Lippische Landeskirche
Die Lippische Landeskirche ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen)
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen
ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit
Sitz in Detmold. Die Lippische Landeskirche hat ca. 196.000 Gemeindemitglieder
(Stand: Feb. 2006) in 61 reformierten und 11 lutherischen Kirchengemeinden.
Sie ist eine von drei evangelischen Landeskirchen im Bundesland
Nordrhein-Westfalen, die weiteren sind die Evangelische Kirche
im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen.
Die Lippische Landeskirche ist eine der beiden reformierten Landeskirchen
innerhalb der EKD. Sie hat jedoch auch 11 Gemeinden lutherischer
Prägung, die eine eigenständige Klasse (Bezirk)
innerhalb der Landeskirche bilden. Die Lippische Landeskirche
trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei.
Hauptkirche der Lippischen Landeskirche ist die Erlöserkirche
in Detmold. Die beiden größten Kirchen sind die evang.-ref.
Christuskirche (Detmold-West) und die evang.-ref. Kilianskirche
in Schötmar.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der Lippischen Landekirche umfasst den heutigen
NRW-Landesteil, welcher das bis 1947 bestehende Land Lippe
umfasst, das nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone
gehörte und seinerzeit in das Bundesland Nordrhein-Westfalen
eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst die
beiden Kreise Detmold und Lemgo, die bei der Kreisreform
1972 zum Kreis Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden,
so dass das Gebiet der Landeskirche im Wesentlichen (*)
den neuen Kreis Lippe innerhalb des Regierungsbezirks Detmold
umfasst.
( * Ausnahmen: *1 Im Bereich der Stadt
Lügde gehören nur die ref. Kirchengemeinden Elbrinxen
und Falkenhagen zur Lippischen Landeskirche. Der Altstadtbereich
mit der evang.-luth. Kirchengemeinde Lügde gehört
weiterhin zum westfälischen Kirchenkreis Paderborn.
*2 Das niedersächsische Dorf Goldbeck gehört zur
ref. Kirchengemeinde Bösingfeld im Extertal. *3 Das
zur Stadt Steinheim zählende Dorf Hagedorn gehört
zur ref. Kirchengemeinde Schwalenberg.)
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Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist untrennbar mit
der Geschichte des Landes Lippe verbunden, das vor der Reformation
zu den Bistümern Minden und Paderborn gehörte. Ab 1522
wurde jedoch in Lemgo nach lutherischer Ordnung gepredigt, und
1533 hielt die Reformation im gesamten Lande Einzug. Ab 1605 trat
der Regent jedoch zum reformierten Bekenntnis über. Nur die
Alte Hansestadt Lemgo blieb lutherisch. 1854 wurden auch wieder
katholische Gemeinden zugelassen, und die Lutheraner wurden den
reformierten Gemeinden gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche
eine Synodalordnung, wenngleich die Synode zunächst wenig
Bedeutung hatte.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Regent des Fürstentums
Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein Generalsuperintendent.
Nach Ende des Ersten Weltkrieges trat an die Stelle des landesherrlichen
Kirchenregiments der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem
Generalsuperintendenten (später Landessuperintendenten) an
der Spitze. 1931 gab sich die Kirche eine neue Verfassung.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst
noch bestehen und wurde erst 1947 Teil des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Lippische Landeskirche war davon nicht betroffen. Sie trat
1948 der Evangelischen Kirche in Deutschland bei. Die Kirchenverwaltung
befand sich von Anfang an in Detmold.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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Leitender Geistlicher
An der Spitze der Lippischen Landeskirche steht außerhalb
der Tagungen der Landessynode der Landessuperintendent (bis 1936
Generalsuperintendent), der von der Landessynode gewählt
wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landessuperintendent
in der Regel in den Ruhestand. Der Landessuperintendent ist zugleich
Geistlicher Leiter der Reformierten in der Lippischen Landeskirche.
Mit gleichen Rechten und Pflichten fungiert der Lutherische Superintendent
für die 32.000 lutherischen Christen und 11 lutherischen
Gemeinden in Lippe.
3.1
Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten
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18051837: Ferdinand Weerth
18371857: Georg Althaus
18571860: vakant
18601865: August von Cölln
18661868: Friedrich August Weßel
18691886: Adolf Koppen
18861901: Johannes Credé
19011930: August Weßel
19301936: vakant
19361958: Prof. D. Neuser
19591970: Dr. Udo Smidt
19701979: Dr. Fritz Viering
19801996: Dr. Ako Haarbeck
19962005: Gerrit Noltensmeier
2005-heute: Dr. Martin Dutzmann
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf 4 Jahre von den Klassensynoden
gewählt bzw. vom Landeskirchenrat berufen. Ihr gehören
u. a. die Superintendenten der 8 Klassen an. Die Aufgabe der Synode
ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender
der Synode ist der Präses. Die Landessynode stellt die eigentliche
Leitung der Kirche dar.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Landessuperintendent hat seinen Amtssitz in Detmold. Er ist
Vorsitzender des Kollegiums, das aus dem Landessuperintendenten
sowie einem juristischen und einem theologischen Kirchenrat besteht
und im Landeskirchenamt in Detmold seinen Sitz hat. Das Kollegium
bildet wiederum zusammen mit dem Präses (Vorsitzender der
Synode) und drei weiteren Synodalen den Landeskirchenrat, also
die Kirchenleitung (Regierung der Kirche), deren Vorsitzender
ebenfalls der Landessuperintendent ist. Der Landeskirchenrat ist
das Hauptorgan der Landeskirche. Er vertritt die Synode, wenn
diese nicht tagt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit auf 4 Jahre gewählten Kirchenvorständen,
deren Mitglieder die Kirchenältesten sind. Dem
Kirchenvorstand gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde
sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Klasse (Bezirk)
(in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar),
an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Klassen haben als
Gremium die Klassentage, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchenvorständen
der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Klassenvorstand,
zu dem der Superintendent, der Stellvertretende Superintendent,
ein Pfarrer als Schriftführer sowie zwei Kirchenälteste
aus den Kirchengemeinden gehören.
Die Klassen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar)
gibt es in der Lippischen Landeskirche nicht. Unabhängig
von den Klassen und zusätzlich zur Ordnung der Verfassung
haben sich in vielen Kommunen die Pfarrer der Kirchengemeinden
zu einem Stadtkonvent zusammengetan, in dem reformierte, lutherische,
aber auch freikirchliche und römisch-katholische Gemeinden
mitarbeiten.
Die acht Klassen
- Reformierte Klassen
Bad Salzuflen
Blomberg
Bösingfeld
Brake
Detmold
Horn
Lage
- Lutherische Klasse
Kirchengemeinden
Die sieben reformierten Klassen werden aus 61 und die lutherische
Klasse aus elf Kirchengemeinden gebildet. Die Zahl war früher
etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl
jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge
die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte
und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Lutherische Gemeinden
gibt es in Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Lemgo und Lage bzw.
in Ortsteilen dieser Städte und Gemeinden.
Die Gemeinden der Lippischen Landeskirche singen bzw. sangen
in den letzten Jahrzehnten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Neues Gesangbuch für die Evang.-Luth. Gemeinden des Fürstenthums
Lippe aus den besten Liedersammlungen nebst einem Anhange und
Gebetbuche, 1844
Gesangbuch für kirchliche und häusliche Andacht der
evang. Gemeinden im Fürstenthume Lippe, Lemgo, 1830
Gesangbuch für die kirchliche und häusliche Andacht
der evang.-reformierten Gemeinden im Fürstentum Lippe
Neue Ausgabe, Detmold, 1918
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit
dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches
nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"),
Dortmund, 1929 mit eigenem lippischen Anhang
Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen
Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche
im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische
Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten
Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und
Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen
im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn,
1996
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Gemeindeglieder
insgesamt (2006)
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196.000
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| Kirchenaustritte (2004) |
805 |
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| Quelle: Lippische Landeskirche |
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