Standesamt | Kirchensteuer | Karte
In Hamburg muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt erklärt werden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk Sie gemeldet sind. |
Alternativ kann der Kirchenaustritt unabhängig vom Wohnort im Kundenzentrum Hamburg-City erfolgen. Zudem kann eine Austrittserklärung auch vor einem Notar abgegeben werden. |
Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. |
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 31 €. |
Standesamt Hamburg-Bergedorf
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) Zuständig für die Stadtteile: Allermöhe, Altengamme, Billwerder, Curslack, Kirchwerder, Lohbrügge, Moorfleet, Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg Wentorfer Straße 30 |
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Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz in Hamburg beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
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Weitere Informationen zur Kirchensteuer
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Kirchenaustritt in Hamburg
Allgemeine Informationen |
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Austrittsgesetz |
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.
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