Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EvLKS) ist
eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Dresden. Die Kirche hat ca. 895.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez.
2002) in 915 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Sachsens ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD.
Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands (VELKD).
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in
Meißen.
| 1 Gebiet
der Landeskirche |
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Die Reformation wurde im Kurfürstentum Sachsen ab 1539 im
Sinne Martin Luthers eingeführt. Die Kirche war daher von
Anfang an eine lutherische Landeskirche. Bestrebungen auch reformierte
Gemeinden zu bilden bzw. eine Union aller protestantischen Strömungen
zu erreichen, wurden gewaltsam unterdrückt. Dennoch war die
Landeskirche anderen Glaubensrichtungen gegenüber aufgeschlossen.
So konnte beispielsweise 1727 in Herrnhut die Herrnhuter Brüdergemeine
gegründet werden.
Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung von 1580.
Die Leitung der Landeskirche lag beim Kirchenrat, dem Oberkonsistorium
und mehreren Konsistorien. Der Landesherr fungierte als summus
episcopus (landesherrliches Kirchenregiment). Da der Kurfürst
1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen
Rechte den in evangelicis beauftragten Geheimen Räten. Höchster
geistlicher Sachsens war der Oberhofprediger, der zugleich Vizepräsident
des Oberkonsistoriums war.
Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige
seiner Gebiete an Preußen abgeben, das hiervon unter Einbeziehung
anderer Gebiete die Provinz Sachsen bildete (siehe Evangelische
Kirche der Kirchenprovinz Sachsen). 1835 wurde ein Organisationsedikt
erlassen, wonach die kirchliche Verwaltung auf die staatlichen
Mittelbehörden (Kreisdirektionen) übertragen wurde.
An der Spitze der Landeskirche stand das Kultusministerium, das
in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der in evangelicius beauftragten
Staatsminister verantwortlich war. Dieses Gremium nahm die Stellung
des Bischofs ein, die der katholische Landesherr nicht ausfüllen
konnte. Außerdem bestand in Dresden ein Landeskonsistorium
als Mittelbehörde, die nur aus nebenamtlichen Beisitzern
(unter einem juristischen Präsidenten) bestand und nur für
kirchliche und pädagogische Examina zuständig war.
1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung
und 1871 wurde auf dieser Grundlage eine erste Landessynode gewählt.
Im Zusammenhang mit einer umfassenden verfassungs- und Verwaltungsreform
des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung
von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde
war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium (nicht
zu verwechseln mit dem eben erwähnten Landeskonsistorium),
das weiter den in evangelicis beauftragen Staatsministern unterstand.
Die Kirchenverfassung gilt in ihren Grundzügen bis heute
und hat erst nach 1990 tiefgreifendere sachliche Veränderungen
erfahren. Das Kultusministerium übte über die Landeskirche
nur noch solche Aufsichtsrechte aus, die es auch über andere
Religionsgemeinschaften hatte.
Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918)
erhielt die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung,
die 1926 in Kraft trat. Das Landeskonsistorium wurde in Landeskirchenamt
umbenannt. Dem höchsten Geistlichen, der bislang den Titel
eines Oberhofpredigers getragen hatte, wurde die Amtsbezeichnung
"Landesbischof" beigelegt.
Nach dem Tod des ersten Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche
Sachsens, D. Ludwig Ihmels, am 7. Juni 1933 nutze der sächsische
Innenminister Dr. Fritsch die entstandene Vakanz, um am 30. Juni
1933 die Befugnisse sämtlicher kirchenleitender Organe (Landesbischof,
Landeskirchenamt, ständiger Synodalausschuss) auf den Führer
der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer, Friedrich
Coch, zu übertragen. Die Geheimräte im Landeskonsistorium,
7 Superintendenten und 14 Pfarrer wurden beurlaubt. Am 7. Dezember
1933 kamen die Pfarrer des "Pfarrernotbundes", aus dem
die "Bekennende Kirche" hervorging, in der Dresdner
Zionskirche zusammen. Indem sie Friedrich Coch als Irrlehrer die
geistliche Führung absprachen, begann innerhalb der sächsischen
Landeskirche der Kirchenkampf.
1945-1947 stand die Landeskirche unter der Leitung des Landessuperintendenten
Franz Lau.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und
war Mitbegründerin der VELKD. 1950 erhielt sie eine neue
Verfassung, die aber wesentliche Regelungen bestehen ließ.
| 3 Leitung der
Landeskirche |
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An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er
wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der
ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.
3.1
Generalsuperintendenten und Bischöfe
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Landesbischöfe seit 1922
19221933: Ludwig Heinrich Ihmels
19331945: Friedrich Otto Coch
19451947: D. Erich Kotte, "Präsident des Landeskirchenamtes"
und
Franz Lau, "Landessuperintendent"
19471953: Hugo Hahn
19531971: D. D. Gottfried Noth
19711994: Dr. theol. Johannes Hempel
19942004: Volker Kreß
seit 2004: Jochen Bohl
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden einerseits von den Kirchenvorständen
auf 6 Jahre gewählt, andererseits von der Kirchenleitung
berufen. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen
Parlamenten. Die Landessynode wurde 1871 eingeführt. Nach
dem Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit
auf. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender
der Synode ist der Präsident der Synode, derzeit eine Präsidentin,
Gudrun Lindner. Vorgänger im Amt war Dipl.-Ing. Rolf Böttcher.
5 Verwaltung
der Landeskirche
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Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht
in Dresden ein Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an
der Spitze. Das Landeskirchenamt vertritt die Landeskirche rechtlich
und ist grundsätzlich für die Verwaltung aller Angelegenheiten
der Landeskirche zuständig.
Das Landeskirchenamt ist Sitz der Kirchenleitung, die aus dem
Landesbischof als Vorsitzender, dem Präsidenten des Landeskirchenamtes,
dem Präsidenten der Landessynode und 9 weiteren durch die
Landessynode gewählten Mitgliedern besteht.
Präsidenten des Ev.-Luth. Landeskonsistoriums (bis 1926)
bzw. des Landeskirchenamts
* 18831892: Dietrich Otto von Berlepsch
* 18921910: Alfred von Zahn
* 19101927: Dr. jur. Dr. theol. h.c. Franz Fürchtegott
Böhme
* 19271933: D. theol. Dr. jur. Friedrich Seetzen
* 19331950: unbesetzt
* 19501957: Johannes Kurt Erich Kotte
* 19571975: Dr. Johannes
* 19751989: Dr. jur. h.c. Kurt Domsch
* seit 1990: Hans-Dieter Hofmann
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchgemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten "Kirchenvorstehern".
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch
"Ephorie" genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem
Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht.
Zur Zeit existieren 25 Kirchenbezirke. Die Kirchenbezirke haben
als Leitungsorgane die Kirchenbezirkssynode und einen Kirchenbezirksvorstand.
Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von den jeweiligen
Kirchenvorstehern gewählt. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als solche das Recht der
Selbstverwaltung. Zugleich sind sie Verwaltungsgliederungen der
Landeskirche (Doppelnatur des Kirchenbezirks). Den Bezirkskirchenämtern
obliegt die Verwaltung des Kirchenbezirks. Die Bezirkskirchenämter
bestehen jeweils aus dem Superintendenten und dem Kirchenamtsrat
als rechtskundigen Mitglied. Ein Kirchenamtsrat wird für
mehrere Kirchenbezirke zugleich bestellt Der Zuständigkeitsbereich
eines Kirchenamtsrats (Kirchenamtsratsbereich) ist in der staatlichen
Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar).
Zur Zeit existieren 5 Kirchenamtsratsbereiche. Eine zur Zeit anlaufende
Reform der landeskirchlichen Verwaltungsstruktur wird hier jedoch
umfassende Veränderungen mit sich bringen.
Kirchenamtsratsbereiche (Regionen) und Kirchenbezirke
Region Bautzen
- Kirchenbezirk Bautzen
- Kirchenbezirk Kamenz
- Kirchenbezirk Löbau-Zittau
Region Chemnitz
- Kirchenbezirk Annaberg
- Kirchenbezirk Chemnitz
- Kirchenbezirk Flöha
- Kirchenbezirk Glauchau
- Kirchenbezirk Marienberg
- Kirchenbezirk Stollberg
Region Dresden
- Kirchenbezirk Dippoldiswalde
- Kirchenbezirk Dresden Mitte
- Kirchenbezirk Dresden Nord
- Kirchenbezirk Freiberg
- Kirchenbezirk Großenhain
- Kirchenbezirk Meißen
- Kirchenbezirk Pirna
Region Leipzig
- Kirchenbezirk Borna
- Kirchenbezirk Leipzig
- Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz
- Kirchenbezirk Rochlitz
- Kirchenbezirk Grimma
Region Zwickau
- Kirchenbezirk Aue
- Kirchenbezirk Auerbach
- Kirchenbezirk Plauen
- Kirchenbezirk Zwickau
Kirchengemeinden
Die 25 Kirchenbezirke sind in 915 Kirchengemeinden unterteilt.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden
Gesangbüchern:
Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Landeskirche
des Königreichs Sachsen; eingeführt 1883 (späterer
neuer Titel des Gesangbuchs: "Gesangbuch für die evang.-lutherische
Landeskirche Sachsens")
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische
Landeskirche Sachsens; eingeführt 1950
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische
Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-luth. Landeskirche Sachsens,
Evang.-lutherische Kirche in Thüringen, eingeführt in
allen lutherischen Kirchen der DDR im Jahre 1975
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische
Landeskirche Sachsens; eingeführt ca. 1994
Gemeindeglieder: 843.296
Kirchgemeinden: 913
Kirchen und Kapellen: 1.600
Taufen: 7.245
Konfirmationen: 7.114
Trauungen: 1.403
Kirchliche Bestattungen: 11.717
Quelle: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
teilweise aus Wikipedia,
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