Bremische Evangelische Kirche (BEK)
Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ist eine von 23 Gliedkirchen
(Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren
Sitz in Bremen.
Die Kirche hat ca. 245.000 Gemeindeglieder (Stand 2004) in 68
Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der
EKD.
Hauptkirche der Bremischen Evangelischen Kirche ist der Bremer
Dom.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Bremischen Evangelischen Kirche"
umfasst im Wesentlichen die Stadt Bremen. Ferner gehört
die "Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister
Smidt-Gedächtniskirche" in Bremerhaven zur Bremischen
Kirche. Die übrigen Kirchengemeinden der Stadt Bremerhaven,
die ihrerseits zum Bundesland Bremen gehört, sind Gemeinden
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, weil
diese Gebiete erst 1939 mit der Stadt Bremerhaven vereinigt
wurden, die kirchliche Vereinigung mit Bremen hingegen nicht
vollzogen wurde. Die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf
gehen über die Landesgrenze in das Gebiet des Landkreises
Verden. |
Am 9. November 1522 wurde in Bremen die erste reformatorische
Predigt gehalten. Von da an war die Hansestadt Bremen über
Jahrhunderte eine protestantische Stadt. 1534 wurde eine durch
Luther genehmigte Kirchenordnung eingeführt. Danach gab es
verschiedene Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Anhängern
Melanchthons, die 1561 zur Ausweisung des Dompredigers Albert
Hardenberg führte. Danach blieb der Dom für 77 Jahre
geschlossen. Er gehörte zum Erzstift Bremen und nicht zur
Stadt Bremen. 1581 schloss sich Bremen der Genfer Reformation
an. 1595 erhielt Bremen eine neue Kirchenordnung nach der deutsch-reformierten
Form (Consensus Bremensis). Um 1600 wurde der Heidelberger Katechismus
eingeführt. 1638 wurde der Dom durch Erzbischof Friedrich
von Dänemark wieder für die lutherische Lehre geöffnet.
Durch Zuzug wuchs die lutherische Domgemeinde. Ab 1648 unterstand
der Dom der schwedischen, seit 1715 dem kur-hannoverschen Konsistorium
in Stade. Außer dem Dom waren auch einige Landgemeinden
Bremens lutherisch. 1802/03 kam der Dom zur Stadt Bremen, die
vergeblich versuchte, die Domgemeinde zu zerschlagen. 1830 erhielt
die Gemeinde eine neue Verfassung, die letztendlich von der Stadt
Bremen anerkannt wurde. Erst mit der Einführung eines einheitlichen
Gesangbuchs in Bremen im Jahre 1873 gab es eine Verwaltungsunion
zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden, die den konfessionellen
Streit der Gemeinden im Wesentlichen beilegen konnte. Mitte des
19. Jahrhunderts gründete die Stadt Bremen etwa 60 km nördlich
auf einem angekauften Gebiet die Stadt Bremerhaven. Da diese Stadt
durch Zuzug sowohl lutherische als auch reformierte Gemeindeglieder
beherbergte, wurde die dortige Kirchengemeinde als unierte Gemeinde
gegründet. Sie blieb bis heute die einzige Kirchengemeinde
in Bremerhaven, die zur Bremischen Evangelischen Kirche gehört.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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Da Bremen als Freie Reichsstadt unabhängig war und als solche
quasi bis heute als eigenes Bundesland weiter besteht, konnte
sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten alleine regeln. Ihre
Kirchengemeinden waren und sind als überwiegend reformierte
Gemeinden relativ autonom. Dies liegt am reformierten Amtsverständnis
überhaupt. Daher gab es in Bremen im Grunde kein eigentliches
Oberhaupt der Kirche. Die Kirche unterstand bis 1920 dem Bremischen
Senat und wurde von diesem nach außen vertreten. Nach der
Verfassung vom 14. Juni 1920 liegt die Leitung der Kirche nunmehr
beim Kirchenausschuss, der von einem nicht-theologischen Präsidenten
geführt wird, der dieses Amt jedoch nicht hauptamtlich wahrnimmt.
Der Präsident des Kirchenausschusses vertritt die Kirche
nach außen. Die Verfassung wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte
mehrmals geändert.
| 3.1
Präsidenten des Kirchenausschusses |
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19?? - 1959: Ferdinand Donandt
1959 - 1969: Dr. Arnold Rutenberg
1969 - 1977: Heinz Hermann Brauer
1976 - 1989: Eckart Ranft
1989 - 2001: Heinz Hermann Brauer
2001 - heute: Brigitte Boehme
Als "Geistlicher Leiter" der Bremischen Evangelischen
Kirche fungiert der "Schriftführer des Kirchenausschusses".
Dieser ist ein "normaler" Gemeindepfarrer, der dieses
Amt für eine bestimmte Zeit ausübt (seit 1995 Pastor
Louis-Ferdinand von Zobeltitz; Vorgänger waren u.a. Pastor
Dr. Ernst Uhl und Pastor Wolf-Udo Smidt).
Ferner gibt es als weitere hervorgehobene Leitungsämter
innerhalb der Bremischen Evangelischen Kirche noch den "Vizepräsidenten"
des Kirchenausschusses sowie den "Schatzmeister", der
für die Haushaltsfragen zuständig ist.
Als "Parlament" hat die Bremische Evangelische Kirche
einen Kirchentag (in anderen Landeskirchen heißt das Parlament
"Landessynode"). Hier entsenden alle Kirchengemeinden
ihre Vertreter. Der Kirchentag tagt 1 bis 2 mal im Jahr. Er wählt
alle sechs Jahre aus seiner Mitte den aus 12 Mitgliedern bestehenden
Kirchenausschuss als Leitungsgremium der Kirche. Vorsitzender
des Kirchentags ist der Präsident des Kirchenausschusses,
der gleichzeitig "Oberhaupt" der gesamten Landeskirche
ist.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Kirchenkanzlei und Verwaltungshierarchie
Die "Kirchenkanzlei" ("Haus der Kirche")
ist die Verwaltungsbehörde der Bremischen Evangelischen Kirche.
Sie hat einen hauptamtlichen "Leiter der Kirchenkanzlei".
Eine hierarchisch aufgebaute Kirche gibt es in Bremen nicht.
Über den Einzelgemeinden gibt es keine sonstigen Gremien
bzw. Institutionen wie in anderen Landeskirchen (z.B. Kirchenkreise).
Kirchengemeinden
Abraham-Gemeinde
Alt Hastedt
Andreas-Gemeinde
Arbergen
Arsten und Habenhausen
Auferstehungsgemeinde Bremen-Hastedt
Aumund lutherisch
Aumund reformiert
Blockdiek
Blumenthal lutherisch Martin-Luther-Gemeinde
Blumenthal reformiert
Bockhorn
Borgfeld
Christophorusgemeinde
Christusgemeinde in der Vahr
Christuskirche Woltmershausen
Dietrich-Bonhoeffer- Gemeinde
Dreifaltigkeits-Gemeinde
Ellener Brok
Epiphaniasgemeinde
Friedenskirche
Gemeinde des Guten Hirten
Grambke
Gröpelingen, Andreaskirche u. Philippus-Kirche
Grohn
Heilig-Geist-Gemeinde
Hemelingen
Hohentor
Horn I und Horn II (fusioniert zur Gemeinde Horn)
Immanuel-Gemeinde
Jona-Gemeinde
Lesum / St. Martini
Lüssum
Martin-Luther-Gemeinde Findorff
Matthias-Claudius-Gemeinde
Melanchthon-Gemeinde
Mittelsbüren
Oberneuland
Oslebshausen
Paul-Gerhardt-Gemeinde
Rablinghausen
Rönnebeck-Farge reformiert
Seehausen / Sankt Jacobi
Söderblomkirche
St. Ansgarii
St. Georg
St. Jakobi
St. Johannes-Sodenmatt
St. Lukas
St. Magni
St. Markus-Gemeinde
St. Martini
St. Matthäus
St. Michaelis
St. Nikolai
St. Pauli
St. Petri Dom
St. Remberti
St. Stephani
Tenever
Thomas-Gemeinde
Unser Lieben Frauen
Vereinigte Evangelisch-Protestantische Kirchengemeinde zu Bremen-Vegesack
Versöhnungsgemeinde
Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister Smidt
Gedächtniskirche Bremerhaven
Walle
Wasserhorst
Wilhadi
Zions-Gemeinde
Die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche singen bzw.
sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gesangbuch der evangelisch-lutherischen Domgemeine zu Bremen,
Bremen, ab 1779
Neues Bremisches Psalm- und Gesangbuch zur öffentlichen und
besonderen Erbauung der Reformirten Stadt-und Landgemeinen, mit
Hoch-Obrigkeitlicher Bewilligung, hrsg. von dem Bremischen Ministerio,
Bremen, 1767 bzw. mit dem späteren Titel "Evangelisches
Gesangbuch, hrsg. vom Predigerverein der fünf reformierten
Gemeinden im Herzogtum Bremen", Vegesack, ab 1857
Bremisches Psalm- und Gesangbuch - Neue durch einen Anhang vermehrte
Ausgabe, Bremen, 1864
Christliches Gesangbuch zur Beförderung öffentlicher
und häuslicher Andacht, Bremen, 1812
Gesangbuch zu gemeinschaftlicher und einsamer Andacht, Zunächst
für die vereinigte evangelische Gemeine zu Bremerhaven, Bremerhaven,
eingeführt im Februar 1857
Evangelisches Gesangbuch der Bremischen Gemeinden, Bremen, eingeführt
im März 1873
Bremer Gesangbuch, Gütersloh, eingeführt 1917
Evangelisches Gesangbuch - Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen
Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Mecklenburg, Hamburg,
Lübeck, Eutin und der Bremischen Evangelischen Kirche, Hamburg,
1949
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evangelische
Kirche in Bremen, Hamburg, eingeführt im Advent 1950 auf
Veranlassung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen
Kirche
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen
Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische
Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994
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| Mitglieder (2004) |
245.000
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| Gemeinden (2004) |
68
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| Kirchenaustritte (2004) |
1.931
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der freien Enzyklopädie |
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