Kirchenaustritt in Wien

Zuständig für den Kirchenaustritt für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien sind die Magistratischen Bezirksämter.

Der Kirchenaustritt kann gebührenfrei über ein Online-Formular erklärt werden.

Falls der Kirchenaustritt nicht online erklärt wird, fällt eine Gebühr in Höhe von 2,10 € für die Niederschrift an.

Für eine (optionale) Kopie der Kirchenaustrittserklärung enstehen weitere Kosten: 7,20 € für eine unbeglaubigte Abschrift, 14,30 € für eine beglaubigte.

Erforderliche Unterlagen
  • Taufschein, Ersatz-Taufschein (Duplikat) oder z. B. Trauschein, Firm- oder Konfirmationsbestätigung, Taufpatenbescheinigung bzw. sonstiger geeigneter Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (Zahlungsnachweise über Mitgliedsbeiträge, Zahlungsaufforderungen für Mitgliedsbeiträge, Bestätigung der zuständigen Finanzstelle)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Adressen der Magistratischen Bezirksämter

Informationsseite der Stadt Wien zum Kirchenaustritt

Statistik

Mitgliederzahlen der Erzdiözese Wien / Kirchenaustritte

Kirchenaustritte in der Erzdiözese Wien

Jahr
Katholiken
Kirchenaustritte
2003
1 360 433
14 187
2004
1 347 579
16 820
2005
1 337 062
14 507
2006
1 328 399
11 630
2007
1 320 575
11 649
2008
1 315 545
12 934
2009
1 301 570
16 527
20101 281 16125 314
20111 269 74516 941
20121 258 21016 217
20131 246 60815 889
20141 237 40815 897

Quelle: Österreichische Bischofskonferenz