Kirchenaustritt.de

Home

Österreich Schweiz

Info/FAQ

Links

Statistik

Kirchensteuer

Termine

Lexikon

Bücher

Newsletter

Sitemap

Suche auf Kirchenaustritt.de

Impressum

 

Lexikon: Evangelische Landeskirche Anhalts

Die Evangelische Landeskirche Anhalts ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Dessau-Roßlau und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landessuperintendent
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Landeskirche Anhalts  
   
Friedrichstraße 22/24 06844 Dessau-Roßlau
   
Kirchenpräsident: Joachim Liebig Präses der Synode: Alwin Fürle
   
Mitglieder der Landeskirche (2009): 45 987 (14,8 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 156 (0,3 %) www.landeskirche-anhalts.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelischen Landeskirche Anhalts austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Standesämter in Sachsen-Anhalt

3 Geschichte

Die Fürsten von Anhalt führten in ihren Fürstentümern sehr früh die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein (Köthen 1525, Bernburg 1526, Dessau 1534). Doch trat das Fürstentum 1606 zum reformierten Bekenntnis über, so dass nach der Landesteilung zunächst vier reformierte Landeskirchen bestanden. Anhalt-Zerbst wurde 1646 wieder lutherisch. Köthen wurde 1699 und Dessau 1702 ebenfalls zum Teil wieder lutherisch, doch blieb in ganz Anhalt der reformierte Glaube weiterhin vorherrschend.

Bei Gründung des Deutschen Bundes bestanden 1815 drei souveräne anhaltische Staaten: Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen; diese wurden 1863 zum Herzogtum Anhalt vereinigt.

Auf kirchliche Seite wurde 1820 in Bernburg und 1827 in Dessau eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt („unierte Landeskirchen“). In Köthen erfolgte diese Union erst 1880. Doch gab es bereits seit der Wiedervereinigung der anhaltischen Staaten im Jahre 1863 eine einheitliche Landeskirche, die zwischen 1875 und 1878 eine synodale Grundlage erhielt.

Oberhaupt der „Evangelischen Kirche Anhalts“ bzw. deren Vorgängerkirchen war der jeweilige anhaltische Fürst bzw. Herzog als „summus episcopus“. Die geistliche Leitung hatten die Generalsuperintendenten. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der Herzog von Anhalt abdanken, was das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments bedeutete. Die Landeskirche gab sich daher eine neue Verfassung, die am 14. August 1920 in Kraft trat. Oberhaupt der Kirche ist seither ein Oberkirchenrat, der seit 1957 den Titel Kirchenpräsident führt. Verwaltungsbehörde der Landeskirche ist das Landeskirchenamt. 1960 trat die Evangelische Landeskirche Anhalts der Evangelische Kirche der Union bei. Nach deren Auflösung 2003 wurde sie Mitglied der Union Evangelischer Kirchen. Zwischen 1969 und 1991 war die Landeskirche eine Gliedkirche des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der „Evangelischen Landeskirche Anhalts“ umfasst das ehemalige Land Anhalt, das bis 1945 bestand und das seither mit dem größten Teil der ehemals preußischen Provinz Sachsen das Land Sachsen-Anhalt bildet. Seit der Kreisreform in Sachsen-Anhalt umfasst das Kirchengebiet überwiegend die ehemaligen Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg und Köthen sowie Teile der ehemaligen Landkreise Bitterfeld, Quedlinburg, Mansfelder Land und Aschersleben-Staßfurt und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau.

5 Landessuperintendent

Die Landeskirche wird von den drei Leitungsgremien Landeskirchenrat, Kirchenleitung (s.u.) und Landessynode geleitet. Vorsitzender des Landeskirchenrates ist der Kirchenpräsident (bis 1957 „Oberkirchenrat“), ein Theologe. Dem Landeskirchenrat gehören weiterhin die Dezernatsleiter des Landeskirchenamts (Oberkirchenräte)an. Der Landeskirchenrat wird von der Landessynode gewählt.

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten

1919 - 1923: D. Franz Hoffmann, Generalsuperintendent
1923 - 1931: D. Albert Hinze, Generalsuperintendent
1931 - 1933: Dr. Dr. Willy Knorr, Generalsuperintendent
1933 - 1945: Rudolf Wilkendorf, Generalsuperintendent ab 1944 Präsident
1945 - 1950: Dr. Udo Müller, Oberkirchenrat
1950 - 1960: D. Waldemar Schröter, Oberkirchenrat (ab 1957 Kirchenpräsident)
1961 - 1970: Dr. Martin Müller, Kirchenpräsident
1970 - 1994: Dr. Eberhard Natho, Kirchenpräsident
1994 - 2009: Helge Klassohn, Kirchenpräsident
2009 - heute: Joachim Liebig, Kirchenpräsident

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. 33 ihrer insgesamt 39 Mitglieder (Synodale) werden von den Ältesten der Kirchenkreise gewählt, zwei Drittel müssen Nicht-Theologen und ein Drittel Pfarrerinnen oder Pfarrer sein. Sechs Synodale werden von der Kirchenleitung berufen. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.

Vorsitzender der Landessynode ist der Präses der Synode, derzeit Dr. Alwin Fürle. Sein Vorgänger war Dipl.-Ing. Dr. Siegfried Braun. Der Präses der Synode und zwei gewählte Beisitzer bilden das „Präsidium der Synode“, das wiederum zusammen mit zwei weiteren gewählten Vertretern der Synode und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts bildet.

Die Synode tagt in der Regel zweimal jährlich, dazwischen tagen neun ständige und zwei nicht-ständige Ausschüsse.

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“. Die Mitglieder dieser Gemeindekirchenräte heißen „Älteste“ oder auch „Gemeindekirchenrat“. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Kreisoberpfarrer steht. Die Kirchenkreise sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.

Die 5 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung den Regierungsbezirken vergleichbar) gibt es in Anhalt nicht. Die Kirchenkreise gliedern sich in 150 Kirchengemeinden, die zu Regionen zusammengefasst sind.


Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel Evangelische Landeskirche Anhalts aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelischen Landeskirche Anhalts

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
60 036
293
0,5
2002
58 490
213
0,4
2003
56 715
17,1
273
0,5
2004
55 014
16,9
174
0,3
2005
52 938
16,3
143
0,3
2006
50 367
15,8
132
0,2
2007
48 766
15,6
146
0,3
2008
47 277
15,0
205
0,4
2009
45 987
14,8
156
0,3

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zum Bundesland Sachsen-Anhalt - Statistiken zur EKD - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
Evangelische Landeskirche Anhalts
 
Homepage Evangelische Landeskirche Anhalts
 
Lexikon
 
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Christentum
Jesus Christus

Die Bibel

Weitere Einträge
 
Austritt aus der Evangelischen Landeskirche Anhalts
 
Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt
 
 

Kirchenaustritt.de ist nicht für die Inhalte der verlinkten Seiten verantwortlich.
 
 

 

Suche auf Kirchenaustritt.de

 

 

 
 

© René Meintz
Besserer Pagerank
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits