In Berlin muss der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Für den Bezirk Reinickendorf und die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen ist das Amtsgericht Wedding zuständig.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Wedding kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1
13357 Berlin
Das Amtsgericht Wedding ist zuständig für den Bezirk Reinickendorf und die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen.
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00* |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
*Donnerstagnachmittag nur mit Terminbuchung: Online-Formular |
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
Finanzamt Reinickendorf Bezirk Reinickendorf |
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Finanzamt Wedding Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen |
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