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Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EvLKS) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Die Kirche hat ca. 895.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 915 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Meißen.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Gebiet der Landeskirche
2

Geschichte

3

Leitung der Landeskirche

3.1 Generalsuperintendenten und Bischöfe
4 Landessynode
5 Verwaltung der Landeskirche
6 Gesangbücher
7 Statistik
8 Bücher zum Thema Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
9 Links

 


1 Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens" umfasst das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat Sachsen, in den Grenzen bis 1945. Dieser bildet heute den Großteil des Bundeslandes Sachsen, zu dem aber auch noch die Kirchengebiete der früheren Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz (heute Teil der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) sowie einige Teile des Gebiets der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen gehören.
2 Geschichte

Die Reformation wurde im Kurfürstentum Sachsen ab 1539 im Sinne Martin Luthers eingeführt. Die Kirche war daher von Anfang an eine lutherische Landeskirche. Bestrebungen auch reformierte Gemeinden zu bilden bzw. eine Union aller protestantischen Strömungen zu erreichen, wurden gewaltsam unterdrückt. Dennoch war die Landeskirche anderen Glaubensrichtungen gegenüber aufgeschlossen. So konnte beispielsweise 1727 in Herrnhut die Herrnhuter Brüdergemeine gegründet werden.

Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung von 1580. Die Leitung der Landeskirche lag beim Kirchenrat, dem Oberkonsistorium und mehreren Konsistorien. Der Landesherr fungierte als summus episcopus (landesherrliches Kirchenregiment). Da der Kurfürst 1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen Rechte den in evangelicis beauftragten Geheimen Räten. Höchster geistlicher Sachsens war der Oberhofprediger, der zugleich Vizepräsident des Oberkonsistoriums war.

Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige seiner Gebiete an Preußen abgeben, das hiervon unter Einbeziehung anderer Gebiete die Provinz Sachsen bildete (siehe Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen). 1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen, wonach die kirchliche Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden (Kreisdirektionen) übertragen wurde. An der Spitze der Landeskirche stand das Kultusministerium, das in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der in evangelicius beauftragten Staatsminister verantwortlich war. Dieses Gremium nahm die Stellung des Bischofs ein, die der katholische Landesherr nicht ausfüllen konnte. Außerdem bestand in Dresden ein Landeskonsistorium als Mittelbehörde, die nur aus nebenamtlichen Beisitzern (unter einem juristischen Präsidenten) bestand und nur für kirchliche und pädagogische Examina zuständig war.

1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung und 1871 wurde auf dieser Grundlage eine erste Landessynode gewählt. Im Zusammenhang mit einer umfassenden verfassungs- und Verwaltungsreform des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium (nicht zu verwechseln mit dem eben erwähnten Landeskonsistorium), das weiter den in evangelicis beauftragen Staatsministern unterstand. Die Kirchenverfassung gilt in ihren Grundzügen bis heute und hat erst nach 1990 tiefgreifendere sachliche Veränderungen erfahren. Das Kultusministerium übte über die Landeskirche nur noch solche Aufsichtsrechte aus, die es auch über andere Religionsgemeinschaften hatte.

Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung, die 1926 in Kraft trat. Das Landeskonsistorium wurde in Landeskirchenamt umbenannt. Dem höchsten Geistlichen, der bislang den Titel eines Oberhofpredigers getragen hatte, wurde die Amtsbezeichnung "Landesbischof" beigelegt.

Nach dem Tod des ersten Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, D. Ludwig Ihmels, am 7. Juni 1933 nutze der sächsische Innenminister Dr. Fritsch die entstandene Vakanz, um am 30. Juni 1933 die Befugnisse sämtlicher kirchenleitender Organe (Landesbischof, Landeskirchenamt, ständiger Synodalausschuss) auf den Führer der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer, Friedrich Coch, zu übertragen. Die Geheimräte im Landeskonsistorium, 7 Superintendenten und 14 Pfarrer wurden beurlaubt. Am 7. Dezember 1933 kamen die Pfarrer des "Pfarrernotbundes", aus dem die "Bekennende Kirche" hervorging, in der Dresdner Zionskirche zusammen. Indem sie Friedrich Coch als Irrlehrer die geistliche Führung absprachen, begann innerhalb der sächsischen Landeskirche der Kirchenkampf.

1945-1947 stand die Landeskirche unter der Leitung des Landessuperintendenten Franz Lau.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD. 1950 erhielt sie eine neue Verfassung, die aber wesentliche Regelungen bestehen ließ.

3 Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.

3.1 Generalsuperintendenten und Bischöfe

Landesbischöfe seit 1922

1922–1933: Ludwig Heinrich Ihmels
1933–1945: Friedrich Otto Coch
1945–1947: D. Erich Kotte, "Präsident des Landeskirchenamtes" und
Franz Lau, "Landessuperintendent"
1947–1953: Hugo Hahn
1953–1971: D. D. Gottfried Noth
1971–1994: Dr. theol. Johannes Hempel
1994–2004: Volker Kreß
seit 2004: Jochen Bohl

4 Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden einerseits von den Kirchenvorständen auf 6 Jahre gewählt, andererseits von der Kirchenleitung berufen. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode wurde 1871 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode ist der Präsident der Synode, derzeit eine Präsidentin, Gudrun Lindner. Vorgänger im Amt war Dipl.-Ing. Rolf Böttcher.

5 Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht in Dresden ein Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an der Spitze. Das Landeskirchenamt vertritt die Landeskirche rechtlich und ist grundsätzlich für die Verwaltung aller Angelegenheiten der Landeskirche zuständig.

Das Landeskirchenamt ist Sitz der Kirchenleitung, die aus dem Landesbischof als Vorsitzender, dem Präsidenten des Landeskirchenamtes, dem Präsidenten der Landessynode und 9 weiteren durch die Landessynode gewählten Mitgliedern besteht.

Präsidenten des Ev.-Luth. Landeskonsistoriums (bis 1926) bzw. des Landeskirchenamts

* 1883–1892: Dietrich Otto von Berlepsch
* 1892–1910: Alfred von Zahn
* 1910–1927: Dr. jur. Dr. theol. h.c. Franz Fürchtegott Böhme
* 1927–1933: D. theol. Dr. jur. Friedrich Seetzen
* 1933–1950: unbesetzt
* 1950–1957: Johannes Kurt Erich Kotte
* 1957–1975: Dr. Johannes
* 1975–1989: Dr. jur. h.c. Kurt Domsch
* seit 1990: Hans-Dieter Hofmann

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchgemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten "Kirchenvorstehern".
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch "Ephorie" genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Zur Zeit existieren 25 Kirchenbezirke. Die Kirchenbezirke haben als Leitungsorgane die Kirchenbezirkssynode und einen Kirchenbezirksvorstand. Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von den jeweiligen Kirchenvorstehern gewählt. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als solche das Recht der Selbstverwaltung. Zugleich sind sie Verwaltungsgliederungen der Landeskirche (Doppelnatur des Kirchenbezirks). Den Bezirkskirchenämtern obliegt die Verwaltung des Kirchenbezirks. Die Bezirkskirchenämter bestehen jeweils aus dem Superintendenten und dem Kirchenamtsrat als rechtskundigen Mitglied. Ein Kirchenamtsrat wird für mehrere Kirchenbezirke zugleich bestellt Der Zuständigkeitsbereich eines Kirchenamtsrats (Kirchenamtsratsbereich) ist in der staatlichen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar).
Zur Zeit existieren 5 Kirchenamtsratsbereiche. Eine zur Zeit anlaufende Reform der landeskirchlichen Verwaltungsstruktur wird hier jedoch umfassende Veränderungen mit sich bringen.

Kirchenamtsratsbereiche (Regionen) und Kirchenbezirke

Region Bautzen

  • Kirchenbezirk Bautzen
  • Kirchenbezirk Kamenz
  • Kirchenbezirk Löbau-Zittau


Region Chemnitz

  • Kirchenbezirk Annaberg
  • Kirchenbezirk Chemnitz
  • Kirchenbezirk Flöha
  • Kirchenbezirk Glauchau
  • Kirchenbezirk Marienberg
  • Kirchenbezirk Stollberg


Region Dresden

  • Kirchenbezirk Dippoldiswalde
  • Kirchenbezirk Dresden Mitte
  • Kirchenbezirk Dresden Nord
  • Kirchenbezirk Freiberg
  • Kirchenbezirk Großenhain
  • Kirchenbezirk Meißen
  • Kirchenbezirk Pirna



Region Leipzig

  • Kirchenbezirk Borna
  • Kirchenbezirk Leipzig
  • Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz
  • Kirchenbezirk Rochlitz
  • Kirchenbezirk Grimma


Region Zwickau

  • Kirchenbezirk Aue
  • Kirchenbezirk Auerbach
  • Kirchenbezirk Plauen
  • Kirchenbezirk Zwickau

Kirchengemeinden

Die 25 Kirchenbezirke sind in 915 Kirchengemeinden unterteilt.

6 Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Landeskirche des Königreichs Sachsen; eingeführt 1883 (späterer neuer Titel des Gesangbuchs: "Gesangbuch für die evang.-lutherische Landeskirche Sachsens")

Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische Landeskirche Sachsens; eingeführt 1950

Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-luth. Landeskirche Sachsens, Evang.-lutherische Kirche in Thüringen, eingeführt in allen lutherischen Kirchen der DDR im Jahre 1975

Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens; eingeführt ca. 1994

7 Statistik

Gemeindeglieder: 843.296
Kirchgemeinden: 913
Kirchen und Kapellen: 1.600
Taufen: 7.245
Konfirmationen: 7.114
Trauungen: 1.403
Kirchliche Bestattungen: 11.717

Quelle: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens


teilweise aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Wikipedia, die freie Enzyklopädie


8 Bücher zum Thema Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens




9 Links

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