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Lexikon: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers (EVLKA)

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers (EVLKA) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Hannover und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers (EVLKA)
   
Rote Reihe 6 30169 Hannover
   

Landesbischof: Ralf Meister

Präses der Synode: Jürgen Schneider
   
Mitglieder der EVLKA (2009): 2 920 695 (51,0 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 17 613 (0,6 %) Homepage: www.evlka.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären (Ausnahme Bremerhaven). Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Standesämter in Niedersachsen

Kirchenaustritt in Bremerhaven

3 Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Hannover verbunden, das sich im 19. Jahrhundert aus folgenden Staaten und Gebieten zusammensetzte:

- Fürstentum Lüneburg,
- Fürstentum Calenberg (aus dem später das Kurfürstentum Hannover hervorging),
- Fürstentum Grubenhagen,
- Land Hadeln und Amt Neuhaus (beide zu Sachsen-Lauenburg gehörig),
- Grafschaften Diepholz, Hoya, Lingen, Bentheim, Ostfriesland und Hohnstein,
- Herrschaften Spiegelberg und Plesse,
- Freie Reichsstadt Goslar sowie
- klerikale Territorien der Stifte Bremen, Verden, Hildesheim, Münster und Osnabrück, das Eichsfeld (zum Bistum Mainz gehörig) und der Reichsabtei Loccum.

In nahezu allen Teilen wurde ab 1527 die Reformation meist nach lutherischem Vorbild eingeführt; besondere Bedeutung kommt dabei dem Wittenberger Reformator Johannes Bugenhagen zu, von dem die erste Kirchenordnung in den welfischen Landen stammte. Lediglich die geistlichen Territorien Hildesheim, Münster, Osnabrück-Land und das Eichsfeld blieben katholisch. Weiterhin existierten einige reformierte Gemeinden.

1692 entstand das Kurfürstentum Hannover, das erhebliche Gebiete hinzugewinnen konnte. Erneute Gebietserweiterungen erfolgten 1815 als Hannover zum Königreich erhoben wurde, u. a. Ostfriesland, Grafschaften Lingen und Bentheim, Herrschaft Plesse und Stifter Osnabrück und Hildesheim. Mit den erheblichen Gebietszuwächsen gab es innerhalb des Königreichs Hannover nunmehr eine Landeskirche, die sowohl lutherische als auch reformierte Gemeinden hatte, deren Oberhaupt der König von Hannover als summus episco(pus (lateinisch für: „oberster Bischof“) war. Die Kirche gliederte sich in die folgenden sechs relativ selbständigen Konsistorien: Das lutherisch-reformierte Simultankonsistorium in Aurich (für Ostfriesland) sowie die fünf lutherischen Konsistorien in Hannover (für das kurhannöversche Kerngebiet), in Ilfeld im Harz (für die ehem. Grafschaft Hohenstein), in Osnabrück (für das ehem. Hochstift Osnabrück), in Otterndorf (für das Land Hadeln, bestand 1535–1885) sowie in Stade (bestand 1650–1903, bis 1885 für die Landdrostei Stade ohne Hadeln, dann einschließlich Hadelns).

1866 wurde in Hannover ein „Landeskonsistorium“ errichtet, doch blieben die sechs Provinzialkonsistorien zunächst noch bestehen. Einen Tag nach der Errichtung des Landeskonsistoriums in Hannover wurde das Königreich Hannover von Preußen annektiert und in die Provinz Hannover umgewandelt. Die Kirche blieb jedoch selbständig, d. h., sie wurde nicht in die 1817 gegründete unierte Evangelische Landeskirche in Preußen eingegliedert. 1885 bzw. 1903 wurden fünf der sechs Provinzialkonsistorien aufgelöst. Lediglich Aurich blieb als paritätisch (lutherisch und reformiert) besetztes Provinzkonsistorium bestehen. Es war nämlich ab 1882 oberste Kirchenbehörde aller reformierten Gemeinden der Provinz Hannover geworden, aus dem die heutige Evangelisch-reformierte Kirche – Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland hervorging. Das Konsistorium Aurich war darüber hinaus jedoch weiterhin auch für die lutherischen Gemeinden Ostfrieslands zuständig. Dies wurde so fortgeführt bis nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Erst 1922 wurde das paritätisch besetzte Konsistorium Aurich in ein rein reformiertes Konsistorium umgewandelt.

In preußischer Zeit war der König von Preußen Oberhaupt der Landeskirche Hannovers. Geistlicher Leiter waren in jener Zeit acht (ab 1902 vier) Generalsuperintendenten. Mitte des 19. Jahrhunderts amtierte unter den zahlreichen Namen über viele Jahre Gerhard Uhlhorn. Die Namen der letzten Generalsuperintendenten der Provinz Hannover sind:

- in Aurich: Hans Süßmann (1902–1925),
- in Hannover: Carl Schuster (1884–1905), Friedrich Ludwig Möller (1905–1925),
- in Hildesheim: Theodor Hoppe (1903–1925) sowie
- in Stade: Johannes Remmers (1904–1913), Johannes Schwerdtmann (1913–1922) und August Marahrens (1924–1925, seit 1922 vertretungsweise).

Nach Abdankung der Könige und dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments wurde Preußen, zu dem die Provinz Hannover gehörte, eine Republik namens Freistaat Preußen. Die Provinzialkirche Hannovers wurde selbständige Landeskirche und erhielt 1922 eine Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Ferner wurde ein Landeskirchentag (ab 1946 Landessynode) eingeführt. Aus dem Landeskonsistorium in Hannover wurde das Landeskirchenamt. Bis zur Einsetzung des 1. Landesbischofs 1925 fungierten zunächst „die mit der vorläufigen Wahrnehmung des landesherrlichen Kirchenregiments beauftragten Staatsminister“ Preußens, ab 1921 dann die Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover als Oberhaupt der Kirche.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 bildete sie mit den anderen evangelischen Kirchen Niedersachsens die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Seit 1976 gehören die ehemals braunschweigischen Gemeinden Lunsen und Thedinghausen nach fast 300 Jahren zur Landeskirche Hannover. Die Gemeinden waren 1679 von der bremischen Kirche an die braunschweigische Kirche gekommen.

Im Jahr 1977 wurde die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche aus vier bestehenden Landeskirchen neu gegründet. Im Rahmen dieser Fusion schloss sich der Kirchenkreis Harburg, der auf Hamburger Stadtgebiet liegt, der neu gegründeten Kirche an. Zugleich trennten sich die Gemeinden von Cuxhaven, die bisher zur in der Fusion aufgehenden Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate gehörte, von ihrer Landeskirche und gliederte sich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers an. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers" umfasst das ehemalige Land Hannover bzw. die preußische Provinz Hannover, die bis 1945 bestand und dann Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen wurde. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 und durch Bildung der Stadt Salzgitter 1942 (Gebietsaustausch zwischen den Ländern Hannover und Braunschweig) waren die Gebiete des Landes Hannover geringfügig verändert worden. Die Kirchengrenzen wurden seinerzeit jedoch meist nicht verändert. Daher umfasst die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers auf die heutige Verwaltungsgliederung der Bundesländer bezogen folgende Gebiete:

das Bundesland Niedersachsen mit Ausnahme folgender Stadt- und Landkreise:

- vom Regierungsbezirk Braunschweig die Stadt Salzgitter sowie Teile der Städte Braunschweig und Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und Wolfenbüttel

- vom ehemaligen Regierungsbezirk Hannover Teile der Region Hannover sowie der Landkreise Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg und Schaumburg

- vom ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg Teile der Landkreise Cuxhaven, Harburg, Osterholz und Verden, hier Teile der Stadt Achim (Weser)

- vom ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb.), Delmenhorst und Wilhelmshaven, die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch sowie Teile der Landkreise Friesland, Leer, Oldenburg, Osnabrück und Vechta.

vom Bundesland Bremen die Stadt Bremerhaven (mit Ausnahme der "Vereinigten Evangelisch-Protestantischen Gemeinde zur Bürgermeister Smidt-Gedächtniskirche")

vom Bundesland Hamburg die Insel Neuwerk und die Gemeinde Hamburg-Cranz

vom Bundesland Hessen die Gemeinde Nieste

vom Bundesland Nordrhein-Westfalen Teile der Gemeinde Borgholzhausen

5 Landesbischof

An der Spitze der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht der Landesbischof, der von der Synode gewählt wird. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.

Landesbischöfe

1925-1947: August Marahrens
1947-1971: Johannes Lilje
1971-1988: Eduard Lohse
1988-1999: Horst Hirschler
1999-2010: Margot Käßmann
2010-2011: Hans-Hermann Jantzen (Bischofsvikar)
2011-heute: Ralf Meister

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden alle sechs Jahre in Wahlkreisen gewählt. Wahlberechtigt sind dabei die Mitglieder der Kirchen- und Kapellenvorstände, die Mitglieder der Kirchenkreistage und die Pastoren. Vorsitzender der Synode ist der „Präsident der Synode“, derzeit Jürgen Schneider aus Hermannsburg (LVK). Die Synode tagt etwa zweimal im Jahr, in der Regel in Räumen der Henriettenstiftung in Hannover. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit übernimmt der „Landessynodalausschuss“ die ständige Vertretung der Synode wahr.

Die Synode hat daneben noch eine Reihe anderer Ausschüsse. Die Sitze in den Ausschüssen und die Ausschussvorsitze werden aufgrund der Stärke der beiden kirchenpolitischen Gruppen (entsprechen Fraktionen im politischen Bereich) verteilt. Zum einen gibt es dort die (moderat) konservativen Synodalen, die sich unter dem Dach der Lebendigen Volkskirche (LVK) zusammengefunden haben und die eher (links-)liberale Fraktion der Gruppe Offene Kirche (GOK). Letztere entstand als erste kirchenpolitische Gruppierung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers im Jahr 1969. Die LVK folgte einige Jahre später.

Beide Gruppen tagen mehrfach im Jahr und sind durch ihre Existenz Garant für die Effizienz der parlamentarischen Arbeit. Zunächst war die LVK in den siebziger Jahren etwas stärker als die GOK in der Synode vertreten. Seit der 22. Landessynode stellt die GOK eine Mehrheit der Synodalen. Im Zuge der Perspektivbeschlüsse der Landeskirche hatte die 23. Landessynode beschlossen mit der Neuwahl der Landessynode im Herbst 2007 die Zahl der Synodalen um 25 % auf 75 Mitglieder zu reduzieren. Im Februar 2008 konstituierte sich die 24. Landessynode neu für die Legislaturperiode 2008 bis 2014. Dabei entschieden sich 45 der 75 Synodalen für eine Mitarbeit in der GOK, 30 für eine Mitgliedschaft in der LVK. Bis 2010 (und bis zur Neuwahl des Kirchensenats, die immer zur Halbzeit der Amtszeit der Landessynode erfolgt) gehören zusätzlich zwei als Mitglieder der Landessynode gewählte Mitglieder des Kirchensenats der Landessynode überhängend an. Als Präsident der Landessynode wurde auf der ersten Tagung für drei Jahre Jürgen Schneider im Amt bestätigt.

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Kirchenvorstehern“ und den Pastoren. Die Kirchenvorsteher werden alle sechs Jahre unmittelbar von den Gemeindegliedern gewählt. Die letzte Kirchenvorstandswahl erfolgte im März 2006.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent (in zwei Kirchenkreisen mit dem Titel Propst) steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Organe den Kirchenkreistag, mit Kirchenkreistagsvorstand und den Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder des Kirchenkreistags werden von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden zum Ende des ersten Amtsjahres i. d. R. auf sechs Jahre bestimmt. Die Verwaltung der Kirchenkreise und ihrer Kirchengemeinden erfolgt im Kirchenkreisamt, geleitet durch den Kirchenkreisamtsleiter. Die Kirchenkreisämter sind teilweise für mehrere Kirchenkreise zuständig. Die Synode hat 2005 beschlossen, die Anzahl der Kirchenkreisämter zu halbieren. Derzeit gibt es etwa 40, in Zukunft soll dies auf max. 21 zurückgefahren werden. Dies wird zu einer Zentralisierung der Aufgaben führen.

Die Kirchenkreise sind zu Sprengeln (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) zusammengefasst, mit einem „Landessuperintendenten“ an der Spitze. Der Landessuperintendent wird durch den Ephoralkonvent unterstützt. Dem Ephoralkonvent gehören alle Superintendenten des Sprengels an. Im Gegensatz zu Kirchengemeinde und Kirchenkreis hat der Sprengel keinen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist keine eigene juristische Person, kann somit auch kein eigenes Eigentum haben oder Personal beschäftigen. Personen, die für den Sprengel arbeiten, sind unmittelbar bei der Landeskirche beschäftigt.

Bis zum 30. Juni 2007 gab es acht Sprengel. Die Anzahl wurde am 1. Juli 2007 auf sechs reduziert; dabei wurde der Sprengel Calenberg-Hoya aufgelöst, die Sprengel Hildesheim und Göttingen zusammengefasst und mehrere Kirchenkreise anderen Sprengeln zugeordnet.

Die 57 Kirchenkreise sind in 1.371 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Andererseits wurden im ländlichen Raum kleinere Kirchengemeinden zu größeren Gemeinden zusammengeschlossen.

Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EVLKA aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
3 167 734
22 429
0,7
2002
3 142 685
22 953
0,7
2003
3 112 568
21 775
0,7
2004
3 087 195
53,4
17 288
0,6
2005
3 062 315
53,0
14 264
0,5
2006
3 034 191
52,6
15 644
0,5
2007
3 006 296
52,2
15 974
0,5
2008
2 960 276
51,6
20 745
0,7
2009
2 920 695
51,0
17 613
0,6

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zu den Bundesländern: Niedersachsen - Bremen

Statistiken zur EKD - Statistiken zur Kirchensteuer - Weitere Statistiken

 
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