Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Cottbus ist zuständig für Städte und Gemeinden Briesen (03096), Burg (Spreewald), Cottbus, Dissen-Striesow, Döbern, Drachhausen, Drebkau, Drehnow, Felixsee, Forst (Lausitz), Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Guben, Guhrow, Heinersbrück, Hornow-Wadelsdorf, Jämlitz-Klein Düben, Jänschwalde, Kolkwitz, Neiße-Malxetal, Neuhausen/Spree, Peitz, Schenkendöbern, Schmogrow-Fehrow, Spremberg, Tauer, Teichland, Tschernitz, Turnow-Preilack, Welzow, Werben und Wiesengrund. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
Zweigstelle Guben
Für die Stadt Guben und die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde gibt es in Guben eine Zweigstelle des Gerichts.
Alte Poststraße 66
03172 Guben
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Benachbarte Amtsgerichte
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
Amtsgericht Senftenberg Altdöbern, Bronkow, Calau, Frauendorf (01945), Großkmehlen, Großräschen, Grünewald, Guteborn, Hermsdorf, Hohenbocka, Kroppen, Lauchhammer, Lindenau, Luckaitztal, Neupetershain, Neu-Seeland, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzbach, Schwarzheide, Senftenberg, Tettau, Vetschau/Spreewald. |
Amtsgericht Lübben Alt Zauche-Wußwerk, Bersteland, Byhleguhre-Byhlen, Drahnsdorf, Golßen, Heideblick, Jamlitz, Kasel-Golzig, Krausnick-Groß Wasserburg, Lieberose, Lübben (Spreewald), Lübbenau/Spreewald, Luckau, Märkische Heide, Neu Zauche, Rietzneuendorf-Staakow, Schlepzig, Schönwald, Schwielochsee, Spreewaldheide, Steinreich, Straupitz und Unterspreewald. |
Amtsgericht Eisenhüttenstadt Brieskow-Finkenheerd, Eisenhüttenstadt, Groß Lindow, Grunow-Dammendorf, Lawitz, Mixdorf, Müllrose, Neißemünde, Neuzelle, Ragow-Merz, Schlaubetal, Siehdichum, Vogelsang, Wiesenau und Ziltendorf. |
Hinweis
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Kirchenaustritt in Brandenburg
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