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Lexikon: Evangelische Landeskirche in Württemberg

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelische Landeskirche in Württemberg  
   
Gänsheidestraße 4 70184 Stuttgart
   
Landesbischof: Frank Otfried July Präses der Synode: Christel Hausding
   
Mitglieder der EkvW (2010): 2 212 190 (35,5 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2010): 12 439 (0,6 %) Hompage: www.elk-wue.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelische Landeskirche in Württemberg austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Kirchenaustritt im Bundesland Baden-Württemberg - Standesämter

3 Geschichte

Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum die Reformation für Württemberg durch. Dies war das Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der Herzog, später der jeweilige König von Württemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. „summus episcopus“, d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz (er ist in der Stiftskirche Stuttgart begraben) eingesetzt, der die Reformation im Sinne von Martin Luther durchführte.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von Anfang an eine Lutherische Kirche, doch ist die Gottesdienstform der reformierten Tradition verpflichtet, d.h. die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen Gemeinden sonst übliche Form der Lutherischen Messe wird nur selten praktiziert. Bis 1806 war das Herzogtum Württemberg ein rein evangelisches Gebiet. Erst als dann Württemberg Königreich wurde und von Napoleons Gnaden große katholische Gebiete (Oberschwaben) zugeschlagen bekam, endete diese einheitliche religiöse Struktur. Seit dem späten 19. Jahrhundert entstanden auch in bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden.

Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Württemberg (heute Kultusministerium) eine Abteilung eingerichtet, welche die Bezeichnung „Konsistorium“ erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident.

Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher übernahmen zunächst die führenden Geistlichen der Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die Kirchenleitung. 1923/24 gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einen „Kirchenpräsidenten“ als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den Titel „Landesbischof“ erhielt.

Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit dem Pietismus. Im frühen 18. Jahrhundert war Württemberg das größte protestantische Territorium im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissen Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die persönliche Frömmigkeit ist.

Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig, allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten, so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus. Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Prägung.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der „Evangelischen Landeskirche in Württemberg“ umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Württemberg, das bis 1945 bestand. 1950 erfolgte die Eingliederung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union von Hohenzollern, die bis dahin zur Rheinischen Landeskirche gehörte. In den Folgejahren gab es ferner mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Baden geringfügige Grenzveränderungen.

5 Landesbischof

An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht der Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident), der von der Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wird. Seine Amtszeit währte ursprünglich auf Lebenszeit, und endete spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss. Die Landessynode im Herbst 2006 beschloss die Begrenzung der Amtszeit auf zehn Jahre..

Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe

1885-1905: Wilhelm Freiherr von Gemmingen, Präsident des Landeskonsistoriums
1905-1910: Viktor von Sandberger, Konsistorialpräsident
1910-1912: Dr. Hermann von Habermaas, Konsistorialpräsident
1913-1924: D. Karl Hermann von Zeller, Konsistorialpräsident
1924-1929: D. Dr. Johannes von Merz, Kirchenpräsident
1929-1948: D. Theophil Wurm, Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident)
1948-1962: D. Dr. Martin Haug, Landesbischof
1962-1969: D. Dr. Erich Eichele, Landesbischof
1969-1979: D. Helmut Claß, Landesbischof
1979-1988: D. Hans von Keler, Landesbischof
1988-1994: D. Theo Sorg, Landesbischof
1994-2001: D. Eberhardt Renz, Landesbischof
2001-2005: Dr. Gerhard Maier, Landesbischof
2005-heute: Frank Otfried July, Landesbischof

6 Synode

Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode. Diese wird in Württemberg, als einziger Gliedkirche der EKD, direkt von den Gemeindegliedern gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung. Die Mitglieder der Synode heißen Synodale, werden in Wahlkreisen gewählt und gehören verschiedenen Gesprächskreisen an, die sich in Zielsetzung und Prägung unterscheiden:

Lebendige Gemeinde:
konservativ-evangelikales oder pietistisches Spektrum.

Evangelium und Kirche:
Mittelgruppe, die 1933/1934 aus dem Widerstand gegen die Deutschen Christen entstanden ist.

Offene Kirche:
sozialliberales bis linkes Spektrum.

Kirche für Morgen ist erst seit der 13. Synode dabei und ist eine Initiative zur Reform der Württembergischen Landeskirche

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan oder eine Dekanin (in den meisten anderen Landeskirchen Superintendent) steht (Ausnahme: Der Kirchenbezirk Ravensburg hat auf Grund seiner Größe zwei Dekane). Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden. Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen eine Prälatur, auch Sprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat/die Prälatin (früher Generalsuperintendent) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die vier Prälaturen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

 

Prälaturen

Die Prälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete der vier Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach deren Dienstsitz (Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) benannt. Die Prälaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr, u.a. Visitation der Dekanatämter und Kirchenbezirke, Seelsorge unter den Pfarrerinnen und Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung der Gemeindepfarrstellen.

 

Kirchenbezirke

Die vier Prälaturen gliedern sich in insgesamt 48Kirchenbezirke, die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Lediglich im Kirchenbezirk Ravensburg gibt es zwei Dekanatsbezirke. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen.

Die vier Prälaturen und 48Kirchenbezirke:

Prälatur Heilbronn (15)

Backnang
Blaufelden
Brackenheim
Crailsheim
Gaildorf
Heilbronn
Künzelsau
Mühlacker
Neuenstadt am Kocher
Öhringen
Schorndorf
Schwäbisch Hall
Waiblingen
Weikersheim
Weinsberg

Prälatur Reutlingen (14)

Bad Urach
Balingen
Böblingen
Calw
Freudenstadt
Herrenberg
Leonberg
Münsingen
Nagold
Neuenbürg
Reutlingen
Sulz am Neckar
Tübingen
Tuttlingen

Prälatur Stuttgart (10)

Bernhausen
Besigheim
Ditzingen
Esslingen
Kirchheim
Ludwigsburg
Marbach
Nürtingen
Stadtverband Stuttgart
Vaihingen/Enz

Prälatur Ulm (9)

Aalen
Biberach/Riß
Blaubeuren
Geislingen
Göppingen
Heidenheim
Ravensburg
Schwäbisch Gmünd
Ulm


Kirchengemeinden

Die 51 Kirchenbezirke sind in ca. 1.400 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.
In Einzelfällen – insbesondere in Städten – wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem der demografische Wandel zu einem Rückgang in der Kirchenmitgliedschaft führt, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel Evangelische Landeskirche in Württemberg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
2 370 629
12 971
0,5
2002
2 363 858
13 471
0,6
2003
2 346 879
37,7
14 118
0,6
2004
2 335 722
37,4
11 472
0,5
2005
2 322 865
37,2
9 687
0,4
2006
2 304 062
36,9
9 739
0,4
2007
2 286 893
36,6
11 234
0,5
2008
2 264 872
36,3
15 156
0,7
2009
2 237 461
35,9
12 276
0,5
2010
2 212 190
35,5
12 439
0,6

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken Baden-Württemberg - Statistiken zur EKD - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
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