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Lexikon: Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
   
Georgenkirchstraße 69 10249 Berlin
   
Landesbischof: Dr. Markus Dröge Präses der Synode: Andreas Böer
   
Mitglieder der EKBO (2009): 1 108 969 (18,3 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 10.363 (0,9 %) Homepage: www.ekbo.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der EKBO austreten wollen, müssen Sie dies vor einer staatlichen Behörde erklären, in Berlin und Brandenburg beim Amtsgericht, in Sachsen beim Standesamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Amtsgrichte Berlin

Amtsgrichte Brandenburg

Standesämter Sachsen

3 Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.

Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1539 die Reformation eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine erste „Kirchenordnung“. Parallel hierzu gab es auch reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander. 1613 trat Kurfürst Johann Sigismund vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis über. In der Confessio Sigismundi gestattete er jedoch seinen Untertanen, diesem Wechsel nicht zu folgen, und begründete damit eine Ausnahme von der im Augsburger Religionsfrieden von 1555 vorgesehenen Formel „Cuius regio, eius religio“. Trotzdem kam es in der Folgezeit immer wieder zu Spannungen zwischen dem reformierten Kurfürstenhaus und der lutherischen Landeskirche, so etwa im Fall von Paul Gerhardt.

In der Oberlausitz setzte sich das evangelische Bekenntnis zwischen 1521 und 1550 weitgehend durch. Aufgrund besonderer politischer Umstände kam es aber nicht zur Bildung einer evangelischen Landeskirche. Nach dem Wiener Kongress (1815) kam die östliche Hälfte der Oberlausitz zu Preußen und wurde an die Provinz Schlesien angeschlossen. Die Oberlausitzer Kirchgemeinden wurden mit der schlesischen Provinzialkirche vereinigt, deren erste Kirchen- und Visitationsordnung von 1742 bzw. 1748 herrührte.

Nach 1815 bildete der Staat Preußen in seinen Provinzen je eigene Kirchenverwaltungsbehörden, für Brandenburg und Schlesien mit den Konsistorien in Berlin bzw. Breslau an der Spitze. Auch nach der Ausgliederung Berlins aus der Provinz Brandenburg im Jahre 1881 blieben beide politischen Verwaltungseinheiten kirchlich zusammen als Kirchenprovinz Mark Brandenburg.

Oberhaupt („summus episcopus“) der lutherischen und der reformierten Kirche war der König von Preußen. 1817 verfügte Friedrich Wilhelm III. eine Verwaltungsunion beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste bis 1918/1922 folgende acht Kirchenprovinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. Einige Lutheraner unter Führung des Breslauer Theologieprofessors Johann Gottfried Scheibel konnten die Union aus theologischen Gründen nicht mitvollziehen und traten deshalb der neuen Evangelischen Kirche in Preußen nicht bei. Dies führte zu einer staatlichen Verfolgung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen zwischen 1830 und 1840 mit Billigung des Konsistoriums und schließlich 1845 zu ihrer Anerkennung als evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche.

Nach dem Ersten Weltkrieg hörte mit dem Ende der Monarchie auch das landesherrliche Kirchenregiment auf. Die preußische Landeskirche und ihre Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“, welche durch Abtrennung der überwiegenden Anzahl der Gemeinden der Provinzialkirche Posens verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinz Ostpreußen und der größeren Teile der Provinzen Pommern und Schlesien sowie des östlich der Oder gelegenen Teiles von Brandenburg, deren Gebiete unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt wurden. Die verbliebenen sechs alten Provinzialkirchen Preußens wurden bis 1947 nach formeller Auflösung des Staates Preußen selbständige Landeskirchen.

Die Kirchenprovinz Mark Brandenburg, nunmehr von einem Bischof geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und hieß danach „Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg.“ Sie trat der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) bei.

In Schlesien wurde noch 1945 unter Präses bzw. Bischof Ernst Hornig die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche weitergeführt. 1946 tagte im seit 1945 unter polnischer Verwaltung stehenden Schweidnitz die Synode der Evangelischen Kirche von Schlesien. Doch schon am 4. Dezember 1946 musste Ernst Hornig Breslau verlassen und zog – ebenso wie 1947 das zunächst in Breslau verbliebene Konsistorium – nach Görlitz. Im Zuge der Vertreibung der Deutschen wurden die meisten evangelischen Kirchengemeinden in Schlesien östlich der Neiße aufgelöst. Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische Gemeinden fortbestanden, wurden sie in die Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnisses in Polen eingegliedert. Das westlich der Neiße gelegene, bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurde zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen „Evangelische Kirche von Schlesien“ eine selbständige Landeskirche, die später ebenfalls der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die geistliche Leitung der schlesischen Kirche oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet.

1954 gründeten die sechs ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens (neben Berlin-Brandenburg und Schlesien Provinz Sachsen, Pommern, Rheinland und Westfalen) als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.

Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit innerhalb der Kirche in Berlin-Brandenburg immer schwerer. Die Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (= West-Berlin) und Ost (= Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium, Bachstraße 1–2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstraße) und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof die Kirche.

Auch bei der schlesischen Kirche brachten die damaligen politischen Verhältnisse Veränderungen mit sich. So musste sie 1968 ihren Namen in „Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets“ ändern, weil die damalige Regierung der DDR die Führung des Namensbestandteils „Schlesien“ als Revanchismus und Nichtanerkennung der neuen Grenzen zu Polen ansah. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie die Bezeichnung „Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz“.

Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

 
 
4 Gebiet der EKBO

Das Gebiet der „Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz dazu gehören auch einige Einwohner in den Grenzgebieten des Landes Brandenburg zu den Landeskirchen Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.

5 Landesbischof

Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf sechs Jahre gewählten Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Zu ihr gehören der Bischof selbst, der Präses der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident und der Propst des Konsistoriums als geborene Mitglieder. Weitere Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis der Landessynodalen gewählt.

Landesbischöfe (Leitende Geistliche)

2004–2009: Wolfgang Huber, Bischof
2009–heute: Markus Dröge, Bischof

6 Synode der EKBO

Die Landessynode ist das "Parlament" der EKBO, Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt, einige werden auch berufen. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Wahl des Bischofs, des Propstes und des Konsistorialpräsidenten und das Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und den Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse über die strukturelle Organisation der Landeskirche.

Präsides der Synode

2004–2005: Anneliese Kaminski, Sprachwissenschaftlerin
2006–heute: Andreas Böer, Bürgermeister

7 Gliederung der EKBO

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“, deren Mitglieder gelegentlich „Älteste“ genannt werden. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden entsandt werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat als kollegiales Gremium an der Stelle des Superintendenten.

Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen Spitze ein Generalsuperintendent bzw. ein Regionalbischof (nur im Sprengel Görlitz) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die drei Sprengel bilden zusammen die Landeskirche.

Die drei Sprengel mit ihren zugehörigen Kirchenkreisen

Sprengel Berlin

Berlin-Charlottenburg
Berlin Nord-Ost
Berlin-Schöneberg
Berlin Stadtmitte
Lichtenberg-Oberspree
Neukölln
Reinickendorf
Spandau
Steglitz
Teltow-Zehlendorf
Tempelhof
Wilmersdorf

Sprengel Potsdam

(bis 31. Dezember 2009 = „Sprengel Neuruppin“)

Barnim (Sitz: Eberswalde)
Beelitz-Treuenbrietzen (Sitz: Michendorf)
Brandenburg (Sitz: Brandenburg an der Havel)
Falkensee (Sitz: Falkensee)
Havelberg-Pritzwalk (Sitz: Pritzwalk)
Kyritz-Wusterhausen (Sitz: Kyritz)
Lehnin-Belzig (Sitz: Lehnin)
Nauen-Rathenow (Sitz: Nauen)
Oranienburg (Sitz: Oranienburg)
Perleberg-Wittenberge (Sitz: Perleberg)
Potsdam (Sitz: Potsdam)
Templin-Gransee (Sitz: Templin)
Uckermark (Sitz: Prenzlau)
Wittstock-Ruppin (Sitz: Wittstock/Dosse)

Sprengel Görlitz

(Am 1. Januar 2010 wurden der Sprengel Cottbus und der Sprengel Görlitz zum „Sprengel Görlitz“ fusioniert)

An Oder und Spree (Sitz: Frankfurt (Oder))
Cottbus (Sitz: Cottbus)
Fürstenwalde-Strausberg (Sitz: Fürstenwalde/Spree)
Hoyerswerda (Sitz: Hoyerswerda)
Niederlausitz (Sitz: Lübben)
Niederschlesische Oberlausitz (Sitz: Niesky)
Oderbruch (Sitz: Seelow)
Senftenberg-Spremberg (Sitz: Drebkau)
Niederer Fläming (Sitz: Zossen)

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EKBO aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der EKBO nach Sprengeln

Jahr
Gesamt
Berlin
Potsdam
Görlitz
         
2004
1.257.412
791.164
217.971
 
2005
1.239.774
780.095
216.967
 
2006
1.165.415
734.652
204.643
222.890
2007
1.139.665
721.636
199.568
215.302
2008
1.123.172
712.813
198.283
210.777
2009
1.108.969
707.271
193.956
205.789

Zahlen Sprengel Görlitz nach den aktuellen Sprengelgrenzen (2011)
Der Sprengel Potsdam hieß bis 31. Dezember 2009 Sprengel Neuruppin

Mitgliederzahlen der EKBO nach Bundesländern

Jahr
Gesamt
Berlin
Brandenburg
Sachsen
         
2004
1.257.412
744.388
460.017
53.007
2005
1.239.774
732.890
455.702
51.182
2006
1.165.415
688.696
429.981
46.738
2007
1.139.665
675.779
420.535
43.351
2008
1.123.172
665.008
415.845
42.319
2009
1.108.969
660.006
407.543
41.420

Land Brandenburg mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt

Kirchenaustritte aus der EKBO nach Sprengeln

Jahr
Gesamt
Berlin
Potsdam
Görlitz
         
2004
9.159
7.004
1.071
1084
2005
7.208
5.658
745
805
2006
7.557
5.884
851
822
2007
8.827
6.909
992
926
2008
10.931
8.786
1.183
962
2009
10.363
8.396
1.134
833

Zahlen Sprengel Görlitz nach den aktuellen Sprengelgrenzen (2011)
Der Sprengel Potsdam hieß bis 31. Dezember 2009 Sprengel Neuruppin

Kirchenaustritte aus der EKBO nach Bundesländern

Jahr
Gesamt
Berlin
Brandenburg
Sachsen
         
2007
8.827 (0,77%)
6.621 (0,98%)
2.038 (0,48%)
168 (0,39%)
2008
10.931 (0,97%)
8.225 (1,24%)
2.522 (0,61%)
184 (0,43%)
2009
10.363 (0,93%)
8.067 (1,22%)
2.164 (0,53%)
132 (0,32%)
2010
 
7.319 ( -,--%)
   

Land Brandenburg mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt

Quelle: Statistische Berichte der EKBO

 

Statistiken zu den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
 
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