Der Austritt muss persönlich beim Standesamt Pinneberg erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.
Gebühr: 20 EURO
Adresse:
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Schleswig-Holstein
Kirchensteuer
Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Weitere Informationen zur Kirchensteuer - Kirchensteuerrechner
Weitere Geldspartipps: