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| Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe |
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| Herderstraße 27 |
31675 Bückeburg |
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Landesbischof: Karl-Hinrich Manzke
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Präses der Synode: Klaus-Dieter Kiefer |
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| Mitglieder (2009): |
58 593 (61,9 % Bevölkerungsanteil) |
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| Kirchenaustritte (2009): 291 (0,5 %) |
Homepage
der Landeskirche |
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Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe austreten
wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die
Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Standesämter
in Niedersachsen
Die Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe
ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Schaumburg-Lippe verbunden.
Seit dem 12. Jahrhundert hatte sich ein Grafengeschlecht nach der
Burg Schaumburg bei Rinteln benannt. Die Familie konnte alsbald
ein kleines Herrschaftsgebiet aufbauen. Kirchlich gehörte das
Gebiet zum Bistum Minden. Im Zeitalter der Reformation erklärte
Graf Otto IV. von Schaumburg am 5. Mai 1559 die Mecklenburgische
Kirchenordnung von 1552 in der Grafschaft Schaumburg für allein
gültig. So wurde die Grafschaft evangelisch. 1640 wurde die
Grafschaft Schaumburg geteilt. Es entstand die zu Hessen, später
zum Kurfürstentum Hessen Kassel bzw. zur preußische Provinz
Hessen-Nassau gehörige (neue) Grafschaft Schaumburg mit Sitz
in Rinteln und die zum Hause Lippe gehörige Grafschaft Schaumburg-Lippe
mit Sitz Bückeburg, welche 1807 zum Fürstentum Schaumburg-Lippe
aufstieg, nachdem Graf Georg-Wilhelm dem Rheinbund beigetreten war.
1815 trat das Fürstentum Schaumburg-Lippe dem Deutschen Bund
bei und wurde nach 1871 ein Gliedstaat des Deutschen Reiches.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Regent des Fürstentums
Schaumburg-Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein
Superintendent, später Landessuperintendenten. Einer ihre berühmtesten
war Johann Gottfried Herder, der 17711776 in Bückeburg
wirkte.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe 1918 Freistaat
innerhalb der Weimarer Republik. Die Kirchenleitung wurde von der
Synode wahrgenommen. An die Spitze der Landeskirche wurde ein Landessuperintenden
gewählt.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Schaumburg-Lippe
zunächst noch bestehen und wurde 1946 Bestandteil des Landes
Niedersachsen. Die Landeskirche blieb jedoch selbständig und
trat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) bei. Der Landessuperintendent
trägt seit 1949 den Titel Landesbischof. Die Kirchenverwaltung
befand sich von Anfang an in Bückeburg.
Die schaumburg-lippische Landeskirche war die letzte Kirche innerhalb
der EKD, welche 1991 die Frauenordination einführte. Bis heute
wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem
Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.
Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe
umfasst das bis 1946 bestehende Land Schaumburg-Lippe, das seinerzeit
zur britischen Besatzungszone gehörte und dem Bundesland Niedersachsen
eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst noch die beiden
Landkreise Bückeburg und Stadthagen, welche 1948 zum Landkreis
Schaumburg-Lippe (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt wurde. Bei der
Kreisreform 1977 wurde dieser mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg
(Sitz Rinteln) zum Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen)
vereinigt. Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Schaumburg-Lippe umfasst daher heute nur den nördlichen Teil
des Landkreises Schaumburg ohne den Flecken Wiedensahl, aber mit
den ehemals schaumburg-lippischen Ortschaften Steinhude und Großenheidorn,
die inzwischen als Stadtteile von Wunstorf zur Region Hannover gehören.
Außerdem gehört die Kirchengemeinde Frille zu dieser
Landeskirche. Frille ist ein Ortsteil der Stadt Petershagen im nordrhein-westfälischen
Kreis Minden-Lübbecke.
An der Spitze der steht der Landesbischof (bis 1949 Landessuperintendent),
der von der Landessynode gewählt wird. Er ist zugleich Oberprediger
von Bückeburg. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres
tritt der Landesbischof in der Regel in den Ruhestand.
Landessuperintendenten bzw. Landesbischöfe
Landessuperintendenten
19081932: Heinrich Türnau, Landessuperintendent
19331949: Wilhelm Henke
Landesbischöfe
19491966: Wilhelm Henke
19661979: Johann Gottfried Maltusch
19791991: Dr. Joachim Heubach
19912001: Heinrich Herrmanns
20012009: Jürgen Johannesdotter
2009heute: Karl-Hinrich Manzke
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode,
deren Mitglieder, die Synodalen, auf 6 Jahre gewählt sind,
ein Teil wird berufen. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie
die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der
Präsident der Synode.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach
oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit gewählten Gemeindekirchenräten,
dessen Mitglieder die Gemeindekirchenratsmitglieder sind. Die Gemeindekirchenräte
wählen aus ihrer Mitte den Kirchenvorstand, der zusammen mit
den Pfarrern die Kirchengemeinde verwaltet. Die beiden Kirchengemeinden
Bückeburg und Stadthagen werden von einem Oberprediger geleitet,
wobei der Oberprediger von Bückeburg der Landesbischof ist.
Er hat jedoch keinen Pfarrbezirk.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen der beiden Kirchenbezirke,
in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar, die
von einem Superintendenten geleitet werden.
Die Kirchenbezirke bilden zusammen die Landeskirche, in der allgemeinen
Verwaltung dem Bundesland vergleichbar. Eine mittlere Ebene, in
der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar,
gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe
nicht.
Kirchenbezirke
Das Gebiet der Landeskirche gliedert sich in die Kirchenbezirke
Ost und West mit je einem Superintendenten, dessen Sitze nicht an
eine bestimmte, wohl aber an eine Pfarrstelle seines Kirchenbezirks
gebunden sind. Ferner gibt es die beiden Kirchengemeinden Bückeburg
und Stadthagen, deren Aufsicht im Falle Bückeburgs der Landesbischof,
im Falle Stadthagen der Oberprediger ausübt.
Die 22 Kirchengemeinden
- Altenhagen-Hagenburg
- Bad Eilsen
- Bergkirchen
- Bückeburg
- Frille
- Großenheidorn
- Heuerßen
- Lauenhagen
- Lindhorst
- Meerbeck
- Meinsen
- Petzen
- Pollhagen
- Probsthagen
- Sachsenhagen
- Seggebruch
- Stadthagen
- Steinbergen
- Steinhude
- Sülbeck
- Vehlen
- Wendthagen
Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe
|
Jahr
|
Mitglieder
|
in % der Bev.
|
Kirchenaustritte
|
in %
|
|
|
|
|
|
|
|
2001
|
64 436
|
|
396
|
0,6
|
|
2002
|
63 639
|
|
406
|
0,6
|
|
2003
|
62 931
|
64,6
|
356
|
0,6
|
|
2004
|
62 274
|
64,1
|
297
|
0,5
|
|
2005
|
61 908
|
63,8
|
221
|
0,4
|
|
2006
|
61 182
|
63,3
|
248
|
0,4
|
|
2007
|
60 545
|
63,1
|
266
|
0,4
|
|
2008
|
59 447
|
62,4
|
295
|
0,5
|
|
2009
|
58 593
|
61,9
|
291
|
0,5
|
Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik
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