Der Kirchenaustritt muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes angezeigt werden.
Der Kirchenaustritt ist kostenlos. Für eine (optionale) Austrittsbestätigung fallen Gebühren in Höhe von 16,40 € an.
Der Austritt kann persönlich oder per Brief/Formular erklärt werden.
Für den Kirchenaustritt wird ein Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft benötigt, z. B. durch:
1. Taufschein ( Original oder Kopie/Duplikat)
2. Zahlungsnachweis bzw. -aufforderung einer Kirche oder Religionsgemeinschaft
3. Bestätigung der kirchen- oder religionsgemeinschaftlichen Finanzstelle
Anstelle des Nachweises genügt die Nennung von
1. Taufpfarrkirche und Datum/Daten der Taufurkunde (Band, Reihe, Seite, Zahl)
2. Kirchenbeitragsnummer (vom Zahlungsnachweis oder einer Zahlungsaufforderung.).
Bezirkshauptmannschaften
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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Österreich.