herzog von Anhalt abdanken, was das Ende des landesherrlichen
Kirchenregiments bedeutete. Die Landeskirche gab sich daher eine
neue Verfassung, die am 14. August 1920 in Kraft trat. Oberhaupt
der Kirche ist seither ein Oberkirchenrat, der seit 1957 den Titel
Kirchenpräsident führt. Verwaltungsbehörde der Landeskirche
ist das Landeskirchenamt. 1960 trat die Evangelische Landeskirche
Anhalts der Evangelische Kirche der Union bei. Nach deren Auflösung
2003 wurde sie Mitglied der Union Evangelischer Kirchen. Zwischen
1969 und 1991 war die Landeskirche eine Gliedkirche des Bundes der
Evangelischen Kirchen in der DDR.
Das Gebiet der Evangelischen Landeskirche Anhalts umfasst
das ehemalige Land Anhalt, das bis 1945 bestand und das seither
mit dem größten Teil der ehemals preußischen Provinz
Sachsen das Land Sachsen-Anhalt bildet. Seit der Kreisreform in
Sachsen-Anhalt umfasst das Kirchengebiet überwiegend die ehemaligen
Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg und Köthen sowie Teile der
ehemaligen Landkreise Bitterfeld, Quedlinburg, Mansfelder Land und
Aschersleben-Staßfurt und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau.
Die Landeskirche wird von den drei Leitungsgremien Landeskirchenrat,
Kirchenleitung (s.u.) und Landessynode geleitet. Vorsitzender des
Landeskirchenrates ist der Kirchenpräsident (bis 1957 Oberkirchenrat),
ein Theologe. Dem Landeskirchenrat gehören weiterhin die Dezernatsleiter
des Landeskirchenamts (Oberkirchenräte)an. Der Landeskirchenrat
wird von der Landessynode gewählt.
Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten
1919 - 1923: D. Franz Hoffmann, Generalsuperintendent
1923 - 1931: D. Albert Hinze, Generalsuperintendent
1931 - 1933: Dr. Dr. Willy Knorr, Generalsuperintendent
1933 - 1945: Rudolf Wilkendorf, Generalsuperintendent ab 1944 Präsident
1945 - 1950: Dr. Udo Müller, Oberkirchenrat
1950 - 1960: D. Waldemar Schröter, Oberkirchenrat (ab 1957
Kirchenpräsident)
1961 - 1970: Dr. Martin Müller, Kirchenpräsident
1970 - 1994: Dr. Eberhard Natho, Kirchenpräsident
1994 - 2009: Helge Klassohn, Kirchenpräsident
2009 - heute: Joachim Liebig, Kirchenpräsident
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
33 ihrer insgesamt 39 Mitglieder (Synodale) werden von den Ältesten
der Kirchenkreise gewählt, zwei Drittel müssen Nicht-Theologen
und ein Drittel Pfarrerinnen oder Pfarrer sein. Sechs Synodale werden
von der Kirchenleitung berufen. Ihre Aufgaben sind ähnlich
wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präses der Synode, derzeit
Dr. Alwin Fürle. Sein Vorgänger war Dipl.-Ing. Dr. Siegfried
Braun. Der Präses der Synode und zwei gewählte Beisitzer
bilden das Präsidium der Synode, das wiederum zusammen
mit zwei weiteren gewählten Vertretern der Synode und dem Landeskirchenrat
die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts bildet.
Die Synode tagt in der Regel zweimal jährlich, dazwischen
tagen neun ständige und zwei nicht-ständige Ausschüsse.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden
als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten
Kirchenvorständen, den Gemeindekirchenräten.
Die Mitglieder dieser Gemeindekirchenräte heißen Älteste
oder auch Gemeindekirchenrat. Mehrere Kirchengemeinden
bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung
einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Kreisoberpfarrer
steht. Die Kirchenkreise sind keine Körperschaften des öffentlichen
Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von
den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Die 5 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in
der allgemeinen Verwaltung den Regierungsbezirken vergleichbar)
gibt es in Anhalt nicht. Die Kirchenkreise gliedern sich in 150
Kirchengemeinden, die zu Regionen zusammengefasst sind.
Mitgliederzahlen der Evangelischen Landeskirche Anhalts
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
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2001
|
60 036
|
|
293
|
0,5
|
|
2002
|
58 490
|
|
213
|
0,4
|
|
2003
|
56 715
|
17,1
|
273
|
0,5
|
|
2004
|
55 014
|
16,9
|
174
|
0,3
|
|
2005
|
52 938
|
16,3
|
143
|
0,3
|
|
2006
|
50 367
|
15,8
|
132
|
0,2
|
|
2007
|
48 766
|
15,6
|
146
|
0,3
|
|
2008
|
47 277
|
15,0
|
205
|
0,4
|
|
2009
|
45 987
|
14,8
|
156
|
0,3
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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