Kirchenaustritt in Fürstenwalde

Amtsgericht | Kirchensteuer | Karte
Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort:

Das Amtsgericht Fürstenwalde ist zuständig für die Städte und Gemeinden Bad Saarow, Beeskow, Berkenbrück, Briesen (Mark) (15518), Diensdorf-Radlow, Erkner, Friedland, Fürstenwalde/Spree, Gosen-Neu Zittau, Grünheide (Mark), Jacobsdorf, Langewahl, Madlitz-Wilmersdorf, Rauen, Reichenwalde, Rietz-Neuendorf, Schöneiche bei Berlin, Spreenhagen, Steinhöfel, Storkow (Mark), Tauche, Wendisch Rietz und Woltersdorf.

Mitzubringende Unterlagen: 
Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.

Amtsgericht Fürstenwalde

Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde

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Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Brandenburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt informiert das Amtsgericht automatisch die Meldebehörde, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

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Amtsgericht Fürstenwalde - Bild

Amtsgericht Fürstenwalde

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Benachbarte Amtsgerichte

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort

Amtsgericht Strausberg
Altlandsberg, Buckow (Märkische Schweiz), Fredersdorf-Vogelsdorf, Garzau-Garzin, Hoppegarten, Müncheberg, Neuenhagen bei Berlin, Oberbarnim, Petershagen/Eggers­dorf, Rehfelde, Rüdersdorf bei Berlin, Strausberg, Waldsieversdorf.
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde (15749), Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau, Zeuthen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Falkenhagen (Mark), Fichtenhöhe, Frankfurt (Oder), Lebus, Lietzen, Lindendorf, Podelzig, Reitwein, Seelow, Treplin, Vierlinden und Zeschdorf.

Hinweis

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.

 

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