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Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz leben ca. 5,8 Millionen Menschen. Von diesen bekennen sich noch ca. 1,31 Millionen zur Evangelischen Kirche.
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Ihre derzeit gültige Grundordnung wurde 2003 erlassen und zum 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt, als die beiden bisherigen Landeskirchen, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz zu einer neuen Landeskirche fusionierten. Die beiden Vorgängerkirchen waren bis 2003 auch Gliedkirchen der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche bereits zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Regelmäßige Predigtkirchen des Bischofs der EKBO sind der Berliner Dom, die Berliner Marienkirche am Alexanderplatz und die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche.
Die Landeskirche unterhält zusammen mit der EKD eine Evangelische Akademie in Berlin. Außerdem gibt es die aus dem Bestand der alten EKSOL übernommene Evangelische Akademie in Görlitz, über eine Fusion der Akademien wird gegenwärtig nachgedacht.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Gebiet der Landeskirche
2

Geschichte

3

Leitung der Landeskirche

3.1 Generalsuperintendenten, Kirchenpräsidenten, Bischöfe und Pröpste
4 Landessynode
5 Verwaltung der Landeskirche
6 Gesangbücher
7 Statistik
8 Bücher zum Thema EKBO
9 Links

 


1 Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz dazu gehören auch einige Einwohner in den Grenzgebieten des Landes Brandenburg zu den Landeskirchen Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
2 Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.

Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1538 die Reformation eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine erste "Kirchenordnung". Parallel hierzu gab es auch reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander.

In Schlesien wurde bereits ab 1531 - lange bevor das Land an Preußen kam - die Reformation eingeführt. Doch erhielten die Gemeinden erst 1742 eine Kirchenordnung (Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbytherialordnung) und 1748 eine Visitationsordnung.

Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstanden auch die beiden Provinzen Brandenburg und Schlesien und mit ihr eigene Kirchenverwaltungsbehörden, die Konsistorien in Berlin und Breslau.

Oberhaupt der beiden protestantischen Provinzial-Kirchen (lutherische und reformierte Kirche) war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Als Reaktion auf die von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen eingeführte Union wandten sich die lutherische Pfarrer und Gemeinden, aus der sich nach langer Verfolgungszeit seitens des Staates die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen (Altlutheraner) bildete. 1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg und Schlesien, deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen. Die Kirchen der verbleibenden 6 alten Provinzen Preußens wurden spätestens 1947 nach formeller Auflösung des Staates Preußen zu selbständigen Landeskirchen.

Die brandenburgische Provinzialkirche, nunmehr von einem Bischof geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und wurde danach als "Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg" bezeichnet. Sie trat der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei.

In Schlesien wurde noch 1945 unter Präses bzw. Bischof Ernst Hornig die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche weitergeführt. 1946 tagte im seit 1945 polnischen Schweidnitz die Synode der Evangelischen Kirche von Schlesien. Doch schon am 4. Dezember 1946 musste Ernst Hornig Breslau verlassen und zog - ebenso wie 1947 das zunächst in Breslau verbliebene Konsistorium - nach Görlitz. Im Zuge der kriegsbedingten Bevölkerungsverschiebung wurden die meisten evangelischen Kirchengemeinden in Schlesien östlich der Neiße aufgelöst. Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische Gemeinden fortbestanden, wurden sie in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in Polen eingegliedert. Das westlich der Neiße gelegene bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurden zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen "Evangelische Kirche von Schlesien" eine selbständige Landeskirche, die später ebenfalls der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die geistliche Leitung der schlesischen Kirche oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet.

1954 gründeten die beiden Landeskirchen Berlin-Brandenburg und Schlesien zusammen mit den 3 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens (Pommern, Rheinland und Westfalen) als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.

Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit innerhalb der Kirche in Berlin-Brandenburg immer schwerer. Die Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (= West-Berlin) und Ost (= Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium, Bachstr. 1-2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstr.) und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof die Kirche.

Auch bei der schlesischen Kirche brachten die damaligen politischen Verhältnisse Veränderungen mit sich. So musste sie 1968 ihren Namen in "Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets" ändern, weil die damalige Regierung der DDR mit dem Namen "Schlesien" zu sehr an die Hitler-Vergangenheit erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie die Bezeichnung "Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz".

Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

3 Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz steht der Bischof, der geistliche Leiter der Kirche. In beiden ehemaligen Landeskirchen gab es bereits seit den 1930er Jahren einen Bischof. Er wird von der Landessynode auf 10 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung. Sein Stellvertreter ist der Propst, der theologische Leiter im Konsistorium (Verwaltungsbehörde der Kirche).

3.1 Generalsuperintendenten, Kirchenpräsidenten, Bischöfe und Pröpste

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Für Brandenburg waren zwei, für Schlesien ein Generalsuperintendent tätig, die nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 zusammen mit dem Präsidenten des Konsistoriums die Kirchenleitung der Provinzialkirche bildeten und später bereits den Titel Bischof erhielten. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurden die Provinzialkirchen formell selbständig. Sie wurden weiterhin von einem Bischof als Oberhaupt der Kirche geleitet.

Heute gibt es vier Sprengel, die von einem Generalsuperintendenten geleitet werden: Berlin, Neuruppin, Cottbus und Görlitz. Zu seiner Wahl tritt ein Wahlkonvent zusammen, der aus dem Mitgliedern der Kreis- sowie der Landessynode und den Superintendenten des jeweiligen Sprengels besteht. Die Generalsuperintendenten werden auf zehn Jahre gewählt. Auf Antrag des Wahlkonvents des jeweiligen Sprengels kann die Kirchenleitung beschließen, dass der entsprechende Generalsuperintendent den Titel Regionalbischof führt. Dies geschah erstmals bei der Wahl von Pfarrer Hans-Wilhelm Pietz zum Generalsuperintendent von Görlitz im April 2004.

Theologischer Stellvertreter des Bischofs ist der Propst. Dies ist eine alte Berlin-Brandenburgische Tradition, die in die vereinte Landeskirche übernommen wurde. Der Propst ist geborenes Mitglied der Kirchenleitung, der Landessynode und leitender Geistlicher des Konsistoriums.

4 Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt, einige werden auch berufen.

Der neuen Landessynode gehören vorläufig die bereits gewählten Synodale der beiden bisherigen Landeskirchen an, im Einzelnen:

  • die Bischöfe
  • die Generalsuperintendenten und der geistliche Moderator
  • der Präsident und der Propst des Konsistoriums
  • die Superintendenten
  • von den Synoden der Kirchenkreise gewählte Mitglieder
  • von kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken entsandte Mitglieder
  • ein Lehrstuhlinhaber der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin
  • von der Kirchenleitung berufene Mitglieder


Zu den Aufgaben der Synode zählen die Wahl des Bischofs, des Propstes und des Konsistorialpräsidenten, das Beraten und Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und den Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse über die strukturelle Organisation der Landeskirche. Außerdem entsendet die Synode Mitglieder in verschiedene überkirchliche Gremien, etwa in die Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen und die Synode der EKD. Die Landessynode tagt mindestens einmal pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der Präses.

5 Verwaltung der Landeskirche

Konsistorium und Verwaltungshierarchie

Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf 6 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu ihr gehören der Bischof selbst, der Präses der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident und der Propst des Konsistoriums als geborene Mitglieder. Weitere Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis der Landessynodalen gewählt. Der Reformierte Moderator darf mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen, das regelmäßig im Kirchlichen Zentrum Berlin zusammenkommt.

Daneben gibt es das Konsistorium, das aus fest angestellten Kirchenbeamten besteht. Es ist eine Art "Exekutivbehörde" der Kirchenleitung. Seine Mitglieder bereiten Beschlüsse der Kirchenleitung vor, führen die laufenden Geschäfte der Landeskirche, sind für die Rechtsaufsicht über Gemeinden und Kirchenkreise zuständig und unterstützen alle kirchlichen Bereiche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident, meist ein Jurist. Die theologische Leitung obliegt dem Propst.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Gemeindekirchenräten", deren Mitglieder gelegentlich "Älteste" genannt werden. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden entsandt werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat als kollegiales Gremium an der Stelle des Superintendenten.


Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen Spitze ein Generalsuperintendent steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche mit den oben geschilderten Institutionen.

Bischofsliste

Generalsuperintendenten in Berlin-Brandenburg

(die Amtszeiten überschneiden sich teilweise, weil sie für unterschiedliche Gebiet zuständige waren)

1830 - 1865: D. Gottlieb Neander, Kurmark
1853 - 1873: D. Wilhelm Hoffmann, Kurmark
1871 - 1892: D. Bruno Brückner, Berlin
1893 - 1911: D. Wilhelm Faber, Berlin
1911 - 1933: D. Wilhelm Haendler, Berlin
1912 - 1918: D. Friedrich Lahusen, Berlin
1921 - 1927: D. Georg Burghart, Berlin
1925 - 1933: D. Dr. Otto Dibelius, Kurmark
1928 - 1933: D. Emil Karow, ab 1934 Bischof

Bischöfe von Berlin-Brandenburg 1933-1972

1933 - 1945?: D. Emil Karow, ab 1934 Bischof
1945 - 1966: D.Dr. Otto Dibelius, Bischof
1966 - 1972: D.D.D.Dr. Kurt Franz Wilhelm Scharf, Bischof

Bischöfe von Berlin-Brandenburg Bereich West 1972-1991

1972 - 1976: D.D.D.Dr. Kurt Franz Wilhelm Scharf
1976 - 1991: Dr. theol. Martin Kruse, Bischof

Bischöfe von Berlin-Brandenburg Bereich Ost 1972-1991

1972 - 1981: D. h.c. Albrecht Schönherr, Bischof
1981 - 1991: Dr. theol. Gottfried Forck, Bischof

Bischöfe von Berlin-Brandenburg seit 1991

1991 - 1993: Dr. theol. Martin Kruse, Bischof
1994 - 2004: Prof. Dr. theol. Wolfgang Huber, Bischof

Bischöfe von Schlesien bzw. der schlesischen Oberlausitz

1918 - 1925: ?
1925 - 1945: D.Otto Zänker Generalsuperintendent, ab 1935 Bischof von Schlesien
1945 - 1963: D. Ernst Hornig Präses, ab 1946 Bischof
1964 - 1979: D. Hans-Joachim Fränkel, Bischof
1979 - 1985: Hanns-Joachim Wollstadt, Bischof
1986 - 1994: Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rogge, Bischof
1994 - 2004: Klaus Wollenweber, Bischof

Bischöfe der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

2004 - heute: Prof. Dr. theol. Wolfgang Huber, Bischof

Andere Mitglieder der Kirchenleitung

Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats in Berlin bzw. Konsistorialpräsidenten

1850 - 1863: Rudolf von Uechtritz
1863 - 1865:
1865 - 1872: Ludwig Emil Mathis
1872 - 1878: Emil Herrmann
1878 - 1891: Ottomar Hermes
1891 - 1903: Friedrich Wilhelm Barkhausen
1903 - 1919: Bodo Voigts
1919 - 1924: Reinhard Möller
1925 - 1933: Hermann Kapler
1945 - 1951: Otto Dibelius
1970 - 1980: Willi Kupas
1982 - 1990: Dr. Manfred Stolpe
1990 - 1994: Horstdieter Wildner (?)
1994 - 2005: Dr. Uwe Runge
2005 - heute : Ulrich Seelemann

Pröpste/Pröpstinnen

1996 - 2005: Dr. Karl-Heinrich Lütcke
2005 - heute: Friederike von Kirchbach

Präsides der Synode

2004 - 2005: Anneliese Kaminski, Sprachwissenschaftlerin
2006 - heute: Andreas Böer, Bürgermeister


Die 4 Sprengel mit ihren zugehörigen Kirchenkreisen

Sprengel Berlin

Sitz der Generalsuperintendentur: Berlin

Berlin-Charlottenburg
Berlin-Schöneberg
Berlin Stadtmitte
Lichtenberg-Oberspree
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz
Teltow-Zehlendorf
Tempelhof
Wedding
Weißensee
Wilmersdorf

Sprengel Neuruppin

Sitz der Generalsuperintendentur: Potsdam

Barnim
Beelitz-Treuenbrietzen
Brandenburg
Falkensee
Havelberg-Pritzwalk
Kyritz-Wusterhausen
Lehnin-Belzig
Kirchenkreis Nauen-Rathenow
Oranienburg
Perleberg-Wittenberge
Potsdam
Templin-Gransee
Uckermark
Wittstock-Ruppin

Sprengel Cottbus

Sitz der Generalsuperintendentur: Cottbus

An Oder und Spree
Cottbus
Finsterwalde
Fürstenwalde-Strausberg
Lübben
Niederer Fläming
Oderbruch
Senftenberg-Spremberg
Zossen

Sprengel Görlitz

Sitz der Generalsuperintendentur: Görlitz

Görlitz
Hoyerswerda
Niesky
Weißwasser

Evangelisch-Reformiertes Moderamen

Sitz in Berlin

Reformierter Kirchenkreis


6 Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

Berlin-Brandenburg:

Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für evangelische Gemeinen, Berlin, 1829

Evangelisches Gesangbuch, nach Zustimmung der Provinzialsynode vom Jahre 1884 zur Einführung in der Provinz Brandenburg mit Genehmigung des Evang. Oberkirchenrats herausgegeben vom Königlichen Konsistorium, Berlin, 1884

Evangelisches Gesangbuch für Brandenburg und Pommern, Berlin und Frankfurt/Oder; eingeführt durch Beschlüsse der Provinzialsynoden der Kirchenprovinz Pommern 1925 und 1927 und Mark Brandenburg 1927 und 1929 und nach der Notverordnung des Kirchensenats vom 7. August 1931 herausgegeben von den Provinzialkirchenräten Brandenburg und Pommern am 1. Advent 1931

Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg; Auf Grund des Beschlusses der Provinzialsynode der Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 1951 herausgegeben von der Evang. Kirchenleitung am 1. Advent 1951 bzw. mit den späteren Titeln "Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts" bzw. "Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen"

Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Berlin/Leipzig; eingeführt am Reformationstag, 31. Oktober 1993

Schlesische Oberlausitz:

Gesangbuch für Evangelische Gemeinden Schlesiens; eingeführt 1878)

Schlesisches Provinzial-Gesangbuch; eingeführt 1908

Evangelisches Kirchen-Gesangbuch (EKG) - Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts bzw. Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am 1. Advent 1953

Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Pfingstfest, 22. Mai 1994

7 Statistik

Kirchenaustritte (nur EKiBB, ohne schlesische Oberlausitz)

  2000 2001 2002 2003
Sprengel Berlin 9851 8597 8213 8980
Sprengel Cottbus 1102 1041 925 1094
Sprengel Neuruppin 1492 1344 1190 1249
EKiBB Gesamt 12445 10982 10328 11323

EKBO

Gemeindeglieder 1.220.000

Gemeinden 1.504
Kirchenkreise 43
reformierter Kirchenkreis 1

Pfarrerinnen und Pfarrer rund 1.000

jährlich rund:

Taufen 8.000
Konfirmationen 7.700
Trauungen 2.000
Bestattungen 15.700

Quelle: EKBO


teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Wikipedia, die freie Enzyklopädie


8 Bücher zum Thema EKBO




9 Links

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