Kirchenaustritt in der Schweiz

In der Schweiz muss der Kirchenaustritt schriftlich bei der Kirchgemeinde des Wohnortes erklärt werden (im Kanton Wallis bei der Kirchengemeinde des Taufortes).

Im Kanton St. Gallen ist de Unterschrift unter der Kirchenaustrittserklärung beim Austritt aus der katholischen Kirchen amtlich zu beglaubigen.

Eine Begründung muss nicht angeben werden.

Briefbeispiel (Freidenker)

Statistik: Religionszugehörigkeit in Schweiz (in %)

 197020002018
Evangelisch-reformiert48.833.923.1
Römisch-katholisch46.742.335.2
Andere christliche Glaubensgemeinschaften2.04.35.6
Jüdische Glaubensgemeinschaften0.40.20.2
Islamische Glaubensgemeinschaften0.23.65.3
Andere Religionsgemeinschaften0.10.71.3
Konfessionslos1.211.428.0

Quelle: Bundesamt für Statistik

 

Links

Atheisten, Humanisten, Freidenkern usw.

Freidenker-Vereinigung der Schweiz

Le libre penseure (Freidenker in der französischen Schweiz)

Humanistische Atheisten