In Berlin muss der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Für den Bezirk Neukölln ist das Amtsgericht Neukölln zuständig.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Neukölln kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79
12043 Berlin
Das Amtsgericht Neukölln ist zuständig für den Bezirk Neukölln mit den Ortsteilen Britz, Buckow, Gropiusstadt, Neukölln und Rudow.
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstagnachmittag bevorzugt für Berufstätige |
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
Finanzamt Neukölln Bezirk Neukölln |
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