Der Kirchenaustritt muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes angezeigt werden. Entweder vor der Bezirkshauptmannschaft oder - in Statutarstädten - beim Magistrat.
Der Kirchenaustritt ist kostenlos. Für eine (optionale) Austrittsbestätigung fallen Gebühren in Höhe von 16,40 € an.
Der Austritt kann persönlich oder per Brief/Formular erklärt werden.
Für den Kirchenaustritt wird ein Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft benötigt, z. B. durch:
- Taufschein (Original oder Duplikat)
- Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
- Trauschein, Firmbestätigung, Konfirmationsbestätigung
- Sonstige Bestätigung der Glaubensgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Magistrate in Statutarstädten
Bezirkshauptmannschaften
Braunau am Inn, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf, Linz-Land, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels-Land
Die Angaben/Links haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.
Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Österreich.