Der Kirchenaustritt muss in Berlin persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Für den Bezirk Pankow (mit Ausnahme des Ortsteils Prenzlauer Berg) ist das Amtsgericht Pankow zuständig.
Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsteils Prenzlauer Berg müssen den Kirchenaustritt beim Amtsgericht Mitte erklären.
Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Am Standort Parkstraße kann bar und mit girocard bezahlt werden. Am Standort Kissingenstraße kann nur mit girocard bezahlt werden, Barzahlung ist hier nicht möglich.
Amtsgericht Pankow
Das Amtsgericht Pankow hat zwei Standorte. Der Kirchenaustritt kann an beiden Standorten erklärt werden.
Dienstgebäude Pankow
Kissingenstraße 5-6
13189 Berlin
Dienstgebäude Weißensee
Parkstraße 71
13086 Berlin
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 |
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr |
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Kirchensteuer Berlin
Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Elektronische Lohnsteuerkarte Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). |
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Kirchensteuerstelle
Finanzamt Pankow/Weißensee Bezirk Pankow (außer Ortsteil Prenzlauer Berg) |
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