Elektronische Lohnsteuerkarte

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM): Kirchenmitgliedschaft und Kirchenaustritt - Informationen für Arbeitnehmer.

Mit Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) für Arbeitnehmer wurde die Lohnsteuerkarte aus Papier abgeschafft. Zu den auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeicherten Angaben gehört auch das Kirchensteuermerkmal (KiStAM). Die ELStAM-Datenbank führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Anhand der in dieser Datenbank gespeicherten Merkmale berechnen Arbeitgeber den individuellen Kirchensteuerabzug ihrer Beschäftigten (siehe Kirchensteuerrechner).

Automatische Änderung nach dem Kirchenaustritt

Für Informationen zum Kirchenaustritt siehe Kirchenaustritt in Deutschland

Für die Änderung der Kirchensteuermerkmals auf der elektronischen Lohnsteuerkarte sind die Meldebehörden zuständig. Diese werden automatisch über den Kirchenaustritt informiert und übermitteln die Änderung an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). Die Übermittlung der Daten kann allerdings, je nach Bundesland, eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Änderung der ELStAM überprüfen

Auf dem Elster-Portal der Finanzverwaltung können registrierte Benutzer online die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale abfragen und so überprüfen, ob die Daten erfolgreich geändert wurden: Zum Elster-Portal.

Mitteilung an den Arbeitgeber

Arbeitgeber werden monatlich von der Finanzverwaltung über geänderte Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer informiert, somit wird auch der Kirchenaustritt automatisch beim Lohnsteuerabzug wirksam. Diese sogenannten Monatslisten werden allerdings nicht von allen Arbeitgebern regelmäßig abgerufen, so dass fälschlicherweise auch nach dem Austrittsmonat Kirchensteuer abgeführt wird. Deshalb kann es ratsam sein, insbesondere in kleineren Betrieben, den Arbeitgeber frühzeitig über den Austritt zu informieren und auf den Abruf der Monatsliste hinzuwirken.

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

 

Alte Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte wurde 1925 in Deutschland - noch ohne Religionsmerkmal - eingeführt. Seit 1934, nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, ist auf der Karte auch die Religionszugehörigkeit verzeichnet. Zum 1. Januar 2013 wurde die Lohnsteuerkarte durch die Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Alte Lohnsteuerkarten, vor und nach dem Kirchenaustritt:

Lohnsteuerkarte mit Kirchensteuerabzug (EV/Evangelisch)Lohnsteuerkarte ohne Kirchensteuerabzug