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Kirchenaustritt

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Diese Seite informiert Sie über den Kirchenaustritt
in Deutschland, Österreich und der Schweiz.


In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei
einer staatlichen Behörde erklärt werden.

Für mehr Infos wählen Sie Ihr Bundesland:

   
   

 

Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!
 

Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen. Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür. Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlung für 6 Jahre. Gerade in Bundesländern mit großen Mitgliederverlusten, wie z.B. Berlin, wird versucht, so an Geld zu kommen.

 

Elektronische Lohnsteuerkarte
 
Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2011/2012 (ElsterLohn II/ELStAM)
Änderung der Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt

Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Ab dem 1. Januar 2011 sind nicht mehr die Gemeinden (Bürgerämter), sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig für die Änderung des Kirchensteuermerkmals auf der Lohnsteuerkarte.

Erst ab voraussichtlich 2013 wird die (elektronische) Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt automatisch geändert.

Mehr Informationen zur Kirchensteuer

 

Weiterer Spartip:

Wechseln Sie jetzt Ihren Stromversorger

 

Kirchenaustritt: Medien suchen Interviewpartner
 

Journalisten suchen nach Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind oder dieses planen. Falls Sie für Interviews zur Verfügung stehen, können Sie sich in einen Mailverteiler eintragen: Mehr Informationen - Informationen für Journalisten

 

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