Kirchenaustritt in Vorarlberg

Der Kirchenaustritt muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes angezeigt werden.

Der Kirchenaustritt ist kostenlos. Für eine (optionale) Austrittsbestätigung fallen Gebühren in Höhe von 16,40 € an.

Der Austritt kann persönlich oder per Brief/Formular erklärt werden.

Für den Kirchenaustritt wird ein Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft benötigt, z. B. durch:

1. Taufschein ( Original oder Kopie/Duplikat)
2. Zahlungsnachweis bzw. -aufforderung einer Kirche oder Religionsgemeinschaft
3. Bestätigung der kirchen- oder religionsgemeinschaftlichen Finanzstelle
 
Anstelle des Nachweises genügt die Nennung von
1. Taufpfarrkirche und Datum/Daten der Taufurkunde (Band, Reihe, Seite, Zahl)
2. Kirchenbeitragsnummer (vom Zahlungsnachweis oder einer Zahlungsaufforderung.).
 

Bezirkshauptmannschaften

Bludenz, Bregenz, Dornbirnr, Feldkirch