Kirchenaustritt in Oranienburg

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Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort:

Das Amtsgericht Oranienburg ist zuständig für die Städte Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Kremmen, Oranienburg und Velten sowie die Gemeinden Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch, Mühlenbecker Land und Oberkrämer.

Mitzubringende Unterlagen: 
Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.

Amtsgericht Oranienburg

Berliner Straße 38
16515 Oranienburg

Homepage | Karte


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Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

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Amtsgericht Oranienburg - Bild

Amtsgericht Oranienburg

Amtsgericht Oranienburg - Karte

Benachbarte Amtsgerichte

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort

Amtsgericht Bernau
Ahrensfelde, Bernau, Biesenthal, Breydin, Marienwerder, Melchow, Panketal, Rüdnitz, Sydower Fließ, Wandlitz und Werneuchen.
Amtsgericht Zehdenick
Fürstenberg/Havel, Gransee, Großwoltersdorf, Liebenwalde, Löwenberger Land, Schönermark, Sonnenberg, Stechlin, Zehdenick.
Amtsgericht Nauen
Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin/Havel, Nauen, Schönwalde-Glien und Wustermark.

Hinweis

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.

 

Kirchenaustritt in Brandenburg

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