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Lexikon: Lippische Landeskirche

Die Lippische Landeskirche ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Detmold und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landessuperintendent
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Lippische Landeskirche  
   
Leopoldstr. 27 32756 Detmold
   
Landessuperintendent: Martin Dutzmann Präses der Synode: Michael Stadermann
   
Mitglieder der Landeskirche (2009): 185 211 (52,9 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 745 (0,4 %) www.lippische-landeskirche.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Lippischen Landeskirche austreten wollen, müssen Sie dies beim Amtsgericht erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen

3 Geschichte

Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Lippe verbunden, das vor der Reformation zu den Bistümern Minden und Paderborn gehörte. Ab 1522 wurde jedoch in Lemgo nach lutherischer Ordnung gepredigt, und 1533 hielt die Reformation im gesamten Lande Einzug. 1538 wurde die lutherische Kirchenordnung auf dem Landtag zu Cappel für Lippe angenommen. Diese Kirchenordnung wurde 1571 in überarbeiteter Form erneut beschlossen und gilt als "Lippisch-Spiegelberger KircheAnordnung" für den Bekenntnisstand der lutherischen Gemeinden Lippes bis heute. Ab 1605 trat Graf Simon VI. (Lippe) jedoch zum reformierten Bekenntnis über. Freiwerdende Pfarrstellen besetzte er noch mit reformierten Pfarrern. Die geltende Kirchenordnung und den Katechismus Luthers blieb vorläufig in Geltung. Ab 1605 kam es in mehreren Orten Lippes zu Unruhen und Aufständen gegen die gegen die Einführung des reformierten Bekenntnisses. Die Alte Hansestadt Lemgo, Teile des lippischen Adels und der Stadtbürger in Detmold blieben lutherisch. 1854 wurden die katholischen Gemeinden gesetzlich zugelassen, und die Lutheraner wurden den reformierten Gemeinden gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche eine Synodalordnung, wenngleich die Synode zunächst wenig Bedeutung hatte.

Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Herrscher des Fürstentums Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein Generalsuperintendent. Nach Ende des Ersten Weltkrieges trat an die Stelle des landesherrlichen Kirchenregiments der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem Generalsuperintendenten (später Landessuperintendenten) an der Spitze. 1931 gab sich die Kirche eine neue Verfassung.

Im Kirchenkampf ab 1934 gehörte die Landeskirche zu den intakten Kirchen, die nicht von den Deutschen Christen beherrscht wurden. Insbesondere ordinierte die lippische Kirche ausgebildete Pfarrer der Bekennenden Kirche.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst noch bestehen und wurde erst 1947 Teil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Lippische Landeskirche war davon nicht betroffen. Sie trat 1948 der Evangelischen Kirche in Deutschland bei. Die Kirchenverwaltung (Landeskirchenamt) befand sich von Anfang an in Detmold.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der Lippischen Landeskirche umfasst den heutigen NRW-Landesteil, welcher das bis 1947 bestehende Land Lippe umfasst, das nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörte und seinerzeit in das Bundesland Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst die beiden Kreise Detmold und Lemgo, die bei der Kreisreform 1973 durch das Bielefeld-Gesetz zum Kreis Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden, so dass das Gebiet der Landeskirche im Wesentlichen den neuen Kreis Lippe innerhalb des Regierungsbezirks Detmold umfasst.

Es gibt einige Abweichungen zwischen dem lippischen Kreisgebiet und dem Gebiet der Landeskirche. Im Bereich der Stadt Lügde gehören nur die reformierten Kirchengemeinden Elbrinxen und Falkenhagen zur Lippischen Landeskirche. Der Altstadtbereich mit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lügde gehört weiterhin zum westfälischen Kirchenkreis Paderborn. Das niedersächsische Dorf Goldbeck gehört zur reformierten Kirchengemeinde Bösingfeld in Extertal. Das zur Stadt Steinheim im Kreis Höxter zählende Dorf Hagedorn gehört zur reformierten Kirchengemeinde Schwalenberg.

5 Landessuperintendent

An der Spitze der Lippischen Landeskirche steht außerhalb der Tagungen der Landessynode der Landessuperintendent (bis 1936 „Generalsuperintendent“), der von der Landessynode gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landessuperintendent in der Regel in den Ruhestand. Der Landessuperintendent ist zugleich Geistlicher Leiter der Reformierten in der Lippischen Landeskirche. Mit gleichen Rechten und Pflichten fungiert der Lutherische Superintendent für die 32.000 lutherischen Christen und 11 lutherischen Gemeinden in Lippe (lutherischer Superintendent seit 1. Mai 2005: Andreas Lange).

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten

1805–1837: Ferdinand Weerth
1837–1857: Georg Althaus
1857–1860: vakant
1860–1865: August von Cölln
1866–1868: Friedrich August Weßel
1869–1886: Adolf Koppen
1886–1901: Johannes Credé
1901–1930: August Weßel
1930–1936: vakant
1936–1958: Prof. D. Neuser
1959–1970: Dr. Udo Smidt
1970–1979: Dr. Fritz Viering
1980–1996: Dr. Ako Haarbeck
1996–2005: Gerrit Noltensmeier
2005-heute: Dr. Martin Dutzmann

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf 4 Jahre von den Klassensynoden gewählt bzw. vom Landeskirchenrat berufen. Ihr gehören u. a. die Superintendenten der 8 Klassen an. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses. Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar.

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit auf 4 Jahre gewählten Kirchenvorständen, deren Mitglieder die „Kirchenältesten“ sind. Dem Kirchenvorstand gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Klasse (Bezirk) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Klassen haben als Gremium die Klassentage, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Klassenvorstand, zu dem der Superintendent, der Stellvertretende Superintendent, ein Pfarrer als Schriftführer sowie zwei Kirchenälteste aus den Kirchengemeinden gehören.
Die Klassen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Lippischen Landeskirche nicht. Unabhängig von den Klassen und zusätzlich zur Ordnung der Verfassung haben sich in vielen Kommunen die Pfarrer der Kirchengemeinden zu einem Stadtkonvent zusammengetan, in dem reformierte, lutherische, aber auch freikirchliche und römisch-katholische Gemeinden mitarbeiten.


Die acht Klassen

- Reformierte Klassen

Bad Salzuflen
Blomberg
Bösingfeld
Brake
Detmold
Horn
Lage

- Lutherische Klasse

Kirchengemeinden

Die sieben reformierten Klassen werden aus 61 und die lutherische Klasse aus elf Kirchengemeinden gebildet. Die Zahl war früher etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Lutherische Gemeinden gibt es in Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Lemgo und Lage bzw. in Ortsteilen dieser Städte und Gemeinden.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel Lippische Landeskirche aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Lippischen Landeskirche

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
206 416
1 153
0,6
2002
203 215
1 185
0,6
2003
200 156
55,5
1 192
0,6
2004
198 026
55,1
805
0,4
2005
196 051
54,8
694
0,4
2006
193 458
54,3
732
0,4
2007
190 865
53,8
686
0,4
2008
188 190
53,4
883
0,5
2009
185 211
52,9
745
0,4

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zum Bundesland NRW - Statistiken zur EKD - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
Lippische Landeskirche
 
Homepage der Lippischen Landeskirche
 
Lexikon
 
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Christentum
Jesus Christus

Die Bibel

Weitere Einträge
 
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