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| Evangelische Landeskirche in Württemberg |
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| Gänsheidestraße 4 |
70184 Stuttgart |
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| Landesbischof: Frank Otfried July |
Präses der Synode: Christel Hausding |
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| Mitglieder der EkvW (2010): |
2 212 190 (35,5 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2010): 12 439 (0,6 %) |
Hompage: www.elk-wue.de |
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Wenn Sie aus der Evangelische Landeskirche in Württemberg
austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Kirchenaustritt im
Bundesland Baden-Württemberg - Standesämter
Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum
die Reformation für Württemberg durch. Dies war das
Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Der Herzog, später der jeweilige König von Württemberg
war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. summus
episcopus, d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche
und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe
hatten keine Rechte mehr. Als Reformator des Landes wurde Johannes
Brenz (er ist in der Stiftskirche Stuttgart begraben) eingesetzt,
der die Reformation im Sinne von Martin Luther durchführte.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von
Anfang an eine Lutherische Kirche, doch ist die Gottesdienstform
der reformierten Tradition verpflichtet, d.h. die Gottesdienstfeier
wird schlicht abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen
Gemeinden sonst übliche Form der Lutherischen Messe wird
nur selten praktiziert. Bis 1806 war das Herzogtum Württemberg
ein rein evangelisches Gebiet. Erst als dann Württemberg
Königreich wurde und von Napoleons Gnaden große katholische
Gebiete (Oberschwaben) zugeschlagen bekam, endete diese einheitliche
religiöse Struktur. Seit dem späten 19. Jahrhundert
entstanden auch in bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs
evangelische Gemeinden.
Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb
des Kultministeriums in Württemberg (heute Kultusministerium)
eine Abteilung eingerichtet, welche die Bezeichnung Konsistorium
erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident.
Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg
abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher
übernahmen zunächst die führenden Geistlichen der
Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die
Kirchenleitung. 1923/24 gab sich die Württembergische Landeskirche
eine Verfassung und setzte einen Kirchenpräsidenten
als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den Titel Landesbischof
erhielt.
Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist
die enge Verbindung mit dem Pietismus. Im frühen 18. Jahrhundert
war Württemberg das größte protestantische Territorium
im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb
wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung
des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissen
Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte
sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die
persönliche Frömmigkeit ist.
Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten
war oft schwierig, allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder
Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten,
so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche
entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen
Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche
aus. Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum
haben bis heute eine pietistische Prägung.
Das Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Württemberg, das
bis 1945 bestand. 1950 erfolgte die Eingliederung der Evangelischen
Kirche der altpreußischen Union von Hohenzollern, die bis
dahin zur Rheinischen Landeskirche gehörte. In den Folgejahren
gab es ferner mit der benachbarten Evangelischen
Landeskirche in Baden geringfügige Grenzveränderungen.
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
steht der Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident), der
von der Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt
wird. Seine Amtszeit währte ursprünglich auf Lebenszeit,
und endete spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres.
In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65.
Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof
gewählt werden muss. Die Landessynode im Herbst 2006 beschloss
die Begrenzung der Amtszeit auf zehn Jahre..
Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe
1885-1905: Wilhelm Freiherr von Gemmingen, Präsident des
Landeskonsistoriums
1905-1910: Viktor von Sandberger, Konsistorialpräsident
1910-1912: Dr. Hermann von Habermaas, Konsistorialpräsident
1913-1924: D. Karl Hermann von Zeller, Konsistorialpräsident
1924-1929: D. Dr. Johannes von Merz, Kirchenpräsident
1929-1948: D. Theophil Wurm, Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident)
1948-1962: D. Dr. Martin Haug, Landesbischof
1962-1969: D. Dr. Erich Eichele, Landesbischof
1969-1979: D. Helmut Claß, Landesbischof
1979-1988: D. Hans von Keler, Landesbischof
1988-1994: D. Theo Sorg, Landesbischof
1994-2001: D. Eberhardt Renz, Landesbischof
2001-2005: Dr. Gerhard Maier, Landesbischof
2005-heute: Frank Otfried July, Landesbischof
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode. Diese wird
in Württemberg, als einziger Gliedkirche der EKD, direkt
von den Gemeindegliedern gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben
sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen
vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung.
Die Mitglieder der Synode heißen Synodale, werden in Wahlkreisen
gewählt und gehören verschiedenen Gesprächskreisen
an, die sich in Zielsetzung und Prägung unterscheiden:
Lebendige Gemeinde:
konservativ-evangelikales oder pietistisches Spektrum.
Evangelium und Kirche:
Mittelgruppe, die 1933/1934 aus dem Widerstand gegen die Deutschen
Christen entstanden ist.
Offene Kirche:
sozialliberales bis linkes Spektrum.
Kirche für Morgen ist erst seit der 13. Synode dabei und
ist eine Initiative zur Reform der Württembergischen Landeskirche
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten
nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden
als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten
Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen
einen Kirchenbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis
vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan oder eine Dekanin (in
den meisten anderen Landeskirchen Superintendent) steht (Ausnahme:
Der Kirchenbezirk Ravensburg hat auf Grund seiner Größe
zwei Dekane). Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode,
deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt
werden. Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen eine Prälatur,
auch Sprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk
vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat/die Prälatin
(früher Generalsuperintendent) steht. Diese Verwaltungsebene
hat kein Gremium. Die vier Prälaturen bilden zusammen die
Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Prälaturen
Die Prälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete
der vier Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach deren Dienstsitz
(Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) benannt. Die Prälaten
nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr, u.a. Visitation
der Dekanatämter und Kirchenbezirke, Seelsorge unter den
Pfarrerinnen und Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung
der Gemeindepfarrstellen.
Kirchenbezirke
Die vier Prälaturen gliedern sich in insgesamt 48Kirchenbezirke,
die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Lediglich im Kirchenbezirk
Ravensburg gibt es zwei Dekanatsbezirke. Die Kirchenbezirke sind
Körperschaften des öffentlichen Rechts und können
als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter anstellen.
Die vier Prälaturen und 48Kirchenbezirke:
Prälatur Heilbronn (15)
Backnang
Blaufelden
Brackenheim
Crailsheim
Gaildorf
Heilbronn
Künzelsau
Mühlacker
Neuenstadt am Kocher
Öhringen
Schorndorf
Schwäbisch Hall
Waiblingen
Weikersheim
Weinsberg
Prälatur Reutlingen (14)
Bad Urach
Balingen
Böblingen
Calw
Freudenstadt
Herrenberg
Leonberg
Münsingen
Nagold
Neuenbürg
Reutlingen
Sulz am Neckar
Tübingen
Tuttlingen
Prälatur Stuttgart (10)
Bernhausen
Besigheim
Ditzingen
Esslingen
Kirchheim
Ludwigsburg
Marbach
Nürtingen
Stadtverband Stuttgart
Vaihingen/Enz
Prälatur Ulm (9)
Aalen
Biberach/Riß
Blaubeuren
Geislingen
Göppingen
Heidenheim
Ravensburg
Schwäbisch Gmünd
Ulm
Kirchengemeinden
Die 51 Kirchenbezirke sind in ca. 1.400 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer.
Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht,
indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden. Darüber hinaus entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg
auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge
von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich
auch auf mehrere Orte erstrecken kann.
In Einzelfällen insbesondere in Städten
wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren
Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem der demografische Wandel zu
einem Rückgang in der Kirchenmitgliedschaft führt, dürfte
es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden
kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.
Mitgliederzahlen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
2 370 629
|
|
12 971
|
0,5
|
|
2002
|
2 363 858
|
|
13 471
|
0,6
|
|
2003
|
2 346 879
|
37,7
|
14 118
|
0,6
|
|
2004
|
2 335 722
|
37,4
|
11 472
|
0,5
|
|
2005
|
2 322 865
|
37,2
|
9 687
|
0,4
|
|
2006
|
2 304 062
|
36,9
|
9 739
|
0,4
|
|
2007
|
2 286 893
|
36,6
|
11 234
|
0,5
|
|
2008
|
2 264 872
|
36,3
|
15 156
|
0,7
|
|
2009
|
2 237 461
|
35,9 |
12 276 |
0,5
|
|
2010
|
2 212 190
|
35,5
|
12 439
|
0,6
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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