Diese Seite informiert Sie über den Kirchenaustritt
in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden.
Für mehr Infos wählen Sie Ihr Bundesland:
Baden-Württemberg | Niedersachsen |
Bayern | Nordrhein-Westfalen |
Berlin | Rheinland-Pfalz |
Brandenburg | Saarland |
Bremen | Sachsen |
Hamburg | Sachsen-Anhalt |
Hessen | Schleswig-Holstein |
Mecklenburg-Vorpommern | Thüringen |
Evangelische Kirche: Zahl der Kirchenaustritte weiter gestiegen
Neuer Rekordwert: Im Jahr 2022 traten rund 380.000 Mitglieder aus der Evangelischen Kirche aus (fast 2 % der Mitglieder).
Umfrageergebnis „Warum treten Sie aus der Kirche aus?“
Umfrageergebnis: Unzufriedenheit mit den Kirchen hat weiter zugenommen
Katholische Kirche: Zahl der Kirchenaustritte auf Rekordniveau
Rekord bei Kirchenaustritten: Die Deutscher Bischofskonferenz (DBK) hat die Kirchenstatistik für das Jahr das 2021 veröffentlicht. Demnach sind im vergangenen Jahr 359.338 Mitglieder aus der Katholischen Kirche ausgetreten, so viele wie noch nie.
Kirchensteuerrechner
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Berechnen Sie den Kirchensteueranteil an der Lohn- und Einkommensteuer:
Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!
Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen.
Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinigung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür.
Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlungen für die letzten sechs Jahre.