In Berlin muss der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Für die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf ist das Amtsgericht Lichtenberg zuständig.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Lichtenberg kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Lichtenberg
Die Rechtsantragstelle befindet sich im Altbau, Erdgeschoss, Raum 15 A. Besucher melden sich bitte vorher in der Information.
Roedeliusplatz 1
10365 Berlin
Das Amtsgericht Lichtenberg ist zuständig für die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf.
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstagnachmittag bevorzugt für Berufstätige |
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
Finanzamt Lichtenberg Bezirk Lichtenberg |
|
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf Bezirk Marzahn-Hellersdorf |
Statistik
Religionszugehörigkeit in Lichtenberg
Stand: 31.12.2022
Einwohner | Evangelisch | Katholisch |
---|---|---|
308 286 | 19 240 (6,2 %) | 12 593 (4,0 %) |
Religionszugehörigkeit in Marzahn-Hellersdorf
Stand: 31.12.2022
Einwohner | Evangelisch | Katholisch |
---|---|---|
285 678 | 17 739 (6,2 %) | 10 323 (3,6 %) |
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Weitere Statistiken:
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