Der Kirchenaustritt muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes angezeigt werden. Entweder vor der Bezirkshauptmannschaft oder - in Statutarstädten - beim Magistrat.
Der Kirchenaustritt ist kostenlos. Für eine (optionale) Austrittsbestätigung fallen Gebühren in Höhe von 16,40 € an.
Der Austritt kann persönlich oder per Brief/Formular erklärt werden.
Für den Kirchenaustritt wird ein Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft benötigt, z. B. durch:
- Taufschein (Original oder Duplikat)
- Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
- Trauschein, Firmbestätigung, Konfirmationsbestätigung
- Sonstige Bestätigung der Glaubensgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Magistrate in Statutarstädten
Bezirkshauptmannschaften
Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Murtal, Südoststeiermark, Voitsberg, Weiz
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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Österreich.