Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Cottbus ist zuständig für Städte und Gemeinden Briesen (03096), Burg (Spreewald), Cottbus, Dissen-Striesow, Döbern, Drachhausen, Drebkau, Drehnow, Felixsee, Forst (Lausitz), Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Guben, Guhrow, Heinersbrück, Hornow-Wadelsdorf, Jämlitz-Klein Düben, Jänschwalde, Kolkwitz, Neiße-Malxetal, Neuhausen/Spree, Peitz, Schenkendöbern, Schmogrow-Fehrow, Spremberg, Tauer, Teichland, Tschernitz, Turnow-Preilack, Welzow, Werben und Wiesengrund. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
Zweigstelle Guben
Für die Stadt Guben und die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde gibt es in Guben eine Zweigstelle des Gerichts.
Alte Poststraße 66
03172 Guben
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr
Weitere Informationen zur Kirchensteuer
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Kirchenaustritt in Brandenburg
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