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Lexikon: Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Kassel und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)
   
Wilhelmshöher Allee 330 34131 Kassel
   

Landesbischof: Prof. Dr. Martin Hein

Präses der Synode: Rudolf Schulze
   
Mitglieder der EKKW (2009): 920 960 (49,6 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009):3.505 (0,4 %) Homepage: www.ekkw.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck austreten wollen, müssen Sie dies in Hessen beim Amtsgericht und in Thüringen beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Amtsgerichte in Hessen

Standesämter in Thüringen

3 Geschichte

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wurde 1934 durch Vereinigung zweier selbständiger Landeskirchen gebildet. Dabei handelte es sich um die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel und die Evangelische Landeskirche in Waldeck. Beide Landeskirchen haben ihre jeweils eigene Geschichte, auf die im Folgenden getrennt eingegangen wird:

Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel

Die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel ist untrennbar mit der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Kassel verbunden, die nach Teilung des Landes 1567 entstanden war. In der Landgrafschaft Hessen hatte Philipp der Großmütige bereits ab 1524 die Reformation lutherischen Bekenntnisses eingeführt. 1527 wurde in Marburg an der Lahn die Universität gegründet. 1567 wurde die Landgrafschaft Hessen geteilt. In der Landgrafschaft Hessen-Kassel führte Landgraf Moritz das reformierte Bekenntnis ein und gründete 1599 ein Kanzlei-Konsistorium in Kassel. Das Gebiet um Marburg blieb jedoch lutherisch, während die Universität reformiert wurde. Nach dem 30-jährigen Krieg öffnete sich das Land für Hugenotten und Waldenser. Im Jahre 1704 wurde neben Kassel in Marburg ein weitere Konsistorium gegründet. Kassel war forthin für die Provinz Niederhessen, Marburg für die Provinz Oberhessen zuständig. Durch den Erwerb der Grafschaft Hanau-Münzenberg 1736 verfügte Hessen-Kassel schließlich über zwei weitere Konsistorien in Hanau, ein reformiertes und ein lutherisches, da die Grafschaft konfessionell gemischt war. Am Anfang des 19. Jahrhunderts kam es dort dann zur Hanauer Union, auch Buchbinderunion genannt, in der sich die meisten evangelischen Gemeinden beider Bekenntnisse zu einer unierten Kirche zusammen schlossen.

1803 wurde die Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kurfürstentum erhoben und 1821 bestimmte ein Organisationsedikt für die neu gebildeten Provinzen Niederhessen, Oberhessen, Fulda und Hanau die Gründung von drei Provinzialkonsistorien in Kassel (Niederhessen), Marburg (Oberhessen) und Hanau. Mitte des 19. Jahrhunderts kam es zum Bekenntnisstreit innerhalb der Kirche.

1866 wurde das Kurfürstentum Hessen von Preußen annektiert und mit der ehemals Freien Reichsstadt Frankfurt am Main und dem Herzogtum Nassau (Hauptstadt Wiesbaden) zur Provinz Hessen-Nassau (Hauptstadt Kassel) vereinigt. Die drei ehemals kurhessischen Konsistorialbezirke Kassel, Marburg und Hanau wurden dann 1873 zu einem Gesamtkonsistorium in Kassel vereinigt. Eine Gesamtsynode wurde jedoch nicht gebildet. Neben dem vereinigten Konsistorium Kassel gab es innerhalb der preußischen Provinz Hessen-Nassau noch zwei weitere Konsistorialbezirke, Wiesbaden und Frankfurt, die im 20. Jahrhundert Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wurden.

Oberhaupt der Kirche in Hessen-Kassel war bis 1866 der jeweilige Kurfürst, danach der König von Preußen als „summus episcopus“. Geistlicher Leiter war ein Theologe mit dem Titel Superintendent bzw. Generalsuperintendent. Nach Einführung der Reformation 1526 wurden in ganz Hessen insgesamt 6 Superintendenten eingesetzt, die in Kassel, Rotenburg (später Allendorf a.d.W.), Alsfeld, Darmstadt und St. Goar ihren Wohnsitz hatten. In der Mitte des 19. Jahrhunderts gab es 10 Superintendenturen:

Gegen den nach dem Führerprinzip handelnden Landesbischof regte sich bald Widerstand (Kirchenkampf). Obwohl Ernst Ludwig Dietrich bis 1945 im Amt blieb, wurde er de facto entmachtet: Die Geschäfte der Landeskirche wurden von 1935 bis 1937 durch einen „Landeskirchenrat“ unter Vorsitz von Rudolf Zentgraf, von 1937 bis 1945 durch den Präses der Kirchenkanzlei, Walter Kipper, wahrgenommen.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches herrschte Unsicherheit darüber, ob die Fusion der drei Kirchen fortbestehe. Obwohl der Wille dazu bestand, bildeten die drei Landeskirchen zunächst drei getrennte vorläufige Kirchenleitungen. Rechtssicherheit stellte dann der Beschluss einer gemeinsamen Synode am 30. September 1947 in Friedberg her: „Der Kirchentag [=Synode] … bestätigt den Zusammenschluss … kirchlich und rechtlich. Die Kirche trägt den Namen: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau“. Damit trat die „Evangelische Kirche in Hessen und Nassau“ in die Rechtsnachfolge der 1933 gegründeten „Evangelischen Kirche in Nassau-Hessen“.

- Konsistorium Kassel: Kassel (reformiert), Allendorf (reformiert), Rinteln (lutherisch), Hersfeld (reformiert), Schmalkalden (lutherisch) und Schmalkalden (reformiert)

- Konsistorium Marburg: Marburg (lutherisch), Marburg (reformiert)

- Konsistorium Hanau: Hanau (uniert), Fulda (uniert)

Durch die Vereinigung der 3 Konsistorien zu einem gemeinsamen Konsistorium in Kassel 1873 gab es forthin drei Generalsuperintendenten als geistliche Oberhäupter und zwar je einen für das lutherische, das reformierte und das unierte Bekenntnis. Die Konsistorien bzw. das gemeinsame Oberkonsistorium in Kassel wurde von einem Präsidenten geleitet.

Auch in preußischer Zeit ging der Bekenntnisstreit in Hessen-Kassel weiter. Erst nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) wurde eine gemeinsame Verfassung verabschiedet (1924) und danach nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel“. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an der Spitze. Eine Bekenntnisunion (wie im 19. Jahrhundert in Hanau geschehen) fand jedoch weiterhin nicht statt. Somit gibt es bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden in Hessen-Kassel, viele Gemeinden nennen sich aber nur noch evangelisch. Die Kirche gliederte sich nach 1924 in einen Nord-, West- und Südsprengel mit je einem Landespfarrer an der Spitze. Einer dieser Landespfarrer wurde vom Landeskirchentag zum Landesoberpfarrer auf Lebenszeit gewählt. Dieser war somit Oberhaupt der gesamten Kirche. Er war Mitglied der Kirchenregierung, zu der noch der Präsident des Landeskirchenamts, der Stellvertretende Landesoberpfarrer, der 3. Landespfarrer und ein Kirchenrat sowie 5 gewählte Mitglieder des Landeskirchentages und deren Stellvertreter gehörten. Der Landesoberpfarrer war Vorsitzender der Kirchenregierung.

1934 wurde die Evangelische Landeskirche in Waldeck mit der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel vereinigt. Bereits 1922 war der waldeckische Kreis Pyrmont politisch der Provinz Hannover eingegliedert worden, 1934 dann zusammen mit dem kurhessischen Kirchenkreis Schaumburg auch kirchlich der Hannoverschen Landeskirche.

Der Kirchenkampf in der Zeit des Nationalsozialismus führte 1934 zum Rücktritt der drei Landespfarrer. Der Landeskirchenausschuss wählte dann 1935 den Pfarrer und Leiter der Diakonischen Anstalten HEPHATA in Treysa, Friedrich Happich, zum Vorsitzenden. 1937 gehörte er zu denen, die „Die Erklärung der 96 evangelischen Kirchenführer“ gegen Alfred Rosenberg wegen dessen Schrift Protestantische Rompilger unterzeichneten.[2] Happich führte die Landeskirche bis 1945. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf einer Notsynode in Treysa (heute Schwalmstadt) der erste Bischof als Oberhaupt der Kirche gewählt und eingesetzt, der auch Leiter des Landeskirchenamts wurde. Sein juristischer Stellvertreter ist seither der Vizepräsident.

Evangelische Landeskirche in Waldeck

Die Evangelische Landeskirche in Waldeck ist untrennbar mit der Grafschaft bzw. dem Fürstentum Waldeck bzw. Waldeck-Pyrmont verbunden. Die Reformation lutherischer Prägung wurde in den Fürstentümern Waldeck und Pyrmont ab 1525 eingeführt. Treibende Kraft im Waldecker Land war Johann Hefentreger. Neben den lutherischen Gemeinden bildeten sich in Arolsen und Korbach reformierte; die einzige komplett reformierte Ortschaft war Züschen, das erst 1625 endgültig an Waldeck kam. 1631/92 wurden beide Fürstentümer zum Fürstentum Waldeck-Pyrmont vereinigt. 1821 wurde eine Union zwischen den lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Da dies von einigen Lutheranern nicht akzeptiert wurde, gründeten sie eigene Gemeinden, die später als „Altlutheraner“ bezeichnet wurden, welche 1864 aus der Landeskirche austraten. 1866 wurden sie auch staatlich anerkannt.

Oberhaupt der Landeskirche war der jeweilige Fürst von Waldeck und Pyrmont. Die Verwaltung oblag dem Konsistorium, das zwischen 1676 und 1680 von Graf Georg Friedrich und Christian Ludwig in Mengeringhausen gegründet worden war. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde es von der fürstlichen Verwaltung getrennt und eine eigenständige Behörde. Vorsitzender war ein Präsident oder Direktor der Regierung. 1728 wurde es nach Arolsen verlegt, wo es bis zur Auflösung 1934 verblieb. 1852/53 wurde es eine selbständige Kirchenoberbehörde. Gleichzeitig wurde die Evangelische Kirche in Waldeck und Pyrmont in vier Kirchenkreise eingeteilt (Eder, Eisenberg, Twiste und Pyrmont), die der politischen Einteilung des Landes entsprach.

1867 ging die Verwaltung des Fürstentums Waldeck-Pyrmont an Preußen über, wenngleich das Fürstentum formal weiterbestand. Der amtierende Fürst war forthin nur noch Kirchenoberhaupt, übte das Begnadigungsrecht aus, erhielt den Ertrag der Domänen und hatte ein Zustimmungsrecht bei Gesetzen. Im Jahr 1873 erhielt die Evangelische Landeskirche Waldeck und Pyrmont eine Synodalordnung. Das Konsistorium in Arolsen wurde bis 1918 stets vom leitenden Juristen der Regierung geführt. Diese wurden vom Fürsten ernannt. Jedes geistliche Mitglied des Konsistoriums war zugleich Pfarrer einer der rund 50 Kirchengemeinden Waldecks.

Nach dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments in Folge des Ersten Weltkriegs wurde Waldeck-Pyrmont 1918 ein Freistaat. Das Konsistorium in Arolsen wurde zum „Landeskirchenrat“, bestehend aus dem Landeskirchenausschuss und dem Landeskirchenvorstand. Letzterem gehörten ein Jurist, von 1912 bis 1934 war es Hermann Dihle, und die Oberkirchenräte Karl Weiß und Bernhard von Haller an. 1922 wurde der Teil Pyrmont vom Freistaat Waldeck und Pyrmont abgetrennt und der preußischen Provinz Hannover angeschlossen. Der waldeckische Teil wurde 1929 der preußischen Provinz Hessen-Kassel zugeschlagen. Damit wuchs auch der Druck auf die Landeskirche, sich einer größeren Nachbarkirche anzuschließen. Dies stieß jedoch auf große Vorbehalte. Gegner eines Zusammenschlusses sahen eine Chance, den ungefragt preußisch gewordenen Waldeckern mit der eigenständigen Landeskirche eine "einigende Klammer" zu geben. Noch 1933 verweigerte der waldeckische Landeskirchentag eine grundlegende Entscheidung für oder gegen einen Zusammenschluss. Ausschlaggebend waren schließlich die Nationalsozialisten. Sie strebten eine Kircheneinteilung an, die ihrer Parteiorganisation entsprach.

1934 erfolgte unter nationalsozialistischem Druck die kirchliche Angliederung an die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel. Die neue Landeskirche erhielt ihren Namen Kurhessen-Waldeck vom NSDAP-Gau Kurhessen, zu dem auch Waldeck gehörte.

Die drei waldeckischen Kreise bildeten einen eigenen Sprengel. Dessen Propst war in den ersten Nachkriegsjahren Bernhard von Haller. 1976 wurde der Sprengel mit Marburg zusammengeschlossen.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der „Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck“ umfasst im Wesentlichen den nördlichen und östlichen Teil des heutigen Bundeslandes Hessen sowie den Raum Schmalkalden im heutigen Bundesland Thüringen. Anders ausgedrückt: das bis 1866 bestehende Kurfürstentum Hessen (einschließlich dessen Exklave Schmalkalden) sowie das 1934 eingegliederte ehemalige Fürstentum bzw. Freistaat Waldeck. Der kurhessische Teil der Landeskirche entspricht weitgehend dem Gebiet des katholischen Bistums Fulda, der waldeckische einem Teil des Erzbistums Paderborn.

5 Landesbischof

An der Spitze der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck steht der Bischof, der von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt wird. Er vertritt die Landeskirche in der Öffentlichkeit und trägt zusammen mit der Landessynode die oberste Verantwortung in der Landeskirche. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt er in der Regel in den Ruhestand.

(Landes-)Bischöfe und deren Vorgänger

1924–1934: Heinrich Möller, Landesoberpfarrer, Vorsitzender der Kirchenregierung
1935–1945: D. Friedrich Happich, Vorsitzender des Landeskirchenausschusses
1945–1963: D. Adolf Wüstemann, Landesbischof
1963–1978: D. Erich Vellmer, Landesbischof
1978–1991: Dr. Hans-Gernot Jung, Landesbischof
1991–1992: Erhard Giesler, Prälat, dieser führte die Amtsgeschäfte
1992–2000: Prof. Dr. Christian Zippert, Bischof
2000–heute: Prof. Dr. Martin Hein, Bischof

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Kirchensynode, die die eigentliche Leitung der Kirche darstellt. Ihr gehören 90 Mitglieder an. Das Gros wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise auf 6 Jahre gewählt. Ferner sind der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, also der Vizepräsident und die Prälatin, Mitglieder der Synode. Darüber hinaus beruft sie zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen.[3] Ihr Vorsitzender ist der Präses, seit April 2010 der Melsunger Dekan Kirchenrat Rudolf Schulze[4]. Die Synode tagt in der Regel zweimal im Jahr. Ihre Aufgaben sind denen politischer Parlamente vergleichbar.

Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Außerhalb der Sitzungen wird die Kirche vom Bischof und dem Rat der Landeskirche, dessen Mitglieder von der Synode gewählt werden, geleitet.

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Die Kirchenvorstände werden von den Gemeindegliedern auf 6 Jahre gewählt. Sie können bei ihren monatlichen Sitzungen auch beratende Mitglieder hinzuziehen. Hierzu gehören z.B. auch „Kirchenälteste“, das sind in der Gemeinde besonders bewährte Gemeindeglieder, die vom Kirchenvorstand in dieses Amt auf Dauer gewählt werden können. In der Praxis findet dieses Amt jedoch immer seltener Anwendung.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder der Kreissynode werden einerseits von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt, andererseits gehören ihre verschiedene Mitglieder kraft Amtes an. Derzeit gibt es 26 Kirchenkreise.

Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Propst steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

 

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKKW aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
989 193
3 896
0,4
2002
983 805
4 036
0,4
2003
972 958
51,2
4 567
0,5
2004
966 850
50,9
3 264
0,3
2005
958 553
50,7
2 704
0,3
2006
950 301
50,5
2 981
0,3
2007
939 014
50,1
3 090
0,3
2008
927 863
49,7
3 860
0,4
2009
920 960
49,6
3 505
0,4

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zu den Bundesländern: Hessen - Thüringen

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
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