Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Lübben ist zuständig für die Gemeinden Alt Zauche-Wußwerk, Bersteland, Byhleguhre-Byhlen, Drahnsdorf, Golßen, Heideblick, Jamlitz, Kasel-Golzig, Krausnick-Groß Wasserburg, Lieberose, Lübben (Spreewald), Lübbenau/Spreewald, Luckau, Märkische Heide, Neu Zauche, Rietzneuendorf-Staakow, Schlepzig, Schönwald, Schwielochsee, Spreewaldheide, Steinreich, Straupitz und Unterspreewald. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Benachbarte Amtsgerichte
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
Amtsgericht Cottbus Briesen (03096), Burg (Spreewald), Cottbus, Dissen-Striesow, Döbern, Drachhausen, Drebkau, Drehnow, Felixsee, Forst (Lausitz), Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Guben, Guhrow, Heinersbrück, Hornow-Wadelsdorf, Jämlitz-Klein Düben, Jänschwalde, Kolkwitz, Neiße-Malxetal, Neuhausen/Spree, Peitz, Schenkendöbern, Schmogrow-Fehrow, Spremberg, Tauer, Teichland, Tschernitz, Turnow-Preilack, Welzow, Werben, Wiesengrund. |
Amtsgericht Zossen Am Mellensee, Baruth / Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Zossen. |
Amtsgericht Königs Wusterhausen Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde (15749), Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau, Zeuthen. |
Hinweis
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Kirchenaustritt in Brandenburg
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