Kirchenaustritt im Berliner Bezirk Pankow (Ortsteile Pankow und Weißensee):
Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht Pankow/Weißensee erklärt werden.
Kirchenaustritt im Ortsteil Prenzlauer Berg siehe Amtsgericht Mitte
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist der Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Amtsgericht Pankow/Weißensee kann nur bar bezahlt werden.
Amtsgericht Pankow/Weißensee
Dienstgebäude Pankow
EG, Zimmer B 2
Kissingenstraße 5-6
13189 Berlin
Dienstgebäude Weißensee
EG, Zimmer 14
Parkstraße 71
13086 Berlin
Telefon: 030 902450
Zuständig für die Stadtteile: Pankow, Weißensee
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts.
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
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Finanzamt Pankow/Weißensee Bezirk Pankow (außer Ortsteil Prenzlauer Berg) |


Statistik
Religionszugehörigkeit im Bezirk Pankow
Stand: 31.12.2019
Einwohner | Evangelisch | Katholisch |
---|---|---|
409 335 | 46 791 (11,4 %) | 27 129 (6,6 %) |
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Statistiken zum Bundesland Berlin
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