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Lexikon: Erzbistum Berlin

Das Erzbistum Berlin (lat.: Archidioecesis Berolinensis) ist eine Erzdiözese der Katholischen Kirche im Nordosten Deutschlands und umfasst die Hauptstadt Berlin und Teile des Bundeslandes Brandenburg sowie den vorpommerschen Teil von Mecklenburg-Vorpommern. Zusammen mit den untergeordneten Bistümern (Suffraganbistümer) Dresden-Meißen und Görlitz bildet das Erzbistum die Kirchenpovinz Berlin.

   
Papst Benedikt XVI.

Papstbesuch September 2011

Papst Benedikt XVI. kommt vom 22. bis 25. September 2011 zu einem Staatsbesuch nach Deutschland. Erstes Ziel ist Berlin, außerdem sind Gottesdienste in Erfurt und in Freiburg angekündigt - zahlreiche Protestaktionen sind geplant: Mehr Infos

   

Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4 Bistumsgliederung
5 Statistik
6 Links
 
1 Kurzinfo
   
Erzbistum Berlin
   
Niederwallstraße 8-9 10117 Berlin
   

Diözesanbischof:

Rainer Maria Woelki
   
Katholiken im Erzbistum (2009): 393.000 (7 % der Bevölkerung)
   
Kirchenaustritte (2009): 4.719 Homepage: www.erzbistumberlin.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Katholischen Kirche im Erzbistum Berlin austreten wollen, müssen Sie dies in Berlin und Brandenburg beim Amtsgericht und in Mecklenburg-Vorpommern beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Amtsgerichte in Berlin - Amtsgerichte in Brandenburg - Standesämter in Vorpommern

3 Geschichte

Vorgeschichte

Im Gebiet des heutigen Erzbistums Berlin gibt es bereits im slawisch geprägten 10. Jahrhundert Hinweise auf das Christentum, wie zum Beispiel das Spandauer Kreuz, von dem neben den Überresten einer Saalkirche in Berlin-Spandau eine Gussform aufgefunden wurde.

Einige Zisterzienserklöster, wie zum Beispiel das Kloster Lehnin, das Kloster Zinna und das Kloster Chorin wurden im 12. beziehungsweise im 13. Jahrhundert gegründet. Ab Anfang des 13. Jahrhunderts sind in vielen Orten des heutigen Bistums katholische Kirchen nachgewiesen.

Im Mittelalter existierten in Brandenburg die Bistümer Havelberg, Brandenburg und Lebus und in Vorpommern das Bistum Cammin (für ganz Pommern) außer Rügen, das zum Bistum Roskilde gehörte. Alle fünf wurden im 16. Jahrhundert in Folge der Reformation säkularisiert. Die Domkapitel in Havelberg und Brandenburg blieben als protestantische Institutionen erhalten.

Die erste katholische Kirche in Preußen, die nach der Reformation gebaut werden durfte, war die Hedwigskirche Ende des 18. Jahrhunderts. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden mehr und mehr katholische Gemeinden gegründet und Pfarrkirchen errichtet, wie zum Beispiel St. Peter und Paul in Potsdam oder St. Matthias in Berlin-Schöneberg.

Fürstbischöfliche Delegatur für Brandenburg und Pommern des Bistums Breslau

Bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die brandenburgische und pommersche katholische Diaspora durch das Apostolische Vikariat des Nordens betreut. Nach Einigung mit dem protestantischen König von Preußen erließ der Papst 1821 die Bulle De salute animarum. Demgemäß wurde die brandenburgische und pommersche katholische Diaspora nun ins Fürstbistum Breslau umgegliedert.

Die Niederlausitz und nunmehr schlesische östliche Oberlausitz, bis dahin zur Apostolischen Präfektur Meißen gehörig, kam unmittelbar ans Fürstbistum, während das übrige Brandenburg und Pommern (ohne die Landkreise Bütow und Lauenburg in Pomm.) mittelbar als Fürstbischöfliche Delegatur für Brandenburg und Pommern verwaltet wurden. Der jeweilige Delegat war zugleich Propst der Berliner Hedwigskirche.

Der Zuzug von Katholiken, vor allem nach Berlin, ließ den Wunsch aufkommen, ein eigenes Bistum zu gründen. Dem mochte das Königreich Preußen nicht zustimmen. Am 19. Februar 1923 wurde Delegat Josef Deitmer von Papst Pius XI. zum ersten Weihbischof von Breslau mit Sitz in Berlin ernannt und am 1. Mai 1923 von Adolf Kardinal Bertram konsekriert. Erst nach der Abschaffung der Monarchie kam es 1929 mit dem Freistaat Preußen zum Abschluss des Preußenkonkordats, das die Erhebung der Delegatur zum Bistum Berlin vorsah.

Errichtung des Bistums Berlin

Am 13. August 1930 wurde, bedingt durch die Zirkumskriptionsbulle Pastoralis officii nostri, der Delegaturbezirk, der Gebiete der historischen Bistümer Havelberg, Brandenburg, Cammin, Lebus und Roskilde (Rügen) umfasste, als Bistum Berlin errichtet und der Bischof von Meißen, Christian Schreiber, zum ersten Bischof von Berlin berufen.

Zugleich wurde die neue Diözese Suffragan in der Ostdeutschen Kirchenprovinz, dem der gleichzeitig zum Erzbischof erhobene ehemalige Breslauer Fürstbischof vorstand.

Mit der Grenzziehung entlang der Oder-Neiße-Linie war das östlich davon gelegene Berliner Diözesangebiet (Hinterpommern, Neumark) de facto dem Bistum entzogen. Die meisten Priester und katholischen Laien der dortigen 33 Pfarrgemeinden und Seelsorgestellen waren geflohen oder wurden vertrieben. Die polnischen Behörden verwehrten die Rückkehr und den Vertretern des Bistums den Zugang. Bis 1951 wirkte ein von Breslau bestellter polnischer Administrator, von 1951 bis 1972 übernahmen Kapitelsvikare (u.a. Theodor Bensch) mit Sitz in Landsberg an der Warthe (Gorzów Wielkopolski) die Aufsicht im Diözesangebiet östlich der Oder.

Mit der Teilung Berlins 1948 (Bischof war Konrad Kardinal von Preysing) galt das Bistum als das diplomatisch und verwaltungsmäßig schwierigste der europäischen Kirchen. Kirchenrechtlich war Berlin zu keiner Zeit getrennt. Der Bischof von Berlin war Bischof des gesamten Bistums, also auch für Ost- und West-Berlin. Auf einer Pressekonferenz am 15. Juni 1955 "bezeichnete Bischof Weskamm die gegenwärtige Lage seines Bistums als Spiegelbild der Zerrissenheit Deutschlands. Er könne sich zwar in ganz Berlin frei bewegen, bedürfe aber bei jeder Reise in die Sowjetzone einer Genehmigung und müsse sich dort bei den örtlichen Polizeidienststellen melden. Die Einreise in die Gebiete jenseits von Oder und Neiße […] sei ihm völlig verwehrt."

Am 27. Juni 1972 – in Folge der geänderten bundesdeutschen Ostpolitik und des Warschauer Vertrags – passte Papst Paul VI. die Diözesangrenzen den politischen Nachkriegsgrenzen an. Durch die Apostolische Konstitution Episcoporum Poloniae coetus wurde die Ostdeutsche Kirchenprovinz aufgelöst, Berlin war nicht mehr Suffragan Breslaus, sondern exemt, sein hinterpommersches und neumärkisches Diözesangebiet fiel an neue Diözesen in Polen (Bistum Landsberg (Warthe), Bistum Stettin-Cammin und Bistum Köslin-Kolberg)

Erzbistum Berlin

Am 27. Juni 1994 wurde das Bistum Berlin von Papst Johannes Paul II. durch die Apostolische Konstitution Certiori christifidelium zum Erzbistum erhoben, die neue Kirchenprovinz Berlin umfasst die Suffraganbistümer Dresden-Meißen (zuvor exemt) und Görlitz (neu zur Diözese erhoben). Es wurde zu einem der traditionellen Kardinalssitze in Deutschland, neben Köln und München und Freising. Der amtierende Bischof Georg Kardinal Sterzinsky wurde somit erster Erzbischof von Berlin und Metropolit der Kirchenprovinz.

Finzanzkrise 2003

Im Jahre 2003 geriet das Erzbistum so stark in finanzielle Probleme, dass es drohte, zahlungsunfähig zu werden. Zur Sanierung des Finanzhaushaltes wurde im Rahmen des „Planes 2009“ unter anderem die Anzahl der Kirchengemeinden durch Zusammenlegung von 207 auf derzeit 108 reduziert. Eine Reihe von katholischen Kirchen wurde seit 2004 geschlossen und abgerissen oder verkauft.

Wichtige Unterstützung bei der Entschuldung leisteten die anderen deutschen (Erz-)Bistümer. Die meisten Gemeinden mussten wegen der Verminderung der Finanzzuweisungen vom Erzbischöflichen Ordinariat das Personal reduzieren. Einzelne Gemeinden versuchen die Finanzierungslücken auszugleichen, indem sie beispielsweise Gemeindestiftungen errichten. Seit der Errichtung der ersten entsprechenden Stiftung Mater Dolorosa Berlin-Lankwitz im Jahr 2006 sind mehrere Pfarreien dem Beispiel gefolgt, zum Zwecke der finanziellen Unterstützung der Gemeinde rechtsfähige Stiftungen zu errichten.

Dieser Abschnitt basiert auf dem Artikel Erzbistum Berlin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

4 Bistumsgliederung

Das Erzbistum gliedert sich in die folgenden 17 Dekanate:

I. Berlin Mitte
II. Berlin Lichtenberg
III. Berlin Pankow
IV. Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
V. Berlin Spandau
VI. Berlin Steglitz-Zehlendorf
VII. Berlin Tempelhof-Schöneberg
VIII. Berlin Neukölln
IX. Berlin Treptow-Köpenick
X. Berlin Reinickendorf
XI. Brandenburg a.d. Havel
XII. Eberswalde
XIII. Fürstenwalde
XIV. Oranienburg
XV. Potsdam-Luckenwalde
XVI. Vorpommern
XVII Wittenberge


5 Statistik

Katholiken im Erzbistum Berlin / Kirchenaustritte

Jahr
Bevölkerung
Katholiken
in % der Bev.
Kirchenaustritte
2003
381 000
5 819 000
7
3 694
2004
383 000
5 819 000
7
3 070
2005
389 000
5 787 000
7
2 640
2006
393 000
5 795 000
7
2 664
2007
395 000
5 753 000
7
3 047
2008
395 000
5 805 000
7
3 748
2009
393 000
5 811 000
7
4 719

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz

Statistiken zum Bundesland: Berlin - Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern

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