Kirchenaustritt in Hamburg-Eimsbüttel

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In Hamburg muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt erklärt werden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk Sie gemeldet sind.

Alternativ kann der Kirchenaustritt unabhängig vom Wohnort im Kundenzentrum Hamburg-City erfolgen. Zudem kann eine Austrittserklärung auch vor einem Notar abgegeben werden.
Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 31 €.

Standesamt Hamburg-Eimsbüttel

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

Zuständig für die Stadtteile: Eidelstedt, Harvestehude, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Rotherbaum, Schnelsen, Stellingen

Grindelberg 66
20144 Hamburg

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Online-Terminbuchung

 

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Informationen zum Kirchenaustritt in Hamburg

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Hamburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

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Weitere Informationen zur Kirchensteuer

 

Weitere Geldspartipps

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Karte Standesamt Hamburg-Eimsbüttel

 

Kirchenaustritt in Hamburg

Allgemeine Informationen
Kirchensteuer
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Austrittsgesetz

 

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.

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