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Lexikon: Bremische Evangelische Kirche (BEK)

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Bremen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Präsident des Kirchenausschusses
6 Kirchentag
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Bremische Evangelische Kirche (BEK)
   
Franziuseck 2-4 28199 Bremen
   
Präsidentin des Kirchenausschusses: Brigitte Boehme
   
Mitglieder (2009): 229 927 (40,2 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 2 187 (0,9 %) Homepage der BEK
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Bremischen Evangelische Kirche austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt oder im Haus der Kirche erklären.

Mehr Infos

3 Geschichte

Am 9. November 1522 wurde in Bremen die erste reformatorische Predigt gehalten – von Heinrich von Zütphen in einer Kapelle der St.-Ansgarii-Kirche. Von da an war die Hansestadt Bremen über Jahrhunderte eine protestantische Stadt. 1534 wurde vom Prediger Johann Timann eine Kirchenordnung erarbeitet und durch Luther genehmigt. Danach gab es verschiedene Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Anhängern Melanchthons, die 1561 zur Ausweisung des Dompredigers Albert Hardenberg führte. Danach blieb der Dom für 77 Jahre geschlossen. Er gehörte zum Erzstift Bremen und nicht zur Stadt Bremen. 1581 schloss sich Bremen unter Federführung von Christoph Pezel der Genfer Reformation an. 1595 erhielt Bremen eine neue Kirchenordnung nach der deutsch-reformierten Form (den Consensus Bremensis).

Um 1600 wurde der Heidelberger Katechismus eingeführt. 1638 wurde der Dom durch Erzbischof Friedrich von Dänemark wieder für die lutherische Lehre geöffnet. Durch Zuzug wuchs die lutherische Domgemeinde. Ab 1648 unterstand der Dom der schwedischen, seit 1715 dem kurhannoverschen Konsistorium in Stade. Außer dem Dom waren auch einige Landgemeinden Bremens lutherisch. 1803 kam auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses der Dom zur Stadt Bremen, die vergeblich versuchte, die Domgemeinde zu zerschlagen. 1830 erhielt die Gemeinde eine neue Verfassung, die letztendlich von der Stadt Bremen anerkannt wurde. Erst mit der Einführung eines einheitlichen Gesangbuchs in Bremen im Jahre 1873 gab es eine Verwaltungsunion zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden, die den konfessionellen Streit der Gemeinden im Wesentlichen beilegen konnte.

1934 ernannte der Reichsbischof Ludwig Müller den Domprediger Heinz Weidemann, Mitglied der NSDAP von 1933 bis 1943, zum Landesbischof von Bremen; er blieb Landesbischof bis 1941.

Aufgrund der reformierten Tradition der BEK ist bis heute ein Vertreter dieser „Landeskirche“ als Delegierter im Moderamen des Reformierten Bundes vertreten.

Bremerhaven

Mitte des 19. Jahrhunderts gründete die Stadt Bremen etwa 60 Kilometer nördlich auf einem angekauften Gebiet die Stadt Bremerhaven. Da diese Stadt durch Zuzug sowohl lutherische als auch reformierte Gemeindeglieder beherbergte, wurde die dortige Kirchengemeinde als unierte Gemeinde gegründet. Sie blieb bis heute die einzige Kirchengemeinde in Bremerhaven, die zur Bremischen Evangelischen Kirche gehört.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) umfasst im Wesentlichen die Stadt Bremen, inklusive Bremen-Nord. Ferner gehört die „Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche“ in Bremerhaven zur Bremischen Evangelischen Kirche. Die übrigen Kirchengemeinden der Stadt Bremerhaven, die ihrerseits zum Bundesland Bremen gehört, sind Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers bzw. der Ev.-ref. Landeskirche (Leer), weil diese Gebiete erst 1939 mit der Stadt Bremerhaven vereinigt wurden, die kirchliche Vereinigung mit Bremen hingegen nicht vollzogen wurde. Im Bremer Norden gehört die Ev.-ref. Kirchengemeinde Rekum trotz Zugehörigkeit zum Bundesland Bremen nicht zur BEK.

Die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf gehen über die Landesgrenze in das Gebiet des Landkreises Verden. Auch die beiden Gemeinden St. Magni und St. Martini (Bremen-Lesum) im Stadtbezirk Bremen-Nord greifen auf niedersächsisches Territorium (Landkreis Osterholz) über und unterhalten dort Filialkirchen. Die reformierte Gemeinde in Blumenthal sowie die lutherische Gemeinde in Aumund (Menkestraße) beziehen auch Bereiche der Ortschaft Beckedorf mit ein.

5 Präsident des Kirchenausschusses

Da Bremen als Freie Reichsstadt reichsunmittelbar war (unabhängig gegenüber allen Amtsträgern außer dem König bzw. Kaiser) und als Republik bis heute als eigenes Bundesland weiter besteht, konnte sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten allein regeln. Die bremischen Kirchengemeinden waren überwiegend reformierte Gemeinden und sind bis heute in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen autonom. Dies liegt am reformierten Amtsverständnis überhaupt. Daher gibt es in Bremen im Grunde kein eigentliches Oberhaupt der Kirche. Die Kirche unterstand bis 1920 dem bremischen Senat und wurde von diesem nach außen vertreten. Nach der Verfassung der Bremische Evangelische Kirche vom 14. Juni 1920 besteht der Vorstand des Kirchentages (Zitat:) „...aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Schatzmeister, die nicht Pfarrer sein dürfen, und einem Schriftführer, der Pfarrer sein muss und Inhaber einer Gemeindepfarrstelle der Brem. Evang. Kirche sein soll... Der Stellvertreter des Schriftführers muss Pfarrer sein. Der Vorstand des Kirchentages ist gleichzeitig Vorstand des Kirchenausschusses.“

Die Vertretung der Kirche nach außen sowie die Verwaltungsgeschäfte und die Ausführung der Beschlüsse des Kirchentages obliegen dem Kirchenausschuss.

Der Präsident oder die Präsidentin übt das Amt nebenberuflich aus und muss ein Laie sein. Der Schriftführer und Stellvertretender Schriftführer sind die obersten theologischen Repräsentanten und Sprecher der Kirchenleitung. Das Amt unterscheidet sich in den Befugnissen und Kompetenzen von dem eines Bischofs, Präses oder Landessuperintendenten anderer Landeskirchen.

Präsidenten des Kirchenausschusses

1920-1932: Dr. Theodor Lürman, Senator (1903–1919)
1932–1933: Dr. Rudolph Quidde (1861–1942), Jurist, Präsident der Bürgerschaft (1911–1918)
1945–1946: Richard Ahlers
1946–1958: Ferdinand Donandt
1959–1970: Arnold Rutenberg
1971–1976: Heinz Hermann Brauer, Ltd. OStAnw.
1977–1988: Eckart Ranft, Präsident des Finanzgerichts
1989–2001: Heinz Hermann Brauer
2001–heute: Brigitte Boehme, Richterin

6 Kirchentag

Als „Parlament“ hat die Bremische Evangelische Kirche einen Kirchentag (in anderen „Landeskirchen“ heißt das Parlament „Landessynode“). Hier entsenden alle Kirchengemeinden ihre Vertreter, wobei die Anzahl der Delegierten je Gemeinde an deren Größe bemessen wird. Der Kirchentag tagt mindestens einmal im Jahr. Er setzt sich alle sechs Jahre („Session“) neu zusammen. Im gleichen Turnus wählt der Kirchentag aus seiner Mitte den aus 12 Mitgliedern bestehenden Kirchenausschuss als Verwaltungsgremium der Kirche. Vorsitzende/r des Kirchentags ist die Präsidentin oder der Präsident des Kirchenausschusses.

Außerdem unterhält der Kirchentag fünf ständige Ausschüsse: den Finanzausschuss, den Planungsausschuss, den Rechts- und Verfassungsausschuss, den Personalausschuss und den Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche.

7 Gliederung

Die „Kirchenkanzlei“ („Haus der Kirche“) ist die Verwaltungsbehörde der Bremischen Evangelischen Kirche. Sie hat einen hauptamtlichen „Leiter der Kirchenkanzlei“, derzeit Johann Daniel Noltenius.

Eine hierarchisch aufgebaute Kirche gibt es in Bremen nicht. Über den Einzelgemeinden gibt es keine sonstigen Gremien bzw. Institutionen wie in anderen Landeskirchen (z.B. Kirchenkreise).

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel BEK aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Bremischen Evangelischen Kirche

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
254 433
 
2 882
1,1
2002
250 374
 
2 649
1,1
2003
245 189
43,1
2 634
1,1
2004
244 217
42,8
1 956
0,8
2005
242 386
42,4
1 616
0,7
2006
240 547
42,0
1 556
0,6
2007
236 096
41,3
1 909
0,8
2008
231 943
40,6
2 274
1,0
2009
229 927
40,2
2 187
0,9

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Kirchliches Leben - Bremische Evangelischen Kirche

Jahr
Austritte
Aufnahmen
Taufen
Konfirmationen
Trauungen
Bestattungen
           
1990
3 205
964
2 461
2 456
981
4 379
2000
2 838
1 024
1 813
2 003
576
3 311
             
2002
2 649
939
1 628
2 025
467
3 338
2003
2 634
959
1 573
2 195
422
3 135
2004
1 956
901
1 536
1 993
397
3 019
2005
1 616
941
1 423
2 042
393
3 054
2006
1 556
992
1 243
1 973
405
2 780
2007
1 909
1 065
1 275
1 792
414
3 134
2008
2 274
768
1 350
1 883
406
2 669
2009
2 187
822

Quellen: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik, Statistisches Landesamt Bremen

Statistiken zum Bundesland Bremen

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
Bremischen Evangelischen Kirche
 
Homepage der Bremischen Evangelischen Kirche
 
Lexikon
 
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Christentum
Jesus Christus

Die Bibel

Weitere Einträge
 
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