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| Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz (EKBO) |
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| Georgenkirchstraße
69 |
10249 Berlin |
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| Landesbischof: Dr. Markus Dröge |
Präses der Synode: Andreas Böer |
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| Mitglieder der EKBO (2009): |
1 108 969 (18,3 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 10.363 (0,9 %) |
Homepage: www.ekbo.de |
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Wenn Sie aus der EKBO austreten wollen, müssen Sie dies
vor einer staatlichen Behörde erklären, in
Berlin und Brandenburg beim Amtsgericht, in Sachsen beim
Standesamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Amtsgrichte Berlin
Amtsgrichte
Brandenburg
Standesämter
Sachsen
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte
der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren
Königreich Preußen verbunden.
Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1539 die Reformation
eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine
erste Kirchenordnung. Parallel hierzu gab es auch
reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten
die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander. 1613 trat Kurfürst
Johann Sigismund vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis
über. In der Confessio Sigismundi gestattete er jedoch seinen
Untertanen, diesem Wechsel nicht zu folgen, und begründete
damit eine Ausnahme von der im Augsburger Religionsfrieden von
1555 vorgesehenen Formel Cuius regio, eius religio.
Trotzdem kam es in der Folgezeit immer wieder zu Spannungen zwischen
dem reformierten Kurfürstenhaus und der lutherischen Landeskirche,
so etwa im Fall von Paul Gerhardt.
In der Oberlausitz setzte sich das evangelische Bekenntnis zwischen
1521 und 1550 weitgehend durch. Aufgrund besonderer politischer
Umstände kam es aber nicht zur Bildung einer evangelischen
Landeskirche. Nach dem Wiener Kongress (1815) kam die östliche
Hälfte der Oberlausitz zu Preußen und wurde an die
Provinz Schlesien angeschlossen. Die Oberlausitzer Kirchgemeinden
wurden mit der schlesischen Provinzialkirche vereinigt, deren
erste Kirchen- und Visitationsordnung von 1742 bzw. 1748 herrührte.
Nach 1815 bildete der Staat Preußen in seinen Provinzen
je eigene Kirchenverwaltungsbehörden, für Brandenburg
und Schlesien mit den Konsistorien in Berlin bzw. Breslau an der
Spitze. Auch nach der Ausgliederung Berlins aus der Provinz Brandenburg
im Jahre 1881 blieben beide politischen Verwaltungseinheiten kirchlich
zusammen als Kirchenprovinz Mark Brandenburg.
Oberhaupt (summus episcopus) der lutherischen und
der reformierten Kirche war der König von Preußen.
1817 verfügte Friedrich Wilhelm III. eine Verwaltungsunion
beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen
eine einheitliche Kirche, die Evangelische Kirche in Preußen,
die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte.
Diese Kirche umfasste bis 1918/1922 folgende acht Kirchenprovinzen:
Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen,
Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. Einige Lutheraner unter
Führung des Breslauer Theologieprofessors Johann Gottfried
Scheibel konnten die Union aus theologischen Gründen nicht
mitvollziehen und traten deshalb der neuen Evangelischen Kirche
in Preußen nicht bei. Dies führte zu einer staatlichen
Verfolgung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen
zwischen 1830 und 1840 mit Billigung des Konsistoriums und schließlich
1845 zu ihrer Anerkennung als evangelisch-lutherische (altlutherische)
Kirche.
Nach dem Ersten Weltkrieg hörte mit dem Ende der Monarchie
auch das landesherrliche Kirchenregiment auf. Die preußische
Landeskirche und ihre Provinzialkirchen gründeten daher 1922
die Evangelische Kirche der Altpreußischen Union,
welche durch Abtrennung der überwiegenden Anzahl der Gemeinden
der Provinzialkirche Posens verkleinert worden war. Die Kirche
wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten
des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die
Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinz
Ostpreußen und der größeren Teile der Provinzen
Pommern und Schlesien sowie des östlich der Oder gelegenen
Teiles von Brandenburg, deren Gebiete unter polnische bzw. sowjetische
Verwaltung gestellt wurden. Die verbliebenen sechs alten Provinzialkirchen
Preußens wurden bis 1947 nach formeller Auflösung des
Staates Preußen selbständige Landeskirchen.
Die Kirchenprovinz Mark Brandenburg, nunmehr von einem Bischof
geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und hieß danach
Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg. Sie trat
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei.
In Schlesien wurde noch 1945 unter Präses bzw. Bischof Ernst
Hornig die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche
weitergeführt. 1946 tagte im seit 1945 unter polnischer Verwaltung
stehenden Schweidnitz die Synode der Evangelischen Kirche von
Schlesien. Doch schon am 4. Dezember 1946 musste Ernst Hornig
Breslau verlassen und zog ebenso wie 1947 das zunächst
in Breslau verbliebene Konsistorium nach Görlitz.
Im Zuge der Vertreibung der Deutschen wurden die meisten evangelischen
Kirchengemeinden in Schlesien östlich der Neiße aufgelöst.
Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen
Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische
Gemeinden fortbestanden, wurden sie in die Evangelische Kirche
Augsburger Bekenntnisses in Polen eingegliedert. Das westlich
der Neiße gelegene, bei Deutschland verbliebene Gebiet der
schlesischen Provinzialkirche wurde zunächst von der Berlin-Brandenburgischen
Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter
dem Namen Evangelische Kirche von Schlesien eine selbständige
Landeskirche, die später ebenfalls der Evangelischen Kirchen
in Deutschland (EKD) beitrat. Die geistliche Leitung der schlesischen
Kirche oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und
später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine
Verfassung verabschiedet.
1954 gründeten die sechs ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens
(neben Berlin-Brandenburg und Schlesien Provinz Sachsen, Pommern,
Rheinland und Westfalen) als Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen
Kirche der altpreußischen Union von 1922 die Evangelische
Kirche der Union als eigenständige Kirche, die ebenfalls
der EKD beitrat.
Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit
innerhalb der Kirche in Berlin-Brandenburg immer schwerer. Die
Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (= West-Berlin) und
Ost (= Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt
eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium,
Bachstraße 12 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstraße)
und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider
deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof
die Kirche.
Auch bei der schlesischen Kirche brachten die damaligen politischen
Verhältnisse Veränderungen mit sich. So musste sie 1968
ihren Namen in Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets
ändern, weil die damalige Regierung der DDR die Führung
des Namensbestandteils Schlesien als Revanchismus
und Nichtanerkennung der neuen Grenzen zu Polen ansah. Nach der
Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche
1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie die Bezeichnung
Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz.
Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen
Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Das Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz umfasst im Wesentlichen die Bundesländer
Berlin und Brandenburg sowie den östlichen Teil des Bundeslandes
Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in
den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Im Gegensatz dazu gehören auch einige Einwohner in den Grenzgebieten
des Landes Brandenburg zu den Landeskirchen Evangelische Kirche
der Kirchenprovinz Sachsen, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherische
Landeskirche Mecklenburgs und Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Sachsens.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender
der auf sechs Jahre gewählten Kirchenleitung (Regierung
der Kirche). Zu ihr gehören der Bischof selbst, der Präses
der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident
und der Propst des Konsistoriums als geborene Mitglieder. Weitere
Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis
der Landessynodalen gewählt.
Landesbischöfe (Leitende Geistliche)
20042009: Wolfgang Huber, Bischof
2009heute: Markus Dröge, Bischof
Die Landessynode ist das "Parlament" der EKBO, Deren
Mitglieder, die Synodale, werden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen
sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt,
einige werden auch berufen. Zu den Aufgaben der Synode zählen
die Wahl des Bischofs, des Propstes und des Konsistorialpräsidenten
und das Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und
den Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse
über die strukturelle Organisation der Landeskirche.
Präsides der Synode
20042005: Anneliese Kaminski, Sprachwissenschaftlerin
2006heute: Andreas Böer, Bürgermeister
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten
nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden
als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten
Kirchenvorständen, den Gemeindekirchenräten,
deren Mitglieder gelegentlich Älteste genannt
werden. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis,
an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind
ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und
haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen
Kirchengemeinden entsandt werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat
als kollegiales Gremium an der Stelle des Superintendenten.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen
Spitze ein Generalsuperintendent bzw. ein Regionalbischof (nur
im Sprengel Görlitz) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein
Gremium. Die drei Sprengel bilden zusammen die Landeskirche.
Die drei Sprengel mit ihren zugehörigen Kirchenkreisen
Sprengel Berlin
Berlin-Charlottenburg
Berlin Nord-Ost
Berlin-Schöneberg
Berlin Stadtmitte
Lichtenberg-Oberspree
Neukölln
Reinickendorf
Spandau
Steglitz
Teltow-Zehlendorf
Tempelhof
Wilmersdorf
Sprengel Potsdam
(bis 31. Dezember 2009 = Sprengel Neuruppin)
Barnim (Sitz: Eberswalde)
Beelitz-Treuenbrietzen (Sitz: Michendorf)
Brandenburg (Sitz: Brandenburg an der Havel)
Falkensee (Sitz: Falkensee)
Havelberg-Pritzwalk (Sitz: Pritzwalk)
Kyritz-Wusterhausen (Sitz: Kyritz)
Lehnin-Belzig (Sitz: Lehnin)
Nauen-Rathenow (Sitz: Nauen)
Oranienburg (Sitz: Oranienburg)
Perleberg-Wittenberge (Sitz: Perleberg)
Potsdam (Sitz: Potsdam)
Templin-Gransee (Sitz: Templin)
Uckermark (Sitz: Prenzlau)
Wittstock-Ruppin (Sitz: Wittstock/Dosse)
Sprengel Görlitz
(Am 1. Januar 2010 wurden der Sprengel Cottbus und der Sprengel
Görlitz zum Sprengel Görlitz fusioniert)
An Oder und Spree (Sitz: Frankfurt (Oder))
Cottbus (Sitz: Cottbus)
Fürstenwalde-Strausberg (Sitz: Fürstenwalde/Spree)
Hoyerswerda (Sitz: Hoyerswerda)
Niederlausitz (Sitz: Lübben)
Niederschlesische Oberlausitz (Sitz: Niesky)
Oderbruch (Sitz: Seelow)
Senftenberg-Spremberg (Sitz: Drebkau)
Niederer Fläming (Sitz: Zossen)
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKBO
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der EKBO nach Sprengeln
|
Jahr
|
Gesamt
|
Berlin
|
Potsdam
|
Görlitz
|
| |
|
|
|
|
|
2004
|
1.257.412
|
791.164
|
217.971
|
|
|
2005
|
1.239.774
|
780.095
|
216.967
|
|
|
2006
|
1.165.415
|
734.652
|
204.643
|
222.890
|
|
2007
|
1.139.665
|
721.636
|
199.568
|
215.302
|
|
2008
|
1.123.172
|
712.813
|
198.283
|
210.777
|
|
2009
|
1.108.969
|
707.271
|
193.956
|
205.789
|
Zahlen Sprengel Görlitz nach den aktuellen
Sprengelgrenzen (2011)
Der Sprengel Potsdam hieß bis 31.
Dezember 2009 Sprengel Neuruppin
Mitgliederzahlen der EKBO nach Bundesländern
|
Jahr
|
Gesamt
|
Berlin
|
Brandenburg
|
Sachsen
|
| |
|
|
|
|
|
2004
|
1.257.412
|
744.388
|
460.017
|
53.007
|
|
2005
|
1.239.774
|
732.890
|
455.702
|
51.182
|
|
2006
|
1.165.415
|
688.696
|
429.981
|
46.738
|
|
2007
|
1.139.665
|
675.779
|
420.535
|
43.351
|
|
2008
|
1.123.172
|
665.008
|
415.845
|
42.319
|
|
2009
|
1.108.969
|
660.006
|
407.543
|
41.420
|
Land Brandenburg mit Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt
Kirchenaustritte aus der EKBO nach Sprengeln
|
Jahr
|
Gesamt
|
Berlin
|
Potsdam
|
Görlitz
|
| |
|
|
|
|
|
2004
|
9.159
|
7.004
|
1.071
|
1084
|
|
2005
|
7.208
|
5.658
|
745
|
805
|
|
2006
|
7.557
|
5.884
|
851
|
822
|
|
2007
|
8.827
|
6.909
|
992
|
926
|
|
2008
|
10.931
|
8.786
|
1.183
|
962
|
|
2009
|
10.363
|
8.396
|
1.134
|
833
|
Zahlen Sprengel Görlitz nach den aktuellen
Sprengelgrenzen (2011)
Der Sprengel Potsdam hieß bis 31.
Dezember 2009 Sprengel Neuruppin
Kirchenaustritte aus der EKBO nach Bundesländern
|
Jahr
|
Gesamt
|
Berlin
|
Brandenburg
|
Sachsen
|
| |
|
|
|
|
|
2007
|
8.827 (0,77%)
|
6.621 (0,98%)
|
2.038 (0,48%)
|
168 (0,39%)
|
|
2008
|
10.931 (0,97%)
|
8.225 (1,24%)
|
2.522 (0,61%)
|
184 (0,43%)
|
|
2009
|
10.363 (0,93%)
|
8.067 (1,22%)
|
2.164 (0,53%)
|
132 (0,32%)
|
|
2010
|
|
7.319 ( -,--%)
|
|
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Land Brandenburg mit Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt
Quelle: Statistische Berichte der EKBO
Statistiken zu den Bundesländern Berlin,
Brandenburg
und Sachsen
Statistiken
zur EKD - Statistiken
zur Kirchensteuer - Weitere
Statistiken
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