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Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EvLKS) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Dresden und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

ReligionsFREIE Zone Dresden 2011
 

ReligionsFREIE Zone Dresden 2011

Vom 1. bis 5. Juni 2011 findet der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dresden statt. Religionskritische Gruppen werden dem ein Alternativprogramm aus Veranstaltungen, Diskussionen und Aktionen entgegenstellen. Angekündigt haben sich u.a. der Kirchenfinanzexperte Dr. Carsten Frerk und der Comicautor Ralf König. Das komplette Programm wird im Mai veröffentlicht.

Mehr Infos zur Religionsfreien Zone

 


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links

 
1 Kurzinfo
   
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EvLKS)
   
Lukasstraße 6 01069 Dresden
   
Landesbischof: Jochen Bohl Präses der Synode: Otto Guse
   
Mitglieder der Landeskirche (2009): 784 706 (20,7 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 4 496 (0,6 %) www.landeskirche-sachsen.de
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Standesämter in Sachsen

3 Geschichte

Die Reformation wurde im albertinischen Sachsen 1539 offiziell eingeführt. Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung von 1580. Die Leitung der Landeskirche lag beim Kirchenrat, dem Oberkonsistorium und mehreren Konsistorien. Der Landesherr fungierte als summus episcopus (landesherrliches Kirchenregiment). Da der Kurfürst 1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen Rechte den in evangelicis beauftragten Geheimen Räten. Höchster Geistlicher Sachsens war der Oberhofprediger, der zugleich Vizepräsident des Oberkonsistoriums war.

Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige seiner Gebiete an Preußen abgeben, das hiervon unter Einbeziehung anderer Gebiete die Provinz Sachsen bildete (siehe Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen).

1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen, wonach die kirchliche Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden (Kreisdirektionen) übertragen wurde. An der Spitze der Landeskirche stand das Kultusministerium, das in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der in evangelicius beauftragten Staatsminister verantwortlich war. Dieses Gremium nahm die Stellung des Bischofs ein, die der katholische Landesherr nicht ausfüllen konnte. Außerdem bestand in Dresden ein Landeskonsistorium als Mittelbehörde, die nur aus nebenamtlichen Beisitzern (unter einem juristischen Präsidenten) bestand und nur für kirchliche und pädagogische Examina zuständig war.

1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung und 1871 wurde auf dieser Grundlage eine erste Landessynode gewählt. Im Zusammenhang mit einer umfassenden verfassungs- und Verwaltungsreform des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium (nicht zu verwechseln mit dem eben erwähnten Landeskonsistorium), das weiter den in evangelicis beauftragen Staatsministern unterstand. Jedoch lagen „die Konsistorialgeschäfte der luther.[ischen] Kirche in der Oberlausitz […] der Kreishauptmannschaft Bautzen ob“. Das Kultusministerium übte über die Landeskirche nur noch solche Aufsichtsrechte aus, die es auch über andere Religionsgemeinschaften hatte.

Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung, die 1926 in Kraft trat. 1926 entfiel dann auch die separate Kirchenverwaltung der Kreishauptmannschaft Bautzen. Gemäß der neuen Kirchenordnung nannte sich die Kirche nunmehr Evangelisch-lutherische Landeskirche des Freistaats Sachsen. Dem leitenden Geistlichen, der bislang den Titel eines Oberhofpredigers getragen hatte, wurde die Amtsbezeichnung „Landesbischof“ beigelegt.

Nach dem Tod des ersten Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, D. Ludwig Ihmels, am 7. Juni 1933 nutzte der sächsische Innenminister Dr. Fritsch die entstandene Vakanz, um am 30. Juni 1933 die Befugnisse sämtlicher kirchenleitender Organe (Landesbischof, Landeskirchenamt, ständiger Synodalausschuss) auf den Führer der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer, Friedrich Coch, zu übertragen. Die Geheimräte im Landeskonsistorium, 7 Superintendenten und 14 Pfarrer wurden beurlaubt. Am 7. Dezember 1933 kamen die Pfarrer des „Pfarrernotbundes“, aus dem die „Bekennende Kirche“ hervorging, in der Dresdner Zionskirche zusammen. Indem sie Friedrich Coch als Irrlehrer die geistliche Führung absprachen, begann innerhalb der sächsischen Landeskirche der Kirchenkampf.

1945-1947 stand die Landeskirche unter der Leitung des Landessuperintendenten Franz Lau.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD. 1950 gab sie sich eine neue Verfassung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geändert wurde.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der „Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens“ umfasst das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat Sachsen, in den Grenzen bis 1945. Heute umfasst dieses Gebiet einen Großteil des Landes Sachsen und einen geringen Teil Thüringens.

5 Landesbischof

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.

Landesbischöfe seit 1922

1922–1933: Ludwig Heinrich Ihmels
1933–1945: Friedrich Otto Coch
1945–1947: D. Erich Kotte, "Präsident des Landeskirchenamtes" und
Franz Lau, "Landessuperintendent"
1947–1953: Hugo Hahn
1953–1971: D. D. Gottfried Noth
1971–1994: Dr. theol. Johannes Hempel
1994–2004: Volker Kreß
seit 2004: Jochen Bohl

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden einerseits von den Kirchenvorständen auf 6 Jahre gewählt, andererseits von der Kirchenleitung berufen. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode wurde 1871 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präsident der Synode Otto Guse. Seine Vorgängerin war Präsidentin Gudrun Lindner.

7 Gliederung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 ist die Landeskirche in der Verwaltungshierarchie von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchgemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden von gewählten und berufenen Kirchenvorstehern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin verwaltet. Einige Kirchengemeinden haben sich zu Kirchspielen zusammengeschlossen.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch „Ephorie“ genannt, in der staatlichen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Derzeit existieren 20 Kirchenbezirke. Die Kirchenbezirke haben als Leitungsorgane die Kirchenbezirkssynode und einen Kirchenbezirksvorstand. Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von den jeweiligen Kirchenvorstehern gewählt. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als solche das Recht der Selbstverwaltung. Zugleich sind sie Verwaltungsgliederungen der Landeskirche (Doppelnatur des Kirchenbezirks). Rechtlich werden die Bezirke durch den Kirchenbezirksvorstand vertreten.

Die 20 Kirchenbezirke sind einem der drei Regionalkirchenämter zugeordnet (in der staatlichen Verwaltung den Landesdirektionen vergleichbar) und in 780 Kirchengemeinden und Kirchspiele unterteilt.


Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EvLKS aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
916 273
5 454
0,6
2002
895 316
4 712
0,5
2003
851 210
21,7
5 196
0,6
2004
843 296
21,6
5 024
0,6
2005
833 826
21,5
3 929
0,5
2006
823 487
21,3
3 571
0,4
2007
810 558
21,1
4 067
0,5
2008
798 930
20,9
5 091
0,6
2009
784 706
20,7
4 496
0,6

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zum Bundesland Sachsen - Statistiken zur EKD - Weitere Statistiken

 
 
9 Links
 
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