Der Kirchenaustritt muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes angezeigt werden. Entweder vor der Bezirkshauptmannschaft oder - in Statutarstädten - beim Magistrat.
Der Kirchenaustritt ist kostenlos. Für eine (optionale) Austrittsbestätigung fallen Gebühren in Höhe von 16,40 € an.
Der Austritt kann persönlich oder per Brief/Formular erklärt werden.
Für den Kirchenaustritt wird ein Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft benötigt, z. B. durch:
- Taufschein (Original oder Duplikat)
- Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
- Trauschein, Firmbestätigung, Konfirmationsbestätigung
- Sonstige Bestätigung der Glaubensgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Magistrate in Statutarstädten
Krems an der Donau, St. Pölten, Waidhofen a. d. Ybbs, Wiener Neustadt
Bezirkshauptmannschaften
Amstetten, Baden, Bruck a. d. Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, Scheibbs, St. Pölten, Tulln, Waidhofen a. d. Thaya, Wiener Neustadt, Wien-Umgebung, Zwettl
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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Österreich.