Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Oranienburg ist zuständig für die Städte Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Kremmen, Oranienburg und Velten sowie die Gemeinden Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch, Mühlenbecker Land und Oberkrämer. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Benachbarte Amtsgerichte
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
Amtsgericht Bernau Ahrensfelde, Bernau, Biesenthal, Breydin, Marienwerder, Melchow, Panketal, Rüdnitz, Sydower Fließ, Wandlitz und Werneuchen. |
Amtsgericht Zehdenick Fürstenberg/Havel, Gransee, Großwoltersdorf, Liebenwalde, Löwenberger Land, Schönermark, Sonnenberg, Stechlin, Zehdenick. |
Amtsgericht Nauen Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin/Havel, Nauen, Schönwalde-Glien und Wustermark. |
Hinweis
Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.
Kirchenaustritt in Brandenburg
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Austrittsgesetz |