Kirchenaustritt im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick:
Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht Köpenick erklärt werden.
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist der Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Köpenick kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6
12555 Berlin
Telefon: 030 902470
Das Amtsgericht Köpenick ist zuständig für den Bezirk Treptow-Köpenick mit den Ortsteilen Adlershof, Altglienicke, Alt-Treptow, Baumschulenweg, Bohnsdorf, Friedrichshagen, Grünau, Johannisthal, Köpenick, Müggelheim, Niederschöneweide, Oberschöneweide, Plänterwald, Rahnsdorf und Schmöckwitz.
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstagnachmittag bevorzugt für Berufstätige |
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts.
Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.
Karte Amtsgericht Köpenick

Kirchensteuer Berlin
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %.
Alle Angaben ohne Gewähr - Bitte beachten Sie weitere Hinweise zur Kirchensteuer.
Wie viel Geld können Sie sparen? Berechen Sie die Kirchensteuer mit dem Kirchensteuerrechner.
Weitere Geldspartipps:
Hinweis
Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.