Bremische Evangelische Kirche (BEK)

Die Bremische Evangelischen Kirche ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Bremen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche in Bremen austreten wollen, müssen Sie dies beim Standesamt oder im Haus der Kirche erklären.

 

Statistik

Mitgliederzahlen der Bremischen Evangelischen Kirche

Kirchenaustritte aus der Evangelischen Kirche in Bremen

Jahr
Mitglieder
in % der Bev.
Kirchenaustritte
in %
2001
254 433
 
2 882
1,1
2002
250 374
 
2 649
1,1
2003
245 189
43,1
2 634
1,1
2004
244 217
42,8
1 956
0,8
2005
242 386
42,4
1 616
0,7
2006
240 547
42,0
1 556
0,6
2007
236 096
41,3
1 909
0,8
2008
231 943
40,6
2 274
1,0
2009
229 927
40,2
2 187
0,9
2010224 99039,42 0390,9
2011221 04238,61 9690,9
2012215 87537,91 7870,8
2013213 96137,42 3741,1
2014208 71536,23 3871,6
2015204 05735,02 9501,4
2016196 44333,32 5881,3
2017193 09932,62 6511,3
2018188 41731,72 8331,5
2019180 95530,63 2231,7
2020176 78629,92 2721,3
2021169 88328,92 1631,2
2022163 71027,53 5522,1
2023157 741   

Quelle: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik

Statistiken zum Bundesland Bremen

Statistiken zur Evangelischen Kirche

Statistiken zur Kirchensteuer

Weitere Statistiken

Präsidenten des Kirchenausschusses

Da Bremen als Freie Reichsstadt reichsunmittelbar war (unabhängig gegenüber allen Amtsträgern außer dem König bzw. Kaiser) und als Republik bis heute als eigenes Bundesland weiter besteht, konnte sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten allein regeln. Die bremischen Kirchengemeinden waren überwiegend reformierte Gemeinden und sind bis heute in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen autonom. Dies liegt am reformierten Amtsverständnis überhaupt. Daher gibt es in Bremen im Grunde kein eigentliches Oberhaupt der Kirche. Die Kirche unterstand bis 1920 dem bremischen Senat und wurde von diesem nach außen vertreten. Nach der Verfassung der Bremische Evangelische Kirche vom 14. Juni 1920 besteht der Vorstand des Kirchentages (Zitat:) „...aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Schatzmeister, die nicht Pfarrer sein dürfen, und einem Schriftführer, der Pfarrer sein muss und Inhaber einer Gemeindepfarrstelle der Brem. Evang. Kirche sein soll... Der Stellvertreter des Schriftführers muss Pfarrer sein. Der Vorstand des Kirchentages ist gleichzeitig Vorstand des Kirchenausschusses.“
 
Die Vertretung der Kirche nach außen sowie die Verwaltungsgeschäfte und die Ausführung der Beschlüsse des Kirchentages obliegen dem Kirchenausschuss.
 
Der Präsident oder die Präsidentin übt das Amt nebenberuflich aus und muss ein Laie sein. Der Schriftführer und Stellvertretender Schriftführer sind die obersten theologischen Repräsentanten und Sprecher der Kirchenleitung. Das Amt unterscheidet sich in den Befugnissen und Kompetenzen von dem eines Bischofs, Präses oder Landessuperintendenten anderer Landeskirchen.
 
Präsidenten des Kirchenausschusses
 
1920-1932: Dr. Theodor Lürman, Senator (1903–1919)
1932–1933: Dr. Rudolph Quidde (1861–1942), Jurist, Präsident der Bürgerschaft (1911–1918)
1945–1946: Richard Ahlers
1946–1958: Ferdinand Donandt
1959–1970: Arnold Rutenberg
1971–1976: Heinz Hermann Brauer, Ltd. OStAnw.
1977–1988: Eckart Ranft, Präsident des Finanzgerichts
1989–2001: Heinz Hermann Brauer
2001–2013: Brigitte Boehme, Richterin
2013-heute: Edda Bosse, Journalistin

Gebiet

Das Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) umfasst im Wesentlichen die Stadt Bremen, inklusive Bremen-Nord. Ferner gehört die „Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche“ in Bremerhaven zur Bremischen Evangelischen Kirche. Die übrigen Kirchengemeinden der Stadt Bremerhaven, die ihrerseits zum Bundesland Bremen gehört, sind Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers bzw. der Ev.-ref. Landeskirche (Leer), weil diese Gebiete erst 1939 mit der Stadt Bremerhaven vereinigt wurden, die kirchliche Vereinigung mit Bremen hingegen nicht vollzogen wurde. Im Bremer Norden gehört die Ev.-ref. Kirchengemeinde Rekum trotz Zugehörigkeit zum Bundesland Bremen nicht zur BEK.
 
Die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf gehen über die Landesgrenze in das Gebiet des Landkreises Verden. Auch die beiden Gemeinden St. Magni und St. Martini (Bremen-Lesum) im Stadtbezirk Bremen-Nord greifen auf niedersächsisches Territorium (Landkreis Osterholz) über und unterhalten dort Filialkirchen. Die reformierte Gemeinde in Blumenthal sowie die lutherische Gemeinde in Aumund (Menkestraße) beziehen auch Bereiche der Ortschaft Beckedorf mit ein.
Bremische Evangelische Kirche (BEK)

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