Kirchenaustritt im Berliner Bezirk Spandau:
Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht Spandau erklärt werden.
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist der Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Spandau kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7
13597 Berlin
Telefon: 030 901570
Amtsgericht Spandau ist zuständig für den Bezirk Spandau mit den Ortsteilen Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde, Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Spandau, Staaken und Wilhelmstadt.
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstagnachmittag bevorzugt für Berufstätige |
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts.
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
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Finanzamt Spandau Bezirk Spandau |

Statistik
Religionszugehörigkeit im Bezirk Spandau
Stand: 31.12.2019
Einwohner | Evangelisch | Katholisch |
---|---|---|
245 197 | 48 749 (19,9 %) | 23 864 (9,7 %) |
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Statistiken zum Bundesland Berlin
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