Kirchenaustritt in Cottbus

Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort:

Das Amtsgericht Cottbus ist zuständig für Städte und Gemeinden Briesen (03096), Burg (Spreewald), Cottbus, Dissen-Striesow, Döbern, Drachhausen, Drebkau, Drehnow, Felixsee, Forst (Lausitz), Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Guben, Guhrow, Heinersbrück, Hornow-Wadelsdorf, Jämlitz-Klein Düben, Jänschwalde, Kolkwitz, Neiße-Malxetal, Neuhausen/Spree, Peitz, Schenkendöbern, Schmogrow-Fehrow, Spremberg, Tauer, Teichland, Tschernitz, Turnow-Preilack, Welzow, Werben und Wiesengrund.

Mitzubringende Unterlagen: 
Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.

Amtsgericht Cottbus

Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

Homepage | Karte

 

Zweigstelle Guben

Für die Stadt Guben und die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde gibt es in Guben eine Zweigstelle des Gerichts.

Alte Poststraße 66
03172 Guben


Die Angaben/Links haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

Weitere Geldspartipps

Stromanbieter wechseln

Gasversorger wechseln

DSL-Anbieter in Cottbus vergleichen

 

Amtsgericht Cottbus - Bild

Amtsgericht Cottbus
Amtsgericht Guben

Amtsgericht Cottbus - Karte

Benachbarte Amtsgerichte

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort

Amtsgericht Senftenberg
Altdöbern, Bronkow, Calau, Frauendorf (01945), Großkmehlen, Großräschen, Grünewald, Guteborn, Hermsdorf, Hohenbocka, Kroppen, Lauchhammer, Lindenau, Luckaitztal, Neupetershain, Neu-Seeland, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzbach, Schwarzheide, Senftenberg, Tettau, Vetschau/Spreewald.
Amtsgericht Lübben
Alt Zauche-Wußwerk, Bersteland, Byhleguhre-Byhlen, Drahnsdorf, Golßen, Heideblick, Jamlitz, Kasel-Golzig, Krausnick-Groß Wasserburg, Lieberose, Lübben (Spreewald), Lübbenau/Spreewald, Luckau, Märkische Heide, Neu Zauche, Rietzneuendorf-Staakow, Schlepzig, Schönwald, Schwielochsee, Spreewaldheide, Steinreich, Straupitz und Unterspreewald.
Amtsgericht Eisenhüttenstadt
Brieskow-Finkenheerd, Eisenhüttenstadt, Groß Lindow, Grunow-Dammendorf, Lawitz, Mixdorf, Müllrose, Neißemünde, Neuzelle, Ragow-Merz, Schlaubetal, Siehdichum, Vogelsang, Wiesenau und Ziltendorf.

Hinweis

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.

 

Kirchenaustritt in Brandenburg

Allgemeine Informationen
Liste der Amtsgerichte
Kirchensteuer
Statistik
Links
Austrittsgesetz