Kirchenaustritt in Kärnten

Der Kirchenaustritt muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes angezeigt werden. Entweder vor der Bezirkshauptmannschaft oder - in Statutarstädten - beim Magistrat.

Der Kirchenaustritt ist kostenlos. Für eine (optionale) Austrittsbestätigung fallen Gebühren in Höhe von 14,30 € bzw. 16,40 € an.

Der Austritt kann persönlich oder per Brief/Formular erklärt werden.

Für den Kirchenaustritt wird ein Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft benötigt, z. B. durch:

  • Taufschein (Original oder Duplikat)
  • Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
  • Trauschein, Firmbestätigung, Konfirmationsbestätigung
  • Sonstige Bestätigung der Glaubensgemeinschaft über die Mitgliedschaft

Bei einem Namenswechsel nach einer Heirat wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt.

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