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| Lippische Landeskirche |
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| Leopoldstr. 27 |
32756 Detmold |
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| Landessuperintendent: Martin Dutzmann |
Präses der Synode: Michael Stadermann |
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| Mitglieder der Landeskirche (2009): |
185 211 (52,9 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 745 (0,4 %) |
www.lippische-landeskirche.de |
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Wenn Sie aus der Lippischen Landeskirche austreten wollen, müssen
Sie dies beim Amtsgericht erklären. Die Zuständigkeit
richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen
Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist untrennbar mit der
Geschichte des Landes Lippe verbunden, das vor der Reformation zu
den Bistümern Minden und Paderborn gehörte. Ab 1522 wurde
jedoch in Lemgo nach lutherischer Ordnung gepredigt, und 1533 hielt
die Reformation im gesamten Lande Einzug. 1538 wurde die lutherische
Kirchenordnung auf dem Landtag zu Cappel für Lippe angenommen.
Diese Kirchenordnung wurde 1571 in überarbeiteter Form erneut
beschlossen und gilt als "Lippisch-Spiegelberger KircheAnordnung"
für den Bekenntnisstand der lutherischen Gemeinden Lippes bis
heute. Ab 1605 trat Graf Simon VI. (Lippe) jedoch zum reformierten
Bekenntnis über. Freiwerdende Pfarrstellen besetzte er noch
mit reformierten Pfarrern. Die geltende Kirchenordnung und den Katechismus
Luthers blieb vorläufig in Geltung. Ab 1605 kam es in mehreren
Orten Lippes zu Unruhen und Aufständen gegen die gegen die
Einführung des reformierten Bekenntnisses. Die Alte Hansestadt
Lemgo, Teile des lippischen Adels und der Stadtbürger in Detmold
blieben lutherisch. 1854 wurden die katholischen Gemeinden gesetzlich
zugelassen, und die Lutheraner wurden den reformierten Gemeinden
gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche eine Synodalordnung, wenngleich
die Synode zunächst wenig Bedeutung hatte.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Herrscher des Fürstentums
Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein Generalsuperintendent.
Nach Ende des Ersten Weltkrieges trat an die Stelle des landesherrlichen
Kirchenregiments der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem Generalsuperintendenten
(später Landessuperintendenten) an der Spitze. 1931 gab sich
die Kirche eine neue Verfassung.
Im Kirchenkampf ab 1934 gehörte die Landeskirche zu den intakten
Kirchen, die nicht von den Deutschen Christen beherrscht wurden.
Insbesondere ordinierte die lippische Kirche ausgebildete Pfarrer
der Bekennenden Kirche.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst
noch bestehen und wurde erst 1947 Teil des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Lippische Landeskirche war davon nicht betroffen. Sie trat 1948
der Evangelischen Kirche in Deutschland bei. Die Kirchenverwaltung
(Landeskirchenamt) befand sich von Anfang an in Detmold.
Das Gebiet der Lippischen Landeskirche umfasst den heutigen NRW-Landesteil,
welcher das bis 1947 bestehende Land Lippe umfasst, das nach dem
Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörte und
seinerzeit in das Bundesland Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde.
Hier umfasste es zunächst die beiden Kreise Detmold und Lemgo,
die bei der Kreisreform 1973 durch das Bielefeld-Gesetz zum Kreis
Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden, so dass das Gebiet
der Landeskirche im Wesentlichen den neuen Kreis Lippe innerhalb
des Regierungsbezirks Detmold umfasst.
Es gibt einige Abweichungen zwischen dem lippischen Kreisgebiet
und dem Gebiet der Landeskirche. Im Bereich der Stadt Lügde
gehören nur die reformierten Kirchengemeinden Elbrinxen und
Falkenhagen zur Lippischen Landeskirche. Der Altstadtbereich mit
der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lügde gehört
weiterhin zum westfälischen Kirchenkreis Paderborn. Das niedersächsische
Dorf Goldbeck gehört zur reformierten Kirchengemeinde Bösingfeld
in Extertal. Das zur Stadt Steinheim im Kreis Höxter zählende
Dorf Hagedorn gehört zur reformierten Kirchengemeinde Schwalenberg.
An der Spitze der Lippischen Landeskirche steht außerhalb
der Tagungen der Landessynode der Landessuperintendent (bis 1936
Generalsuperintendent), der von der Landessynode gewählt
wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landessuperintendent
in der Regel in den Ruhestand. Der Landessuperintendent ist zugleich
Geistlicher Leiter der Reformierten in der Lippischen Landeskirche.
Mit gleichen Rechten und Pflichten fungiert der Lutherische Superintendent
für die 32.000 lutherischen Christen und 11 lutherischen Gemeinden
in Lippe (lutherischer Superintendent seit 1. Mai 2005: Andreas
Lange).
Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten
18051837: Ferdinand Weerth
18371857: Georg Althaus
18571860: vakant
18601865: August von Cölln
18661868: Friedrich August Weßel
18691886: Adolf Koppen
18861901: Johannes Credé
19011930: August Weßel
19301936: vakant
19361958: Prof. D. Neuser
19591970: Dr. Udo Smidt
19701979: Dr. Fritz Viering
19801996: Dr. Ako Haarbeck
19962005: Gerrit Noltensmeier
2005-heute: Dr. Martin Dutzmann
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf 4 Jahre von den Klassensynoden
gewählt bzw. vom Landeskirchenrat berufen. Ihr gehören
u. a. die Superintendenten der 8 Klassen an. Die Aufgabe der Synode
ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender
der Synode ist der Präses. Die Landessynode stellt die eigentliche
Leitung der Kirche dar.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit auf 4 Jahre gewählten Kirchenvorständen,
deren Mitglieder die Kirchenältesten sind. Dem
Kirchenvorstand gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde
sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Klasse (Bezirk) (in
der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen
Spitze ein Superintendent steht. Die Klassen haben als Gremium die
Klassentage, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchenvorständen
der Kirchengemeinden entsandt werden, sowie einen Klassenvorstand,
zu dem der Superintendent, der Stellvertretende Superintendent,
ein Pfarrer als Schriftführer sowie zwei Kirchenälteste
aus den Kirchengemeinden gehören.
Die Klassen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar)
gibt es in der Lippischen Landeskirche nicht. Unabhängig von
den Klassen und zusätzlich zur Ordnung der Verfassung haben
sich in vielen Kommunen die Pfarrer der Kirchengemeinden zu einem
Stadtkonvent zusammengetan, in dem reformierte, lutherische, aber
auch freikirchliche und römisch-katholische Gemeinden mitarbeiten.
Die acht Klassen
- Reformierte Klassen
Bad Salzuflen
Blomberg
Bösingfeld
Brake
Detmold
Horn
Lage
- Lutherische Klasse
Kirchengemeinden
Die sieben reformierten Klassen werden aus 61 und die lutherische
Klasse aus elf Kirchengemeinden gebildet. Die Zahl war früher
etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch
erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden. Lutherische Gemeinden gibt es in Bad Salzuflen, Blomberg,
Detmold, Lemgo und Lage bzw. in Ortsteilen dieser Städte und
Gemeinden.
Mitgliederzahlen der Lippischen Landeskirche
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Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
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|
|
|
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|
2001
|
206 416
|
|
1 153
|
0,6
|
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2002
|
203 215
|
|
1 185
|
0,6
|
|
2003
|
200 156
|
55,5
|
1 192
|
0,6
|
|
2004
|
198 026
|
55,1
|
805
|
0,4
|
|
2005
|
196 051
|
54,8
|
694
|
0,4
|
|
2006
|
193 458
|
54,3
|
732
|
0,4
|
|
2007
|
190 865
|
53,8
|
686
|
0,4
|
|
2008
|
188 190
|
53,4
|
883
|
0,5
|
|
2009
|
185 211
|
52,9
|
745
|
0,4
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken
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