Kirchenaustritt
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Diese Seite informiert Sie über den Kirchenaustritt
in Deutschland,
Österreich
und der Schweiz.
In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden.
Für mehr Infos wählen Sie Ihr Bundesland:
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| Eine Million Deutsche wollen aus der Kirche austreten |
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Nach einer Umfrage sind rund eine Million Menschen entschlossen, aus der Kirche auszutreten. 5,5 Millionen Kirchenmitglieder denken über den Austritt nach.
Auch 2012 ist Kirchenaustrittsjahr!
Zum Artikel (Welt Online, 21.12.2011)
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| Zahl der Kirchenmitglieder sinkt unter 60 % |
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Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Kirchenmitglieder unter 60 % gesunken. Im Jahr 2010 waren 30,2 % der Bevölkerung katholisch und 29,2 % evangelisch, zusammen gehörten damit nur noch 59,4 % einer der großen Kirchen an. Das "christlichste" Bundesland bleibt mit 82,1 % das Saarland, den niedrigsten Anteil an konfessionell gebundenen Menschen gab es mit 20,2 % in Brandenburg.
Mehr Statistiken
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| Bewahren
Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf! |
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Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt.
Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht,
Ihren Austritt nachzuweisen. Einige Religionsgemeinschaften
spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese
Bescheinung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre
nach dem Austritt einen Beweis dafür. Ihnen drohen dann
Kirchensteuernachzahlung für 6 Jahre. Gerade in Bundesländern
mit großen Mitgliederverlusten, wie z.B. Berlin, wird
versucht, so an Geld zu kommen.
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| Elektronische
Lohnsteuerkarte |
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Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2011/2012 (ElsterLohn
II/ELStAM)
Änderung der Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt.
Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren
ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis
zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Ab dem 1. Januar 2011 sind nicht mehr die Gemeinden (Bürgerämter),
sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig
für die Änderung des Kirchensteuermerkmals auf der
Lohnsteuerkarte.
Erst ab voraussichtlich 2012 wird die (elektronische) Lohnsteuerkarte
nach dem Kirchenaustritt automatisch geändert.
Mehr Informationen
zur Kirchensteuer
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Weiterer Spartip:
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