Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kirchen in Deutschland. Aufgrund der engen Verflechtung von Kirche und Staat wird der Mitgliedsbeitrag direkt von den Finanzämtern eingezogen.

Bemessungsgrundlage | Elektronische Lohnsteuerkarte | Kapitalertragsteuer | Kirchgeld | Ende der Steuerpflicht | Kirchensteueraufkommen | Religionsschlüssel | Bücher

Kirchensteuer vom Einkommen

Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Das Kirchensteuermerkmal, das die Religionszugehörigkeit von Arbeitnehmern angibt, ist Teil der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die Änderung des Kirchensteuermerkmals nach dem Kirchenaustritt erfolgt automatisch durch die Meldebehörde.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Seit dem Jahr 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch von Banken und anderen Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dafür fragen die Finanzinstitute einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden ab.

Gegen diese Datenweitergabe kann Widerspruch eingelegt werden (Formular). Der Widerspruch gegen den automatisierten Datenabruf befreit aber nicht von der Kirchensteuerpflicht, die Feststellung der Kirchensteuer erfolgt dann in der Einkommenssteuererklärung.

Da die Daten nur einmal jährlich abgefragt werden, kann der Kirchenaustritt erst zum nächsten Kalenderjahr berücksichtigt werden. Auch eine Meldung des Kirchenaustritts durch den Kunden direkt an die Bank hat darauf keinen Einfluss.

 

Kirchgeld

Allgemeines Kirchgeld

In einigen Bundesländern wird von den örtlichen Kirchen zusätzlich zur Kirchensteuer ein allgemeines Kirchgeld (Ortskirchensteuer) erhoben.

Besonderes Kirchgeld

Eine besondere Form der Kirchensteuer ist das auch "Heidensteuer" genannte Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen und Lebenspartnerschaften. Damit werden indirekt auch Nicht-Kirchenmitglieder zur Finanzierung der Kirchen herangezogen, wenn der Partner noch Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist.

Betroffen sind das Ehegattensplitting in Anspruch nehmende Paare, bei denen der Partner, der Kirchenmitglied ist, kein Einkommen hat oder weniger verdient als das Nicht-Kirchenmitglied.

Kirchensteuer vom Grundbesitz

In einigen Bundesländern wird auch Kirchensteuer vom Grundbesitz erhoben, diese wird von den Kommunen zusammen mit der Grundsteuer eingezogen.

 

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). Der sogenannte "Reuemonat" wurde abgeschafft.

Allerdings wird die Kirchensteuer im Austrittsjahr auf das gesamte Jahreseinkommen erhoben, das heißt auch auf Einkünfte die erst nach dem Kirchenaustritt erzielt wurden. Für jeden Monat der Mitgliedschaft wird 1/12 der Kirchensteuer erhoben, die bei ganzjähriger Mitgliedschaft zu zahlen gewesen wäre (zeitanteilige Zwölftelung).

Alle Angaben ohne Gewähr

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Kirchensteueraufkommen

Kirchensteuereinnahmen in Tausend EURO

Jahr Katholische Kirche Evangelische Kirche (EKD) Gesamt
1991 4.021.804 3.896.307 7.918.111
1992 4.470.987 4.308.676 8.779.663
1993 4.430.981 4.287.465 8.718.446
1994 4.344.008 4.210.315 8.554.323
1995 4.434.454 4.285.718 8.720.172
1996 4.159.929 4.062.471 8.222.400
1997 4.015.313 3.879.568 7.894.881
1998 4.305.000 3.986.886 8.291.886
1999 4.573.168 4.231.100 8.804.268
2000 4.685.228 4.249.982 8.935.210
2001 4.500.341 4.079.794 8.580.135
2002 4.443.321 4.079.794 8.523.115
2003 4.498.455 4.012.489 8.510.944
2004 4.158.455 3.689.383 7.847.838
2005 4.107.082 3.649.815 7.756.897
2006 4.387.900 3.883.508 8.271.408
2007 4.804.123 4.198.818 9.002.941
2008 5.224.802 4.585.500 9.810.302
2009 5.055.707 4.359.900 9.415.607
2010 4.941.944 4.255.540 9.197.484
2011 4.924.611 4.379.657 9.304.268
2012 5.197.801 4.624.472 9.822.273
2013 5.460.209 4.842.393 10.302.602
2014 5.691.209 5.077.770 10.768.979
2015 6.096.170 5.365.280 11.461.450
2016 6.156.496 5.453.916 11.610.412
2017 6.436.947 5.671.426 12.108.373
2018 6.652.873 5.790.154 12.443.027
2019 6.761.000 5.948.200 12.709.200
2020 6.452.000 5.626.400 12.078.400
2021 6.732.000 5.994.800 12.726.800

Religionsschlüssel

rkRömisch-katholisch
akAltkatholisch
evEvangelisch
ltEvangelisch-lutherisch
rfEvangelisch-reformiert
frfranzösisch-reformiert
faFreie Religionsgemeinschaft Alzey
fbFreireligiöse Landesgemeinde Baden
fgFreireligiöse Landesgemeinde Pfalz
fmFreireligiöse Gemeinde Mainz
fsFreireligiöse Gemeinde Offenbach
ibIsraelitische Religionsgemeinschaft Baden
iwIsraelitische Religionsgemeinschaft Württemberg
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ilJüdische Gemeinden im Landesverband Hessen
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