Der Kirchenaustritt muss in Berlin persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Für den Bezirk Mitte (mit Ausnahme der Ortsteile Weding und Gesundbrunnen) sowie für den Ortsteil Prenzlauer Berg ist das Amtsgericht Mitte zuständig.
Kirchenaustritt in den Ortsteilen Weding und Gesundbrunnen siehe Amtsgericht Wedding.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Mitte kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Mitte
Littenstraße 15
10179 Berlin
Das Amtsgericht ist zuständig für die Ortsteile Mitte, Moabit, Hansaviertel, Tiergarten und Prenzlauer Berg.
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstagnachmittag bevorzugt für Berufstätige |
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
Finanzamt Mitte/Tiergarten Ortsteile Mitte, Moabit, Hansaviertel und Tiergarten |
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Finanzamt Prenzlauer Berg Ortsteil Prenzlauer Berg |
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