| |
|
| Bremische Evangelische Kirche |
(BEK) |
| |
|
| Franziuseck 2-4 |
28199 Bremen |
| |
|
| Präsidentin des Kirchenausschusses: |
Brigitte Boehme |
| |
|
| Mitglieder (2009): |
229 927 (40,2 % Bevölkerungsanteil) |
| |
|
| Kirchenaustritte (2009): 2 187 (0,9 %) |
Homepage
der BEK |
| |
|
Wenn Sie aus der Bremischen Evangelische Kirche austreten wollen,
müssen Sie dies beim Standesamt oder im Haus der Kirche erklären.
Mehr Infos
Am 9. November 1522 wurde in Bremen die erste reformatorische Predigt
gehalten von Heinrich von Zütphen in einer Kapelle der
St.-Ansgarii-Kirche. Von da an war die Hansestadt Bremen über
Jahrhunderte eine protestantische Stadt. 1534 wurde vom Prediger
Johann Timann eine Kirchenordnung erarbeitet und durch Luther genehmigt.
Danach gab es verschiedene Streitigkeiten zwischen Lutheranern und
Anhängern Melanchthons, die 1561 zur Ausweisung des Dompredigers
Albert Hardenberg führte. Danach blieb der Dom für 77
Jahre geschlossen. Er gehörte zum Erzstift Bremen und nicht
zur Stadt Bremen. 1581 schloss sich Bremen unter Federführung
von Christoph Pezel der Genfer Reformation an. 1595 erhielt Bremen
eine neue Kirchenordnung nach der deutsch-reformierten Form (den
Consensus Bremensis).
Um 1600 wurde der Heidelberger Katechismus eingeführt. 1638
wurde der Dom durch Erzbischof Friedrich von Dänemark wieder
für die lutherische Lehre geöffnet. Durch Zuzug wuchs
die lutherische Domgemeinde. Ab 1648 unterstand der Dom der schwedischen,
seit 1715 dem kurhannoverschen Konsistorium in Stade. Außer
dem Dom waren auch einige Landgemeinden Bremens lutherisch. 1803
kam auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses der Dom zur Stadt
Bremen, die vergeblich versuchte, die Domgemeinde zu zerschlagen.
1830 erhielt die Gemeinde eine neue Verfassung, die letztendlich
von der Stadt Bremen anerkannt wurde. Erst mit der Einführung
eines einheitlichen Gesangbuchs in Bremen im Jahre 1873 gab es eine
Verwaltungsunion zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden,
die den konfessionellen Streit der Gemeinden im Wesentlichen beilegen
konnte.
1934 ernannte der Reichsbischof Ludwig Müller den Domprediger
Heinz Weidemann, Mitglied der NSDAP von 1933 bis 1943, zum Landesbischof
von Bremen; er blieb Landesbischof bis 1941.
Aufgrund der reformierten Tradition der BEK ist bis heute ein Vertreter
dieser Landeskirche als Delegierter im Moderamen des
Reformierten Bundes vertreten.
Bremerhaven
Mitte des 19. Jahrhunderts gründete die Stadt Bremen etwa
60 Kilometer nördlich auf einem angekauften Gebiet die Stadt
Bremerhaven. Da diese Stadt durch Zuzug sowohl lutherische als auch
reformierte Gemeindeglieder beherbergte, wurde die dortige Kirchengemeinde
als unierte Gemeinde gegründet. Sie blieb bis heute die einzige
Kirchengemeinde in Bremerhaven, die zur Bremischen Evangelischen
Kirche gehört.
Das Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) umfasst im
Wesentlichen die Stadt Bremen, inklusive Bremen-Nord. Ferner gehört
die Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche
in Bremerhaven zur Bremischen Evangelischen Kirche. Die übrigen
Kirchengemeinden der Stadt Bremerhaven, die ihrerseits zum Bundesland
Bremen gehört, sind Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Hannovers bzw. der Ev.-ref. Landeskirche (Leer), weil
diese Gebiete erst 1939 mit der Stadt Bremerhaven vereinigt wurden,
die kirchliche Vereinigung mit Bremen hingegen nicht vollzogen wurde.
Im Bremer Norden gehört die Ev.-ref. Kirchengemeinde Rekum
trotz Zugehörigkeit zum Bundesland Bremen nicht zur BEK.
Die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf gehen über die
Landesgrenze in das Gebiet des Landkreises Verden. Auch die beiden
Gemeinden St. Magni und St. Martini (Bremen-Lesum) im Stadtbezirk
Bremen-Nord greifen auf niedersächsisches Territorium (Landkreis
Osterholz) über und unterhalten dort Filialkirchen. Die reformierte
Gemeinde in Blumenthal sowie die lutherische Gemeinde in Aumund
(Menkestraße) beziehen auch Bereiche der Ortschaft Beckedorf
mit ein.
5
Präsident des Kirchenausschusses
|
|
Da Bremen als Freie Reichsstadt reichsunmittelbar war (unabhängig
gegenüber allen Amtsträgern außer dem König
bzw. Kaiser) und als Republik bis heute als eigenes Bundesland weiter
besteht, konnte sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten allein
regeln. Die bremischen Kirchengemeinden waren überwiegend reformierte
Gemeinden und sind bis heute in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen
autonom. Dies liegt am reformierten Amtsverständnis überhaupt.
Daher gibt es in Bremen im Grunde kein eigentliches Oberhaupt der
Kirche. Die Kirche unterstand bis 1920 dem bremischen Senat und
wurde von diesem nach außen vertreten. Nach der Verfassung
der Bremische Evangelische Kirche vom 14. Juni 1920 besteht der
Vorstand des Kirchentages (Zitat:) ...aus einem Präsidenten,
einem Vizepräsidenten und einem Schatzmeister, die nicht Pfarrer
sein dürfen, und einem Schriftführer, der Pfarrer sein
muss und Inhaber einer Gemeindepfarrstelle der Brem. Evang. Kirche
sein soll... Der Stellvertreter des Schriftführers muss Pfarrer
sein. Der Vorstand des Kirchentages ist gleichzeitig Vorstand des
Kirchenausschusses.
Die Vertretung der Kirche nach außen sowie die Verwaltungsgeschäfte
und die Ausführung der Beschlüsse des Kirchentages obliegen
dem Kirchenausschuss.
Der Präsident oder die Präsidentin übt das Amt nebenberuflich
aus und muss ein Laie sein. Der Schriftführer und Stellvertretender
Schriftführer sind die obersten theologischen Repräsentanten
und Sprecher der Kirchenleitung. Das Amt unterscheidet sich in den
Befugnissen und Kompetenzen von dem eines Bischofs, Präses
oder Landessuperintendenten anderer Landeskirchen.
Präsidenten des Kirchenausschusses
1920-1932: Dr. Theodor Lürman, Senator (19031919)
19321933: Dr. Rudolph Quidde (18611942), Jurist, Präsident
der Bürgerschaft (19111918)
19451946: Richard Ahlers
19461958: Ferdinand Donandt
19591970: Arnold Rutenberg
19711976: Heinz Hermann Brauer, Ltd. OStAnw.
19771988: Eckart Ranft, Präsident des Finanzgerichts
19892001: Heinz Hermann Brauer
2001heute: Brigitte Boehme, Richterin
Als Parlament hat die Bremische Evangelische Kirche
einen Kirchentag (in anderen Landeskirchen heißt
das Parlament Landessynode). Hier entsenden alle Kirchengemeinden
ihre Vertreter, wobei die Anzahl der Delegierten je Gemeinde an
deren Größe bemessen wird. Der Kirchentag tagt mindestens
einmal im Jahr. Er setzt sich alle sechs Jahre (Session)
neu zusammen. Im gleichen Turnus wählt der Kirchentag aus seiner
Mitte den aus 12 Mitgliedern bestehenden Kirchenausschuss als Verwaltungsgremium
der Kirche. Vorsitzende/r des Kirchentags ist die Präsidentin
oder der Präsident des Kirchenausschusses.
Außerdem unterhält der Kirchentag fünf ständige
Ausschüsse: den Finanzausschuss, den Planungsausschuss, den
Rechts- und Verfassungsausschuss, den Personalausschuss und den
Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche.
Die Kirchenkanzlei (Haus der Kirche) ist
die Verwaltungsbehörde der Bremischen Evangelischen Kirche.
Sie hat einen hauptamtlichen Leiter der Kirchenkanzlei,
derzeit Johann Daniel Noltenius.
Eine hierarchisch aufgebaute Kirche gibt es in Bremen nicht. Über
den Einzelgemeinden gibt es keine sonstigen Gremien bzw. Institutionen
wie in anderen Landeskirchen (z.B. Kirchenkreise).
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel BEK
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Bremischen Evangelischen Kirche
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
254 433
|
|
2 882
|
1,1
|
|
2002
|
250 374
|
|
2 649
|
1,1
|
|
2003
|
245 189
|
43,1
|
2 634
|
1,1
|
|
2004
|
244 217
|
42,8
|
1 956
|
0,8
|
|
2005
|
242 386
|
42,4
|
1 616
|
0,7
|
|
2006
|
240 547
|
42,0
|
1 556
|
0,6
|
|
2007
|
236 096
|
41,3
|
1 909
|
0,8
|
|
2008
|
231 943
|
40,6
|
2 274
|
1,0
|
|
2009
|
229 927
|
40,2
|
2 187
|
0,9
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Kirchliches Leben - Bremische Evangelischen Kirche
|
Jahr
|
Austritte
|
Aufnahmen
|
Taufen
|
Konfirmationen
|
Trauungen
|
Bestattungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1990
|
3 205
|
964
|
2 461
|
2 456
|
981
|
4 379
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2000
|
2 838
|
1 024
|
1 813
|
2 003
|
576
|
3 311
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2002 |
2 649
|
939
|
1 628
|
2 025
|
467
|
3 338
|
| 2003 |
2 634
|
959
|
1 573
|
2 195
|
422
|
3 135
|
| 2004 |
1 956
|
901
|
1 536
|
1 993
|
397
|
3 019
|
|
2005
|
1 616
|
941
|
1 423
|
2 042
|
393
|
3 054
|
|
2006
|
1 556
|
992
|
1 243
|
1 973
|
405
|
2 780
|
|
2007
|
1 909
|
1 065
|
1 275
|
1 792
|
414
|
3 134
|
|
2008
|
2 274
|
768
|
1 350
|
1 883
|
406
|
2 669
|
| 2009 |
2 187
|
822
|
|
|
|
|
Quellen: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik,
Statistisches Landesamt Bremen
Statistiken
zum Bundesland Bremen
Statistiken
zur EKD - Statistiken
zur Kirchensteuer - Weitere
Statistiken
|