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| Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) |
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| Wilhelmshöher Allee 330 |
34131 Kassel |
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Landesbischof: Prof. Dr. Martin Hein
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Präses der Synode: Rudolf Schulze |
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| Mitglieder der EKKW (2009): |
920 960 (49,6 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009):3.505 (0,4 %) |
Homepage: www.ekkw.de |
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Wenn Sie aus der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck austreten
wollen, müssen Sie dies in Hessen beim Amtsgericht und in Thüringen
beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich
nach Ihrem Wohnort.
Amtsgerichte in
Hessen
Standesämter in
Thüringen
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wurde 1934 durch
Vereinigung zweier selbständiger Landeskirchen gebildet. Dabei
handelte es sich um die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel
und die Evangelische Landeskirche in Waldeck. Beide Landeskirchen
haben ihre jeweils eigene Geschichte, auf die im Folgenden getrennt
eingegangen wird:
Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel
Die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel ist untrennbar mit
der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Kassel verbunden, die nach
Teilung des Landes 1567 entstanden war. In der Landgrafschaft Hessen
hatte Philipp der Großmütige bereits ab 1524 die Reformation
lutherischen Bekenntnisses eingeführt. 1527 wurde in Marburg
an der Lahn die Universität gegründet. 1567 wurde die
Landgrafschaft Hessen geteilt. In der Landgrafschaft Hessen-Kassel
führte Landgraf Moritz das reformierte Bekenntnis ein und gründete
1599 ein Kanzlei-Konsistorium in Kassel. Das Gebiet um Marburg blieb
jedoch lutherisch, während die Universität reformiert
wurde. Nach dem 30-jährigen Krieg öffnete sich das Land
für Hugenotten und Waldenser. Im Jahre 1704 wurde neben Kassel
in Marburg ein weitere Konsistorium gegründet. Kassel war forthin
für die Provinz Niederhessen, Marburg für die Provinz
Oberhessen zuständig. Durch den Erwerb der Grafschaft Hanau-Münzenberg
1736 verfügte Hessen-Kassel schließlich über zwei
weitere Konsistorien in Hanau, ein reformiertes und ein lutherisches,
da die Grafschaft konfessionell gemischt war. Am Anfang des 19.
Jahrhunderts kam es dort dann zur Hanauer Union, auch Buchbinderunion
genannt, in der sich die meisten evangelischen Gemeinden beider
Bekenntnisse zu einer unierten Kirche zusammen schlossen.
1803 wurde die Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kurfürstentum
erhoben und 1821 bestimmte ein Organisationsedikt für die neu
gebildeten Provinzen Niederhessen, Oberhessen, Fulda und Hanau die
Gründung von drei Provinzialkonsistorien in Kassel (Niederhessen),
Marburg (Oberhessen) und Hanau. Mitte des 19. Jahrhunderts kam es
zum Bekenntnisstreit innerhalb der Kirche.
1866 wurde das Kurfürstentum Hessen von Preußen annektiert
und mit der ehemals Freien Reichsstadt Frankfurt am Main und dem
Herzogtum Nassau (Hauptstadt Wiesbaden) zur Provinz Hessen-Nassau
(Hauptstadt Kassel) vereinigt. Die drei ehemals kurhessischen Konsistorialbezirke
Kassel, Marburg und Hanau wurden dann 1873 zu einem Gesamtkonsistorium
in Kassel vereinigt. Eine Gesamtsynode wurde jedoch nicht gebildet.
Neben dem vereinigten Konsistorium Kassel gab es innerhalb der preußischen
Provinz Hessen-Nassau noch zwei weitere Konsistorialbezirke, Wiesbaden
und Frankfurt, die im 20. Jahrhundert Teil der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau wurden.
Oberhaupt der Kirche in Hessen-Kassel war bis 1866 der jeweilige
Kurfürst, danach der König von Preußen als summus
episcopus. Geistlicher Leiter war ein Theologe mit dem Titel
Superintendent bzw. Generalsuperintendent. Nach Einführung
der Reformation 1526 wurden in ganz Hessen insgesamt 6 Superintendenten
eingesetzt, die in Kassel, Rotenburg (später Allendorf a.d.W.),
Alsfeld, Darmstadt und St. Goar ihren Wohnsitz hatten. In der Mitte
des 19. Jahrhunderts gab es 10 Superintendenturen:
Gegen den nach dem Führerprinzip handelnden Landesbischof
regte sich bald Widerstand (Kirchenkampf). Obwohl Ernst Ludwig Dietrich
bis 1945 im Amt blieb, wurde er de facto entmachtet: Die Geschäfte
der Landeskirche wurden von 1935 bis 1937 durch einen Landeskirchenrat
unter Vorsitz von Rudolf Zentgraf, von 1937 bis 1945 durch den Präses
der Kirchenkanzlei, Walter Kipper, wahrgenommen.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches herrschte Unsicherheit
darüber, ob die Fusion der drei Kirchen fortbestehe. Obwohl
der Wille dazu bestand, bildeten die drei Landeskirchen zunächst
drei getrennte vorläufige Kirchenleitungen. Rechtssicherheit
stellte dann der Beschluss einer gemeinsamen Synode am 30. September
1947 in Friedberg her: Der Kirchentag [=Synode]
bestätigt
den Zusammenschluss
kirchlich und rechtlich. Die Kirche trägt
den Namen: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Damit
trat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in
die Rechtsnachfolge der 1933 gegründeten Evangelischen
Kirche in Nassau-Hessen.
- Konsistorium Kassel: Kassel (reformiert), Allendorf (reformiert),
Rinteln (lutherisch), Hersfeld (reformiert), Schmalkalden (lutherisch)
und Schmalkalden (reformiert)
- Konsistorium Marburg: Marburg (lutherisch), Marburg (reformiert)
- Konsistorium Hanau: Hanau (uniert), Fulda (uniert)
Durch die Vereinigung der 3 Konsistorien zu einem gemeinsamen Konsistorium
in Kassel 1873 gab es forthin drei Generalsuperintendenten als geistliche
Oberhäupter und zwar je einen für das lutherische, das
reformierte und das unierte Bekenntnis. Die Konsistorien bzw. das
gemeinsame Oberkonsistorium in Kassel wurde von einem Präsidenten
geleitet.
Auch in preußischer Zeit ging der Bekenntnisstreit in Hessen-Kassel
weiter. Erst nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen
Kirchenregiments) wurde eine gemeinsame Verfassung verabschiedet
(1924) und danach nannte sich die Kirche Evangelische Landeskirche
in Hessen-Kassel. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt
mit einem Präsidenten an der Spitze. Eine Bekenntnisunion (wie
im 19. Jahrhundert in Hanau geschehen) fand jedoch weiterhin nicht
statt. Somit gibt es bis heute lutherische, reformierte und unierte
Gemeinden in Hessen-Kassel, viele Gemeinden nennen sich aber nur
noch evangelisch. Die Kirche gliederte sich nach 1924 in einen Nord-,
West- und Südsprengel mit je einem Landespfarrer an der Spitze.
Einer dieser Landespfarrer wurde vom Landeskirchentag zum Landesoberpfarrer
auf Lebenszeit gewählt. Dieser war somit Oberhaupt der gesamten
Kirche. Er war Mitglied der Kirchenregierung, zu der noch der Präsident
des Landeskirchenamts, der Stellvertretende Landesoberpfarrer, der
3. Landespfarrer und ein Kirchenrat sowie 5 gewählte Mitglieder
des Landeskirchentages und deren Stellvertreter gehörten. Der
Landesoberpfarrer war Vorsitzender der Kirchenregierung.
1934 wurde die Evangelische Landeskirche in Waldeck mit der Evangelischen
Landeskirche in Hessen-Kassel vereinigt. Bereits 1922 war der waldeckische
Kreis Pyrmont politisch der Provinz Hannover eingegliedert worden,
1934 dann zusammen mit dem kurhessischen Kirchenkreis Schaumburg
auch kirchlich der Hannoverschen Landeskirche.
Der Kirchenkampf in der Zeit des Nationalsozialismus führte
1934 zum Rücktritt der drei Landespfarrer. Der Landeskirchenausschuss
wählte dann 1935 den Pfarrer und Leiter der Diakonischen Anstalten
HEPHATA in Treysa, Friedrich Happich, zum Vorsitzenden. 1937 gehörte
er zu denen, die Die Erklärung der 96 evangelischen Kirchenführer
gegen Alfred Rosenberg wegen dessen Schrift Protestantische Rompilger
unterzeichneten.[2] Happich führte die Landeskirche bis 1945.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf einer Notsynode in Treysa (heute
Schwalmstadt) der erste Bischof als Oberhaupt der Kirche gewählt
und eingesetzt, der auch Leiter des Landeskirchenamts wurde. Sein
juristischer Stellvertreter ist seither der Vizepräsident.
Evangelische Landeskirche in Waldeck
Die Evangelische Landeskirche in Waldeck ist untrennbar mit der
Grafschaft bzw. dem Fürstentum Waldeck bzw. Waldeck-Pyrmont
verbunden. Die Reformation lutherischer Prägung wurde in den
Fürstentümern Waldeck und Pyrmont ab 1525 eingeführt.
Treibende Kraft im Waldecker Land war Johann Hefentreger. Neben
den lutherischen Gemeinden bildeten sich in Arolsen und Korbach
reformierte; die einzige komplett reformierte Ortschaft war Züschen,
das erst 1625 endgültig an Waldeck kam. 1631/92 wurden beide
Fürstentümer zum Fürstentum Waldeck-Pyrmont vereinigt.
1821 wurde eine Union zwischen den lutherischen und reformierten
Gemeinden durchgeführt. Da dies von einigen Lutheranern nicht
akzeptiert wurde, gründeten sie eigene Gemeinden, die später
als Altlutheraner bezeichnet wurden, welche 1864 aus
der Landeskirche austraten. 1866 wurden sie auch staatlich anerkannt.
Oberhaupt der Landeskirche war der jeweilige Fürst von Waldeck
und Pyrmont. Die Verwaltung oblag dem Konsistorium, das zwischen
1676 und 1680 von Graf Georg Friedrich und Christian Ludwig in Mengeringhausen
gegründet worden war. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde es
von der fürstlichen Verwaltung getrennt und eine eigenständige
Behörde. Vorsitzender war ein Präsident oder Direktor
der Regierung. 1728 wurde es nach Arolsen verlegt, wo es bis zur
Auflösung 1934 verblieb. 1852/53 wurde es eine selbständige
Kirchenoberbehörde. Gleichzeitig wurde die Evangelische Kirche
in Waldeck und Pyrmont in vier Kirchenkreise eingeteilt (Eder, Eisenberg,
Twiste und Pyrmont), die der politischen Einteilung des Landes entsprach.
1867 ging die Verwaltung des Fürstentums Waldeck-Pyrmont an
Preußen über, wenngleich das Fürstentum formal weiterbestand.
Der amtierende Fürst war forthin nur noch Kirchenoberhaupt,
übte das Begnadigungsrecht aus, erhielt den Ertrag der Domänen
und hatte ein Zustimmungsrecht bei Gesetzen. Im Jahr 1873 erhielt
die Evangelische Landeskirche Waldeck und Pyrmont eine Synodalordnung.
Das Konsistorium in Arolsen wurde bis 1918 stets vom leitenden Juristen
der Regierung geführt. Diese wurden vom Fürsten ernannt.
Jedes geistliche Mitglied des Konsistoriums war zugleich Pfarrer
einer der rund 50 Kirchengemeinden Waldecks.
Nach dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments in Folge
des Ersten Weltkriegs wurde Waldeck-Pyrmont 1918 ein Freistaat.
Das Konsistorium in Arolsen wurde zum Landeskirchenrat,
bestehend aus dem Landeskirchenausschuss und dem Landeskirchenvorstand.
Letzterem gehörten ein Jurist, von 1912 bis 1934 war es Hermann
Dihle, und die Oberkirchenräte Karl Weiß und Bernhard
von Haller an. 1922 wurde der Teil Pyrmont vom Freistaat Waldeck
und Pyrmont abgetrennt und der preußischen Provinz Hannover
angeschlossen. Der waldeckische Teil wurde 1929 der preußischen
Provinz Hessen-Kassel zugeschlagen. Damit wuchs auch der Druck auf
die Landeskirche, sich einer größeren Nachbarkirche anzuschließen.
Dies stieß jedoch auf große Vorbehalte. Gegner eines
Zusammenschlusses sahen eine Chance, den ungefragt preußisch
gewordenen Waldeckern mit der eigenständigen Landeskirche eine
"einigende Klammer" zu geben. Noch 1933 verweigerte der
waldeckische Landeskirchentag eine grundlegende Entscheidung für
oder gegen einen Zusammenschluss. Ausschlaggebend waren schließlich
die Nationalsozialisten. Sie strebten eine Kircheneinteilung an,
die ihrer Parteiorganisation entsprach.
1934 erfolgte unter nationalsozialistischem Druck die kirchliche
Angliederung an die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel.
Die neue Landeskirche erhielt ihren Namen Kurhessen-Waldeck vom
NSDAP-Gau Kurhessen, zu dem auch Waldeck gehörte.
Die drei waldeckischen Kreise bildeten einen eigenen Sprengel.
Dessen Propst war in den ersten Nachkriegsjahren Bernhard von Haller.
1976 wurde der Sprengel mit Marburg zusammengeschlossen.
Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
umfasst im Wesentlichen den nördlichen und östlichen Teil
des heutigen Bundeslandes Hessen sowie den Raum Schmalkalden im
heutigen Bundesland Thüringen. Anders ausgedrückt: das
bis 1866 bestehende Kurfürstentum Hessen (einschließlich
dessen Exklave Schmalkalden) sowie das 1934 eingegliederte ehemalige
Fürstentum bzw. Freistaat Waldeck. Der kurhessische Teil der
Landeskirche entspricht weitgehend dem Gebiet des katholischen Bistums
Fulda, der waldeckische einem Teil des Erzbistums Paderborn.
An der Spitze der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck steht
der Bischof, der von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt
wird. Er vertritt die Landeskirche in der Öffentlichkeit und
trägt zusammen mit der Landessynode die oberste Verantwortung
in der Landeskirche. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt
er in der Regel in den Ruhestand.
(Landes-)Bischöfe und deren Vorgänger
19241934: Heinrich Möller, Landesoberpfarrer, Vorsitzender
der Kirchenregierung
19351945: D. Friedrich Happich, Vorsitzender des Landeskirchenausschusses
19451963: D. Adolf Wüstemann, Landesbischof
19631978: D. Erich Vellmer, Landesbischof
19781991: Dr. Hans-Gernot Jung, Landesbischof
19911992: Erhard Giesler, Prälat, dieser führte
die Amtsgeschäfte
19922000: Prof. Dr. Christian Zippert, Bischof
2000heute: Prof. Dr. Martin Hein, Bischof
Als Parlament hat die Landeskirche eine Kirchensynode,
die die eigentliche Leitung der Kirche darstellt. Ihr gehören
90 Mitglieder an. Das Gros wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise
auf 6 Jahre gewählt. Ferner sind der Bischof sowie seine juristischen
und theologischen Stellvertreter, also der Vizepräsident und
die Prälatin, Mitglieder der Synode. Darüber hinaus beruft
sie zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien
sein müssen.[3] Ihr Vorsitzender ist der Präses, seit
April 2010 der Melsunger Dekan Kirchenrat Rudolf Schulze[4]. Die
Synode tagt in der Regel zweimal im Jahr. Ihre Aufgaben sind denen
politischer Parlamente vergleichbar.
Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer
Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt
Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Die Landessynode hat in allen
kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche
und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat
der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane
sind der Landessynode verantwortlich. Außerhalb der Sitzungen
wird die Kirche vom Bischof und dem Rat der Landeskirche, dessen
Mitglieder von der Synode gewählt werden, geleitet.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen
und den Pfarrern. Die Kirchenvorstände werden von den Gemeindegliedern
auf 6 Jahre gewählt. Sie können bei ihren monatlichen
Sitzungen auch beratende Mitglieder hinzuziehen. Hierzu gehören
z.B. auch Kirchenälteste, das sind in der Gemeinde
besonders bewährte Gemeindeglieder, die vom Kirchenvorstand
in dieses Amt auf Dauer gewählt werden können. In der
Praxis findet dieses Amt jedoch immer seltener Anwendung.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in
der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen
Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode
mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder der Kreissynode werden
einerseits von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden
gewählt, andererseits gehören ihre verschiedene Mitglieder
kraft Amtes an. Derzeit gibt es 26 Kirchenkreise.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen
Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze
der Propst steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4
Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung
dem Bundesland vergleichbar).
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKKW
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
(EKKW)
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
989 193
|
|
3 896
|
0,4
|
|
2002
|
983 805
|
|
4 036
|
0,4
|
|
2003
|
972 958
|
51,2
|
4 567
|
0,5
|
|
2004
|
966 850
|
50,9
|
3 264
|
0,3
|
|
2005
|
958 553
|
50,7
|
2 704
|
0,3
|
|
2006
|
950 301
|
50,5
|
2 981
|
0,3
|
|
2007
|
939 014
|
50,1
|
3 090
|
0,3
|
|
2008
|
927 863
|
49,7
|
3 860
|
0,4
|
|
2009
|
920 960
|
49,6
|
3 505
|
0,4
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken zu den Bundesländern: Hessen
- Thüringen
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