Kirchenaustritt in Berlin-Mitte und Prenzlauer Berg

Der Kirchenaustritt muss in Berlin persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Für den Bezirk Mitte (mit Ausnahme der Ortsteile Weding und Gesundbrunnen) sowie für den Ortsteil Prenzlauer Berg ist das Amtsgericht Mitte zuständig.

Kirchenaustritt in den Ortsteilen Weding und Gesundbrunnen siehe Amtsgericht Wedding.

Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

Am Amtsgericht Mitte kann nur bar bezahlt werden.

Amtsgericht Mitte

Littenstraße 15
10179 Berlin

Homepage | Karte

Das Amtsgericht ist zuständig für die Ortsteile Mitte, Moabit, Hansaviertel, Tiergarten und Prenzlauer Berg.

Öffnungszeiten:

Montag09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00
Freitag09:00 bis 13:00 Uhr
 Donnerstagnachmittag bevorzugt für Berufstätige

 

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Berlin

Kirchensteuer Berlin

Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuer-Rechner

Elektronische Lohnsteuerkarte

Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Weitere Hinweise zur Kirchensteuer

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Weitere Geldspartipps

Kirchensteuerstelle

Finanzamt Mitte/Tiergarten Finanzamt Mitte/Tiergarten
Ortsteile Mitte, Moabit, Hansaviertel und Tiergarten
Finanzamt Prenzlauer Berg Finanzamt Prenzlauer Berg
Ortsteil Prenzlauer Berg

Karte Amtsgericht Mitte

Amtsgericht Berlin-Mitte - Bild

Amtsgericht Mitte

Statistik

Religionszugehörigkeit im Bezirk Mitte
Stand: 31.12.2022

EinwohnerEvangelischKatholisch
395 59939 409 (10,0 %)30 852 (7,8 %)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Statistiken:

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