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| Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
(EVLKA) |
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| Rote Reihe 6 |
30169 Hannover |
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Landesbischof: Ralf Meister
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Präses der Synode: Jürgen Schneider |
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| Mitglieder der EVLKA (2009): |
2 920 695 (51,0 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 17 613 (0,6 %) |
Homepage: www.evlka.de |
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Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären
(Ausnahme Bremerhaven). Die Zuständigkeit richtet sich nach
Ihrem Wohnort.
Standesämter
in Niedersachsen
Kirchenaustritt
in Bremerhaven
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte
des Landes Hannover verbunden, das sich im 19. Jahrhundert aus folgenden
Staaten und Gebieten zusammensetzte:
- Fürstentum Lüneburg,
- Fürstentum Calenberg (aus dem später das Kurfürstentum
Hannover hervorging),
- Fürstentum Grubenhagen,
- Land Hadeln und Amt Neuhaus (beide zu Sachsen-Lauenburg gehörig),
- Grafschaften Diepholz, Hoya, Lingen, Bentheim, Ostfriesland und
Hohnstein,
- Herrschaften Spiegelberg und Plesse,
- Freie Reichsstadt Goslar sowie
- klerikale Territorien der Stifte Bremen, Verden, Hildesheim, Münster
und Osnabrück, das Eichsfeld (zum Bistum Mainz gehörig)
und der Reichsabtei Loccum.
In nahezu allen Teilen wurde ab 1527 die Reformation meist nach
lutherischem Vorbild eingeführt; besondere Bedeutung kommt
dabei dem Wittenberger Reformator Johannes Bugenhagen zu, von dem
die erste Kirchenordnung in den welfischen Landen stammte. Lediglich
die geistlichen Territorien Hildesheim, Münster, Osnabrück-Land
und das Eichsfeld blieben katholisch. Weiterhin existierten einige
reformierte Gemeinden.
1692 entstand das Kurfürstentum Hannover, das erhebliche Gebiete
hinzugewinnen konnte. Erneute Gebietserweiterungen erfolgten 1815
als Hannover zum Königreich erhoben wurde, u. a. Ostfriesland,
Grafschaften Lingen und Bentheim, Herrschaft Plesse und Stifter
Osnabrück und Hildesheim. Mit den erheblichen Gebietszuwächsen
gab es innerhalb des Königreichs Hannover nunmehr eine Landeskirche,
die sowohl lutherische als auch reformierte Gemeinden hatte, deren
Oberhaupt der König von Hannover als summus episco(pus (lateinisch
für: oberster Bischof) war. Die Kirche gliederte
sich in die folgenden sechs relativ selbständigen Konsistorien:
Das lutherisch-reformierte Simultankonsistorium in Aurich (für
Ostfriesland) sowie die fünf lutherischen Konsistorien in Hannover
(für das kurhannöversche Kerngebiet), in Ilfeld im Harz
(für die ehem. Grafschaft Hohenstein), in Osnabrück (für
das ehem. Hochstift Osnabrück), in Otterndorf (für das
Land Hadeln, bestand 15351885) sowie in Stade (bestand 16501903,
bis 1885 für die Landdrostei Stade ohne Hadeln, dann einschließlich
Hadelns).
1866 wurde in Hannover ein Landeskonsistorium errichtet,
doch blieben die sechs Provinzialkonsistorien zunächst noch
bestehen. Einen Tag nach der Errichtung des Landeskonsistoriums
in Hannover wurde das Königreich Hannover von Preußen
annektiert und in die Provinz Hannover umgewandelt. Die Kirche blieb
jedoch selbständig, d. h., sie wurde nicht in die 1817 gegründete
unierte Evangelische Landeskirche in Preußen eingegliedert.
1885 bzw. 1903 wurden fünf der sechs Provinzialkonsistorien
aufgelöst. Lediglich Aurich blieb als paritätisch (lutherisch
und reformiert) besetztes Provinzkonsistorium bestehen. Es war nämlich
ab 1882 oberste Kirchenbehörde aller reformierten Gemeinden
der Provinz Hannover geworden, aus dem die heutige Evangelisch-reformierte
Kirche Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern
und Nordwestdeutschland hervorging. Das Konsistorium Aurich war
darüber hinaus jedoch weiterhin auch für die lutherischen
Gemeinden Ostfrieslands zuständig. Dies wurde so fortgeführt
bis nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments).
Erst 1922 wurde das paritätisch besetzte Konsistorium Aurich
in ein rein reformiertes Konsistorium umgewandelt.
In preußischer Zeit war der König von Preußen
Oberhaupt der Landeskirche Hannovers. Geistlicher Leiter waren in
jener Zeit acht (ab 1902 vier) Generalsuperintendenten. Mitte des
19. Jahrhunderts amtierte unter den zahlreichen Namen über
viele Jahre Gerhard Uhlhorn. Die Namen der letzten Generalsuperintendenten
der Provinz Hannover sind:
- in Aurich: Hans Süßmann (19021925),
- in Hannover: Carl Schuster (18841905), Friedrich Ludwig
Möller (19051925),
- in Hildesheim: Theodor Hoppe (19031925) sowie
- in Stade: Johannes Remmers (19041913), Johannes Schwerdtmann
(19131922) und August Marahrens (19241925, seit 1922
vertretungsweise).
Nach Abdankung der Könige und dem Wegfall des Landesherrlichen
Kirchenregiments wurde Preußen, zu dem die Provinz Hannover
gehörte, eine Republik namens Freistaat Preußen. Die
Provinzialkirche Hannovers wurde selbständige Landeskirche
und erhielt 1922 eine Verfassung. Danach stand an der Spitze der
Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Ferner wurde ein Landeskirchentag
(ab 1946 Landessynode) eingeführt. Aus dem Landeskonsistorium
in Hannover wurde das Landeskirchenamt. Bis zur Einsetzung des 1.
Landesbischofs 1925 fungierten zunächst die mit der vorläufigen
Wahrnehmung des landesherrlichen Kirchenregiments beauftragten Staatsminister
Preußens, ab 1921 dann die Präsidenten des Landeskonsistoriums
in Hannover als Oberhaupt der Kirche.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-lutherische Landeskirche
Hannovers Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
(VELKD). 1971 bildete sie mit den anderen evangelischen Kirchen
Niedersachsens die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Seit 1976 gehören die ehemals braunschweigischen Gemeinden
Lunsen und Thedinghausen nach fast 300 Jahren zur Landeskirche Hannover.
Die Gemeinden waren 1679 von der bremischen Kirche an die braunschweigische
Kirche gekommen.
Im Jahr 1977 wurde die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche
aus vier bestehenden Landeskirchen neu gegründet. Im Rahmen
dieser Fusion schloss sich der Kirchenkreis Harburg, der auf Hamburger
Stadtgebiet liegt, der neu gegründeten Kirche an. Zugleich
trennten sich die Gemeinden von Cuxhaven, die bisher zur in der
Fusion aufgehenden Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen
Staate gehörte, von ihrer Landeskirche und gliederte sich der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers an. Bis heute wird
gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem
Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.
Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers"
umfasst das ehemalige Land Hannover bzw. die preußische Provinz
Hannover, die bis 1945 bestand und dann Bestandteil des Bundeslandes
Niedersachsen wurde. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 und
durch Bildung der Stadt Salzgitter 1942 (Gebietsaustausch zwischen
den Ländern Hannover und Braunschweig) waren die Gebiete des
Landes Hannover geringfügig verändert worden. Die Kirchengrenzen
wurden seinerzeit jedoch meist nicht verändert. Daher umfasst
die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers auf die heutige
Verwaltungsgliederung der Bundesländer bezogen folgende Gebiete:
das Bundesland Niedersachsen mit Ausnahme folgender Stadt-
und Landkreise:
- vom Regierungsbezirk Braunschweig die Stadt Salzgitter sowie Teile
der Städte Braunschweig und Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn,
Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine
und Wolfenbüttel
- vom ehemaligen Regierungsbezirk Hannover Teile der Region Hannover
sowie der Landkreise Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg
und Schaumburg
- vom ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg Teile der Landkreise
Cuxhaven, Harburg, Osterholz und Verden, hier Teile der Stadt Achim
(Weser)
- vom ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems die kreisfreien Städte
Oldenburg (Oldb.), Delmenhorst und Wilhelmshaven, die Landkreise
Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch sowie Teile der Landkreise
Friesland, Leer, Oldenburg, Osnabrück und Vechta.
vom Bundesland Bremen die Stadt Bremerhaven (mit Ausnahme
der "Vereinigten Evangelisch-Protestantischen Gemeinde zur
Bürgermeister Smidt-Gedächtniskirche")
vom Bundesland Hamburg die Insel Neuwerk und die Gemeinde
Hamburg-Cranz
vom Bundesland Hessen die Gemeinde Nieste
vom Bundesland Nordrhein-Westfalen Teile der Gemeinde Borgholzhausen
An der Spitze der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
steht der Landesbischof, der von der Synode gewählt wird. Nach
Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel
in den Ruhestand.
Landesbischöfe
1925-1947: August Marahrens
1947-1971: Johannes Lilje
1971-1988: Eduard Lohse
1988-1999: Horst Hirschler
1999-2010: Margot Käßmann
2010-2011: Hans-Hermann Jantzen (Bischofsvikar)
2011-heute: Ralf Meister
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodalen, werden alle sechs Jahre in Wahlkreisen
gewählt. Wahlberechtigt sind dabei die Mitglieder der Kirchen-
und Kapellenvorstände, die Mitglieder der Kirchenkreistage
und die Pastoren. Vorsitzender der Synode ist der Präsident
der Synode, derzeit Jürgen Schneider aus Hermannsburg
(LVK). Die Synode tagt etwa zweimal im Jahr, in der Regel in Räumen
der Henriettenstiftung in Hannover. Ihre Aufgaben sind ähnlich
wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit übernimmt
der Landessynodalausschuss die ständige Vertretung
der Synode wahr.
Die Synode hat daneben noch eine Reihe anderer Ausschüsse.
Die Sitze in den Ausschüssen und die Ausschussvorsitze werden
aufgrund der Stärke der beiden kirchenpolitischen Gruppen (entsprechen
Fraktionen im politischen Bereich) verteilt. Zum einen gibt es dort
die (moderat) konservativen Synodalen, die sich unter dem Dach der
Lebendigen Volkskirche (LVK) zusammengefunden haben und die eher
(links-)liberale Fraktion der Gruppe Offene Kirche (GOK). Letztere
entstand als erste kirchenpolitische Gruppierung in der Evangelisch-lutherischen
Landeskirche Hannovers im Jahr 1969. Die LVK folgte einige Jahre
später.
Beide Gruppen tagen mehrfach im Jahr und sind durch ihre Existenz
Garant für die Effizienz der parlamentarischen Arbeit. Zunächst
war die LVK in den siebziger Jahren etwas stärker als die GOK
in der Synode vertreten. Seit der 22. Landessynode stellt die GOK
eine Mehrheit der Synodalen. Im Zuge der Perspektivbeschlüsse
der Landeskirche hatte die 23. Landessynode beschlossen mit der
Neuwahl der Landessynode im Herbst 2007 die Zahl der Synodalen um
25 % auf 75 Mitglieder zu reduzieren. Im Februar 2008 konstituierte
sich die 24. Landessynode neu für die Legislaturperiode 2008
bis 2014. Dabei entschieden sich 45 der 75 Synodalen für eine
Mitarbeit in der GOK, 30 für eine Mitgliedschaft in der LVK.
Bis 2010 (und bis zur Neuwahl des Kirchensenats, die immer zur Halbzeit
der Amtszeit der Landessynode erfolgt) gehören zusätzlich
zwei als Mitglieder der Landessynode gewählte Mitglieder des
Kirchensenats der Landessynode überhängend an. Als Präsident
der Landessynode wurde auf der ersten Tagung für drei Jahre
Jürgen Schneider im Amt bestätigt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen,
den Kirchenvorstehern und den Pastoren. Die Kirchenvorsteher
werden alle sechs Jahre unmittelbar von den Gemeindegliedern gewählt.
Die letzte Kirchenvorstandswahl erfolgte im März 2006.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in
der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen
Spitze ein Superintendent (in zwei Kirchenkreisen mit dem Titel
Propst) steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als Organe den Kirchenkreistag,
mit Kirchenkreistagsvorstand und den Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder
des Kirchenkreistags werden von den jeweiligen Kirchenvorständen
der Kirchengemeinden zum Ende des ersten Amtsjahres i. d. R. auf
sechs Jahre bestimmt. Die Verwaltung der Kirchenkreise und ihrer
Kirchengemeinden erfolgt im Kirchenkreisamt, geleitet durch den
Kirchenkreisamtsleiter. Die Kirchenkreisämter sind teilweise
für mehrere Kirchenkreise zuständig. Die Synode hat 2005
beschlossen, die Anzahl der Kirchenkreisämter zu halbieren.
Derzeit gibt es etwa 40, in Zukunft soll dies auf max. 21 zurückgefahren
werden. Dies wird zu einer Zentralisierung der Aufgaben führen.
Die Kirchenkreise sind zu Sprengeln (in der allgemeinen Verwaltung
einem Regierungsbezirk vergleichbar) zusammengefasst, mit einem
Landessuperintendenten an der Spitze. Der Landessuperintendent
wird durch den Ephoralkonvent unterstützt. Dem Ephoralkonvent
gehören alle Superintendenten des Sprengels an. Im Gegensatz
zu Kirchengemeinde und Kirchenkreis hat der Sprengel keinen Status
als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist keine
eigene juristische Person, kann somit auch kein eigenes Eigentum
haben oder Personal beschäftigen. Personen, die für den
Sprengel arbeiten, sind unmittelbar bei der Landeskirche beschäftigt.
Bis zum 30. Juni 2007 gab es acht Sprengel. Die Anzahl wurde am
1. Juli 2007 auf sechs reduziert; dabei wurde der Sprengel Calenberg-Hoya
aufgelöst, die Sprengel Hildesheim und Göttingen zusammengefasst
und mehrere Kirchenkreise anderen Sprengeln zugeordnet.
Die 57 Kirchenkreise sind in 1.371 Kirchengemeinden unterteilt.
Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer.
Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht,
indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden
so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden
entstanden. Andererseits wurden im ländlichen Raum kleinere
Kirchengemeinden zu größeren Gemeinden zusammengeschlossen.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EVLKA
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine
Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
3 167 734
|
|
22 429
|
0,7
|
|
2002
|
3 142 685
|
|
22 953
|
0,7
|
|
2003
|
3 112 568
|
|
21 775
|
0,7
|
|
2004
|
3 087 195
|
53,4
|
17 288
|
0,6
|
|
2005
|
3 062 315
|
53,0
|
14 264
|
0,5
|
|
2006
|
3 034 191
|
52,6
|
15 644
|
0,5
|
|
2007
|
3 006 296
|
52,2
|
15 974
|
0,5
|
|
2008
|
2 960 276
|
51,6
|
20 745
|
0,7
|
|
2009
|
2 920 695
|
51,0
|
17 613
|
0,6
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
Statistiken zu den Bundesländern: Niedersachsen
- Bremen
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zur EKD - Statistiken
zur Kirchensteuer - Weitere
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