In Berlin muss der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Für Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks Spandau ist das Amtsgericht Spandau zuständig.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Spandau kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7
13597 Berlin
Das Amtsgericht Spandau ist zuständig für den Bezirk Spandau mit den Ortsteilen Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde, Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Spandau, Staaken und Wilhelmstadt.
Öffnungszeiten:
Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer (030) 90157 369 vergeben.
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
Finanzamt Spandau Bezirk Spandau |
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