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| Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
(EvLKS) |
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| Lukasstraße 6 |
01069 Dresden |
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| Landesbischof: Jochen Bohl |
Präses der Synode: Otto Guse |
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| Mitglieder der Landeskirche (2009): |
784 706 (20,7 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 4 496 (0,6 %) |
www.landeskirche-sachsen.de |
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Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Standesämter
in Sachsen
Die Reformation wurde im albertinischen Sachsen 1539 offiziell
eingeführt. Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung
von 1580. Die Leitung der Landeskirche lag beim Kirchenrat, dem
Oberkonsistorium und mehreren Konsistorien. Der Landesherr fungierte
als summus episcopus (landesherrliches Kirchenregiment). Da der
Kurfürst 1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen
Rechte den in evangelicis beauftragten Geheimen Räten. Höchster
Geistlicher Sachsens war der Oberhofprediger, der zugleich Vizepräsident
des Oberkonsistoriums war.
Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige
seiner Gebiete an Preußen abgeben, das hiervon unter Einbeziehung
anderer Gebiete die Provinz Sachsen bildete (siehe Evangelische
Kirche der Kirchenprovinz Sachsen).
1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen, wonach die kirchliche
Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden (Kreisdirektionen)
übertragen wurde. An der Spitze der Landeskirche stand das
Kultusministerium, das in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der
in evangelicius beauftragten Staatsminister verantwortlich war.
Dieses Gremium nahm die Stellung des Bischofs ein, die der katholische
Landesherr nicht ausfüllen konnte. Außerdem bestand in
Dresden ein Landeskonsistorium als Mittelbehörde, die nur aus
nebenamtlichen Beisitzern (unter einem juristischen Präsidenten)
bestand und nur für kirchliche und pädagogische Examina
zuständig war.
1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung
und 1871 wurde auf dieser Grundlage eine erste Landessynode gewählt.
Im Zusammenhang mit einer umfassenden verfassungs- und Verwaltungsreform
des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung
von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde
war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium (nicht zu
verwechseln mit dem eben erwähnten Landeskonsistorium), das
weiter den in evangelicis beauftragen Staatsministern unterstand.
Jedoch lagen die Konsistorialgeschäfte der luther.[ischen]
Kirche in der Oberlausitz [
] der Kreishauptmannschaft Bautzen
ob. Das Kultusministerium übte über die Landeskirche
nur noch solche Aufsichtsrechte aus, die es auch über andere
Religionsgemeinschaften hatte.
Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt
die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung, die 1926
in Kraft trat. 1926 entfiel dann auch die separate Kirchenverwaltung
der Kreishauptmannschaft Bautzen. Gemäß der neuen Kirchenordnung
nannte sich die Kirche nunmehr Evangelisch-lutherische Landeskirche
des Freistaats Sachsen. Dem leitenden Geistlichen, der bislang den
Titel eines Oberhofpredigers getragen hatte, wurde die Amtsbezeichnung
Landesbischof beigelegt.
Nach dem Tod des ersten Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche
Sachsens, D. Ludwig Ihmels, am 7. Juni 1933 nutzte der sächsische
Innenminister Dr. Fritsch die entstandene Vakanz, um am 30. Juni
1933 die Befugnisse sämtlicher kirchenleitender Organe (Landesbischof,
Landeskirchenamt, ständiger Synodalausschuss) auf den Führer
der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer, Friedrich
Coch, zu übertragen. Die Geheimräte im Landeskonsistorium,
7 Superintendenten und 14 Pfarrer wurden beurlaubt. Am 7. Dezember
1933 kamen die Pfarrer des Pfarrernotbundes, aus dem
die Bekennende Kirche hervorging, in der Dresdner Zionskirche
zusammen. Indem sie Friedrich Coch als Irrlehrer die geistliche
Führung absprachen, begann innerhalb der sächsischen Landeskirche
der Kirchenkampf.
1945-1947 stand die Landeskirche unter der Leitung des Landessuperintendenten
Franz Lau.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war
Mitbegründerin der VELKD. 1950 gab sie sich eine neue Verfassung,
die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geändert wurde.
Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
umfasst das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat
Sachsen, in den Grenzen bis 1945. Heute umfasst dieses Gebiet einen
Großteil des Landes Sachsen und einen geringen Teil Thüringens.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird
von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls
von der Synode gewählten Kirchenleitung.
Landesbischöfe seit 1922
19221933: Ludwig Heinrich Ihmels
19331945: Friedrich Otto Coch
19451947: D. Erich Kotte, "Präsident des Landeskirchenamtes"
und
Franz Lau, "Landessuperintendent"
19471953: Hugo Hahn
19531971: D. D. Gottfried Noth
19711994: Dr. theol. Johannes Hempel
19942004: Volker Kreß
seit 2004: Jochen Bohl
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode.
Deren Mitglieder, die Synodale, werden einerseits von den Kirchenvorständen
auf 6 Jahre gewählt, andererseits von der Kirchenleitung berufen.
Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen
Parlamenten. Die Landessynode wurde 1871 eingeführt. Nach dem
Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. Sie
tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Synode
ist der Präsident der Synode Otto Guse. Seine Vorgängerin
war Präsidentin Gudrun Lindner.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 ist die Landeskirche in der Verwaltungshierarchie
von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchgemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts. Sie werden von gewählten und
berufenen Kirchenvorstehern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin verwaltet.
Einige Kirchengemeinden haben sich zu Kirchspielen zusammengeschlossen.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch
Ephorie genannt, in der staatlichen Verwaltung einem
Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht.
Derzeit existieren 20 Kirchenbezirke. Die Kirchenbezirke haben als
Leitungsorgane die Kirchenbezirkssynode und einen Kirchenbezirksvorstand.
Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von den jeweiligen
Kirchenvorstehern gewählt. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften
des öffentlichen Rechts und haben als solche das Recht der
Selbstverwaltung. Zugleich sind sie Verwaltungsgliederungen der
Landeskirche (Doppelnatur des Kirchenbezirks). Rechtlich werden
die Bezirke durch den Kirchenbezirksvorstand vertreten.
Die 20 Kirchenbezirke sind einem der drei Regionalkirchenämter
zugeordnet (in der staatlichen Verwaltung den Landesdirektionen
vergleichbar) und in 780 Kirchengemeinden und Kirchspiele unterteilt.
| Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel EvLKS
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter
der GNU-Lizenz
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Liste der Autoren verfügbar. |
Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
916 273
|
|
5 454
|
0,6
|
|
2002
|
895 316
|
|
4 712
|
0,5
|
|
2003
|
851 210
|
21,7
|
5 196
|
0,6
|
|
2004
|
843 296
|
21,6
|
5 024
|
0,6
|
|
2005
|
833 826
|
21,5
|
3 929
|
0,5
|
|
2006
|
823 487
|
21,3
|
3 571
|
0,4
|
|
2007
|
810 558
|
21,1
|
4 067
|
0,5
|
|
2008
|
798 930
|
20,9
|
5 091
|
0,6
|
|
2009
|
784 706
|
20,7
|
4 496
|
0,6
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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