Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
(EKBO) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Berlin. Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz leben ca. 5,8 Millionen Menschen. Von diesen bekennen
sich noch ca. 1,31 Millionen zur Evangelischen Kirche.
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Ihre derzeit
gültige Grundordnung wurde 2003 erlassen und zum 1. Januar
2004 in Kraft gesetzt, als die beiden bisherigen Landeskirchen,
die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und die Evangelische
Kirche der schlesischen Oberlausitz zu einer neuen Landeskirche
fusionierten. Die beiden Vorgängerkirchen waren bis 2003
auch Gliedkirchen der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche
bereits zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Regelmäßige Predigtkirchen des Bischofs der EKBO sind
der Berliner Dom, die Berliner Marienkirche am Alexanderplatz
und die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche.
Die Landeskirche unterhält zusammen mit der EKD eine Evangelische
Akademie in Berlin. Außerdem gibt es die aus dem Bestand
der alten EKSOL übernommene Evangelische Akademie in Görlitz,
über eine Fusion der Akademien wird gegenwärtig nachgedacht.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Das Gebiet der "Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz" umfasst im Wesentlichen die Bundesländer
Berlin und Brandenburg sowie den östlichen Teil des Bundeslandes
Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch
in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Im Gegensatz dazu gehören auch einige Einwohner in den
Grenzgebieten des Landes Brandenburg zu den Landeskirchen
Evangelische
Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Pommersche Evangelische
Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
und Evangelisch-Lutherische
Landeskirche Sachsens. |
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte
der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren
Königreich Preußen verbunden.
Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1538 die Reformation
eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine
erste "Kirchenordnung". Parallel hierzu gab es auch
reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten
die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander.
In Schlesien wurde bereits ab 1531 - lange bevor das Land an
Preußen kam - die Reformation eingeführt. Doch erhielten
die Gemeinden erst 1742 eine Kirchenordnung (Evangelisch-lutherische
Inspektions- und Presbytherialordnung) und 1748 eine Visitationsordnung.
Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen
seine Provinzen und so entstanden auch die beiden Provinzen Brandenburg
und Schlesien und mit ihr eigene Kirchenverwaltungsbehörden,
die Konsistorien in Berlin und Breslau.
Oberhaupt der beiden protestantischen Provinzial-Kirchen (lutherische
und reformierte Kirche) war der jeweilige König von Preußen
als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine
Union beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates
Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische
Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten
mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende
8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern,
Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder
Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2),
das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig
war. Als Reaktion auf die von König Friedrich Wilhelm III.
von Preußen eingeführte Union wandten sich die lutherische
Pfarrer und Gemeinden, aus der sich nach langer Verfolgungszeit
seitens des Staates die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen
(Altlutheraner) bildete. 1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde
für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium"
errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die
hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen
und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach
1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der
älteren Provinzen Preußens".
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen
abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die
preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten
daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen
Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend
verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten
und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die
Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen
Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet)
sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg und Schlesien,
deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen.
Die Kirchen der verbleibenden 6 alten Provinzen Preußens
wurden spätestens 1947 nach formeller Auflösung des
Staates Preußen zu selbständigen Landeskirchen.
Die brandenburgische Provinzialkirche, nunmehr von einem Bischof
geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und wurde danach als
"Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg" bezeichnet.
Sie trat der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD
bei.
In Schlesien wurde noch 1945 unter Präses bzw. Bischof Ernst
Hornig die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche
weitergeführt. 1946 tagte im seit 1945 polnischen Schweidnitz
die Synode der Evangelischen Kirche von Schlesien. Doch schon
am 4. Dezember 1946 musste Ernst Hornig Breslau verlassen und
zog - ebenso wie 1947 das zunächst in Breslau verbliebene
Konsistorium - nach Görlitz. Im Zuge der kriegsbedingten
Bevölkerungsverschiebung wurden die meisten evangelischen
Kirchengemeinden in Schlesien östlich der Neiße aufgelöst.
Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen
Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische
Gemeinden fortbestanden, wurden sie in die Evangelische Kirche
Augsburger Konfession in Polen eingegliedert. Das westlich der
Neiße gelegene bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen
Provinzialkirche wurden zunächst von der Berlin-Brandenburgischen
Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter
dem Namen "Evangelische Kirche von Schlesien" eine selbständige
Landeskirche, die später ebenfalls der Evangelischen Kirchen
in Deutschland (EKD) beitrat. Die geistliche Leitung der schlesischen
Kirche oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und
später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine
Verfassung verabschiedet.
1954 gründeten die beiden Landeskirchen Berlin-Brandenburg
und Schlesien zusammen mit den 3 anderen ehemaligen Provinzialkirchen
Altpreußens (Pommern, Rheinland und Westfalen) als Nachfolgeeinrichtung
der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union"
von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige
Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit
innerhalb der Kirche in Berlin-Brandenburg immer schwerer. Die
Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (= West-Berlin) und
Ost (= Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt
eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium,
Bachstr. 1-2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstr.) und einem
Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher
Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof
die Kirche.
Auch bei der schlesischen Kirche brachten die damaligen politischen
Verhältnisse Veränderungen mit sich. So musste sie 1968
ihren Namen in "Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets"
ändern, weil die damalige Regierung der DDR mit dem Namen
"Schlesien" zu sehr an die Hitler-Vergangenheit erinnert
wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte
die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt
sie die Bezeichnung "Evangelische Kirche der schlesischen
Oberlausitz".
Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen
Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz steht der Bischof, der geistliche Leiter der Kirche.
In beiden ehemaligen Landeskirchen gab es bereits seit den 1930er
Jahren einen Bischof. Er wird von der Landessynode auf 10 Jahre
gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung
seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den
Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung. Sein
Stellvertreter ist der Propst, der theologische Leiter im Konsistorium
(Verwaltungsbehörde der Kirche).
3.1
Generalsuperintendenten, Kirchenpräsidenten, Bischöfe
und Pröpste
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Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren
Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt
12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt,
später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt.
Für Brandenburg waren zwei, für Schlesien ein Generalsuperintendent
tätig, die nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments
1918 zusammen mit dem Präsidenten des Konsistoriums die Kirchenleitung
der Provinzialkirche bildeten und später bereits den Titel
Bischof erhielten. Nach Auflösung des Staates Preußen
im Jahre 1947 wurden die Provinzialkirchen formell selbständig.
Sie wurden weiterhin von einem Bischof als Oberhaupt der Kirche
geleitet.
Heute gibt es vier Sprengel, die von einem Generalsuperintendenten
geleitet werden: Berlin, Neuruppin, Cottbus und Görlitz.
Zu seiner Wahl tritt ein Wahlkonvent zusammen, der aus dem Mitgliedern
der Kreis- sowie der Landessynode und den Superintendenten des
jeweiligen Sprengels besteht. Die Generalsuperintendenten werden
auf zehn Jahre gewählt. Auf Antrag des Wahlkonvents des jeweiligen
Sprengels kann die Kirchenleitung beschließen, dass der
entsprechende Generalsuperintendent den Titel Regionalbischof
führt. Dies geschah erstmals bei der Wahl von Pfarrer Hans-Wilhelm
Pietz zum Generalsuperintendent von Görlitz im April 2004.
Theologischer Stellvertreter des Bischofs ist der Propst. Dies
ist eine alte Berlin-Brandenburgische Tradition, die in die vereinte
Landeskirche übernommen wurde. Der Propst ist geborenes Mitglied
der Kirchenleitung, der Landessynode und leitender Geistlicher
des Konsistoriums.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode
(bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren
Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen
sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt,
einige werden auch berufen.
Der neuen Landessynode gehören vorläufig die bereits
gewählten Synodale der beiden bisherigen Landeskirchen an,
im Einzelnen:
- die Bischöfe
- die Generalsuperintendenten und der geistliche Moderator
- der Präsident und der Propst des Konsistoriums
- die Superintendenten
- von den Synoden der Kirchenkreise gewählte Mitglieder
- von kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken entsandte
Mitglieder
- ein Lehrstuhlinhaber der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität
Berlin
- von der Kirchenleitung berufene Mitglieder
Zu den Aufgaben der Synode zählen die Wahl des Bischofs,
des Propstes und des Konsistorialpräsidenten, das Beraten
und Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und den
Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse
über die strukturelle Organisation der Landeskirche. Außerdem
entsendet die Synode Mitglieder in verschiedene überkirchliche
Gremien, etwa in die Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen
und die Synode der EKD. Die Landessynode tagt mindestens einmal
pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Konsistorium und Verwaltungshierarchie
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender
der auf 6 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung"
der Kirche). Zu ihr gehören der Bischof selbst, der Präses
der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident
und der Propst des Konsistoriums als geborene Mitglieder. Weitere
Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis
der Landessynodalen gewählt. Der Reformierte Moderator darf
mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen,
das regelmäßig im Kirchlichen Zentrum Berlin zusammenkommt.
Daneben gibt es das Konsistorium, das aus fest angestellten Kirchenbeamten
besteht. Es ist eine Art "Exekutivbehörde" der
Kirchenleitung. Seine Mitglieder bereiten Beschlüsse der
Kirchenleitung vor, führen die laufenden Geschäfte der
Landeskirche, sind für die Rechtsaufsicht über Gemeinden
und Kirchenkreise zuständig und unterstützen alle kirchlichen
Bereiche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Leiter des Konsistoriums
ist der Konsistorialpräsident, meist ein Jurist. Die theologische
Leitung obliegt dem Propst.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
den "Gemeindekirchenräten", deren Mitglieder gelegentlich
"Älteste" genannt werden. Mehrere Kirchengemeinden
bilden zusammen einen Kirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent
steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des
öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode,
deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden entsandt
werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat als kollegiales
Gremium an der Stelle des Superintendenten.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen
Spitze ein Generalsuperintendent steht. Diese Verwaltungsebene
hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche
mit den oben geschilderten Institutionen.
Bischofsliste
Generalsuperintendenten in Berlin-Brandenburg
(die Amtszeiten überschneiden sich teilweise, weil sie für
unterschiedliche Gebiet zuständige waren)
1830 - 1865: D. Gottlieb Neander, Kurmark
1853 - 1873: D. Wilhelm Hoffmann, Kurmark
1871 - 1892: D. Bruno Brückner, Berlin
1893 - 1911: D. Wilhelm Faber, Berlin
1911 - 1933: D. Wilhelm Haendler, Berlin
1912 - 1918: D. Friedrich Lahusen, Berlin
1921 - 1927: D. Georg Burghart, Berlin
1925 - 1933: D. Dr. Otto Dibelius, Kurmark
1928 - 1933: D. Emil Karow, ab 1934 Bischof
Bischöfe von Berlin-Brandenburg 1933-1972
1933 - 1945?: D. Emil Karow, ab 1934 Bischof
1945 - 1966: D.Dr. Otto Dibelius, Bischof
1966 - 1972: D.D.D.Dr. Kurt Franz Wilhelm Scharf, Bischof
Bischöfe von Berlin-Brandenburg Bereich West 1972-1991
1972 - 1976: D.D.D.Dr. Kurt Franz Wilhelm Scharf
1976 - 1991: Dr. theol. Martin Kruse, Bischof
Bischöfe von Berlin-Brandenburg Bereich Ost 1972-1991
1972 - 1981: D. h.c. Albrecht Schönherr, Bischof
1981 - 1991: Dr. theol. Gottfried Forck, Bischof
Bischöfe von Berlin-Brandenburg seit 1991
1991 - 1993: Dr. theol. Martin Kruse, Bischof
1994 - 2004: Prof. Dr. theol. Wolfgang Huber, Bischof
Bischöfe von Schlesien bzw. der schlesischen Oberlausitz
1918 - 1925: ?
1925 - 1945: D.Otto Zänker Generalsuperintendent, ab 1935
Bischof von Schlesien
1945 - 1963: D. Ernst Hornig Präses, ab 1946 Bischof
1964 - 1979: D. Hans-Joachim Fränkel, Bischof
1979 - 1985: Hanns-Joachim Wollstadt, Bischof
1986 - 1994: Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rogge, Bischof
1994 - 2004: Klaus Wollenweber, Bischof
Bischöfe der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz
2004 - heute: Prof. Dr. theol. Wolfgang Huber, Bischof
Andere Mitglieder der Kirchenleitung
Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats in Berlin bzw.
Konsistorialpräsidenten
1850 - 1863: Rudolf von Uechtritz
1863 - 1865:
1865 - 1872: Ludwig Emil Mathis
1872 - 1878: Emil Herrmann
1878 - 1891: Ottomar Hermes
1891 - 1903: Friedrich Wilhelm Barkhausen
1903 - 1919: Bodo Voigts
1919 - 1924: Reinhard Möller
1925 - 1933: Hermann Kapler
1945 - 1951: Otto Dibelius
1970 - 1980: Willi Kupas
1982 - 1990: Dr. Manfred Stolpe
1990 - 1994: Horstdieter Wildner (?)
1994 - 2005: Dr. Uwe Runge
2005 - heute : Ulrich Seelemann
Pröpste/Pröpstinnen
1996 - 2005: Dr. Karl-Heinrich Lütcke
2005 - heute: Friederike von Kirchbach
Präsides der Synode
2004 - 2005: Anneliese Kaminski, Sprachwissenschaftlerin
2006 - heute: Andreas Böer, Bürgermeister
Die 4 Sprengel mit ihren zugehörigen Kirchenkreisen
Sprengel Berlin
Sitz der Generalsuperintendentur: Berlin
Berlin-Charlottenburg
Berlin-Schöneberg
Berlin Stadtmitte
Lichtenberg-Oberspree
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz
Teltow-Zehlendorf
Tempelhof
Wedding
Weißensee
Wilmersdorf
Sprengel Neuruppin
Sitz der Generalsuperintendentur: Potsdam
Barnim
Beelitz-Treuenbrietzen
Brandenburg
Falkensee
Havelberg-Pritzwalk
Kyritz-Wusterhausen
Lehnin-Belzig
Kirchenkreis Nauen-Rathenow
Oranienburg
Perleberg-Wittenberge
Potsdam
Templin-Gransee
Uckermark
Wittstock-Ruppin
Sprengel Cottbus
Sitz der Generalsuperintendentur: Cottbus
An Oder und Spree
Cottbus
Finsterwalde
Fürstenwalde-Strausberg
Lübben
Niederer Fläming
Oderbruch
Senftenberg-Spremberg
Zossen
Sprengel Görlitz
Sitz der Generalsuperintendentur: Görlitz
Görlitz
Hoyerswerda
Niesky
Weißwasser
Evangelisch-Reformiertes Moderamen
Sitz in Berlin
Reformierter Kirchenkreis
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem
aus folgenden Gesangbüchern:
Berlin-Brandenburg:
Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für evangelische
Gemeinen, Berlin, 1829
Evangelisches Gesangbuch, nach Zustimmung der Provinzialsynode
vom Jahre 1884 zur Einführung in der Provinz Brandenburg
mit Genehmigung des Evang. Oberkirchenrats herausgegeben vom Königlichen
Konsistorium, Berlin, 1884
Evangelisches Gesangbuch für Brandenburg und Pommern, Berlin
und Frankfurt/Oder; eingeführt durch Beschlüsse der
Provinzialsynoden der Kirchenprovinz Pommern 1925 und 1927 und
Mark Brandenburg 1927 und 1929 und nach der Notverordnung des
Kirchensenats vom 7. August 1931 herausgegeben von den Provinzialkirchenräten
Brandenburg und Pommern am 1. Advent 1931
Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelische
Kirche in Berlin-Brandenburg; Auf Grund des Beschlusses der Provinzialsynode
der Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 1951 herausgegeben
von der Evang. Kirchenleitung am 1. Advent 1951 bzw. mit den späteren
Titeln "Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für
die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz
und der Evang. Landeskirche Anhalts" bzw. "Evangelisches
Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche
Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer
Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche
der Kirchenprovinz Sachsen"
Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche
Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische
Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische
Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Berlin/Leipzig;
eingeführt am Reformationstag, 31. Oktober 1993
Schlesische Oberlausitz:
Gesangbuch für Evangelische Gemeinden Schlesiens; eingeführt
1878)
Schlesisches Provinzial-Gesangbuch; eingeführt 1908
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch (EKG) - Ausgabe für die
Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz
und der Evang. Landeskirche Anhalts bzw. Ausgabe für die
Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg,
Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche
Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt
am 1. Advent 1953
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische
Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg,
die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche
Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen; eingeführt am Pfingstfest, 22. Mai 1994
Kirchenaustritte (nur EKiBB, ohne schlesische Oberlausitz)
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2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
| Sprengel Berlin |
9851 |
8597 |
8213 |
8980 |
| Sprengel Cottbus |
1102 |
1041 |
925 |
1094 |
| Sprengel Neuruppin |
1492 |
1344 |
1190 |
1249 |
| EKiBB Gesamt |
12445 |
10982 |
10328 |
11323 |
EKBO
Gemeindeglieder 1.220.000
Gemeinden 1.504
Kirchenkreise 43
reformierter Kirchenkreis 1
Pfarrerinnen und Pfarrer rund 1.000
jährlich rund:
Taufen 8.000
Konfirmationen 7.700
Trauungen 2.000
Bestattungen 15.700
Quelle: EKBO
teilweise aus Wikipedia,
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