Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte |
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. |
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort: Das Amtsgericht Luckenwalde ist zuständig für die Gemeinden Dahme/Mark, Dahmetal, Ihlow, Jüterbog, Luckenwalde, Niederer Fläming, Niedergörsdorf, Nuthe-Urstromtal und Trebbin. |
Mitzubringende Unterlagen: |
Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei. |
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |

Benachbarte Amtsgerichte
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
Amtsgericht Zossen Am Mellensee, Baruth / Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Zossen. |
Amtsgericht Potsdam Beelitz, Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Potsdam, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel). |
Amtsgericht Königs Wusterhausen Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde (15749), Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau, Zeuthen. |
Hinweis
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Kirchenaustritt in Brandenburg
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