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| Erzbistum Berlin |
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| Niederwallstraße 8-9 |
10117 Berlin |
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Diözesanbischof:
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Rainer Maria Woelki |
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| Katholiken im Erzbistum (2009): |
393.000 (7 % der Bevölkerung) |
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| Kirchenaustritte (2009): 4.719 |
Homepage: www.erzbistumberlin.de |
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Wenn Sie aus der Katholischen Kirche im Erzbistum Berlin austreten
wollen, müssen Sie dies in Berlin und Brandenburg beim Amtsgericht
und in Mecklenburg-Vorpommern beim Standesamt erklären. Die
Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Amtsgerichte in
Berlin - Amtsgerichte
in Brandenburg -
Standesämter in Vorpommern
Vorgeschichte
Im Gebiet des heutigen Erzbistums Berlin gibt es bereits im slawisch
geprägten 10. Jahrhundert Hinweise auf das Christentum, wie
zum Beispiel das Spandauer Kreuz, von dem neben den Überresten
einer Saalkirche in Berlin-Spandau eine Gussform aufgefunden wurde.
Einige Zisterzienserklöster, wie zum Beispiel das Kloster
Lehnin, das Kloster Zinna und das Kloster Chorin wurden im 12. beziehungsweise
im 13. Jahrhundert gegründet. Ab Anfang des 13. Jahrhunderts
sind in vielen Orten des heutigen Bistums katholische Kirchen nachgewiesen.
Im Mittelalter existierten in Brandenburg die Bistümer Havelberg,
Brandenburg und Lebus und in Vorpommern das Bistum Cammin (für
ganz Pommern) außer Rügen, das zum Bistum Roskilde gehörte.
Alle fünf wurden im 16. Jahrhundert in Folge der Reformation
säkularisiert. Die Domkapitel in Havelberg und Brandenburg
blieben als protestantische Institutionen erhalten.
Die erste katholische Kirche in Preußen, die nach der Reformation
gebaut werden durfte, war die Hedwigskirche Ende des 18. Jahrhunderts.
Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden mehr und mehr katholische Gemeinden
gegründet und Pfarrkirchen errichtet, wie zum Beispiel St.
Peter und Paul in Potsdam oder St. Matthias in Berlin-Schöneberg.
Fürstbischöfliche Delegatur für Brandenburg und
Pommern des Bistums Breslau
Bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die brandenburgische und
pommersche katholische Diaspora durch das Apostolische Vikariat
des Nordens betreut. Nach Einigung mit dem protestantischen König
von Preußen erließ der Papst 1821 die Bulle De salute
animarum. Demgemäß wurde die brandenburgische und pommersche
katholische Diaspora nun ins Fürstbistum Breslau umgegliedert.
Die Niederlausitz und nunmehr schlesische östliche Oberlausitz,
bis dahin zur Apostolischen Präfektur Meißen gehörig,
kam unmittelbar ans Fürstbistum, während das übrige
Brandenburg und Pommern (ohne die Landkreise Bütow und Lauenburg
in Pomm.) mittelbar als Fürstbischöfliche Delegatur für
Brandenburg und Pommern verwaltet wurden. Der jeweilige Delegat
war zugleich Propst der Berliner Hedwigskirche.
Der Zuzug von Katholiken, vor allem nach Berlin, ließ den
Wunsch aufkommen, ein eigenes Bistum zu gründen. Dem mochte
das Königreich Preußen nicht zustimmen. Am 19. Februar
1923 wurde Delegat Josef Deitmer von Papst Pius XI. zum ersten Weihbischof
von Breslau mit Sitz in Berlin ernannt und am 1. Mai 1923 von Adolf
Kardinal Bertram konsekriert. Erst nach der Abschaffung der Monarchie
kam es 1929 mit dem Freistaat Preußen zum Abschluss des Preußenkonkordats,
das die Erhebung der Delegatur zum Bistum Berlin vorsah.
Errichtung des Bistums Berlin
Am 13. August 1930 wurde, bedingt durch die Zirkumskriptionsbulle
Pastoralis officii nostri, der Delegaturbezirk, der Gebiete der
historischen Bistümer Havelberg, Brandenburg, Cammin, Lebus
und Roskilde (Rügen) umfasste, als Bistum Berlin errichtet
und der Bischof von Meißen, Christian Schreiber, zum ersten
Bischof von Berlin berufen.
Zugleich wurde die neue Diözese Suffragan in der Ostdeutschen
Kirchenprovinz, dem der gleichzeitig zum Erzbischof erhobene ehemalige
Breslauer Fürstbischof vorstand.
Mit der Grenzziehung entlang der Oder-Neiße-Linie war das
östlich davon gelegene Berliner Diözesangebiet (Hinterpommern,
Neumark) de facto dem Bistum entzogen. Die meisten Priester und
katholischen Laien der dortigen 33 Pfarrgemeinden und Seelsorgestellen
waren geflohen oder wurden vertrieben. Die polnischen Behörden
verwehrten die Rückkehr und den Vertretern des Bistums den
Zugang. Bis 1951 wirkte ein von Breslau bestellter polnischer Administrator,
von 1951 bis 1972 übernahmen Kapitelsvikare (u.a. Theodor Bensch)
mit Sitz in Landsberg an der Warthe (Gorzów Wielkopolski)
die Aufsicht im Diözesangebiet östlich der Oder.
Mit der Teilung Berlins 1948 (Bischof war Konrad Kardinal von Preysing)
galt das Bistum als das diplomatisch und verwaltungsmäßig
schwierigste der europäischen Kirchen. Kirchenrechtlich war
Berlin zu keiner Zeit getrennt. Der Bischof von Berlin war Bischof
des gesamten Bistums, also auch für Ost- und West-Berlin. Auf
einer Pressekonferenz am 15. Juni 1955 "bezeichnete Bischof
Weskamm die gegenwärtige Lage seines Bistums als Spiegelbild
der Zerrissenheit Deutschlands. Er könne sich zwar in ganz
Berlin frei bewegen, bedürfe aber bei jeder Reise in die Sowjetzone
einer Genehmigung und müsse sich dort bei den örtlichen
Polizeidienststellen melden. Die Einreise in die Gebiete jenseits
von Oder und Neiße [
] sei ihm völlig verwehrt."
Am 27. Juni 1972 in Folge der geänderten bundesdeutschen
Ostpolitik und des Warschauer Vertrags passte Papst Paul
VI. die Diözesangrenzen den politischen Nachkriegsgrenzen an.
Durch die Apostolische Konstitution Episcoporum Poloniae coetus
wurde die Ostdeutsche Kirchenprovinz aufgelöst, Berlin war
nicht mehr Suffragan Breslaus, sondern exemt, sein hinterpommersches
und neumärkisches Diözesangebiet fiel an neue Diözesen
in Polen (Bistum Landsberg (Warthe), Bistum Stettin-Cammin und Bistum
Köslin-Kolberg)
Erzbistum Berlin
Am 27. Juni 1994 wurde das Bistum Berlin von Papst Johannes Paul
II. durch die Apostolische Konstitution Certiori christifidelium
zum Erzbistum erhoben, die neue Kirchenprovinz Berlin umfasst die
Suffraganbistümer Dresden-Meißen (zuvor exemt) und Görlitz
(neu zur Diözese erhoben). Es wurde zu einem der traditionellen
Kardinalssitze in Deutschland, neben Köln und München
und Freising. Der amtierende Bischof Georg Kardinal Sterzinsky wurde
somit erster Erzbischof von Berlin und Metropolit der Kirchenprovinz.
Finzanzkrise 2003
Im Jahre 2003 geriet das Erzbistum so stark in finanzielle Probleme,
dass es drohte, zahlungsunfähig zu werden. Zur Sanierung des
Finanzhaushaltes wurde im Rahmen des Planes 2009 unter
anderem die Anzahl der Kirchengemeinden durch Zusammenlegung von
207 auf derzeit 108 reduziert. Eine Reihe von katholischen Kirchen
wurde seit 2004 geschlossen und abgerissen oder verkauft.
Wichtige Unterstützung bei der Entschuldung leisteten die
anderen deutschen (Erz-)Bistümer. Die meisten Gemeinden mussten
wegen der Verminderung der Finanzzuweisungen vom Erzbischöflichen
Ordinariat das Personal reduzieren. Einzelne Gemeinden versuchen
die Finanzierungslücken auszugleichen, indem sie beispielsweise
Gemeindestiftungen errichten. Seit der Errichtung der ersten entsprechenden
Stiftung Mater Dolorosa Berlin-Lankwitz im Jahr 2006 sind mehrere
Pfarreien dem Beispiel gefolgt, zum Zwecke der finanziellen Unterstützung
der Gemeinde rechtsfähige Stiftungen zu errichten.
Das Erzbistum gliedert sich in die folgenden 17 Dekanate:
I. Berlin Mitte
II. Berlin Lichtenberg
III. Berlin Pankow
IV. Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
V. Berlin Spandau
VI. Berlin Steglitz-Zehlendorf
VII. Berlin Tempelhof-Schöneberg
VIII. Berlin Neukölln
IX. Berlin Treptow-Köpenick
X. Berlin Reinickendorf
XI. Brandenburg a.d. Havel
XII. Eberswalde
XIII. Fürstenwalde
XIV. Oranienburg
XV. Potsdam-Luckenwalde
XVI. Vorpommern
XVII Wittenberge
Katholiken im Erzbistum Berlin / Kirchenaustritte
|
Jahr
|
Bevölkerung
|
Katholiken
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
|
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|
|
|
|
|
2003
|
381 000
|
5 819 000
|
7
|
3 694
|
|
2004
|
383 000
|
5 819 000
|
7
|
3 070
|
|
2005
|
389 000
|
5 787 000
|
7
|
2 640
|
|
2006
|
393 000
|
5 795 000
|
7
|
2 664
|
|
2007
|
395 000
|
5 753 000
|
7
|
3 047
|
|
2008
|
395 000
|
5 805 000
|
7
|
3 748
|
|
2009
|
393 000
|
5 811 000
|
7
|
4 719
|
Quelle: Deutsche Bischofskonferenz
Statistiken zum Bundesland: Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
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