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Lexikon: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Bückeburg und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Inhaltsverzeichnis
   
1 Kurzinfo
2 Kirchenaustritt
3

Geschichte

4

Gebiet

5 Landesbischof
6 Synode
7 Gliederung
8 Statistik
9 Links
 
1 Kurzinfo
   
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
   
Herderstraße 27 31675 Bückeburg
   

Landesbischof: Karl-Hinrich Manzke

Präses der Synode: Klaus-Dieter Kiefer
   
Mitglieder (2009): 58 593 (61,9 % Bevölkerungsanteil)
   
Kirchenaustritte (2009): 291 (0,5 %) Homepage der Landeskirche
   
2 Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt erklären. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Standesämter in Niedersachsen

3 Geschichte

Die Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Schaumburg-Lippe verbunden. Seit dem 12. Jahrhundert hatte sich ein Grafengeschlecht nach der Burg Schaumburg bei Rinteln benannt. Die Familie konnte alsbald ein kleines Herrschaftsgebiet aufbauen. Kirchlich gehörte das Gebiet zum Bistum Minden. Im Zeitalter der Reformation erklärte Graf Otto IV. von Schaumburg am 5. Mai 1559 die Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552 in der Grafschaft Schaumburg für allein gültig. So wurde die Grafschaft evangelisch. 1640 wurde die Grafschaft Schaumburg geteilt. Es entstand die zu Hessen, später zum Kurfürstentum Hessen Kassel bzw. zur preußische Provinz Hessen-Nassau gehörige (neue) Grafschaft Schaumburg mit Sitz in Rinteln und die zum Hause Lippe gehörige Grafschaft Schaumburg-Lippe mit Sitz Bückeburg, welche 1807 zum „Fürstentum Schaumburg-Lippe“ aufstieg, nachdem Graf Georg-Wilhelm dem Rheinbund beigetreten war. 1815 trat das Fürstentum Schaumburg-Lippe dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein Gliedstaat des Deutschen Reiches.

„Oberhaupt der Kirche“ war der jeweilige Regent des Fürstentums Schaumburg-Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein Superintendent, später Landessuperintendenten. Einer ihre berühmtesten war Johann Gottfried Herder, der 1771–1776 in Bückeburg wirkte.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe 1918 Freistaat innerhalb der Weimarer Republik. Die Kirchenleitung wurde von der Synode wahrgenommen. An die Spitze der Landeskirche wurde ein Landessuperintenden gewählt.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Schaumburg-Lippe zunächst noch bestehen und wurde 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen. Die Landeskirche blieb jedoch selbständig und trat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) bei. Der Landessuperintendent trägt seit 1949 den Titel Landesbischof. Die Kirchenverwaltung befand sich von Anfang an in Bückeburg.

Die schaumburg-lippische Landeskirche war die letzte Kirche innerhalb der EKD, welche 1991 die Frauenordination einführte. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

 
 
4 Gebiet

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe umfasst das bis 1946 bestehende Land Schaumburg-Lippe, das seinerzeit zur britischen Besatzungszone gehörte und dem Bundesland Niedersachsen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst noch die beiden Landkreise Bückeburg und Stadthagen, welche 1948 zum Landkreis Schaumburg-Lippe (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt wurde. Bei der Kreisreform 1977 wurde dieser mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Sitz Rinteln) zum Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt. Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe umfasst daher heute nur den nördlichen Teil des Landkreises Schaumburg ohne den Flecken Wiedensahl, aber mit den ehemals schaumburg-lippischen Ortschaften Steinhude und Großenheidorn, die inzwischen als Stadtteile von Wunstorf zur Region Hannover gehören. Außerdem gehört die Kirchengemeinde Frille zu dieser Landeskirche. Frille ist ein Ortsteil der Stadt Petershagen im nordrhein-westfälischen Kreis Minden-Lübbecke.

5 Landesbischof

An der Spitze der steht der Landesbischof (bis 1949 Landessuperintendent), der von der Landessynode gewählt wird. Er ist zugleich „Oberprediger von Bückeburg“. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landesbischof in der Regel in den Ruhestand.

Landessuperintendenten bzw. Landesbischöfe

Landessuperintendenten

1908–1932: Heinrich Türnau, Landessuperintendent
1933–1949: Wilhelm Henke

Landesbischöfe

1949–1966: Wilhelm Henke
1966–1979: Johann Gottfried Maltusch
1979–1991: Dr. Joachim Heubach
1991–2001: Heinrich Herrmanns
2001–2009: Jürgen Johannesdotter
2009–heute: Karl-Hinrich Manzke

6 Synode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode, deren Mitglieder, die Synodalen, auf 6 Jahre gewählt sind, ein Teil wird berufen. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präsident der Synode.

7 Gliederung

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Gemeindekirchenräten, dessen Mitglieder die Gemeindekirchenratsmitglieder sind. Die Gemeindekirchenräte wählen aus ihrer Mitte den Kirchenvorstand, der zusammen mit den Pfarrern die Kirchengemeinde verwaltet. Die beiden Kirchengemeinden Bückeburg und Stadthagen werden von einem Oberprediger geleitet, wobei der Oberprediger von Bückeburg der Landesbischof ist. Er hat jedoch keinen Pfarrbezirk.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen der beiden Kirchenbezirke, in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar, die von einem Superintendenten geleitet werden.

Die Kirchenbezirke bilden zusammen die Landeskirche, in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar. Eine mittlere Ebene, in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar, gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe nicht.

Kirchenbezirke

Das Gebiet der Landeskirche gliedert sich in die Kirchenbezirke Ost und West mit je einem Superintendenten, dessen Sitze nicht an eine bestimmte, wohl aber an eine Pfarrstelle seines Kirchenbezirks gebunden sind. Ferner gibt es die beiden Kirchengemeinden Bückeburg und Stadthagen, deren Aufsicht im Falle Bückeburgs der Landesbischof, im Falle Stadthagen der Oberprediger ausübt.

Die 22 Kirchengemeinden

- Altenhagen-Hagenburg
- Bad Eilsen
- Bergkirchen
- Bückeburg
- Frille
- Großenheidorn
- Heuerßen
- Lauenhagen
- Lindhorst
- Meerbeck
- Meinsen
- Petzen
- Pollhagen
- Probsthagen
- Sachsenhagen
- Seggebruch
- Stadthagen
- Steinbergen
- Steinhude
- Sülbeck
- Vehlen
- Wendthagen


Die Abschnitte 3 bis 7 basieren auf dem Artikel Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

8 Statistik

Mitgliederzahlen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
64 436
396
0,6
2002
63 639
406
0,6
2003
62 931
64,6
356
0,6
2004
62 274
64,1
297
0,5
2005
61 908
63,8
221
0,4
2006
61 182
63,3
248
0,4
2007
60 545
63,1
266
0,4
2008
59 447
62,4
295
0,5
2009
58 593
61,9
291
0,5

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

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