Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Zossen ist zuständig für die Gemeinden Am Mellensee, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren und Rangsdorf sowie für die Städte Baruth/Mark, Ludwigsfelde und Zossen. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Benachbarte Amtsgerichte
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
Amtsgericht Königs Wusterhausen Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde (15749), Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau, Zeuthen. |
Amtsgericht Luckenwalde Dahme/Mark, Dahmetal, Ihlow, Jüterbog, Luckenwalde, Niederer Fläming, Niedergörsdorf, Nuthe-Urstromtal und Trebbin. |
Amtsgericht Potsdam Beelitz, Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Potsdam, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel). |
Hinweis
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Kirchenaustritt in Brandenburg
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Austrittsgesetz |