Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Königs Wusterhausen ist zuständig für die Städte und Gemeinden Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde (15749), Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau und Zeuthen. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Benachbarte Amtsgerichte
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
Amtsgericht Zossen Am Mellensee, Baruth / Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Zossen. |
Amtsgericht Fürstenwalde Bad Saarow, Beeskow, Berkenbrück, Briesen (Mark) (15518), Diensdorf-Radlow, Erkner, Friedland, Fürstenwalde/Spree, Gosen-Neu Zittau, Grünheide (Mark), Jacobsdorf, Langewahl, Madlitz-Wilmersdorf, Rauen, Reichenwalde, Rietz-Neuendorf, Schöneiche bei Berlin, Spreenhagen, Steinhöfel, Storkow (Mark), Tauche, Wendisch Rietz, Woltersdorf. |
Amtsgericht Strausberg Altlandsberg, Buckow (Märkische Schweiz), Fredersdorf-Vogelsdorf, Garzau-Garzin, Hoppegarten, Müncheberg, Neuenhagen bei Berlin, Oberbarnim, Petershagen/Eggersdorf, Rehfelde, Rüdersdorf bei Berlin, Strausberg, Waldsieversdorf. |
Hinweis
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Kirchenaustritt in Brandenburg
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