Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Prenzlau ist zuständig für die Städte und Gemeinden Boitzenburger Land, Brüssow, Carmzow-Wallmow, Flieth-Stegelitz, Gerswalde, Göritz, Gramzow, Grünow, Lychen, Milmersdorf, Mittenwalde (17268), Nordwestuckermark, Oberuckersee, Prenzlau, Randowtal, Schenkenberg, Schönfeld, Temmen-Ringenwalde, Templin, Uckerfelde, Uckerland und Zichow. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr
Weitere Informationen zur Kirchensteuer
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Kirchenaustritt in Brandenburg
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