In Berlin musst der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Charlottenburg kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Charlottenburg
Rechtsantragstelle Erdgeschoss, Raum 45
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg ist zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit den Ortsteilen Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf.
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
Finanzamt Charlottenburg Ortsteile Charlottenburg, Charlottenburg-Nord und Westend |
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Finanzamt Wilmersdorf Ortsteile Grunewald, Halensee, Schmargendorf und Wilmersdorf |
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