Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB)
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ist eine
von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in München
und ist wie alle Landeskirchen eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts.
Die Kirche hat etwa 2,7 Millionen Gemeindemitglieder (Stand Juli
2003) in 1.531 Kirchengemeinden und ist damit nach der Landeskirche
Hannovers und der Kirche im Rheinland nach ihrer Mitgliederzahl
die drittgrößte Landeskirche Deutschlands. Sie ist
eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD und Gliedkirche
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
ist die Matthäuskirche München am Sendlinger Tor. Weitere
bedeutende protestantische Kirchen in Bayern sind die beiden Hauptkirchen
von Nürnberg, St. Sebald und St. Lorenz. St. Lorenz ist die
"zweite" bayerische Bischofskirche; dort finden die
Einführungen neuer Landesbischöfe statt.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in
Tutzing.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Bayern" umfasst das heutige Bundesland Bayern. |
Das alte Kernland Bayerns blieb auch nach der Reformation traditionell
römisch-katholisch. Als zwischen 1806 und 1810 das Königreich
Bayern um zahlreiche Herrschaftsgebiete auf seine heutige Ausdehnung
erweitert wurde, gab es fortan innerhalb des Landes auch viele
evangelische Gebiete, vor allem waren Teile Frankens (Markgraftümer
Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth) und einige Freien
Reichsstädte (Nürnberg, Memmingen, Kempten, Weißenburg
und Windsheim) evangelisch. Alle protestantischen (lutherische
und reformierte) Gemeinden des Königreichs wurden daher 1806
zu einer Kirche vereinigt (Verwaltungsunion). Dazu gehörten
auch die Gebiete "links des Rheins" (die so genannte
Rheinpfalz, siehe Pfalz (Region)).
In den Gebieten "rechts des Rheins", also im Hauptgebiet
des Königreichs Bayern, wurde 1817 eine "Gesamtgemeinde"
unter einem staatlichen "Oberkonsistorium" in München
eingerichtet. Die Gemeinden blieben jedoch ihrem bisherigen Bekenntnis
treu. Für die reformierten Gemeinden rechts des Rheins wurde
1853 eine selbständige Synode und eine eigene Kirchenleitung
(das "Moderamen") eingerichtet. 1918 traten die reformierten
Gemeinden formal aus der Landeskirche aus und wurden selbständig
(Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern). Sie schloss sich später
der Evangelisch-reformierten Kirche, die ihren Sitz in Leer (Ostfriesland)
hat, an. Die Bayerische Landeskirche umfasste daher ab 1919 nur
noch lutherische Gemeinden und wurde ab 1921 unter der Bezeichnung
"Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern rechts des
Rheins" geführt. 1921 schloss sich die "Evangelische
Coburger Landeskirche" an. Als nach dem Zweiten Weltkrieg
die Gebiete "links des Rheins" (Pfalz) von Bayern abgetrennt
wurden, erhielt die Landeskirche 1948 ihre heutige Bezeichnung
"Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern".
Früheres Oberhaupt der "Evangelischen Kirche in Bayern"
war der jeweilige König von Bayern als "summus episcopus".
Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München,
wurde von einem "Präsidenten" geleitet. Nach dem
Ersten Weltkrieg musste der König in Bayern abdanken (Ende
des landesherrlichen Kirchenregiments). Als Oberhaupt fungierte
daher zunächst der Präsident des Oberkonsistoriums.
Dann erhielt die Landeskirche eine neue Verfassung. Oberhaupt
war forthin ein Kirchenpräsident, der seit 1933 den Titel
"Landesbischof" führt. Die Verwaltungsbehörde
wurde in "Landeskirchenamt" umbenannt.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern steht
der Landesbischof (bis 1933 "Kirchenpräsident"),
der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit endet
mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. Er kann unter gewissen
Voraussetzungen aber auch schon vorher durch die Landessynode
abberufen werden.
| 3.1
Oberkonsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten
und Landesbischöfe |
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1883 - 1897: Adolf von Stählin, Oberkonsistorialpräsident
1897 - 1909: Alexander (von) Schneider, Oberkonsistorialpräsident
1909 - 1917: Hermann von Bezzel, Oberkonsistorialpräsident
1917 - 1933: D. Friedrich Veit, Kirchenpräsident (bis 1921
Oberkonsistorialpräsident)
1933 - 1955: Dr. Hans Meiser
1955 - 1975: Dr. Hermann Dietzfelbinger
1975 - 1994: Dr. Johannes Hanselmann
1994 - 1999: D. Hermann von Loewenich
1999 - heute: Dr. Johannes Friedrich
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden durch die Kirchenvorsteherinnen
und Kirchenvorsteher der einzelnen Gemeinden gewählt. Ihre
Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode
beziehungsweise die Präsidentin der Synode, derzeit Heidi
Schülke.
Da die Synode nur 2 mal im Jahr tagt, gibt es für die Aufgaben
in der restlichen Zeit einen Landessynodalausschuss, welchem das
Präsidium der Synode und 12 weitere gewählte Synodale
angehören. Die Präsidentin der Synode leitet auch den
Landessynodalausschuss.
Landessynode und Landessynodalausschuss bilden gemeinsam mit
dem Landesbischof und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in München. Er ist
Vorsitzender des Landeskirchenrats (LKR), also dem ständigen
Leitungsgremium der Kirche ("Regierung" der Kirche),
dem die Leiter der jeweiligen Abteilungen des Landeskirchenamtes
sowie die 6 Regionalbischöfe angehören. Die Mitglieder
führen den Titel "Oberkirchenrat". Dieses Kollegium
tagt in der Regel einmal im Monat im Landeskirchenamt in München,
wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des "Landeskirchenrats"
die Landeskirche verwalten.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands heißen "Kirchenvorsteher".
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Dekanatsbezirk
(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar),
an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Dekanatsbezirke sind ebenfalls
Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als
Gremium die Dekanatssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen
Kirchengemeinden bestellt werden.
Mehrere Dekanatsbezirke bilden zusammen einen Kirchenkreis (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar),
an dessen Spitze ein Oberkirchenrat steht, der zugleich den Titel
Regionalbischof führt. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium.
Die 6 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Die 6 Kirchenkreise mit ihren zugehörigen Dekanatsbezirken
Kirchenkreis Ansbach-Würzburg
Ansbach, Aschaffenburg, Bad Neustadt an der Saale, Bad Windsheim,
Castell, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Heidenheim,
Kitzingen, Leutershausen, Lohr, Markt Einersheim, Rothenburg ob
der Tauber, Schweinfurt, Uffenheim, Wassertrüdingen, Windsbach,
Würzburg
Kirchenkreis Augsburg
Augsburg, Donauwörth, Kempten, Memmingen, Neu-Ulm, Nördlingen,
Oettingen
Kirchenkreis Bayreuth
Bad Berneck, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim (in Wiesenthal-Muggendorf),
Hof, Kronach, Kulmbach, Ludwigsstadt, Michelau, Münchberg,
Naila, Pegnitz, Rügheim, Selb, Thurnau, Wunsiedel
Kirchenkreis München
München mit 7 Prodekanaten (München-Süd, München
Süd-Ost, München Süd-West, München-Nord, München-Ost,
München-West, München Mitte), Bad Tölz, Freising,
Fürstenfeldbruck, Rosenheim, Traunstein, Weilheim in Oberbayern
Kirchenkreis Nürnberg
Altdorf, Erlangen, Fürth, Gräfenberg, Hersbruck, Neustadt
an der Aisch, Nürnberg mit 3 Prodekanaten (Nürnberg-Mitte/Nord,
Nürnberg-Ost, Nürnberg-West), Pappenheim, Schwabach,
Weißenburg
Kirchenkreis Regensburg
Cham, Ingolstadt, Landshut, Neumarkt in der Oberpfalz, Passau,
Regensburg, Sulzbach-Rosenberg, Weiden in der Oberpfalz
Kirchengemeinden
Die 68 Dekanatsbezirke sind in 1.531 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer.
Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht,
indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden. Darüber hinaus entstanden auch in bislang überwiegend
katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue
Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere
Orte erstrecken kann.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern singen
beziehungsweise sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus
folgenden Gesangbüchern:
Gesangbuch für die protestantische Gesammt-Gemeinde des
Königreichs Baiern, Sulzbach; eingeführt durch Genehmigung
des Königs Maximilian Joseph vom 26. Dezember 1810; später
unter dem Titel "Gesangbuch für die protestantische
Kirche des Königreichs Bayern"
Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern,
Nürnberg, 1854
Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
Ansbach; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom
6. September 1927 zum 1. April 1928
Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
so genanntes "Übergangsgesangbuch" mit Liedern
des Evangelischen Kirchengesangbuchs (EKG), Ansbach, eingeführt
durch Beschluss der Landessynode vom 6. September 1927 sowie des
Anhangs durch Beschluss der Landessynode vom 20. September 1950
Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische
Kirche in Bayern, München; eingeführt durch Beschluss
der Landessynode vom 3. Mai 1957
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen
Kirchen in Bayern und Thüringen, München und Weimar,
eingeführt am 1. Advent 1994
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| Mitglieder (2004) |
2,7 Millionen
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| Gemeinden (2004) |
1.531
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| Kirchenaustritte (2003) |
17.246
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| Taufen (2003) |
25.409
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| Bestattungen (2003) |
31.438
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